Bewertungen löschen lassen für Unternehmen in Österreich

Bewertungsportal

Für Unternehmen in Österreich sind Bewertungen im Internet von großer Bedeutung. Vor allem die Rezensionen auf Bewertungsportalen wie Jameda, Google Maps, Kununu oder Yelp haben in dieser Hinsicht einen hohen Stellwert. Positive Kritiken wirken sich demnach vorteilhaft auf die Unternehmensumsätze um. Schlechte Bewertungen bewirken folglich genau das Gegenteil. Die Kundschaft bleibt aus, die Umsätze rutschen in den Keller. Natürlich dürfen Kunden ihre Meinungsfreiheit auch im Internet genießen. Somit ist es rechtens, negative Meinungsäußerungen auf Bewertungsportalen zu hinterlassen. Allerdings dürfen diese Bewertungen nicht den guten Ton verletzen. Tun sie es doch, können Sie dagegen vorgehen.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Überall auf der Welt hinterlassen Kunden oder Gäste für Unternehmen Bewertungen auf Jameda, Yelp oder Kununu. Somit sind Rezensionen auch für Firmen in Österreich überaus wichtig. Unternehmen sollten deshalb in regelmäßigen Abständen die eigenen Bewertungen im Internet kontrollieren. Tauchen negative Rezensionen auf, so sind diese genau zu untersuchen. Achten Sie darauf, obgericht

  • Beleidigungen
  • üble Nachrede
  • Diffamierungen
  • Beschimpfungen
  • Schmähkritiken
  • unwahre Tatsachenbehauptungen

oder ähnliches in der Kritik enthalten sind. Diese Bewertungsform ist eindeutig rechtswidrig und lässt sich somit löschen. Zwar darf der Bewertende seine Meinungsfreiheit vollkommen ausschöpfen, allerdings darf das Persönlichkeitsrecht in keinem Fall angegriffen werden. Die Verbreitung von Schmähkritiken oder unwahren Tatsachenbehauptungen ist dabei auf Bewertungsportalen nicht selten. In den meisten Fällen sind Kunden oder Gäste schlichtweg verärgert oder enttäuscht und möchten auf diesem Weg ihrem Unmut freien Lauf lassen. Kritik auf Bewertungsplattformen zu äußern ist nicht verboten, allerdings macht der Ton die Musik. Bewertungen, die unsachlich geäußert werden, muss der Portalbetreiber auf Antrag direkt löschen lassen.

licht 1Tipp: Bei der Kontrolle der Kritiken auf Bewertungsplattformen ist zwischen neutralen Meinungsäußerungen und unwahren Tatsachenbehauptungen zu differenzieren. Sie müssen sich auf jeden Fall nichts gefallen lassen. Sollten Sie unsicher sein, fertigen Sie am besten einen Screenshot der Bewertung an. Schicken Sie uns die Datei, damit wir für Sie überprüfen können, ob eine Löschung möglich ist.

Wie lässt sich eine Bewertung löschen?

expertViele unserer Mandanten haben in der Vergangenheit versucht, eine unzulässige Bewertung im Alleingang zu löschen – leider ohne Erfolg. Das liegt daran, dass das Bewertungsportal zunächst keine Löschungen vornehmen möchte. Negative Bewertungen gelten allgemein als authentisch. Ein Unternehmen, welches nur positive Kritiken auf Bewertungsportalen erhält, erscheint hingegen weniger glaubwürdig. Allerdings leidet Ihre Onlinereputation bei zu vielen schlechten Bewertungen, weswegen Sie die Rezensionen immer kritisch betrachten sollten.

Möchte nun ein Unternehmen aus Österreich eine Bewertung löschen lassen, so kontrolliert der Portalbetreiber den Löschungsanspruch.

pointing finger 3170418 640Tricky: In den Rechtsabteilungen sitzen auch Juristen. Diese überprüfen, ob der Antrag auch den aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Gesetzgebungen entspricht. Tut es dieser nicht, wird auch keine Entfernung der Bewertung veranlasst. Das bedeutet, dass die Bewertung länger als nötig online bestehen bleibt, eine Löschung nicht vollzogen wird und viele Kunden diese Negativkritik einsehen können.

Sparen Sie sich Zeit, Nerven und Geld. Beauftragen Sie uns mit der Löschung der Kritik. Wir beschäftigen uns seit über 6 Jahren mit der Entfernung von Bewertungen im Internet. In dieser Zeit konnten wir bereits mehrere Tausend ungerechtfertigte Rezensionen im Internet löschen lassen. Wir kennen uns bestens mit der aktuellen Rechtslage aus und wissen daher genau, welche Fäden wir bei den Rechtsabteilungen der Bewertungsportale ziehen müssen, um Gehör zu erhalten. Sie können sich demnach voll und ganz auf uns verlassen. Wir lassen gewiss so schnell nicht locker, auch wenn der Fall verzwickt und schwierig erscheint.

Warum unternimmt das Bewertungsportal nichts gegen unzulässige Bewertungen?

In erster Linie besteht für den Portalbetreiber selbst zunächst keine Prüfungspflicht im klassischen Sinn. Das bedeutet, dass der Rezensent ohne Umschweife eine Bewertung niederschreiben kann. Eine Prüfung über die Richtigkeit der Bewertung erfolgt nicht. Allerdings ist der Portalbetreiber verpflichtet, eine Prüfung zu unternehmen, wenn dieser auf die rechtswidrige Bewertung hingewiesen wird. Findet sich eine Kritik an, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken, Beleidigungen, üble Nachrede oder ähnliches aufweist, muss der Portalbetreiber demnach einschreiten.

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Der Betreiber des Portals wird zunächst die Bewertung kontrollieren und den Bewertungsschreiber daraufhin anweisen, die Bewertung zu löschen. Bei schweren Fällen erfolgt eine Löschung auch ohne Kontaktaufnahme zum Rezensenten.

Warum darf mich jeder Kunde bewerten?

Das ist wohl die Frage, die uns Mandanten am häufigsten stellen. Wir können Ihnen sagen: Da Sie in der Öffentlichkeit stehen und Ihr Geschäfte oder Ihre Dienstleistungen öffentlich anbieten, müssen Sie sich auch öffentlich bewerten lassen.

Die meisten Unternehmen legen in den seltensten Fällen von selbst ein Bewertungsprofil an. Es ist meist der Wunsch des Kunden oder Gastes, das Unternehmen nach einem Besuch zu bewerten. Neben dem Anliegen, eine unschöne Bewertung löschen zu lassen, möchten auch viele Unternehmen das komplette Profil entfernen lassen. Das ist jedoch häufig nicht möglich.

unse Team gut bewerbenWir legen Ihnen ans Herz, wenigstens Ihre Bewertungen in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Während positive Bewertungen für Sie für gute Publicity wirkt, sollten Sie schlechte, rufschädigende Kritiken mit Argusaugen überwachen. Kommt Ihnen eine Bewertung nicht zulässig vor, wenden Sie sich zeitnah uns. Wir klären in einem kostenfreien Erstgespräch mit Ihnen ab, wie wir vorgehen können.

 

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