Ein Stern Bewertung ohne Text löschen lassen
Als Unternehmer ist es Ihnen natürlich wichtig, positive Bewertungen im Internet zu erhalten. Denn jede gute Kritik ist Werbung, was wiederum zu mehr Kundschaft und steigenden Umsätzen führen kann. Doch nicht immer meinen es Kunden gut und streuen aus Frust oder Enttäuschung auch gern mal negative Bewertungen. Nachteil: Die Bewertungsportale sind nicht verpflichtet, die unterschiedlichen Meinungsäußerungen zu überprüfen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die schlechten Bewertungen hinnehmen müssen.
Bewertungsportale müssen auf Rechtsverstöße reagieren
Selbstverständlich gilt auch im Internet das Recht auf Meinungsfreiheit. Folglich können Kunden ihre Meinungsäußerungen zu Waren oder Dienstleistung frei hinterlassen. Wichtig ist jedoch, dass diese Bewertungen keine
- unwahre Tatsachenbehauptungen
- Beleidigungen
- üble Nachrede
- Schmähkritiken
- Verleumdungen
oder dergleichen enthalten. In diesem Fall handelt es sich nicht nur um schlechte Bewertungen, sondern um Kritik mit rufschädigendem Hintergrund. Wollen Rezensenten einem Unternehmen eins auswischen, so kann das mitunter auch nach hinten losgehen. Zumindest hat das Landgericht in Lübeck mit einem Urteil entschieden, dass eine Negativ-Bewertung ohne Text und unter Verwendung falscher Identität gelöscht werden muss.
Was heißt das im Klartext? Sind Kunden verärgert und geben ohne Bemerkungen auf Bewertungsportalen Bewertungen ab, kann diese Rezension unkompliziert gelöscht werden. In der Regel möchten diese Menschen nämlich nur eines: Provozieren. Häufig wird kein oder ein falscher Namen verwendet. Zudem wird auf niedrigstem Niveau bewertet. Ganz gleich, wie der Bewertungsschreiber handelt, er möchte auf jeden Fall dem Unternehmen schaden. Was genau seine Beweggründe sind, bleibt für die nachfolgenden Leser unerklärlich.
Schlechte Bewertung beeinflusst die Durchschnittsbewertung
Auf jeden Fall hat der Rezensent jedoch sein Ziel erreicht. Mit der schlechten Bewertung wird nämlich die Durchschnittsbewertung des Unternehmens in den Keller gezogen. Damit nicht genug, werfen negative Kritiken selbstverständlich ein schlechtes Licht auf die Unternehmen. Potenzielle Kunden, die im Internet nach Unternehmen wie Ihrem suchen, finden auch die schlechte Wertung und bilden sich ein eigenes Urteil.
Nun neigen zahlreiche Bewertungsportale dazu, Löschanträge von Unternehmen zurückzuweisen. Oft sind falsche Anträge oder Formulierungen Grund für die Ablehnung. Deshalb sollten Sie uns auf jeden Fall mit der Löschung Ihrer negativen Bewertung betrauen. Unser Team steht seit vielen Jahren in regem Kontakt mit den verschiedenen Bewertungsplattformen. Wir kennen uns nicht nur mit der aktuellen Rechtslage, sondern auch mit den Möglichkeiten der Bewertungslöschungen aus. Da wir über einen großen Erfahrungsschatz verfügen, wissen wir genau, welche Wege wir einschlagen müssen, die zu einer erfolgreichen Löschung führen.
Warum darf jeder Mensch eine negative Bewertung abgeben?
Zunächst gilt auch im Internet die Meinungsfreiheit. Meinungsäußerungen dürfen somit von jeder Person auf Bewertungsportalen hinterlassen werden. Da die Portalbetreiber die einzelnen Rezensionen nicht überprüfen, ist es an den Unternehmen, die Kritiken regelmäßig zu überprüfen. Handelt es sich bei einer Bewertung um eine unwahre Tatsachenbehauptung, um eine Fake-Bewertung, eine Beleidung oder dergleichen, sollten Sie zeitnah mit uns Kontakt aufnehmen. All diese Bewertungen greifen mitunter auch das Persönlichkeitsrecht an. Selbst eine Bewertung mit nur einem Stern und keiner Textangabe lässt sich löschen, da sie den Ruf Ihres Unternehmens schadet.
Bewertungsplattformen müssen handeln
Auch wenn Google, Jameda, ebay & Co. nicht die Urheber der Bewertungen sind, so stehen sie doch in der Pflicht, bei Beschwerden zu handeln. Dazu hat das Landgericht Lübeck auf das Jameda-Urteil des BGH verwiesen, das aus dem Jahr 2016 stammt. Die Bewertungsportale müssen ebenso anonyme Bewertungen überprüfen.
Auch wenn eine ein Stern Bewertung ohne Text für viele Unternehmen nicht tragisch erscheint, kann die Wertung für Neukunden Bände sprechen. Ein negativer Beitrag hinterlässt immer einen faden Beigeschmack. Nicht nur neue Kunden hinterfragen die Kritik, auch der Bewertungsdurchschnitt leidet. Das kann für Sie als Unternehmer schwerwiegende Folgen haben. Jede negative Bewertung wirkt sich auf das Google Ranking aus, sodass Sie im Laufe der Zeit bei den potenziellen Kunden, die nach Ihnen suchen, gar nicht mehr bei Google aufgeführt werden. Ignorieren Sie auch 1 Stern Bewertungen ohne Text nicht, sondern gehen Sie gezielt vor. Nutzen Sie unsere Unterstützung. Wir wissen genau, was zu tun ist, damit Ihre negative Bewertung schnell verschwindet. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern.