Warum zum Anwalt, wenn Sie eine Google-Bewertung löschen lassen wollen?

Weil zwei Dinge, auf die es beim Löschen ankommt, ausschließlich Rechtsanwälten offenstehen: die rechtliche Prüfung der Bewertung und der Gang zum Gericht, wenn Google nicht reagiert.

Die rechtliche Prüfung darf nicht jeder

Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, ist eine juristische Frage: unwahre Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder fehlender Kundenkontakt. Nur zugelassene Rechtsanwälte und Unternehmen mit RDG-Zulassung dürfen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten für Unternehmen entgeltlich prüfen. Die Gerichte haben die Tätigkeit von Agenturen ohne RDG-Zulassung mehrfach untersagt – unter anderem LG Hamburg 312 O 232/22, LG Hamburg 405 HKO 19/22, LG Hamburg 315 O 10/22 und OLG Hamburg 5 U 176/20.

Was RDG-Zulassung und Art. 23 DSA konkret bedeuten, steht auf unserer Seite zu Agenturen.

Wenn Google nicht reagiert, endet der Weg ohne Anwalt

Der häufigste Fall ist nicht die Ablehnung, sondern das Schweigen. Bleibt Google untätig, ist das gerichtliche Verfahren der nächste wirksame Schritt – und den kann nur ein Anwalt gehen. Bei einem Eilverfahren dauert es in der Regel Tage bis wenige Wochen. Reagiert Google auf eine ausreichende Beanstandung nicht und wird das Verfahren dadurch veranlasst, trägt Google die Kosten häufig selbst.

1.000+ Google-Gerichtsverfahren seit 2025 – oft zahlt Google.

Ein Titel schützt vor erneuter Freischaltung

Ohne gerichtlichen Titel kann Google eine gelöschte Bewertung nach interner Prüfung jederzeit wieder online stellen. Mit einem Titel muss Google ein Stellungnahmeverfahren durchführen und Nachweise vorlegen, bevor die Bewertung wieder erscheinen darf. Dieser Unterschied zeigt sich oft erst Monate später.

Und der Verfasser?

Neben der Löschung bei Google mahnen wir die Verfasser rechtswidriger Äußerungen direkt ab und fordern eine Unterlassungserklärung. Das verhindert, dass dieselbe Person erneut schreibt. Sie müssen das nicht selbst übernehmen.

Was das kostet

  • Außergerichtlich 159 € netto pro Bewertung
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
  • Bei gerichtlichen Verfahren nach RVG; trägt Google die Kosten, entfällt Ihr Anteil
  • Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung möglich

Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Google-Bewertungen gelöscht.

Häufige Fragen: Anwalt beim Löschen von Google-Bewertungen

Was kann ein Anwalt beim Löschen einer Google-Bewertung, was eine Agentur nicht kann?
Die rechtliche Prüfung und den gerichtlichen Weg. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen für Unternehmen entgeltlich prüfen und geltend machen. Und nur ein Anwalt kann ein gerichtliches Verfahren gegen Google führen, wenn Google auf eine fundierte Beanstandung nicht reagiert.
Lohnt sich ein Anwalt auch bei einer einzelnen Bewertung?
Außergerichtlich berechnen wir 159 € netto pro Bewertung. Sehen wir keine Erfolgsaussichten, entstehen Ihnen keine Kosten. Dem gegenüber steht eine Bewertung, die dauerhaft sichtbar bleibt. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen vorab, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist möglich. Wir prüfen das im Rahmen der Ersteinschätzung mit und stellen bei Bedarf die Deckungsanfrage.

Weiterlesen

Kostenlose Ersteinschätzung

Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob eine Löschung möglich ist. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten.

Anwalt anrufen