Negative Rezensionen löschen auf allen Portalen
Spezialkanzlei für Reputationsschutz und IT-Recht- Einzelpreis 159 € netto. Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl.
- Monitoring
- Fullservice auf allen Portalen
- Soforthilfe - Kostenlose Checkliste
Wir kennen die Bedürfnisse von Großkunden.
Überlassen Sie Ihren Ruf nicht anderen!
Kostenlose Anfrage & Auftrag
Reputationsschutz
Telefon / Email fehlt.
Das üble Geschäft mit den Rezensionen
Ärzte wehren sich
Tipps & Tricks gegen negative Rezensionen
RA Schulz auf Galileo Pro7:
Vorsicht vor Löschagenturen
„Fast jede Rezension ist angreifbar mit der richtigen juristischen Strategie. Mein Team und ich kennen alle Tricks gegen Google und Co.“
So funktioniert unser Service (Erklärvideo)
Vom Auftrag bis zur Löschung
Google löscht Rezension, trotz Weigerung.
Vorteile auf einen Blick für Großkunden
Viele Portale - Verschiedene Probleme
Unternehmen sind oft bei verschiedenen Portalen gelistet, wie Google, Tripadvisor oder Trustpilot. Jedes Portal hat seine eigenen Regeln, damit Rezensionen gelöscht werden können. Hier gilt es Fehler zu vermeiden, damit Bewertungen nicht unlöschbar werden.
Fehler vermeiden bei der Verwaltung Ihrer Profile
Viele Unternehmen melden sich bei den verschiedenen Portalen an. Dies führt zu diversen rechtlichen Problemen bei der Löschung von Bewertungen. Wir helfen dies zu korrigieren.
Marketingabteilung vs Löschung von Bewertungen
Marketingmaßnahmen, wie die Verwaltung von Profilen und Antworten auf negative Rezensionen müssen unbedingt mit Ihrem Rechtsanwalt koordiniert werden. Ansonsten können Bewertungen unlöschbar werden.
Verwaltung Ihrer Rezensionen und Aufträge
Über unsere Mandantenschnittstellen behalten Sie den Überblick über den Stand der Bearbeitung.
Monitoring Ihrer Bewertungen
Wir scannen fortlaufend Ihre Rezensionen und informieren Sie über neue Bewertungen. Unternehmen, die hochfrequentiert Rezensionen erhalten müssen den Überblick behalten und ggf schnell reagieren.
Positive Bewertungen mit Bewertungsfilter
Unser Bewertungsfilter sorgt dafür, dass negative Bewertungen gar nicht erst online gestellt werden.
Kommentierung Iher Bewertungen, aber richtig
Die Kommentierung von Bewertungen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Eine falsche Antwort kann zur Unlöschbarkeit der Rezension führen. Wir helfen Ihnen legal ohne UWG und DSGVO Verstoss Ihre Rezensionen zu kommemtieren.
Das letzte Mittel: Klagen und Abmahnungen
Sollten wir mit den Standardmaßnahmen mal keinen Erfolg haben, haben wir die Erfahrung aus diversen Abmahnugen und Klagen im Äußerungsrecht um Ihre unrechtmäßige Bewertung doch noch zu entfernen.
Wer ist „Großkunde“?
Jedes Unternehmen das regelmäßig negative Bewertungen erhält. Gastronomie, Hotels oder Ärzte erhalten mehr negative Bewertungen als ein Notar.
Kostengarantie & kostenlose Analyse
Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos, ob Ihre Google Bewertungen löschbar sind. Erst nach kostenloser Prüfung der Google Bewertungen und nach Prüfung der Erfolgsaussichten werden wir tätig. Wir kennen alle rechtlichen Strategien und Tricks um Google Bewertungen löschen zu lassen. Fälligkeit: Die Rechnung erhalten Sie mit Beendigung der Angelegenheit.
Rechtsschutzversicherung
Die Kosten (RVG) werden von der Rechtsschutzversicherung oft übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Wir kümmern uns um die Kostenübernahme und die Abrechnung mit der Versicherung. Ohne Kostenübernahme der Versicherung werden wir nicht tätig. Sofern Sie noch keine Versicherung haben, empfehlen wir Ihnen gerne eine Versicherung ohne Wartezeit. Über unser Formular können Sie uns Ihren Auftrag mit Rechtsschutzversicherung übermitteln.
Wechselrabatt und Geld zurück von Löschagentur:
Agenturen verstoßen gegen das Gesetz (RDG), wenn sie negative Bewertungen durch eine Rechtsbeschwerde beanstanden (OLG Hamburg 2023). In diesem Fall handelt die Agentur illegal. Wir erleben, dass sogenannte "Löschagenturen" durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google unlöschbar machen können (vgl. OLG Saarbrücken 5U 117/21). Bei einem Wechsel von einer Agentur zu uns zahlen Sie 139 € statt 159 €. Zudem wehren wir die Honorarforderung der Agentur für Sie ab oder fordern Ihr bereits gezahltes Honorar sogar zurück.
Festpreise, Mengenrabatt & Ratenzahlung
Festpreise für Einzelbewertungen (159 € netto). Für mehrere Bewertungen Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl. Falls erforderlich bieten wir Ihnen auch eine Ratenzahlung über 12 Monate an.
Schadensersatz und Schutz vor erneuter Bewertung
Wir setzen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld durch. Wir mahnen den Bewerter ab und stellen ihm die Anwaltskosten (RVG) in Rechnung. Die Unterlassungserklärung schützt Sie vor Wiederholungstaten.
Persönliche Betreuung & Hohe Erfolgschance
Wir sind keine anonymen Anwälte. Sie erreichen uns persönlich. Wir prüfen jede einzelne Bewertung. Google reagiert auf unsere Beschwerden innerhalb von 24 Stunden (März 2023).
Rückerstattung der Kosten vom Finanzamt
Rechtsanwaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Es handelt sich um sogenannte Werbungskosten. Unsere Tätigkeit können Sie daher von der Steuer absetzen. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Anwalt vs Agentur
Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen, durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google und anderen Portalen, unlöschbar machen können (vgl. OLG Saarbrücken 5U 117/21). Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit, die im Rahmen von rechtswidrigen Rechtsdienstleistungen angeboten werden, zum Schutz der Unternehmen.
Spezialisierte Anwälte im Reputationsschutz
Rechtsanwalt Imanuel Schulz ist spezialisiert auf das Löschen von negativen Bewertungen. Rechtsanwalt Schulz bearbeitet seit 2018 Fälle aus dem Bereich „Reputationsschutz“. Wir haben Erfahrung aus über 50 Gerichtsverfahren gegen diverse Bewertungsportale wie Google, Kununu, Jameda, Tripadvisor, Trustpilot und Co. Wir sind keine Agentur. Jede rechtliche Beschwerde bzgl. negativen Google Bewertungen von Agenturen gegenüber Google und Co ist rechtswidrig.
Fehler vermeiden - Sofortmaßnahmen
1. Löschagenturen dürfen keine Rechtsdienstleistung erbringen
Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen, durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google, unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.
Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.
2. Antworten Sie nicht auf Bewertungen - Wichtig für Ärzte
Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen.
3. Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf
Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen zu geben. Ein falsche Satz gegenüber Google kann zu erheblichen Problemen der Löschbarkeit der Bewertung führen. Mandanten neigen auch hier dazu falsch vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen.
4. Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal an
Melden Sie sich nie freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil für Ihre Firma. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark vereinbart und das Portal löscht nur noch nach eigenen Regeln. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt.
5. Kontaktieren Sie nicht den Bewerter
Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung unlöschbar wird.
6. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab
Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.Die Versicherung bezahlt nach RVG und keine geringe pauschale in Höhe von € 159.
Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung herbeizuführen:
- Schutz vor erneuter Bewertung*
Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.
- Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen
Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
- Kostenübernahme & Full-Service Kanzlei
Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie gegenüber dem Bewertungsportal tätig.
- Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?
Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.
7. Bauen Sie positive Bewertungen auf
Viele positive Bewertungen bieten Ihne einen Puffer wenn Sie mal wieder eine negative Bewertung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Bewertungsfilter. Dabei handelt es sich um ein Tool, welches schlechte Bewertungen aussortiert. Potenzielle negative Bewertungen werden nicht an Google weitergeleitet. Bitte sprechen Sie uns an.
8. Kaufen Sie keine positiven Bewertungen
Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:
Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel:
Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.
9. Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten
Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich nur von echten Experten bei der Löschung von Bewertungen helfen lassen. Löschagenturen sind nie Experten, da sie keine Rechtsdienstleistung durchführen dürfen. Dies dürfen nur Rechtsanwälte. Daher können Agenturen ihnen auch nicht mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an für den Arzt zu operieren. Wenn Sie bei der Bearbeitung der Beschwerde etwas falsch machen, kann die Bewertung unlöschbar werden oder im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Abmahnung oder eine negative Feststellungsklage drohen.
Kosten nach RVG
Der Bewerter wird für die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Gebühren.
Kostengarantie
Kostenlose Erstberatung & Analyse
Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
Versicherung übernimmt die
Kosten der Abmahnung und der
Unterlassungsaufforderung nach RVG,
wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl.
Kostengarantie
Kostenlose Erstberatung & Analyse
Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
Versicherung übernimmt die außergerichtlichen Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Kostenübernahme durch die Versicherung, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Zudem können der Bewerter oder das Bewertungsportal kostenerstattungspflichtig sein.
* In allen Fällen ist eine Pflichtverletzung oder eine Haftung erforderlich.
Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl.
Kostengarantie
Kostenlose Erstberatung & Analyse
Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl.
Kostengarantie
Kostenlose Erstberatung & Analyse
Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
Versicherung übernimmt die außergerichtlichen Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Mengenrabatt möglich. Preise auf Anfrage individuell nach Aufwand und Anzahl.
Kostengarantie
Kostenlose Erstberatung & Analyse
Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Auftrages.
Versicherung übermimmt die
Anwaltskosten nach RVG,
wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Bewertungen kostenfrei löschen?
Fünf Wege wie Sie Ihre Bewertungen löschen lassen und Ihre Kosten erstattet bekommen.
1. Kostenübernahme durch das Bewertungsportal
Sie melden Ihre Bewertung selbst beim Portal. Wenn das Portal nicht löscht besteht ein Kostenerattungsanspruch wenn Sie darufhin einen Anwalt beauftragen. Das Portal muss bei einer Pflichtverletzung aus Verzug die Anwaltskosten tragen.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
2. Kostenübernahme durch Ihre Versicherung
Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, werden die kosten oft ganz oder teilweise übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Wir kümmern uns um die Deckungszusage.
3. Kostenerstattung durch den Bewerter
Oft ist der Bewerter bekannt. Sofern die Bewertung rechtswidrig ist, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme der Anwaltsgebüren.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
4. Geld zurück von der Agentur
Sie haben bereits eine Agentur mit der Löschung beauftragt und bezahlt? Oft handelt sich um eine illegale Rechtsdienstleistung. Der Vertrag ist dann nichtig nach 134 BGB. Wir helfen Ihnen das Geld von der Agentur zurück zu fordern.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
5. Rückerstattung der Kosten vom Finanzamt
Rechtsanwaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Es handelt sich um sogenannte Werbungskosten. Unsere Tätigkeit können Sie daher von der Steuer absetzen. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
1. Kostenübernahme durch das Bewertungsportal
Sie melden Ihre Bewertung selbst beim Portal. Wenn das Portal nicht löscht besteht ein Kostenerattungsanspruch wenn Sie darufhin einen Anwalt beauftragen. Das Portal muss bei einer Pflichtverletzung aus Verzug die Anwaltskosten tragen.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
2. Kostenübernahme durch Ihre Versicherung
Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, werden die kosten oft ganz oder teilweise übernommen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt.
Wir kümmern uns um die Deckungszusage.
3. Kostenerstattung durch den Bewerter
Oft ist der Bewerter bekannt. Sofern die Bewertung rechtswidrig ist, besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme der Anwaltsgebüren.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
4. Geld zurück von der Agentur
Sie haben bereits eine Agentur mit der Löschung beauftragt und bezahlt? Oft handelt sich um eine illegale Rechtsdienstleistung. Der Vertrag ist dann nichtig nach 134 BGB. Wir helfen Ihnen das Geld von der Agentur zurück zu fordern.
Wir helfen bei der Durchsetzung.
5. Rückerstattung der Kosten vom Finanzamt
Rechtsanwaltskosten können als außergewöhnliche Belastungen zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Es handelt sich um sogenannte Werbungskosten. Unsere Tätigkeit können Sie daher von der Steuer absetzen. Für Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen & Kostenerstattung
Schutz vor erneuter Bewertung
Die Wiederholungsgefahr einer erneuten Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel, wie die Einrichtung einer IP-Sperre, zu verhindern.
Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen
Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.
Kostenübernahme & Full Service Kanzlei
Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer.Wir kümmern uns kostenlos um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie tätig. Sie tragen kein Kostenrisiko.
Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung?
Gerne empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Firmenrechtsschutzversicherung, die in vielen Fällen bei der Beanstandung von Bewertungen gegenüber Google die Kosten trägt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.
Kostenerstattung von Google
Google muss Ihre Anwaltskosten erstatten, wenn die Löschung nicht oder nicht fristgerecht (4Tage) bearbeitet wird.
In über diverden Fällen seit 2018 haben wir Kostenerstattungsansprüche gegenüber verschiedenen Bewertungsportalen geltend gemacht. In diversen Fällen wurden Google zur Kostenerstattung vom Gericht verpflichtet.
Kostenerstattung vom Bewerter
Der Rezensent muss die Anwaltskosten übernehmen, wenn die Bewertung zu Unrecht abgegeben wurde.