Anwälte warnen: Google Bewertungen löschen mit Löschflat
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Viele Agenturen, die negative Google Bewertungen löschen, werben mit einer Löschflat. Ihr Versprechen: Kunden zahlen monatlich einen bestimmten Betrag. Dafür werden alle negativen Bewertungen entfernt. Von 90 oder gar 95 % Löschgarantie ist die Rede.
Doch Vorsicht: Als Unternehmer sollten Sie nicht auf diese Versprechungen hereinfallen. In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte bieten keine Löschflat an. Stattdessen handelt es sich um Agenturen, die überhaupt keine Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen. Warum das problematisch ist, verraten wir in diesem Artikel. Anschließend präsentieren wir unsere Alternative zur Löschflat.
Was ist eine Löschflat?
Wie eine Löschflat funktioniert, ist einfach erklärt. Der Anbieter, in dem Fall die Löschagentur, verlangt eine monatliche Gebühr vom Kunden. Dafür verspricht er ein konstantes Monitoring: Das heißt, das Google-Profil des Unternehmers wird auf negative Bewertungen überprüft. Sobald eine 1 oder 2 Sterne Rezension hinzukommt, beantragt die Agentur eine Löschung bei Google.
Warum ist eine Löschflat problematisch?
Es gibt gute Gründe, warum Unternehmen die Finger von sog. Löschflats lassen sollten:
Löschagenturen sind keine zugelassenen Rechtsanwälte
Kein in Deutschland zugelassener Anwalt wird eine Löschflat anbieten. Darum stellt sich die Frage, wer die Anbieter von Löschflats eigentlich sind.
Es handelt sich um Agenturen. Diese schmücken sich zwar gern mit dem Titel „Rechtsanwalt“. Sieht man aber genauer hin, besitzen sie keine Erlaubnis, diesen Titel zu führen. Damit verstoßen diese Agenturen gegen § 132a StgB, da der Begriff Rechtsanwalt geschützt ist.
Übrigens können Sie Anbieter selbst überprüfen. Öffnen Sie das Impressum der Löschagentur. Dort sollte ein Inhaber oder Ansprechpartner stehen. Ob er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen ist, verrät das öffentlich einsehbare Anwaltsregister.
Löschagenturen dürften keine Rechtsdienstleistungen erbringen
Manche Kunden könnten sich fragen: Welchen Unterschied macht es, ob ein zugelassener Anwalt oder eine Löschagentur für mich tätig wird? Zählt am Ende nicht das Ergebnis?
Hier weisen wir auf eine wichtige Grundregel hin: Google Bewertungen löschen ist eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 1 RDG – und Rechtsdienstleistungen dürfen nur von zugelassenen Anwälten erbracht werden. Das heißt wiederum: eine Agentur, die Löschflats anbietet und ihre Kunden gegenüber Google vertritt, handelt rechtswidrig.
Natürlich weiß das auch Google. Der Internet-Riese erkennt schnell, ob ein Antrag auf Löschung vom Rechtsanwalt oder einer Löschagentur stammt. Im zweiten Fall muss Google nicht tätig werden – warum auch? Die Agentur hat keine Erlaubnis, Sie rechtlich zu vertreten. Google wird die negative Bewertung nicht löschen und Se haben die Löschflat umsonst gezahlt.
Mit welchen Tricks arbeiten Löschagenturen?
Agenturen, die eine Löschflat anbieten, täuschen nicht nur Google, sondern auch ihre Kunden. Sie sollten sich vor diesen häufigen Tricks in Acht nehmen:
Falsche Behauptungen
Wie schon erwähnt, sind Löschagenturen keine zugelassenen Anwälte. Darum behaupten sie, sie würden zwar Google Bewertungen löschen, aber keine Rechtsdienstleistung erbringen. Manche Kunden lassen sich davon täuschen. Doch rein rechtlich hat dieser Disclaimer keine Bedeutung. Wichtig ist stattdessen, was die Agentur konkret auf ihrer Website oder im Schriftverkehr mit Google behauptet.
Dazu ein paar Beispiele:
- Die Löschagentur bezeichnet sich selbst als Anwaltskanzlei.
- Der Kunde wird als Mandant bezeichnet.
- Es ist von „anwaltlicher Vertretung“ die Rede.
- Auf die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer wird verwiesen.
In diesen Fällen handelt es sich um eine Irreführung. Die Löschagentur behauptet zwar, keine Rechtsdienstleistungen zu erbringen – tritt jedoch gegenüber Google so auf, als dürfe sie rechtlich tätig sein.
Kooperation mit zugelassenen Anwälten
Manchmal kooperieren Löschagenturen mit einem zugelassenen Anwalt. Doch auch dies berechtigt sie nicht dazu, in Deutschland Rechtsdienstleistungen anzubieten. So entschied der BGH in zwei Fällen (BGH, Urteil vom 29.07.2009 - I ZR 166/06; BGH, NJW-RR 2016, 693 – „Anwalt als Erfüllungsgehilfe“).
Sitz im Ausland
Löschagenturen haben ihren Sitz meist im Ausland – etwa in Griechenland oder der Türkei. Es mag sein, dass sie dort als Rechtsanwälte zugelassen sind. Für ihre Tätigkeit in Deutschland hat das jedoch keine Bedeutung. Auch ausländische Berufsbezeichnungen wie „Avukat“ befähigen nicht dazu, hierzulande Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Seien Sie vorsichtig: Nennt sich ein Agenturbetreiber an einer Stelle Avukat etc., an anderer Stelle aber Anwalt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Täuschungsversuch vor. Dieser kann nach § 132a StGB sogar strafbar sein.
Löschflat auf Erfolgsbasis
Löschagenturen machen Kunden ein (vermeintlich) attraktives Angebot: Statt in Vorkasse zu gehen, zahlen Sie erst bei Erfolg – also, wenn die negative Google Bewertung gelöscht wurde.
Was verlockend klingt, stellt jedoch einen klaren Verstoß gegen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar. Anwälte dürfen nicht für ein Erfolgshonorar ohne Betrachtung des Einzelfalls arbeiten. Nicht nur die Durchführung, auch die Werbung für ein solches Angebot ist rechtswidrig (§§ 49b Abs. 2, 43 BRAO i.V.m. § 4a RVG). Dementsprechend wird kein zugelassener Rechtsanwalt eine Löschung auf Erfolgsbasis anbieten, ohne Ihren Fall vorher zu prüfen. Seien Sie also auf der Hut und fallen Sie nicht auf diesen Trick herein!
Achtung: Manche Agenturen behaupten, sie seien von dem Verbot ausgenommen, da sie ihren Sitz im Ausland haben. Dies ist jedoch unerheblich. Jeder Anbieter, der in Deutschland Rechtsleistungen tätigt, muss sich an die hiesigen Gesetze halten.
Unrealistische Versprechungen
Wer für das Löschen einer negativen Google Bewertung bezahlt, wünscht sich Erfolg. Löschagenturen wissen das – und machen hochtrabende Versprechungen. Von 90, 93 oder gar 95 % Löschgarantie ist dann die Rede.
Agenturen können viel behaupten. Doch nur selten werden diese Erfolgsquoten mit Fakten untermauert. Wie sie errechnet wurden, verschweigen die Anbieter ebenso wie die Frage, was mit „Erfolg“ gemeint ist. Sie sollten nicht auf solche Versprechungen hereinfallen. Ein zugelassener Rechtsanwalt wird nie pauschale Erfolgsgarantien nennen – auch weil diese gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Unerlaubte Anfragen per E-Mail
Viele Agenturen, die eine Löschflat anbieten, greifen auf unerlaubte Werbung zurück. Konkret schreiben sie Unternehmen per E-Mail an, ohne dass diese vorher der Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Solche Versuche, Kunden anzuwerben, sind verboten. Falls Sie als Unternehmer kontaktiert werden, sollten Sie misstrauisch werden. Es handelt sich mit großer Sicherheit nicht um einen zugelassenen Rechtsanwalt, sondern um eine Löschagentur.
Welche Alternative zur Löschflat bieten zugelassene Rechtsanwälte an?
Eine Löschflat werden sie bei uns nicht finden. Auch von Erfolgsversprechen wie einer „90-prozentigen Löschgarantie“ distanzieren wir uns. Dafür profitieren Sie von folgenden Vorteilen, wenn Sie sich für uns entscheiden:
Jahrelange Erfahrung
Als zugelassene Rechtsanwalts-Kanzlei vertreten wir Sie gegenüber Google und beantragen die Löschung negativer Kommentare. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Doch was zeichnet uns aus? Wir sind seit 2018 ausschließlich im Reputationsschutz tätig. Darum wissen wir genau, worauf es bei der Löschung von Google Bewertungen ankommt. Über 10.000 Fälle und 50 Gerichtsverfahren gegen Portale wie Google, Tripadvisor, Jameda etc. sprechen für unsere Expertise.
Transparente Preise
Bei uns zahlen Sie nicht mehr als bei Löschagenturen – können jedoch auf professionellen Rechtsbeistand vertrauen. Wir bieten sowohl Festpreise als auch Paketpreise an. Das Löschen einer einzelnen Bewertung kostet 159 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Mehrere Rezensionen beanstanden wir ab 49 Euro pro Bewertung. Wenn Sie möchten, bieten wir auch eine Ratenzahlung über 12 Monate an.
Rabatt beim Wechsel von der Löschagentur zu uns
Sie haben bereits versucht, eine Google Bewertung per Löschflat entfernen zu lassen und sich an eine Löschagentur gewandt? Auch dann haben wir die passende Lösung. Wechseln Sie zu uns. Wir gewähren einen Rabatt von 70 Euro. Statt 159 Euro zahlen Sie nur noch 89 Euro. Außerdem vertreten wir Sie gegenüber der Agentur. Das heißt, wir schützen Sie vor Honorarforderungen und verlangen eine Rückzahlung bereits gezahlter Honorare.
Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen einer negativen Google Bewertung. Sie müssen dann nur noch die Selbstbeteiligung tragen – und diese lässt sich steuerlich geltend machen. Sobald der Versicherungsfall eintritt, erfragen wir die Deckung und werden für Sie tätig. Gerne empfehlen wir Ihnen eine passende Rechtsschutzversicherung, falls Sie noch keine abgeschlossen haben.
Kostenlose Erstberatung
Hochtrabende Versprechen finden Sie bei uns ebenso wenig wie eine Löschflat. Was wir stattdessen bieten, ist eine individuelle Beratung. Wir können sehr genau einschätzen, welche negativen Google Bewertungen gelöscht werden können und wie hoch ihre Chancen stehen. Bei uns kostet Nachfragen nichts. Stattdessen bieten wir Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch an. Erst nach der Prüfung der Erfolgsaussichten werden wir für Sie tätig.
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!
E-Mail: reputation@dein-ruf.de Tel.: +49 (0) 30 29 68 11 18 WhatsApp: +49 160 97 21 12 27