Negative Google Bewertungen bundesweit löschen lassen
Fast täglich versuchen verschiedene Unternehmen negative Google Bewertungen im Internet zu löschen. Dabei kann es sich um Bewertungen auf Google, Jameda, Kununu oder ähnlichen Portalen handeln. Grund für die Löschung sind meistens Bewertungen, die das Persönlichkeitsrecht angreifen, Beleidigungen oder unwahre Einträge enthalten. Da eine Löschung nicht immer einfach ist, suchen Betroffene im Internet nach Hilfe. Zahlreiche Dienstleister bieten im Internet Unterstützung an. Einer davon ist Dein guter Ruf. Auch wir haben diesen Anbieter beauftragt, eine spezielle Bewertung im Internet für uns zu entfernen. Wir teilen im Nachfolgenden mit, welche Erfahrungen wir mit dem Unternehmen gemacht haben, die Löschungen von Online-Bewertungen anpreist.
Anbieter, die keine Google Bewertungen löschen können
Sie tummeln sich zu Tausenden im Internet und machen polemische Versprechungen oder werben mit fadenscheinigen Zusicherungen. Doch hinter diesen Anbietern, die Löschungen von negativen Google Bewertungen oder Schmähkritiken im Internet zusichern, stecken häufig laienhafte Firmen. Sie täuschen vor, die Unternehmen vor negativen Tatsachenbehauptungen im Internet zu befreien. Was viele betroffene Unternehmen jedoch nicht wissen: Nicht jeder negative Eintrag lässt sich wirklich löschen. Hier gilt es, die Feinheiten zu beachten und über das nötige Know How zu verfügen.
Mithilfe eines Experimentes haben wir Dein guter Ruf auf „Herz und Nieren“ getestet. Das Leistungsspektrum erscheint auf den ersten Blick vielfältig, die Kosten hingegen überaus gering. Das Versprechen von Dein guter Ruf: Jegliche Google Bewertungen lassen sich offenbar ohne Mühe löschen. Doch unsere Resultate fielen hingegen – und gänzlich nach unseren Vermutungen – nachteilig aus.
Wer oder was ist Dein guter Ruf überhaupt?
Bei dem Anbieter Dein guter Ruf handelt es sich um einen Anbieter, der von der Movevision GmbH aus Essen, in der Alfredstraße 341, geleitet wird. Diese Firma stellt jedoch eindeutig keine Anwaltskanzlei dar. Folglich lag die Vermutung nahe, dass diese Unternehmung kaum Löschungen von negativen Google Bewertungen oder anderen Internetbewertungen vornehmen kann. Fakt ist nämlich, dass niemand in Deutschland Löschungen in diesem Rahmen vornehmen kann – außer Rechtsanwälten, die Rechtdienstleistungen anbieten.
Nichtsdestotrotz präsentiert sich Dein guter Ruf als Profi für das Reputation Management. Der Anbieter verspricht Löschungen von negativen Bewertungen im Internet und das zu einem sagenhaften Pauschalpreis i. H. v. lediglich 39,95 Euro. Dies lässt sich auf der Homepage von Dein guter Ruf unmissverständlich nachvollziehen:
Dieses Angebot erschien uns mehr als verlockend, sodass wir den Service selbst austesten wollten – jedoch wurde unsere Skepsis nicht enttäuscht.
Eine Rechtsdienstleistung obliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Personen, die Bewertungen von Interneteinträgen überprüfen sollen, bieten eine Rechtsdienstleistung an. Allerdings – und das ist überaus maßgeblich – muss diese Dienstleistung vom RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) gestattet werden. Eine solche Erlaubnis liegt für Dein guter Ruf nicht vor. Folglich liegt der Verdacht nahe, dass dieser Anbieter die Aufträge von Kunden, nicht rechtlich überprüfen lässt. Außerdem verstoßen solche Anbieter gegen das RDG und bietet somit keinerlei Nutzen für seine Kunden.
Was ist das Bestreben von Dein guter Ruf?
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Diesem Rätsel wollten wir auch auf die Spur kommen und haben die Probe auf das Exempel gemacht. Nach dem Auftrag zur Löschung eines negativen Bewertungseintrags sowie der Übersendung der erforderlichen 39,95 Euro passierte nämlich nicht sonderlich viel. Weder die Löschung des Eintrags auf dem Bewertungsportal erfolgte, noch konnte nachgewiesen werden, dass eine Bemühung vollzogen wurde.
Auch nach mehrmaligem Nachfragen, ob eine Löschung möglich sei, erhielten wir keine Nachweise, sondern spärliche und nichtssagende Emails. Auch eine Rückzahlung des Honorars wurde uns verwehrt. Erst nach Übersendung eines gerichtlichen Mahnbescheids überwies Dein guter Ruf schließlich die gewünschten 39,95 Euro plus Anwalts- nebst Gerichtskosten an uns zurück.
Warum machen derartige Anbieter solch gute Geschäfte?
Kaum ein Unternehmen ist vor negativen Bewertungen im Internet gefeit. Mandanten, Kunden oder Käufer streuen bei Unzufriedenheit oder Wut manchmal falsche Tatsachenbehauptungen. Zwar gilt auch im Internet die freie Meinungsfreiheit, dennoch sind Bewertungsportale nicht für Beleidigungen oder Verletzungen von Persönlichkeitsrechten gedacht. Jegliche Form von Meinungsäußerung ist am besten neutral und sachlich zu formulieren. Nicht selten muss sich allerdings die Google Rechtsabteilung mit zahlreichen Beanstandungen befassen, die auch manchmal vor einem Landgericht enden.
Das Ende vom Lied: Vertraue nicht jedem Anbieter
Wir sind bereits eingangs sehr skeptisch an den Versuch herangetreten. Klar ist, dass eine Zusammenarbeit mit Dein guter Ruf nicht erfolgreich war. Wir können zudem nicht nachvollziehen, ob der Anbieter irgendwelche Mühen oder Anstrengungen unternommen hat, die negativen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen im Internet tatsächlich zu löschen.
Auch wenn der Pauschalpreis von 39,95 Euro für viele Unternehmen verführerisch erscheint, so muss doch an dieser Stelle gesagt werden, dass günstige Preise noch keinen Profi ausmachen. Schon gar nicht, wenn es sich bei dem Anbieter um nichtjuristische Personen handelt, die keine Prüfung oder Löschung von Bewertungen vornehmen darf.