Google Bewertungen löschen lassen 2026
Spezialkanzlei für das Löschen rechtswidriger Google-Bewertungen
Rechtssichere Löschungen und Schutz vor Google
„Überlassen Sie Ihren Ruf nicht Google, sondern uns als Experten“- Spezialkanzlei seit 2018
- 40.000+ gelöschte Bewertungen seit 2018
- 1.000+ Google-Gerichtsverfahren seit 2025
Unsere Prozesserfahrung beginnt vor dem Prozess.
Ziel ist die Löschung ohne Gerichtsverfahren. Was wir aus mehr als 1.000 Verfahren gegen Google gelernt haben, berücksichtigen wir bereits in der ersten gerichtssicheren Beanstandung.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz – Spezialist für das Löschen von Google-Bewertungen.
So geht Reputationsschutz bei uns als Spezialkanzlei:
- 1. Bewertung prüfenInhalt, Kundenkontakt und Besonderheiten werden zuerst geklärt.
- 2. Gerichtssicher beanstandenWir formulieren nur Tatsachen, die rechtlich tragen und später konsistent vertreten werden können.
- 3. Googles Verteidigung mitdenkenAus mehr als 1.000 Verfahren kennen wir die typischen Einwände und berücksichtigen sie von Anfang an.
- 4. Löschung ohne Prozess anstrebenUnser Ziel ist die außergerichtliche Entfernung der Bewertung.
- 5. Wenn nötig: gerichtlich durchsetzenDann ist der Sachverhalt bereits sauber vorbereitet.
Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
- Festpreis ab 159 € netto & Mengenrabatt
- Kostenlose Erstberatung
- Kostenübernahme durch Google möglich
- Rechtsschutzversicherung nutzen
Google-Bewertung von Anfang an gerichtssicher beanstanden
Gerichtssichere Beanstandung: Warum der erste Vortrag zählt
Gerichtssicher ist eine Beanstandung, wenn der Sachverhalt vor dem Versand geprüft und so formuliert wird, dass er später konsistent vor Gericht weitergeführt werden kann. Wir tragen deshalb nur das vor, was tatsächlich feststeht und für die rechtliche Prüfung benötigt wird.
Ihr Vorteil: Von Anfang an gerichtssicher beanstanden
Wenn Google nicht löscht, muss der spätere gerichtliche Vortrag zur ersten Beanstandung passen. Deshalb vermeiden wir unnötige Tatsachenbehauptungen, Widersprüche und vermeidbare Angriffspunkte.
Warum die erste Beanstandung später entscheidend sein kann
Lehnt Google die Löschung ab, wird im späteren Verfahren geprüft, was ursprünglich mitgeteilt wurde. Nachträgliche Korrekturen oder Widersprüche können die Durchsetzung erschweren und Kostenrisiken auslösen.
Wurde bereits selbst, durch eine Agentur oder einen anderen Anwalt beanstandet, sollte diese erste Meldung vor jedem weiteren Schritt geprüft werden.
Übersicht: FAQ-Bereich
Hier finden Sie Antworten, Anleitungen und Unterstützung rund um das Löschen rechtswidriger Google-Bewertungen – kurze Antworten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und alles zu Kosten und Rechtsschutz.
0 · Das Wichtigste zu Google-Bewertungen löschen in KürzeSo geht’s, Fehler vermeiden, Kosten
- Löschen einer rechtswidrigen oder Fake-Google-Bewertung
Eine Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist – etwa bei unwahren Tatsachen, Schmähkritik, Verstößen gegen die Google-Richtlinien oder wenn kein echter Kundenkontakt bestand (sogenannte Fake-Bewertung). Entscheidend ist eine individuelle, von Anfang an gerichtssichere Beanstandung.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen? · Können Fake-Bewertungen bei Google gelöscht werden?
- Bester Anwalt für Google-Bewertungen löschen
Für das Löschen von Google-Bewertungen zählt Spezialisierung, Erfahrung aus Gerichtsverfahren gegen Google, der Kontakt zu den Anwälten von Google und der Austausch mit spezialisierten Kollegen aus anderen Kanzleien.
Wer ist der beste Anwalt für das Löschen von Google-Bewertungen?
- Google reagiert nicht auf die Meldung
Wenn Google die Löschung ablehnt oder nicht reagiert, muss man klären: Liegt der Fehler in der eigenen Meldung – oder bleibt Google trotz korrekter Beanstandung untätig? Oft ist eine rechtliche Prüfung und ggf. der gerichtliche Weg nötig.
Was kann ich tun, wenn Google die Löschung ablehnt oder nicht reagiert?
- Selbst melden – typische Fehler vermeiden
Viele Selbstversuche scheitern: zu allgemeine Beanstandung, versehentlich bestätigter Kundenkontakt, bereits geantwortete Rezension oder unzureichende Detailtiefe. Agenturen ohne RDG-Zulassung dürfen keine rechtliche Einzelfall-Beanstandung durchführen.
Lohnt sich ein Anwalt, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen? · Darf eine Agentur Google-Bewertungen für mich löschen lassen?
- Kosten beim Löschen von Google-Bewertungen
Außergerichtlich gilt ein Festpreis ab 159 € netto; gerichtlich richten sich die Kosten nach dem RVG. Bei Obsiegen trägt Google die Kosten oft; eine Rechtsschutzversicherung greift häufig.
Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen? · Wer zahlt die Kosten, wenn man eine Google-Bewertung gerichtlich löschen lässt? · Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen einer Google-Bewertung? · Dokumentierte Gerichtsverfahren gegen Google Ireland Limited
1 · Google-Bewertung mit Anwalt löschen lassenWann ein Anwalt hilft, was er prüft und wie das Verfahren gegen Google läuft.
Wer ist der beste Anwalt für das Löschen von Google-Bewertungen?
Ein guter Anwalt für Google-Bewertungen sollte auf Bewertungs- und Äußerungsrecht spezialisiert sein und den gesamten Ablauf beherrschen – von der Analyse der Bewertung über die Sachverhaltsaufklärung bis zur gerichtssicheren Beanstandung gegenüber Google.
Besonders wichtig ist Erfahrung mit den unterschiedlichen Fallkonstellationen: fehlender Kundenkontakt, Klarnamen, konkrete Bewertungsdetails, Fotos, vermeintliches Spezialwissen oder bereits erfolgte Beanstandungen erfordern jeweils eine andere rechtliche und taktische Prüfung.
Prozesserfahrung ist dabei ein entscheidender Vorteil. Wer aus eigenen Verfahren weiß, mit welchen Argumenten Google Beanstandungen später angreift, kann diese Risiken bereits außergerichtlich berücksichtigen und die Beanstandung von Anfang an gerichtssicher aufbauen.
Nur wenn Google trotz einer solchen Beanstandung nicht löscht, sollte auch die gerichtliche Durchsetzung sicher beherrscht werden.
Die entscheidenden Kriterien sind:
- Spezialisierung auf Google-Bewertungen und Äußerungsrecht
- Individuelle Prüfung jeder Bewertung, weil jede Bewertung eigene Besonderheiten hat
- Kenntnis des Beanstandungsmaßstabs im zuständigen OLG-Bezirk und daraus folgende individuelle Beanstandung
- Viele bundesweite Gerichtsverfahren gegen Bewertungsportale wie Trustpilot und Google
- Erfahrung mit den unterschiedlichen Maßstäben der zuständigen Gerichte aus eigenen Verfahren
- Direkter Zugang zu den Anwälten von Google
- Schutz vor Reaktivierung der Bewertung und Schutz vor Warnmeldungen auf dem Profil
- Schutz vor Sperrung des Meldeformulars: Bei Falschmeldungen über das Google-Formular droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung
- Die nötige Distanz zu Google, um Interessen klar und unabhängig zu vertreten
Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf mit über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 und über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 erfüllen wir diese Kriterien weitgehend. Wir kennen die Eigenheiten der Richter aus mündlichen Verhandlungen, richterlichen Hinweisen und Telefonaten mit Richtern – diese Erfahrung steht in keinem Urteil. Wir kennen die direkten Telefonnummern der Anwälte von Google und haben den Kontakt in der Vergangenheit auch präventiv gesucht, um unnötige Klagen zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt die notwendige Distanz gewahrt, um die Interessen unserer Mandanten klar und unabhängig durchzusetzen.
Was kann ich tun, wenn Google die Löschung ablehnt oder nicht reagiert?
Wenn Google die Löschung einer Bewertung ablehnt oder nicht reagiert, sollte zunächst geprüft werden, warum die Beanstandung nicht erfolgreich war. Entscheidend ist, ob die bisherige Beanstandung vollständig, widerspruchsfrei und rechtlich tragfähig ist.
War die Beanstandung zu allgemein? Wurde ein Kundenkontakt versehentlich bestätigt? Enthält die Bewertung Details, auf die nicht eingegangen wurde? Gibt es bereits eine frühere Beanstandung? Oder war die Beanstandung korrekt und Google bleibt trotzdem untätig?
Erst danach sollte über weitere außergerichtliche Schritte oder ein Gerichtsverfahren entschieden werden.
Besonders wichtig: Wurde die Google-Bewertung bereits selbst oder durch einen Dritten (Agentur oder anderen Anwalt) gemeldet, muss diese erste Beanstandung zwingend berücksichtigt werden. Bei einer erneuten Meldung darf man sich nicht in Widerspruch zur ersten Beanstandung setzen – und die neue Meldung muss wieder DSA-konform nach Art. 16 DSA präzise und begründet sein. Eine zusammenhängende Prüfung der bisherigen Meldung und der Bewertung ist in solchen Fällen immer erforderlich.
Viele Selbstmeldungen scheitern aus denselben Gründen:
- Die Beanstandung ist falsch oder zu allgemein formuliert
- Das bewertete Unternehmen hat bereits auf die Rezension geantwortet
- Die Bewertung ist sehr umfangreich und detailreich und die Beanstandung nicht detailliert genug
- In der eigenen Beanstandung wird der Kundenkontakt versehentlich bestätigt
- In der Bewertung ist ein Foto enthalten
- Der Bewerter behauptet selbst, nie Kunde gewesen zu sein
- Man macht alles richtig, aber Google stellt sinnlose Rückfragen oder reagiert schlicht nicht
Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf mit über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 und über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 prüfen wir Meldung und Bewertung und setzen außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Lohnt sich ein Anwalt, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Ein spezialisierter Anwalt kann sich besonders dann lohnen, wenn die Google-Bewertung von Anfang an rechtssicher beanstandet werden soll. Wer Googles Argumentation aus eigenen Gerichtsverfahren kennt, kann typische Fehler bereits außergerichtlich vermeiden.
Ziel ist eine gerichtssichere Beanstandung, mit der Google die Bewertung möglichst ohne Gerichtsverfahren löscht.
Viele Betroffene melden die negative Google-Bewertung selbst – über das Drei-Punkte-Menü, das Google-Formular oder die Unternehmensprofil-Verwaltung – und erleben, dass Google nicht reagiert. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten prüfen; Agenturen ohne RDG-Zulassung dürfen das nicht. Eine präzise, begründete Meldung nach Art. 16 DSA ist die Voraussetzung, damit Google die Bewertung rechtssicher prüfen muss – und wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, riskiert, dass Google die Bearbeitung weiterer Meldungen nach Art. 23 Abs. 2 DSA aussetzt.
Die häufigsten Gründe, warum Selbstversuche scheitern, sind:
- Die Beanstandung ist falsch oder zu allgemein formuliert
- Das bewertete Unternehmen hat bereits auf die Rezension geantwortet
- Die Bewertung ist sehr umfangreich und detailreich und die Beanstandung nicht detailliert genug
- In der eigenen Beanstandung wird der Kundenkontakt versehentlich bestätigt
- In der Bewertung ist ein Foto enthalten
- Der Bewerter behauptet selbst, nie Kunde gewesen zu sein
- Man macht alles richtig, aber Google stellt sinnlose Rückfragen oder reagiert schlicht nicht
Solche Fehler machen eine Meldung oft offensichtlich unbegründet im Sinne von Art. 23 Abs. 2 DSA – und schwächen zugleich die Chancen, dass Google nach Art. 16 DSA überhaupt tätig wird.
Ein Anwalt prüft die konkrete Google-Bewertung individuell und formuliert die Beanstandung so, dass sie diesen Besonderheiten Rechnung trägt. Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf mit über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 und über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 prüfen wir Ihren Fall kostenlos.
Können Fake-Bewertungen bei Google gelöscht werden?
Ja. Fake-Bewertungen bei Google können gelöscht werden, wenn ihnen kein echter Kundenkontakt zugrunde liegt oder sie aus anderen Gründen rechtswidrig sind. Ein Pseudonym allein beweist allerdings noch keine Fake-Bewertung.
Entscheidend ist deshalb die Prüfung des konkreten Bewertungstextes: Kann die bewertende Person einem Kundenkontakt zugeordnet werden? Ist der geschilderte Vorgang intern auffindbar? Und beruhen konkrete Details tatsächlich auf eigener Erfahrung – oder sind Preise, Leistungen, Fotos oder andere Angaben öffentlich zugänglich?
Erst danach lässt sich die Google-Bewertung präzise und gerichtssicher beanstanden.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Ja. Eine negative Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist – insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem Kundenkontakt, Schmähkritik oder Verstößen gegen die Google-Richtlinien. Zulässige Meinungsäußerungen eines echten Kunden bleiben dagegen geschützt. Fehlt die Tatsachengrundlage, greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Der BGH hat klargestellt: Die Rüge, der Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Portals auszulösen (Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20). Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen. Die Beanstandung muss nach Art. 16 DSA präzise erfolgen.
Viele Betroffene melden solche Bewertungen selbst – und Google reagiert trotzdem nicht. Die häufigsten Gründe:
- Die Beanstandung ist falsch oder zu allgemein formuliert
- Das bewertete Unternehmen hat bereits auf die Rezension geantwortet
- Die Bewertung ist sehr umfangreich und die Beanstandung nicht detailliert genug
- In der eigenen Beanstandung wird der Kundenkontakt versehentlich bestätigt
- In der Bewertung ist ein Foto enthalten
- Der Bewerter behauptet selbst, nie Kunde gewesen zu sein
- Man macht alles richtig, aber Google stellt sinnlose Rückfragen oder reagiert schlicht nicht
Bei häufigen Falschmeldungen droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung im Google-Formular.
Ein Anwalt prüft die konkrete Google-Bewertung individuell und formuliert die Beanstandung so, dass sie diesen Besonderheiten Rechnung trägt. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Darf eine Agentur Google-Bewertungen für mich löschen lassen?
Eine Agentur darf eine Google-Bewertung nur dann rechtlich prüfen und löschen lassen, wenn sie eine Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat. Das Löschen rechtswidriger Google-Bewertungen ist eine Rechtsdienstleistung. Ohne RDG-Zulassung darf eine Agentur das nicht. Sie darf keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Einzelfall prüfen und keine rechtliche Beanstandung an Google senden. Das ist eine Ordnungswidrigkeit für Auftraggeber und Agentur. Die Gerichte haben solche Tätigkeiten untersagt (LG Hamburg 312 O 232/22, LG Hamburg 405 HKO 19/22, LG Hamburg 315 O 10/22, OLG Hamburg 5 U 176/20).
Es ist riskant, eine Agentur ohne RDG-Zulassung zu beauftragen. Google braucht eine individuelle, begründete Meldung nach Art. 16 DSA. Wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen können nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Meldeberechtigung sperren. Eine ungeschickte Meldung kann die spätere Löschung erschweren.
Eine Kanzlei, die Google-Bewertungen legal löschen darf, erkennt man am Impressum. Dort steht ein zugelassener Rechtsanwalt. Prüfen lässt sich das im Bundesweiten Anwaltsregister: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak. Fehlt die Angabe, ist es in der Regel keine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei. Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf dürfen wir die Prüfung und Löschung von Google-Bewertungen legal durchführen. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Wie lange dauert es, bis eine Google-Bewertung gelöscht ist?
Bis eine Google-Bewertung gelöscht ist, dauern bei einer fundierten Beanstandung in der Regel 1 bis 5 Tage. Nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg kann ein Zeitraum von neun Tagen zwischen Kenntnis und endgültiger Löschung bereits zu lang sein (Urteil vom 11.11.2014, Az. 7 U 24/13). Das LG Hamburg hat die Anforderungen noch enger gefasst (Urteil vom 24.03.2017, Az. 324 O 148/16). Nach Art. 16 Abs. 4 und 5 DSA muss Google den Eingang einer Meldung unverzüglich bestätigen und seine Entscheidung unverzüglich mitteilen; nach Art. 16 Abs. 6 DSA sind Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv zu bearbeiten.
Hält Google diese Frist nicht ein, ist ein gerichtliches Verfahren möglich. Google kann dann schadensersatzpflichtig werden und muss in der Regel die Anwaltskosten tragen – insbesondere, wenn die Beanstandung den Anforderungen entsprochen hat und Google untätig geblieben ist. Bei einem gerichtlichen Eilverfahren dauert es in der Regel Tage bis wenige Wochen – im Wesentlichen die Postlaufzeit vom Gericht an Google und weiter an die Anwälte von Google. Danach wird die Bewertung meistens sofort gelöscht. Bei einer normalen Klage kann es Monate oder auch über ein Jahr dauern.
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 kennen wir die unterschiedlichen Maßstäbe zur Dauer der Löschung bei den verschiedenen Gerichten bundesweit. Wir haben bereits Hunderte Verfahren wegen Untätigkeit gegen Google geführt – mit Kostenerstattung für den Mandanten. Seit 2018 haben wir über 40.000 Bewertungen gelöscht. Wir sagen von Anfang an ehrlich, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist.
Eine gelöschte Google-Bewertung ist wieder online bzw. wurde von Google reaktiviert – geht das?
Ja, eine gelöschte Google-Bewertung kann wieder online gestellt bzw. von Google reaktiviert werden. Nach Art. 20 Abs. 4 DSA macht Google seine Löschentscheidung unverzüglich rückgängig, wenn der Bewerter über das interne Beschwerdesystem Einspruch einlegt und Google die Beschwerde als ausreichend begründet ansieht. Eigentlich müsste Google ein Stellungnahmeverfahren durchführen und dem Unternehmen die Nachweise vorlegen. Das verweigert Google konsequent. Legt Google keine Nachweise vor und stellt die Bewertung trotzdem wieder online, ist die Reaktivierung rechtswidrig – so auch die Rechtsprechung (u. a. LG Berlin II, Az. 2 O 31/25 eV). Das Unternehmen wird außergerichtlich rechtlos gestellt: Ein gerichtliches Eilverfahren auf erneute Löschung ist erforderlich.
Google schreibt in solchen Fällen wörtlich:
„Wir haben die von Ihrem Ersuchen um Entfernung betroffenen Inhalte reaktiviert. Der Content-Uploader hat die Aufhebung der Inhaltsentfernung beantragt. Nach einer zweiten Prüfung haben wir den Inhalt […] auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Informationen und in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen reaktiviert.“
Die Rechtsprechung schützt vor der Wiederveröffentlichung: Google darf die Bewertung nicht einfach wieder online stellen, ohne zuvor die Nachweise zur Stellungnahme vorzulegen (Ping-Pong-Verfahren). Verfahren mit genau dieser Frage führen wir vor dem Landgericht Berlin II und dem Landgericht Hamburg (u. a. LG Berlin II, Az. 2 O 31/25 eV). Zu dieser Frage liegen aus unserer Praxis frühe gerichtliche Entscheidungen gegen Google vor, die eine Reaktivierung ohne Stellungnahmeverfahren als rechtswidrig ansehen.
Schutz gibt es auf zwei Wegen: entweder von Anfang an eine gerichtliche Entscheidung auf Löschung erwirken – dann muss Google vor einer Reaktivierung ein Stellungnahmeverfahren durchführen und Nachweise vorlegen – oder nach der Reaktivierung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Praxis melden sich dann die Anwälte von Google telefonisch und per E-Mail bei uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Das macht Google aber nur, wenn zuvor ein gerichtlicher Beschluss auf Löschung der Bewertung vorliegt.
Solche Reaktivierungsfälle führen wir regelmäßig vor Gericht – vor dem Landgericht Berlin II und dem Landgericht Hamburg.
Wann ist eine einstweilige Verfügung nötig, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Eine einstweilige Verfügung ist nötig, wenn Google trotz rechtssicherer Beanstandung nicht löscht oder untätig bleibt und die Bewertung weiterhin Schaden verursacht. Dann kann der Anwalt beim zuständigen Gericht einen Eilantrag stellen.
Die einstweilige Verfügung muss meist innerhalb von etwa einem Monat ab Kenntnis der Bewertung eingereicht werden, sonst fehlt die Eilbedürftigkeit. Mit einem gerichtlichen Titel muss Google vor einer Reaktivierung ein Stellungnahmeverfahren durchführen und Nachweise vorlegen (Art. 20 Abs. 4 DSA).
Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 prüfen wir, ob und wann eine einstweilige Verfügung sinnvoll ist.
Klage gegen eine Google-Bewertung – wann brauche ich die?
Eine Klage gegen eine Google-Bewertung ist sinnvoll, wenn Google trotz präziser Meldung nach Art. 16 DSA untätig bleibt oder die Löschung ablehnt und ein Eilverfahren nicht (mehr) in Betracht kommt – etwa weil die Eilbedürftigkeit fehlt. Das Gericht entscheidet dann in der Hauptsache über die Löschung. Eine Klage dauert in der Regel Monate, mitunter über ein Jahr. Anders als bei der einstweiligen Verfügung gibt es keine kurze Dringlichkeitsfrist von etwa einem Monat. Bei Erfolg ergeht ein Urteil bzw. Beschluss auf Löschung; Google muss die Bewertung entfernen.
Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Obsiegen trägt Google die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig selbst – insbesondere wenn Google vorher untätig war und das Verfahren dadurch veranlasst hat.
Seit 2025 haben wir über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google bundesweit geführt – darunter Eilverfahren und Klagen. Sehr oft hat Google die Kosten übernehmen müssen.
Muss tatsächlich geklagt werden, beginnen wir nicht bei null. Bewertung, Beanstandung, Sachverhaltsprüfung und bisherige Google-Reaktionen wurden bereits daraufhin geprüft, ob sie im gerichtlichen Verfahren konsistent weitergeführt werden können.
Die beste Vorbereitung des Prozesses findet deshalb vor dem Prozess statt.
Anwalt für Reputationsschutz bei Google-Bewertungen – worauf kommt es an?
Ein Anwalt für Reputationsschutz bei Google-Bewertungen muss auf Äußerungsrecht und Bewertungsportale spezialisiert sein. Entscheidend sind Kenntnisse für eine individuelle, gerichtssichere Beanstandung (Art. 16 DSA). Unvollständige Meldungen bleiben wirkungslos; Falschmeldungen riskieren die Sperrung des Meldeformulars (Art. 23 Abs. 2 DSA). Ebenso wichtig sind der Schutz vor Reaktivierung (Art. 20 Abs. 4 DSA) und der gerichtliche Weg, wenn Google untätig bleibt. Reputationsschutz heißt: Bewertung, bisherige Meldung und weiteres Vorgehen zusammen prüfen – nicht nur ein Formular ausfüllen.
Worauf es im Feld ankommt (nicht: wer der „beste“ Anwalt ist):
- Das Rechtsgebiet ist Äußerungsrecht – nicht allgemeines IT- oder Medienrecht
- Jede Google-Bewertung hat eigene Besonderheiten; pauschale Muster helfen selten
- Nach der Meldung folgen oft Einspruch des Bewerters, Reaktivierung oder Untätigkeit von Google
- Agenturen ohne RDG-Zulassung dürfen die rechtliche Einzelfallprüfung nicht machen
- Fast täglicher Austausch von Spezialwissen mit anderen Spezialkanzleien zu aktueller Rechtsprechung und zum Vorgehen von Google
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 setzen sich drei Anwälte täglich mit genau diesen Themen auseinander. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt den nächsten Schritt.
Kann man den Bewerter einer Google-Bewertung abmahnen?
Ja. In geeigneten Fällen kann der Bewerter einer rechtswidrigen Google-Bewertung abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden – parallel oder ergänzend zum Vorgehen gegen Google.
Dabei wird der Bewerter außergerichtlich aufgefordert, die rechtswidrige Äußerung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Das parallele Vorgehen begründet regelmäßig einen Kostenerstattungsanspruch. Bei einer unbegründeten Abmahnung droht in seltenen Fällen eine negative Feststellungsklage.
Ob eine Abmahnung sinnvoll ist, hängt von der Bewertung, der Identifizierbarkeit und dem Ziel (Löschung, Unterlassung, Schadensersatz) ab.
Als bundesweite Spezialkanzlei prüfen wir, ob neben dem Portal auch der Bewerter in Anspruch genommen werden sollte.
Welche Google-Bewertungen sind nicht löschbar?
Nicht jede negative Google-Bewertung ist löschbar. Zulässige Meinungsäußerungen eines echten Kunden bleiben rechtlich geschützt. Dennoch gibt es rechtssichere Tricks, fast jede Bewertung anzugreifen. Der größte Fehler Betroffener ist es, den Bewerter frühzeitig einem tatsächlichen Kundenkontakt zuzuordnen, obwohl die Rechtsprechung das in der Regel nicht verlangt. Nach der BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen darf der Kundenkontakt nur in Ausnahmefällen nicht bestritten werden. Am schwierigsten zu löschen sind Bewertungen mit Klarnamen, wenn dieser Name in der Kundenkartei steht. Hier kann ein Anwalt prüfen: Abmahnung des Bewerters, in bestimmten Fällen ein substanziiertes Bestreiten des Kundenkontakts (mit besonderen Prüfungsanforderungen nach Art. 16 DSA) oder ein Angriff auf den Inhalt der Bewertung.
- Häufige Fehler bei Selbstmeldung gegenüber Google: zu allgemeine, falsche oder widersprüchliche Beanstandungen
- Den Bewerter selbst anschreiben: liefert dem Bewerter und später Google Argumente gegen die Löschung
- Die Bewertung kommentieren: gibt Google Informationen, die im Prüfverfahren gegen Sie verwendet werden können
- Marketingagenturen oder Anbieter ohne RDG-Zulassung: dürfen keine Rechtsdienstleistung erbringen und keine rechtliche Einzelfall-Beanstandung an Google senden
- Verstöße gegen das RDG können eine Ordnungswidrigkeit für den Auftraggeber und die Agentur darstellen und entsprechend von den Aufsichtsbehörden verfolgt werden
- Bei häufigen Falschmeldungen über das Google-Formular droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung
Kommentieren Sie eine negative Google-Bewertung nicht voreilig. Eine Antwort kann Informationen liefern, die Google später gegen die Löschung verwendet.
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 prüfen wir, ob eine konkrete Google-Bewertung angreifbar ist oder als zulässige Meinung geschützt bleibt. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt die realistischen Erfolgsaussichten.
Reicht es, den Kundenkontakt bei einer Google-Bewertung zu bestreiten?
Den Kundenkontakt bei einer Google-Bewertung pauschal zu bestreiten reicht oft nicht. Man muss so individuell wie möglich beanstanden, um auf Nummer sicher zu gehen. Das gilt besonders, wenn in der Bewertung Klarnamen, Fotos, konkrete Daten oder detaillierte Angaben enthalten sind. Wer nur pauschal „kein Kundenkontakt“ einwendet, riskiert, dass die Beanstandung – insbesondere vor Gerichten mit strengem Maßstab wie in Berlin und Frankfurt – nicht greift und Google keine ausreichende Kenntnis im Sinne von Art. 16 DSA erhält. Nur eine individuelle, inhaltlich auf die konkrete Bewertung eingehende Beanstandung ist gerichtssicher und senkt das Risiko einer späteren Reaktivierung.
- Bestreiten des Kundenkontakts ist der Regelfall – pauschal reicht aber oft nicht
- Besonders detailliert beanstanden bei: Klarnamen, Fotos, konkreten Details zu Besuch/Service, Folgebewertungen, wenn das Unternehmen bereits geantwortet hat oder der Bewerter selbst behauptet, nie Kunde gewesen zu sein
- Wurde bereits selbst oder durch Dritte gemeldet, muss die erste Beanstandung zwingend berücksichtigt werden; Widersprüche schwächen den Löschversuch
- Manche Gerichte (u. a. Berlin und Frankfurt) legen einen strengeren Maßstab an die individuelle Beanstandung an
- Eine pauschale Meldung reicht Google oft nicht aus – die Beanstandung muss präzise und begründet sein (Art. 16 DSA)
- Nur so ist sie gerichtssicher und erschwert eine spätere Reaktivierung der Bewertung (Art. 20 Abs. 4 DSA)
- Bei häufigen Falschmeldungen droht die Sperrung der Meldeberechtigung (Art. 23 Abs. 2 DSA)
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 kennen wir die unterschiedlichen Beanstandungsmaßstäbe der Gerichte, unter anderem in Berlin und Frankfurt. Wir formulieren jede Beanstandung individuell und so, dass sie den Anforderungen von Google und – wenn nötig – der Gerichte standhält. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt, ob und wie der Kundenkontakt im konkreten Fall bestritten werden kann.
2 · Google-Bewertung selbst melden – DIY und typische FehlerSchritt-für-Schritt selbst melden, Meldetool und Fehler vermeiden.
Wie kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen?
Eine Google-Bewertung löscht man selbst durch eine begründete Meldung nach Art. 16 DSA. Es gibt zwei Wege. Der erste Weg setzt eine Anmeldung bei Google voraus und führt über das Drei-Punkte-Menü ins rechtliche Meldeformular. Der zweite Weg braucht keine Anmeldung. Dafür reicht eine E-Mail an die im Impressum hinterlegte Adresse support-deutschland@google.com. In beiden Fällen muss die Bewertung rechtssicher beanstandet werden. Pauschal „unfair“ oder „rufschädigend“ reicht nicht. Google prüft nur, wenn die Meldung den konkreten Rechtsverstoß benennt.
Anmeldung, Drei-Punkte-Menü und Formular
Schritt 1 – Anmeldung. Melden Sie sich in dem Google-Konto an, das mit dem Unternehmensprofil verknüpft ist. Ohne Konto lässt sich das Drei-Punkte-Menü neben der Rezension nicht nutzen. Öffnen Sie Google Maps, die Google-Suche oder business.google.com und rufen Sie die Rezensionen Ihres Profils auf.
Schritt 2 – Drei-Punkte-Menü. Rechts neben der Rezension öffnen Sie das Drei-Punkte-Menü und wählen „Rezension melden“. Fertigen Sie von jedem Schritt ein Screenshot oder Video an.
Schritt 3 – Durchklicken bis zur rechtlichen Meldung. Im ersten Menü die Richtlinienpunkte (Themaverfehlung, Spam, Interessenkonflikt und die weiteren) nicht wählen. Ganz unten steht „Rechtliches Problem melden“. Nur dieser Punkt öffnet das rechtliche Verfahren. Danach Produkt „Lokale Einträge / Rezensionen“ wählen. Frage, ob der Inhalt von KI stammt: Nein. Dann „Rechtliche Gründe für die Meldung von Inhalten“ wählen, nicht die Richtlinien-Variante. Bei den Rechtsgründen nicht „Verleumdung“ ankreuzen, wenn nur der Kundenkontakt fehlt. Passend ist „Sonstiges“.
Schritt 4 – Formular ausfüllen. Der Titel lautet „Entfernung von Inhalten aufgrund rechtlicher Verstöße beantragen“. Pflichtfelder sind Land, vollständiger Name, Name des Unternehmens, URL der Rezension und Begründung. Das Textfeld ist auf 1.000 Zeichen begrenzt. Nach Art. 16 DSA muss die Meldung begründet sein. Deshalb ist die E-Mail an die Impressumsadresse oft der bessere Weg. Anlagen können nicht angehängt werden. Angaben können an Lumen gehen.
Ohne Anmeldung per E-Mail
Eine Google-Bewertung kann man auch ohne Anmeldung löschen, indem man eine E-Mail an support-deutschland@google.com sendet. In die Mail gehören Profil-URL, Review-URL, der Wortlaut der Bewertung und eine konkrete Begründung. Nach KG 25.08.2025 – 10 W 70/25 und LG Hamburg 19.12.2025 – 324 O 400/25 besteht kein Formularzwang. Die Mail gilt als Zugang (§ 130 BGB) und als Kenntnis nach Art. 6 DSA.
Viele Selbstversuche scheitern an der Begründung und am Formular. Widerspricht sich das Unternehmen in der Beanstandung, muss Google nicht mehr prüfen (OLG Saarbrücken 9.9.2022 – 5 U 117/21). Typische Gründe: Beanstandung zu allgemein; bereits öffentlich geantwortet; Kundenkontakt bestätigt; Foto nicht erwähnt; Google verweist nur aufs Formular. Bei häufigen Falschmeldungen droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung.
Ob Ihre Selbstmeldung Aussicht hat, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Kann ich eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text bei Google selbst löschen?
Ja. Eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text kann man bei Google selbst löschen. Ohne Text vermittelt die Bewertung trotzdem den Eindruck einer echten, sehr negativen Kundenerfahrung. Fehlt dieser Kundenkontakt, fehlt die Tatsachengrundlage. Dafür muss der Kundenkontakt nach Art. 16 DSA begründet bestritten werden. Der BGH hat am 09.08.2022 (VI ZR 1244/20) klargestellt: Diese Rüge reicht grundsätzlich aus, um die Prüfpflicht auszulösen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen.
Viele melden eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text selbst. Google reagiert trotzdem oft nicht. Häufige Gründe: Beanstandung zu allgemein; Kundenkontakt bestätigt; Bewerter behauptet nie Kunde; Google reagiert nicht. Widersprüchlicher Vortrag beendet die Prüfpflicht (OLG Saarbrücken 9.9.2022 – 5 U 117/21).
Ob Ihre 1-Sterne-Bewertung ohne Text per Selbstmeldung Aussicht hat, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Kann ich eine anonyme Google-Bewertung selbst löschen?
Ja. Eine anonyme Google-Bewertung kann man selbst löschen, wenn sie rechtswidrig ist. Anonymität schützt den Bewerter nicht. Unwahre Tatsachen, Schmähkritik, Beleidigung, fehlender Kundenkontakt oder ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien bleiben angreifbar. Dafür braucht es eine begründete Meldung nach Art. 16 DSA. Den Kundenkontakt darf man bestreiten. Über die Person hinter der Bewertung darf man nicht spekulieren.
Viele Selbstmeldungen anonymer Bewertungen bleiben wirkungslos. Häufige Gründe: Beanstandung zu allgemein; bereits öffentlich geantwortet; Kundenkontakt bestätigt; Foto nicht erwähnt; Google reagiert nicht. Bei häufigen Falschmeldungen droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung.
Ob Ihre anonyme Google-Bewertung per Selbstmeldung Aussicht hat, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Wie kann ich eine Fake-Bewertung bei Google selbst löschen?
Eine Fake-Bewertung bei Google löscht man selbst durch eine begründete Meldung nach Art. 16 DSA. Fake heißt: Es gab keinen echten Kundenkontakt. Ein Pseudonym allein macht die Bewertung nicht zum Fake. Pseudonyme sind bei Google erlaubt. Man bestreitet den Kundenkontakt und begründet, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Pauschal „Fake“ reicht nicht.
Viele Selbstmeldungen scheitern, weil in der Meldung nur „Fake“ steht. Weitere Gründe: Beanstandung zu allgemein; Kundenkontakt bestätigt; über die Person spekuliert; bereits öffentlich geantwortet. Widersprüchlicher Vortrag beendet die Prüfpflicht (OLG Saarbrücken 9.9.2022 – 5 U 117/21).
Ob Ihre Bewertung ein Fake ist, den man selbst löschen kann, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Welche Begründung braucht man, um eine Google-Bewertung selbst zu löschen?
Um eine Google-Bewertung selbst zu löschen, braucht die Meldung eine Begründung nach Art. 16 DSA. Die Meldung muss den konkreten Rechtsverstoß benennen. Pauschal „unfair“, „rufschädigend“ oder „Fake“ reicht nicht. In die Begründung gehören der Wortlaut der Bewertung, die Review-URL und der rechtliche Vorwurf. Fehlt der Kundenkontakt, muss genau das bestritten werden. Der BGH hat am 09.08.2022 (VI ZR 1244/20) klargestellt: Diese Rüge reicht grundsätzlich aus, um die Prüfpflicht auszulösen. Über die Person darf man nicht spekulieren.
Viele Selbstmeldungen scheitern an der Begründung, nicht am Klickweg. Typische Fehler: Meldung zu allgemein; Kundenkontakt bestätigt; Foto nicht erwähnt; Rechtsgrund „Verleumdung“, obwohl nur der Kundenkontakt fehlt; bereits öffentlich geantwortet; Formular nur 1.000 Zeichen. Widersprüchlicher Vortrag beendet die Prüfpflicht (OLG Saarbrücken 9.9.2022 – 5 U 117/21).
Ob Ihre Begründung für eine Selbstmeldung reicht, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Was tun, wenn Google eine selbst gemeldete Bewertung nicht löscht?
Wenn Google eine selbst gemeldete Bewertung nicht löscht, sollte man sie nicht ein zweites Mal selbst melden. Eine zweite Meldung setzt sich leicht in Widerspruch zur ersten Beanstandung. Dann muss Google nicht mehr prüfen. Das OLG Saarbrücken hat am 9.9.2022 (5 U 117/21) entschieden, dass widersprüchlicher Vortrag die Prüfpflicht beendet.
Zuerst muss geprüft werden, warum Google nach der ersten Beanstandung nicht geprüft und nicht gelöscht hat. Oft liegt es an einer zu allgemeinen Meldung, an einem bestätigten Kundenkontakt oder an der Standardablehnung mit Verweis auf das Formular. Das erkennt man nur an der ersten Meldung und an der Google-Antwort. Das sollte ein Anwalt ansehen, nicht der Mandant mit einer zweiten Selbstmeldung nachlegen.
Ob nach der ersten Selbstmeldung noch ein Weg zur Löschung offen ist, prüft ein Anwalt anhand genau dieser ersten Beanstandung. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Sollte ich auf eine negative Google-Bewertung antworten?
Nein. Auf eine negative Google-Bewertung sollte man nicht öffentlich antworten, wenn man sie löschen will. Eine öffentliche Antwort erschwert oder verhindert die Löschung. Widerspricht die spätere Beanstandung der Antwort, muss Google nicht mehr prüfen. Das OLG Saarbrücken hat am 9.9.2022 (5 U 117/21) entschieden: Ein widersprüchlicher oder bewusst unrichtiger Vortrag löst keine Prüfpflicht aus. Die Antwort hinterher zu löschen reicht nur außergerichtlich. Im Gerichtsverfahren hält Google die Antwort trotzdem vor und kann widersprüchliches Verhalten darstellen.
Typisch ist der Fall, dass die öffentliche Antwort einen Kundenkontakt andeutet oder bestätigt und die spätere Meldung denselben Kontakt bestreitet.Dieselbe Gefahr besteht, wenn man den Bewerter privat anschreibt. Der Bewerter kann die Kontaktaufnahme Google vorlegen. Dann ist der Nachweis des Kundenkontakts erbracht.
Ob eine bereits veröffentlichte Antwort die Selbstmeldung verbaut, prüfen wir kostenlos. Als bundesweite Spezialkanzlei haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
3 · Tipps und Tricks beim Löschen von Google-BewertungenErfahrung vom Spezialanwalt im Umgang mit negativen Bewertungen.
Was ist der Unterschied zwischen Spezialkanzlei, nicht spezialisiertem Anwalt und Agentur beim Löschen einer Google-Bewertung?
Beim Löschen einer Google-Bewertung unterscheiden sich Spezialkanzlei, nicht spezialisierter Anwalt und Agentur in Zulassung und Erfahrung. Agenturen ohne RDG-Zulassung dürfen keine rechtliche Einzelfall-Beanstandung an Google senden. Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf eine Beanstandung zu einer Google-Bewertung schreiben. Entscheidend ist die Erfahrung, wenn es beim Löschen der Google-Bewertung ein Problem gibt. Typisch: Google reagiert nicht, oder die Beanstandung reicht nicht. Eine Spezialkanzlei, die täglich Bewertungen löscht und Gerichtsverfahren gegen Google führt, hat in dieser Lage in der Regel mehr Fallpraxis als ein fachfremder Anwalt. Kontakt zu den Anwälten von Google und ein Netzwerk mit anderen Spezialkanzleien sind bei einer allgemeinen Kanzlei wahrscheinlich nicht vorhanden.
- Agentur ohne RDG-Zulassung: darf keine Rechtsdienstleistung erbringen und keine rechtliche Einzelfall-Beanstandung an Google senden. Verstöße gegen das RDG können eine Ordnungswidrigkeit für Auftraggeber und Anbieter sein.
- Nicht spezialisierter Anwalt: darf beanstanden. Fehlt gerichtliche Erfahrung mit Google-Bewertungen, wird es schwierig, sobald Google untätig bleibt, nachfasst oder die Bewertung später wieder online geht.
- Spezialkanzlei: dieselbe rechtliche Zulassung, aber tägliche Löschpraxis und laufende Gerichtsverfahren gegen Google. Dazu gehören in der Regel die Kenntnis, wie das Portal intern arbeitet, der Kontakt zu den Anwälten von Google und der fortlaufende Austausch mit anderen Spezialkanzleien.
Eine gerichtssichere Meldung nach Art. 16 DSA bleibt in allen anwaltlichen Wegen der Maßstab; bei häufigen Falschmeldungen über das Google-Formular droht nach Art. 23 Abs. 2 DSA die Sperrung der Meldeberechtigung.
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 arbeiten drei Anwälte täglich an genau diesen Fällen. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt, welcher Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wie betreut ein Anwalt das Löschen einer Google-Bewertung von der Erstberatung bis zur dauerhaften Löschung?
Ein Anwalt mit Spezialwissen betreut das Löschen einer Google-Bewertung von der Erstberatung bis zur dauerhaften Löschung und nutzt dabei erworbene Fachkenntnisse für den Mandanten. Die Betreuung ist vollumfänglich: Zuerst wird geprüft, ob die konkrete Bewertung rechtlich angreifbar ist. Dann wird entschieden, ob man öffentlich antwortet, ob der Mandant vorab Fehler gemacht hat, weil er selbst tätig wurde, wie man rechtssicher beanstandet und ob man gegen Google, gegen den Bewerter oder gegen beide vorgeht. Auch die Kosten sind entscheidend: Bestehen Kostenerstattungsansprüche? Gegenüber Google, der Rechtsschutzversicherung und dem Bewerter fallen laufend Strategiefragen an. Die richtige Entscheidung an jeder Stufe braucht Spezialwissen und Fallerfahrung. Eine gerichtssichere Meldung nach Art. 16 DSA ist oft der erste Schritt gegen das Portal; der Schutz vor Reaktivierung nach Art. 20 Abs. 4 DSA gehört von Anfang an dazu.
Die typischen Stufen:
- Erstberatung: Ist die Google-Bewertung löschbar – oder bleibt eine zulässige Meinungsäußerung geschützt? Wie kann man die Rechtsprechung nutzen, obwohl es sich um eine Meinungsäußerung handelt?
- Nicht voreilig öffentlich antworten und nicht spekulieren, um wen es sich handelt – das kann die spätere Beanstandung unmöglich machen
- Individuelle, gerichtssichere Beanstandung nach Art. 16 DSA statt pauschaler Meldung – wenn möglich, dass kein Kundenkontakt besteht
- Eigenheiten des Portals und des zuständigen Gerichts berücksichtigen
- Strategie: nur Google, nur Abmahnung des Bewerters oder beides parallel
- Rechtsschutzversicherung: Kostenübernahme durchsetzen – Deckungsanfrage, Rückfragen beantworten, freie Anwaltswahl durchsetzen
- Bleibt Google untätig: gerichtliches Eilverfahren
- Nach der Löschung: mit Titel schützen, damit die Bewertung nicht wieder online geht (Art. 20 Abs. 4 DSA)
- Bei Obsiegen: Kostenerstattung durch Google prüfen
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 führen drei Anwälte genau diese Betreuung – von der Erstberatung bis zur dauerhaften Löschung. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt den nächsten Schritt in Ihrem Fall.
Kann man eine Google-Bewertung kostenlos löschen lassen – mit dem Spezialwissen eines Anwalts?
Man kann eine Google-Bewertung „kostenlos“ löschen lassen (nur Kostenerstattungsanspruch), indem mit dem Spezialwissen des Anwalts die Kosten bei der Rechtsschutzversicherung, bei Google oder beim Bewerter geltend gemacht werden. Bleibt Google nach rechtssicherer Meldung (Art. 16 DSA) untätig, liegt regelmäßig ein Versicherungsfall vor – die Firmenrechtsschutzversicherung greift dann oft. Zugleich besteht grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber Google, weil die Untätigkeit das weitere Verfahren veranlasst. Zusätzlich kann ein Anspruch gegen den Bewerter bestehen, wenn dieser falsche Tatsachen verbreitet und man ihn abmahnt. Wer diese drei Wege nicht kennt und nicht kombiniert, trägt die Kosten oft allein.
Die Firmenrechtsschutzversicherung greift typischerweise, wenn Google nach einer rechtssicheren Meldung untätig bleibt; die Deckungsanfrage sollte der Anwalt stellen, es gilt freie Anwaltswahl nach dem VVG, und gegenüber der Versicherung wird nach RVG abgerechnet. Gegenüber Google besteht bei Untätigkeit grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch; gerichtlich setzt das Gericht bei Obsiegen Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig gegen Google fest – außergerichtlich ist das schwerer durchzusetzen. Gegen den Bewerter kommen bei unwahren Tatsachen Abmahnung, Unterlassung und Kostenerstattung in Betracht, oft mit dem Ziel eines Vergleichs. Durch das Spezialwissen des Anwalts kann man entscheiden, welche Kostenerstattungsstrategie gewählt wird, die zur dauerhaften Löschung und zur Kostenerstattung (dann ggf. „kostenlos“ für den Mandanten) führt.
Google hat in Dutzenden von Verfahren die Kosten übernehmen müssen. Zudem haben wir seit 2018 tausende Deckungsanfragen bei Firmenrechtsschutzversicherungen gestellt und spiegelbildlich tausende Deckungszusagen erhalten. Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 kennen wir die Möglichkeiten, die Kosten erstattet zu bekommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt, ob eine Kostenerstattung in Ihrem Fall realistisch ist.
4 · Kosten, Kostenerstattung und Versicherung beim Löschen von Google-BewertungenFestpreise, Mengenrabatt und wann die Rechtsschutzversicherung oder Google zahlt.
Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Außergerichtlich liegen die Kosten für das Löschen einer Google-Bewertung bei Reputationskanzleien meist zwischen 100 und 250 Euro netto pro Bewertung (Festpreis). Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos. Wird ein gerichtliches Verfahren nötig, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Obsiegt die Kanzlei, übernimmt Google die Kosten regelmäßig – vor allem, wenn Google vorher untätig war.
Vor dem Auftrag sollte klar sein: außergerichtlich Festpreis, gerichtlich RVG, und ob eine Kostenerstattung durch Google realistisch ist. Die genaue Höhe des Festpreises variiert je nach Kanzlei und Fall.
Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf liegen wir mit 159 € netto außergerichtlich in diesem Rahmen. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich und sagen vorher genau, welche Kosten entstehen können. Seit 2018 haben wir über 40.000 Bewertungen gelöscht und seit 2025 über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google geführt.
Gibt es einen Mengenrabatt, wenn man mehrere Google-Bewertungen löschen lassen will?
Ja. Bei mehreren Google-Bewertungen ist ein Mengenrabatt möglich. Außergerichtlich gilt der Festpreis ab 159 € netto pro Bewertung – bei mehreren Bewertungen gilt ein Pauschalpreis, der von der Anzahl der Bewertungen und dem Bewertungsinhalt abhängt. Wichtig: Jede Bewertung muss einzeln und fundiert beanstandet werden; pauschale Sammelmeldungen reichen nicht.
- Festpreis ab 159 € netto pro Bewertung (außergerichtlich)
- Bei mehreren Bewertungen: Pauschalpreis abhängig von Anzahl und Bewertungsinhalt
- Jede Bewertung wird einzeln geprüft und beanstandet
- Bei Rechtsschutzversicherung zählen mehrere Bewertungen oft als ein Versicherungsfall – die Selbstbeteiligung fällt dann nur einmal an
- Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
- Bei gerichtlichem Obsiegen trägt Google die Kosten regelmäßig selbst, insbesondere nach vorheriger Untätigkeit
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 prüfen wir Ihren Fall kostenlos und nennen Ihnen vorher transparent den Pauschalpreis bei mehreren Bewertungen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen einer Google-Bewertung?
In vielen Fällen übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten für das Löschen einer Google-Bewertung. Wichtigste Voraussetzung: Es muss ein Versicherungsfall vorliegen (Rechtsschutzfall nach den ARB / § 30 VVG) – und dafür eine Pflichtverletzung von Google, zum Beispiel Untätigkeit trotz präziser Meldung nach Art. 16 DSA oder eine rechtswidrige Reaktivierung einer bereits gelöschten Bewertung (Art. 20 Abs. 4 DSA). Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch rechtswidrige Google-Bewertungen greift in der Firmenrechtsschutzversicherung regelmäßig das Schadenersatzmodul der ARB. Darüber erhält man häufig eine Deckungszusage. Viele Anwälte stellen die Deckungsanfrage für den Mandanten kostenlos.
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und klären mit Ihnen, ob und wie die Firmenrechtsschutzversicherung eingebunden werden kann. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung rechnen wir immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Obsiegen wir gegen Google, trägt Google die Kosten regelmäßig selbst – insbesondere nach vorheriger Untätigkeit. Parallel kann die Firmenrechtsschutz die eigenen Anwaltskosten übernehmen, soweit Deckung besteht.
Seit 2018 haben wir tausende Deckungsanfragen bei Firmenrechtsschutzversicherungen gestellt und spiegelbildlich tausende Deckungszusagen erhalten. Wir kennen die typischen Einwände und Tricks der Versicherer – es gibt freundliche und unfreundliche Rechtsschutzversicherungen. Überlassen Sie die Deckungsanfrage dem Anwalt: Die Rückfragen der Versicherung sind oft schwer zu beantworten. Viele Versicherer versuchen zudem, an einen mit ihnen kooperierenden Anwalt zu vermitteln; manche dieser Anwälte erhalten aufgrund eines Vertrags mit der Versicherung ein geringeres Honorar. Bei jedem Versicherungsvertrag besteht freie Anwaltswahl (§ 127 VVG). Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 unterstützen wir Sie bei der Abstimmung mit Ihrer Firmenrechtsschutzversicherung.
Wer zahlt die Kosten, wenn man eine Google-Bewertung gerichtlich löschen lässt?
Die Kosten, wenn man eine Google-Bewertung gerichtlich löschen lässt, trägt bei Obsiegen in der Regel Google. Das gilt für die einstweilige Anordnung und für die Klage. Das Gericht setzt dann die Anwalts- und Gerichtskosten zu Lasten von Google fest. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige rechtssichere und individuelle Beanstandung (Art. 16 DSA) der Bewertung. Bleibt Google danach untätig, hat es das Verfahren veranlasst – dann ist die Kostenerstattung durch Google regelmäßig der Fall.
- Gegenüber Google und der Rechtsschutzversicherung rechnen wir – außergerichtlich wie gerichtlich – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab
- Außergerichtlich ist Google nur kostenerstattungspflichtig bei Untätigkeit oder einer anderen Pflichtverletzung
- In diesen Fällen greift oft die Rechtsschutzversicherung – wir stellen die Deckungsanfrage und rechnen bei Zusage direkt ab
- Ohne Rechtsschutzversicherung: Festpreis ab 159 € netto (bzw. Pauschalpreis bei mehreren Bewertungen)
- Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
Als bundesweite Spezialkanzlei mit über 40.000 gelöschten Bewertungen seit 2018 und über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 wissen wir, wann ein Kostenerstattungsanspruch gegen Google realistisch ist. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen die Chancen im konkreten Fall.
Das Wichtigste zu Google-Bewertungen löschen
Eine Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist – etwa bei unwahren Tatsachen, Schmähkritik, Verstößen gegen die Google-Richtlinien oder wenn kein echter Kundenkontakt bestand (sogenannte Fake-Bewertung). Entscheidend ist eine individuelle, von Anfang an gerichtssichere Beanstandung. Außergerichtlich gilt ein Festpreis ab 159 € netto. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt oft die vertraglich vereinbarten Kosten.
- Antworten Sie nicht auf Rezensionen. Diese können die Löschung erschweren.
- Melden Sie eine Google-Bewertung nicht pauschal selbst. Eine ungeschickte Eigenmeldung kann die spätere Löschung erschweren.
- Prozesserfahrung hilft bereits außergerichtlich: Was wir aus mehr als 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google gelernt haben, berücksichtigen wir bei der ersten gerichtssicheren Beanstandung – mit dem Ziel, die Bewertung möglichst ohne Gerichtsverfahren löschen zu lassen.
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