Galileo Pro 7 Experteninterview mit
Dein-Ruf.de

Wir hatten zuletzt Galileo zu Besuch. Galileo ist eine Fernsehsendung des Privatsenders ProSieben.
Das Interview mit den wichtigsten Fragen wollen wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

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imanuel zitat 1

„Fast jede Bewertung ist angreifbar mit der richtigen juristischen Strategie.
Mein Team und ich kennen alle Tricks von und gegen Google und Co.“

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Darum sollten Sie sich für die Löschung
vom Anwalt beraten lassen.

Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben und diese als unrechtmäßig empfinden, möchten Sie zurecht, dass sie gelöscht wird. Im Internet finden Sie Werbung von Agenturen, die sie damit beauftragen können, Ihre negative Bewertung entfernen zu lassen. Sogar mit Erfolgsgarantie.

Wir raten Ihnen ab, selbst gegen negative Bewertungen vorzugehen oder Agenturen damit zu beauftragen und erklären Ihnen, warum wir das so sehen.  Wir bieten Ihnen eine kostenloste Erstberatung an. Melden Sie sich bei der Kanzlei Imanuel Schulz über WhatsApp unter 0176 22115852

Interviewfragen

 

Haben Sie schon mal von Lass-Löschen & Co. gehört?

Ja. Es handelt sich um eine Agentur, das heißt Dienstleister, der einen Service anbietet, nämlich das Löschen von Bewertungen auf Bewertungsportalen, so wie es im Grunde jeder selbst auch machen kann.Um zu verstehen, was diese Firmen oder auch wir als Rechtsanwälte machen, muss man verstehen, worum es sich bei einer Bewertung eigentlich handelt.Die Bewertung ist grundsätzlich nach dem allgemeinen Verständnis eine Meinungsäußerung über eine Firma.Die Ausübung der Meinungsfreiheit gilt aber nicht für Fake-Bewertungen, hatespeech, falsche Tatsachenbehauptungen, bei übler Nachrede oder bei Verleumdungen. Jeder hat das Recht eine Firma zu bewerten. Bewertungsportale bieten hierfür eine Plattform.

Auf der anderen Seite, dies ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, hat jede Firma das Recht eine solche Bewertung überprüfen zu lassen.Um hier Waffengleichheit herzustellen, hat die Rechtsprechung ein Prüfverfahren entwickelt. In diesem Prüfverfahren wird das Bewertungsportal aufgefordert die Bewertung zu überprüfen. Das Bewertungsportal hat daran aber meistens kein Interesse. Daher muss man genau auf die Bewertung eingehen und substantiiert bestreiten, ansonsten muss das Portal die Bewertung nicht prüfen.Wir als RAe bei dein-ruf.de prüfen mithin die Möglichkeiten gegen eine Bewertung vorzugehen.Man kann eine Bewertung durch eine Agentur prüfen lassen, diese kümmern sich um die Meldung einer Bewertung, führen jedoch keine Rechtsprüfung durch. Sofern diese Firmen seriös sind, steht dies auch so auf deren Internetpräsenz. Daraus ergibt sich auch schon der Unterschied, unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte bei dein-ruf. Wir prüfen eine Bewertung oder ob ein Löschungsanspruch besteht, ob Unterlassungsansprüche, ob Verstöße gegen die DSGVO bestehen und vor allem, ob die Bewertung überhaupt von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Denn viele Bewertungen beinhalten nicht nur Meinungen, sondern auch Tatsachenbehauptungen.

Bsp: Man kann schreiben: Ich fand, dass der Arzt unhöflich war. Wenn ich jedoch schreibe, dass der Arzt unhöflich ist und mich angeschrien hat, dann handelt es sich dabei nicht nur um eine Meinung, sondern auch um eine Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist. Und das genau ist die rechtliche Prüfung, die eine Agentur nicht machen darf. In der Vergangenheit hat es bereits schwarze Schafe bei den Agenturen gegeben, die mit Rechtsprüfungen geworben haben, dies hat das Landgericht Hamburg untersagt.

Wie schätzen Sie diese Firmen ein?

Diese Firmen haben ihre Berechtigung, wenn man deren Service kennt und die Grenze akzeptiert. Aus meiner persönlichen Sicht, ergibt es wenig Sinn, sich in einem absoluten speziellen Rechtsgebiet an eine Marketingfirma zu wenden, wenn am Ende möglicherweise steht, dass eine Bewertung unlöschbar wird. Wenn man falsch vorträgt, kann Google das einem Vorhalten und die Löschung verweigern. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass man vorab eine rechtliche Prüfung durchführt. Google wird von top Juristen vertreten, da macht es schon Sinn auf Augenhöhe zu verhandeln.

TIP: schauen sie immer ins Impressum, ob es sich tatsächlich um Rechtsanwälte handelt.

Im Übrigen verlangen Agenturen fast den gleichen Preis wie Rechtsanwälte. Auf der anderen Seite greift in solchen Fällen auch vielfach die Rechtsschutzversicherung, sofern eine solche vorliegt und wenn ein Versicherungsfall vorliegt, so dass bei einem Rechtsanwalt teilweise keine Kosten von dem Mandanten zu tragen sind.

Wie unterscheidet sich das, was Sie machen von Lass-Löschen?

Im Gegensatz zu einer Agentur bieten wir eine Rechtsdienstleistung an. Das heißt, wir sind eine Kanzlei, die dem Unternehmen die Prüfung der Bewertungen unter rechtlichen Gesichtspunkten ermöglicht. Wir prüfen, ob deutsches Recht beachtet wurde und ob eine Bewertung diesen Grenzen standhält.

Können Sie uns erklären, wie sie bei der Beantragung einer Löschung bei Google vorgehen (dezidiert)?

Im Vordergrund stehen eine Beratung und die genaue Analyse der Bewertung. Man braucht Angriffspunkte. Bei anonymen Bewertungen kann das Unternehmen gar nicht wissen, ob dieser Bewerter Kunde war und demnach ist die Bewertung auch inhaltlich nicht nachvollziehbar. Es steht immer in Frage, ob dieser Bewerteter einen echten Kontakt zum Unternehmen hatte. Dies nachzuweisen, ist Aufgabe des anonymen Bewerters. In diesem Fall schreiben wir google an und fordern das Portal auf ein Prüfverfahren durchzuführen. Die Rechtsprechung hat hier genaue Regeln vorgeben, wie ein Prüfverfahren abzulaufen hat. Wenn man gegenüber Google richtig vorträgt, wird dieses Prüfverfahren auch eingeleitet. Diese Beschwerde wird an den Bewerter weitergeleitet, er hat dann sieben Tage Zeit seine Bewertung zu verteidigen. Sollte er nicht antworten, wird Google diese Bewertung löschen. Wenn der Bewerter antwortet, ist er verpflichtet, erstens nachzuweisen, dass er tatsächlich berechtigt war, diese Firma zu bewerten, weil er tatsächlich Kunde war, zum anderen muss er substantiiert darstellen, dass die behaupten Tatsachen stimmen. Die Antwort des Bewerters wird uns dann weitergeleitet. In diesem Stellungnahmeverfahren haben wir dann auch die Möglichkeit zu antworten. Man muss sich das vorstellen, wie in einem kleinen Gerichtsverfahren, bei dem Google dann Schiedsrichter spielt. Sollte Google selbst Fehler im Prüfungsverfahren machen, besteht auch gegen Google selbst ein Anspruch, denn dann wird Google zum Haftungsstörer und ist dann für die Bewertung selbst verantwortlich. Daraus können sich dann Ansprüche auf Unterlassung oder Löschung herleiten, oder sogar Schadensersatzansprüche. Falls der Bewerter bekannt ist, ist das Prüfverfahren das gleiche, jedoch muss man sich innerhalb dessen gleich mit den Tatsachenbehauptungen auseinandersetzen.

Wir bei dein-ruf bieten zunächst eine kostenlose Erstberatung. Bei dein-ruf beraten nur Rechtsanwälte über die Erfolgsaussichten eines Prüfverfahren. Wir erklären dem Mandanten auch, warum es so schwierig ist Bewertungen zu löschen. Man muss darauf achten, dass Google nicht nur nach den Google Richtlinien prüft, sondern nach den deutschen Gesetzen. Der Bundesgerichtshof hat hier klare Regeln entwickelt, wie bewertungsportale prüfen müssen. Zudem neigen Mandanten dazu, dem Bewertungsportal vorschnell Informationen zu geben und auf Abwehr zu gehen. Dies ist jedoch erstens nicht relevant und zweitens kann das auch wiederum dem Portal helfen die Bewertung nicht löschen zu müssen. Schweigen ist hier wie im Strafrecht Gold. Wir begleiten den Mandanten im kompletten Prüfverfahren. Wir schreiben die Beschwerde um das Prüfverfahren einzuleiten, geben weitere Stellungnahmen ab, gegebenenfalls mahnen wir das Bewertungsportal wegen einer Prüfpflichtverletzung ab. Das dürfen nur Anwälte. 

Auf was kommt es an? (korrekte Zitierung von Gesetzestexten)

Die Kunst liegt nicht darin das Gesetz richtig zu zitieren, sondern die konkrete Bewertung anhand der vorhandenen Rechtsprechung so zu prüfen, so dass Google verpflichtet ist, ein Prüfverfahren einzuleiten.

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, konkrete Gesetzestexte zu zitieren, aber man wendet natürlich die relevanten Gesetze an. Grundlage ist auf der einen Seite die Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, die Meinungsfreiheit wird jedoch nicht schrankenlos gewährleistet. Dem gegenüber steht das Persönlichkeitsrecht der bewertenden Firma. Diese Grundrechte wurden in der sogenannten „Jameda II“-Rechtsprechung aufgenommen und es wurde zum Ausgleich dieser Grundrechte das Prüfverfahren entwickelt.  Jedes Prüfverfahren ist anders, allerdings konzentriert man sich immer darauf, dass notwendigste zum richtigen Zeitpunkt vorzutragen, so dass ein Prüfverfahren eingeleitet wird und die Beweislast beim Bewerter liegt. Teilweise muss man auch sehr konkret am Inhalt der Bewertung arbeiten, damit google ein Prüfverfahren einleitet, das nennt sich substantiiertes Bestreiten.

In vielen Fällen reicht es also nicht einfach aus zu schreiben, den Bewerter kenne ich nicht, die Tatsachenbehauptungen sind falsch, google wird dann nicht prüfen. Zudem prüfen wir Verstöße gegen die DGSVO, das Telemediengesetz oder gegen das StGB.

Kann man dann Bewertungen im Internet überhaupt vertrauen?

Jeder sollte sich selbst eine Meinung über Bewertungsprofile bilden, aber ich gebe zu bedenken. Würden sie jemandem im tatsächlichen Leben jemandem vertrauen, der an eine Wand schreibt „Die Ehefrau von Herrn Müller ist eine Betrügerin“. Würden Sie dies ernst nehmen? Es handelt sich in den meisten Fällen um anonyme Bewertungen ohne Nachweise. Für mich stellt sich manchmal auch die Frage, welcher Charakter hinter diesen Bewertungen steckt. Früher war es so, dass man zu seinem Arzt gegangen ist und ihn zur Rede gestellt hat, wenn man unzufrieden war. Heute schreiben die Bewerter ihren Frust für alle Zeiten ins Internet, ohne dass das bewertete Unternehmen nachvollziehen kann, wie es zu dieser Bewertung gekommen ist. Heute bestraft man ihn dauerhaft mit einer schlechten Bewertung. ich empfinde dies als zutiefst ungerecht. Ich glaube, dass hier gesellschaftlich etwas aus dem Gleichheit geraten ist.

Die Meinungsfreiheit wurde erfunden um die Demokratie zu schützen und nicht um Unternehmen schlecht zu machen. Hinter Unternehmen stehen Arbeitsplätze, Familien und Existenzen. Und man sollte nicht alles glauben, was die Bewertungsportale einem erzählen. Bewertungsportale erzählen einem immer, man müsste möglichst viele Bewertungen erstellen um ein objektives Bild zu bekommen. Aber geht es den Bewertungsportalen tatsächlich um die Meinungsfreiheit, geht es ihnen nicht vielmehr darum Daten zu sammeln?

Welche Tipps haben Sie für User um Bewertungen im Internet einzuschätzen?

Bewertungen können einem eine Orientierung geben, wenn objektive Umstände bewertet werden.  Man muss sich im Klaren sein, dass Bewertungen massiv manipuliert werden:

  • Mitbewerber geben falsche Bewertungen ab
  • Verbraucher erpressen das Unternehmen mit schlechten Bewertungen.
  • Manche Unternehmen kaufen sich gute Bewertungen.
  • Und manche Firmen nehmen ihr Recht wahr fakebewertungen löschen zu lassen.

Was bleibt unter dem Strich: Ich glaube, dass sich jeder selber einen Eindruck über seinen gegenüber in der realen Welt verschaffen sollte. Ich vertraue Bewertungsportalen nicht.

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