Bewertung kaufen bei Google, Jameda und Co. - Beratung zu illegalen und legalen Tricks von einem spezialisierten Anwalt
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Online-Bewertungen werden für Unternehmen immer wichtiger. Damit einhergehend boomt der Markt für Anbieter von Fake-Rezensionen, bei denen man Bewertungen kaufen kann. Doch was ist eigentlich legal und was darf als strafbare Handlung bezeichnet werden? Der Rechtsanwalt und Betreiber des Portals Dein-Ruf.de, Imanuel Schulz, unterstützt Gründer dabei, auf legalem Weg positive Rezensionen hinzuzugewinnen und geschäftsschädigende, negative Bewertungen legal wieder loszuwerden.
Bewertung kaufen - Vor- und Nachteile
Das Geschäft mit gefälschten Kundenerfahrungen floriert. Doch ist der Bewertungskauf tatsächlich Erfolg versprechend?
Bei einschlägigen Agenturen sind zehn Fake-Bewertungen bereits für ungefähr 100 Euro zu haben. So können auch Unternehmen mit kleinem Budget ohne viel Aufwand Bewertungen kaufen und werden anschließend leichter von Suchmaschinen wie Google gefunden, womit sie im Endergebnis mehr Umsatz generieren. Solange kein Kunde Verdacht schöpft und kein Bewertungsportal Betrug wittert, scheinen die Vorteile des Bewertungskaufs also zu überwiegen. Andernfalls können Bewertungsportale Rezensionen blockieren oder löschen und es können geschäftsschädige Auswirkungen bis hin zu Umsatzeinbußen eintreten. im schlimmsten Fall beschädigt ein Shitstorm in den sozialen Medien das Unternehmensimage nachhaltig.
Laut § 5 Abs. 1 Nr. 1 des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) ist der Kauf von Rezensionen ohnehin illegal. Dennoch versuchen Anbieter mit einigen Tricks, Unternehmen von der Rechtmäßigkeit und Alltäglichkeit des Bewertungskaufs zu überzeugen. Häufig behaupten Agenturen fälschlicherweise, dass sie die Produkte vor Rezensionserstellung testen würden. Andererseits wird argumentiert, dass sich auch die Konkurrenz mit negativen Bewertungen von Wettbewerbern nicht an die Spielregeln halte und es daher legitim sei, mit gekauften positiven Bewertungen gegenzusteuern.
Mögliche rechtliche Konsequenzen des Kaufs von Bewertungen
Noch mal deutlich: Der Kauf von Bewertungen ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und damit eine Straftat. Es drohen Unterlassungsklagen und Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro. Außerdem sind positive Fake-Rezensionen wettbewerbswidrig und können daher die Aufmerksamkeit von Wettbewerbern auf sich ziehen. Die Folge können Abmahnungen und Schadensersatzforderungen von der Konkurrenz, von Verbraucherschutzzentralen, von Lesern der Bewertungen und von Bewertungsportalen selbst sein.
Darüber hinaus stellen Fake-Bewertungen einen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portal betreiber dar. Zum Teil reagieren diese mit dem Brandmarken der Profile. Beispielsweise markiert das Arztbewertungsportal Jameda Arztprofile, wenn jene illegal gekaufte Bewertungen enthalten könnten. Bei einem Klick auf ein rotes Wappen mit Ausrufezeichen neben der Durchschnittsnote wird so jedem User ein deutlicher Warnhinweis angezeigt.
„Dabei hat der Arzt sicher Besseres zu tun, als sich um die Aufklärung dieser Angelegenheit zu kümmern. Denn als Angeklagter muss nicht er beweisen, dass die Bewertungen falsch sind, sondern Jameda. Diese Umkehr der Beweislast entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage“
äußert sich Rechtsanwalt Imanuel Schulz kritisch über den Zwangshinweis von Jameda.
Ob diese Warnhinweise von Jameda rechtens sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Während ein Urteil des Landgerichts Kassel aus dem Juni 2020 zugunsten einer Zahnärztin ausfiel, die durch den Warnhinweis als Lügnerin dargestellt worden war, gab das Landgericht Frankfurt am Main ebenfalls im Juni 2020 Jameda Recht, als ein Zahnarzt auf Unterlassung des diffamierenden Warnhinweises klagte.
„Das zeigt, wie wichtig es ist, einen auf Bewertungsportale spezialisierten Anwalt zu beauftragen, um derlei Fehlurteile zu vermeiden“
so der Rechtsanwalt und Bewertungsexperte Imanuel Schulz.
Alternative: Mit dem Löschen ungerechter Bewertungen sein Rating legal verbessern
Wer von einem Bewertungsportal wie Jameda der Rezensionsmanipulation bezichtigt wird, sollte sich schnellstmöglich von einem auf Bewertungen spezialisierten Anwalt beraten lassen. Grundsätzlich stehen Unternehmen aber auch legale Möglichkeiten zur Verfügung, um ihren Bewertungsscore aufzupolieren. Statt Tricksereien mit Fake Rezensionen können sie sich um mehr echte, positive Bewertungen bemühen. Freunde, Bekannte und echte Kunden können etwa per Bewertungslink via WhatsApp zur Bewertung aufgefordert werden.
Anbieter von Fake-Bewertungen raten meist dazu, negative Bewertungen zu ignorieren und einfach eine Vielzahl positiver Bewertungen hinzuzufügen. Um eine einzige negative Bewertung „ungeschehen“ zu machen, müssten allerdings gerade kleine Betriebe sehr viele neue Bewertungen bekommen. Sinnvoller, nachhaltiger und günstiger ist es daher, einzelne negative Bewertungen entfernen zu lassen.
„Wir von Dein-Ruf.de kennen alle Tricks der Bewertungsportale und erreichen zum Beispiel auf Google in sehr vielen Fällen eine Entfernung der beanstandeten Rezension“
erläutert der Anwalt und Betreiber von Dein-Ruf.de.
Wer sich mit der Mandatsvergabe noch nicht sicher ist, kann zunächst einen Screenshot der betreffenden Rezension per WhatsApp an die Bewertungsexperten von Dein-Ruf.de senden und eine kostenfreie Bewertungsanalyse mit Einschätzung der Erfolgschancen in Anspruch nehmen. Erst auf einen ausdrücklichen Auftrag hin werden die Anwälte aktiv und setzen alles daran, die Bewertung zu entfernen. Der Entfernungsservice kostet pauschal 189 Euro netto (Google-Bewertung) beziehungsweise 250 Euro (Jameda-Bewertung).