Rechtsprechung zu Warnhinweisen auf Jameda und Co. –so unterschiedlich urteilen die Gerichte

Immer mehr Bewertungsportale – allen voran das umstrittene Ärzteportal Jameda – brandmarken Profile mit Warnhinweisen beim Verdacht auf Bewertungsmanipulation. Diese Praxis ist für betroffene Personen und Unternehmen sehr geschäftsschädigend, weshalb sich schon mehrere Gerichte mit den Zwangshinweisen befasst haben. Lesen Sie jetzt, welche Urteile in der Vergangenheit gefällt wurden und wie Sie sich gegen einen solchen Warnhinweis wehren.
Lassen Sie jetzt den Warnhinweis entfernen

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Einleitung

Jameda ist eine Plattform, auf der Ärzte und Heilpraktiker – teilweise gegen ihren Willen – gelistet werden. User können hier nach einem passenden Facharzt suchen, Rezensionen von Patienten einsehen und selbst Mediziner nach dem Schulnotenprinzip bewerten. Je mehr positive Bewertungen ein Profil aufweist, desto mehr Zulauf von neuen Patienten darf die jeweilige Praxis erwarten. Deshalb sind positive Rezensionen auf Jameda für Ärzte sehr wertvoll. Doch neuerdings erregen zu viele positive Bewertungen offensichtlich den Unmut von Jameda.

Warum markiert Jameda Profile mit
Warnhinweisen?

Stellt das Portal fest, dass ein Profil auffallend viele positive Rezensionen aufweisen kann, markiert Jameda das betroffene Arztprofil mit einem Warnhinweis. Neben der Gesamtnote erscheint dann ein rotes Wappen mit Ausrufezeichen. Klicken hilfesuchende Patienten auf dieses Wappen, sehen Sie folgenden Warnhinweis:

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Demnach unterstellt Jameda dem Arzt, dass er Rezensionen auf seinem Profil möglicherweise gekauft oder gefälscht hat. Im hier vorliegenden Fall konnte der Mediziner den Verdacht der Bewertungsmanipulation nicht zweifelsfrei ausräumen und wurde daher von Jameda mit diesem Zwangshinweis abgestraft.

„Jameda schädigt mit diesem diffamierenden Hinweis wissentlich Mediziner. Bei diesem skrupellosen Vorgehen drängt sich der Verdacht auf, dass Jameda zu viele positive Bewertungen vermeiden möchte. Schließlich sollte man bedenken, dass das Portal vor allem von seinen negativen Rezensionen lebt, wie auch die Süddeutsche Zeitung berichtet“, sagt Anwalt Imanuel Schulz.

Diffamierender Warnhinweis bei angeblichen Fake-Bewertungen beschädigt Reputation

Viele Ärzte auf Jameda fühlen sich von diesem Warnhinweis zurecht an den Pranger gestellt. Schließlich weckt das Bewertungsportal mit diesem Hinweis ganz bewusst den Eindruck, dass Ärzte bei den Bewertungen manipulieren und ihre positiven Rezensionen einfach kurzerhand kaufen. Dieser Warnhinweis wirkt auf potenzielle neue Patienten, die auf Jameda nach einem Arzt suchen, verständlicherweise extrem abschreckend. Aus diesem Grund wehren sich immer mehr Profilinhaber gegen die Zwangshinweise. Doch genau das macht ihnen Jameda so schwierig wie möglich.

Bewertete müssen beweisen, was sie nicht beweisen können

Um Profile von Ärzten mit angeblichen Fake-Bewertungen zu identifizieren, setzt Jameda Prüfalgorythmen ein. Anhand von sich wiederholenden IP-Adressen, die den Bewertungen zugeordnet sind, soll festgestellt werden, dass Rezensionen entweder gekauft oder vom Arzt selbst geschrieben wurden. Stellt Jameda in diesem Punkt Auffälligkeiten fest, wird der betroffene Mediziner aufgefordert, den Verdacht aus dem Weg zu räumen.

 

Doch die Krux ist: Das kann er gar nicht. Denn um das zu beweisen, müsste er erstmal wissen, wer die Bewertung abgegeben hat. Doch da Jameda aufgrund der Datenschutzgrundverordnung die Identität des Bewerters nicht offenlegt, kann der Arzt auch nicht beweisen, dass es sich bei der Bewertung nicht um eine Fake-Rezension handelt.

„Ein Teufelskreis, von dem nur Jameda profitiert. Hier findet eine inakzeptable Umkehr der Beweislast statt. Denn normalerweise müsste Jameda beweisen, dass Bewertungen manipuliert wurden und mitnichten der Mediziner!“, empört sich Rechtsanwalt Imanuel Schulz über dieses illegale Vorgehen des Ärzteportals.

Die Gerichte urteilen unterschiedlich über Warnhinweise bei mutmaßlichen Fake-Bewertungen

Bisher ist noch unklar, ob die Hinweise von Bewertungsportalen wie Jameda rechtmäßig sind. Zwar haben sich die Gerichte schon mehrmals mit den Zwangshinweisen beschäftigt, doch die Urteile unterscheiden sich stark.

Warnhinweis laut Landgericht Kassel unzulässig

Im Juni 2020 zog eine Zahnärztin gegen Jameda vor Gericht und bekam recht (Az.: 10 O 703/20). Das Profil der Ärztin war von der Bewertungsplattform mit einem Zwangshinweis markiert worden. Jameda habe festgestellt, dass einige IP-Adressen der verfassten Bewertungen auf Agenturen zurückzuführen sind, bei denen Unternehmen Rezensionen kaufen können. Die Ärztin bestritt jeglichen Kontakt zu Bewertungsanbietern und bot sogar an, eidesstattlich zu versichern, dass Sie keine Rezensionen gekauft hat. Das überzeugte Jameda nicht und so verhängte das Portal den Warnhinweis auf der Profilseite der Ärztin.

 

Das Gericht entschied, dass dieses Vorgehen von Jameda nicht rechtens war. Mit der Anbringung des Warnhinweises habe Jameda die Schutz- und Loyalitätspflicht gegenüber der Ärztin verletzt, die sich aus dem gemeinsamen Vertragsverhältnis ergibt. Durch den Zwangshinweis werde die Ärztin als „Lügnerin“ dargestellt und habe erhebliche negative Auswirkungen auf ihre berufliche Existenz zu befürchten. Der Warnhinweis ist demnach von Jameda zu entfernen.

Landgericht Frankfurt am Main hält den Zwangshinweis für zulässig

Ebenfalls im Juni 2020 entschied das Landgericht Frankfurt am Main über einen ähnlichen Fall ganz anders (Az.: 2-03 O 167/20). Auch hier hatte ein Arzt gegen Jameda geklagt, weil sein Profil mit einem Warnhinweis für die Bewertungsmanipulation belegt worden war. Das Gericht entschied, dass dieser Warnhinweis zulässig ist.

 

Dem Gericht reichte offenkundig die Tatsache aus, dass einzelne Bewertungen auf dem Profil des Arztes von IP-Adressen abgegeben worden waren, die für Rezensionsanbieter tätig seien. Die eidesstattliche Versicherung des Arztes, die Bewertungsanbieter nicht zu kennen, überzeugte das Gericht nicht. Der Arzt verteidigte sich mit der Aussage, er sei von unbekannten Personen erpresst worden. Die Erpresse hätten ihm gedroht, dass sie die positiven Fake-Bewertungen an Jameda senden, wenn er nicht 500 Euro zahle. Dieser Erpressungsversuch erschien dem Gericht widersprüchlich und nicht plausibel. Es bestehe darüber hinaus ein öffentliches Interesse an dem Warnhinweis, der Transparenz für Patienten erzeuge. Der Zwangshinweis sei in seiner Formulierung auch nicht vorverurteilend, da lediglich ein Verdacht der Bewertungsmanipulation beschrieben wurde. Demnach muss der Hinweis von Jameda nicht entfernt werden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main entscheidet, dass ein dauerhafter Warnhinweis unzulässig ist

Wie das Oberlandesgericht im November 2020 entschied, müssen geschädigte Ärzte den Zwangshinweis von Jameda nicht dauerhaft hinnehmen (Az.: 16 W 37/29)[1]. Spätestens nach sechs Monaten muss die Bewertungsplattform erneut prüfen, ob der Warnhinweis noch immer zulässig ist. Dem betroffenen Profilinhaber müssten dann konkrete Gründe und Verdachtsfälle genannt werden, die die Aufrechthaltung des Warnhinweises rechtfertigen.

 

[1] Hierzu gibt es leider keine offizielle Quelle auf openjur.de o. ä. Nur diesen Artikel: https://www.media-kanzlei.com/news/blog-artikel/keine-dauerhaften-warnhinweise-auf-bewertungsplattform/

Sind Warnhinweise auf Bewertungsportalen nun zulässig oder nicht?

Nach diesen widersprüchlichen Urteilen ist nicht abschließend geklärt, ob Warnhinweise von Jameda, die auf eine mögliche Bewertungsmanipulation hindeuten, rechtmäßig sind oder nicht. Die Rechtsunsicherheit für betroffene Profilinhaber bleibt also vorerst.

„Ob die Warnhinweise von Jameda grundsätzlich von Gerichten gebilligt werden, werden die kommenden Gerichtsentscheidungen zeigen. Doch das Urteil des Landgerichts Kassel weist darauf hin, dass Gerichte bei einer überzeugenden Argumentation durchaus geneigt sind, zugunsten der Profilinhaber zu entscheiden“, sagt Rechtsanwalt Imanuel Schulz.

An welche Richtlinien muss sich Jameda bei Warnhinweisen halten?

Es ist zu erwarten, dass Bewertungsportale alles tun werden, um weiterhin Profile mit Zwangshinweisen zu belegen. Aus den Begründungen der Gerichte ergibt sich, dass Jameda sich vermutlich bei der Formulierung des Hinweises sehr stark an die Einhaltung des Neutralitätsgebots halten wird. Hier ist es aus Sicht der Plattform besonders wichtig, den betroffenen Profilinhaber nicht vorzuverurteilen, sondern „lediglich“ einen Verdacht auf Bewertungsmanipulation zu äußern. Eventuell wird Jameda außerdem das mögliche Anbringen des Warnhinweises in die Nutzungsbedingungen aufnehmen.

Rechtsprechung gilt auch für Trustpilot, HolidayCheck und Co.

Nicht nur Jameda arbeitet derzeit mit Warnhinweisen beim Verdacht auf eine Manipulation von Rezensionen. Auch Bewertungsportale wie HolidayCheck und Trustpilot haben dieses Praxis für sich entdeckt und vergeben ebenfalls teilweise Zwangshinweise. Die hier genannten und beschriebenen Fälle bzw. Gerichtsentscheidungen dürften auch auf diese und andere Bewertungsplattformen übertragbar sein.

„Falls Sie zu Unrecht mit einem derartigen Warnhinweis auf Ihrem Profil, egal auf welcher Plattform, gekennzeichnet wurden, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entfernung des Hinweises!“, sagt Anwalt Imanuel Schulz.

So wehren Sie sich gegen einen ungerechten Warnhinweis auf Ihrem Bewertungsprofil

Haben auch Sie einen Warnhinweis auf Ihrem Profil von Jameda, Trustpilot, HolidayCheck oder anderen Plattformen erhalten? Wehren Sie sich dagegen! Und das im besten Fall mit einem spezialisierten Anwalt.

„Wir von dein-ruf.de sind seit mehreren Jahren im Bereich Reputationsschutz für unsere Mandanten tätig und kennen alle Tricks der Bewertungsportale. Senden Sie uns einfach eine kurze Nachricht per WhatsApp und erhalten Sie ein erstes kostenloses Beratungsgespräch“, rät Rechtsanwalt und Bewertungsexperte Imanuel Schulz.

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