Meinungsäußerung ohne Bestand: Google muss Bewertungen mit 1 Stern löschen
Die meisten Bewertungsportale prüfen nicht jede einzelne Bewertung. Sie sind nämlich nicht dazu verpflichtet. Und doch ärgern sich tagtäglich Unternehmen über schlechte Wertungen, die keinen Bestand und keine Grundlage haben. Wenn Sie eine Kritik erhalten haben, die rechtswidrig ist und gegen die aktuellen Richtlinien verstößt, müssen Sie diese nicht hinnehmen. In diesem Fall muss die Bewertungsplattform nämlich handeln.
Warum darf mich jeder Kunde im Internet bewerten?
Jeder Mensch darf seine Meinung frei äußern. Allerdings darf die Meinungsfreiheit niemals
- Beleidigungen,
- unwahre Tatsachenbehauptungen,
- Schmähkritiken,
- Verleumdungen
oder üble Nachrede enthalten. In diesen Fällen hätten die Meinungsäußerungen rufschädigende Auswirkungen. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts dürfen somit schlechte Bewertungen, die gegen den guten Ton verstoßen, gelöscht werden. Allerdings ist für die Entfernung der schlechten Kritik ein spezielles Prüfverfahren Voraussetzung. Anders sieht es hingegen bei Negativbewertung mit einem Stern ohne Text und ohne Verwendung eines Klarnamen aus. Darüber hat bereits das Landgericht Lübeck in der Vergangenheit entscheiden und beschlossen: Kommt es bei einer Bewertung zu einer rufschädigenden Kritik ohne Grundlage, so muss Google diese Wertung direkt entfernen.
Negative Bewertungen müssen deutlich und sachlich sein
Wenn auch Sie eine negative Bewertung erhalten haben, sind Sie vermutlich zunächst geschockt. Hat der Urheber der Kritik das wirklich ernst gemeint? Die meisten Betroffenen lesen sich die Bewertung natürlich genau durch und kontrollieren den Namen des Verfassers. Kommt Ihnen der Name bekannt vor oder wurde ein Pseudonym verwendet?
Fast jeden Tag geben verschiedene Kunden Internetbewertungen ab. Diese finden sich nicht nur auf Google Maps vor, sondern wurden auch auf Google+, Jameda, Amazon, Yelp und anderen Bewertungsportalen hinterlegt. Fakt ist, dass eine niedrige Sternebewertung in Kombination mit einer geschäftsschädigenden Nachricht gegen das geltende Recht verstößt. Nicht nur Ihr Unternehmen und das Persönlichkeitsrecht wird angegriffen; potenzielle Kundschaft wendet sich vielleicht von Ihnen ab und wandert zum Konkurrenten.
Zusätzlich beeinträchtigt die negative Bewertung Ihren Gesamtdurchschnitt. Schließlich macht eine schlechte Kritik den vielleicht vormals hervorragenden Durchschnitt zunichte. Zudem ist davon auszugehen, dass Sie die perfekte Gesamtbewertung von 5,0 nicht mehr erzielen werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Bewertung, die geschäftsschädigend ist, löschen zu lassen. Machen Sie einfach einen Screenshot von der Kritik und schicken Sie uns Ihre Nachricht zeitnah zu. Wir werden uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und in einem kostenlosen Erstgespräch die Vorgehensweise besprechen.
Warum kann ich nicht allein gegen die Meinungsäußerung vorgehen?
Es gibt einige Mandanten, die versucht haben, im Alleingang eine schlechte Kritik auf einem Bewertungsportal löschen zu lassen. Allerdings reagieren Google & Co. nicht auf diese Form von Löschungsanträgen. Häufig fehlen spezielle Formulierungen oder Informationen. Unser Team beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Entfernung von negativen Bewertungen. Wir wissen daher ganz genau, wie wir unser Ziel bei den Rechtsabteilungen der Bewertungsplattformen erreichen. Binnen kürzester Zeit ist dank unserer Hilfe Ihre schlechte Kritik im Internet verschwunden. Bedenken Sie nämlich eins: Zeit ist Geld.
Je länger die schlechte Bewertung im Internet zu sehen ist, desto mehr Menschen können diese Kritik auch lesen. Wenn Sie sich schnell an uns wenden, können wir auch schnell für Sie handeln. Sie sparen sich somit Sorgen, Kummer und ausbleibende Kundschaft. Zögern Sie daher nicht, sondern nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!