Negative Bewertungen löschen lassen

Rechtsanwalt Imanuel Schulz · Spezialist für Bewertungsrecht · seit 2018 · Berlin

Ihr Anwalt gegen Bewertungsportale, Bewerter und KI-Anbieter – außergerichtlich und vor Gericht.

Rechtssichere Löschung, Schutz vor Reaktivierung und Abwehr falscher KI-Aussagen

  • Löschbar bei unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem Kundenkontakt oder sonstigen Rechts- oder Richtlinienverstößen.
  • Wir gehen gegen das Bewertungsportal, den Bewerter oder beide vor – und sichern die Löschung gegen unzulässige Reaktivierung ab.
  • Auch Warnhinweise, Löschzähler, gesperrte Unternehmensprofile und falsche KI-Aussagen prüfen wir.
  • Kostenlose Prüfung · Festpreis 159 € netto für außergerichtliche Löschungen · Rechtsschutz möglich.
  • 50.000+ gelöschte Bewertungen seit 2018
  • 1.300+ Gerichtsverfahren im Bewertungsrecht seit 2018Verfahrensliste
  • 1.000+ Eilverfahren gegen Google seit Januar 2025Beleg

Stand: September 2026 · Eigene Kanzleistatistik

Kostenlose Ersteinschätzung

Kostenlose Beratung zu negativen Bewertungen, KI-Aussagen und Profilproblemen

Einzelne negative Bewertung, komplexer Einzelfall oder großer Bewertungsbestand: Wir klären kostenlos, welches Vorgehen sinnvoll ist. Bei Bewertungen prüfen wir, ob der richtige Weg über das Bewertungsportal, den Bewerter oder beide führt. Bei falschen KI-Aussagen prüfen wir die konkrete Ausgabe, den verwendeten KI-Dienst und die betroffene Darstellung. Auch reaktivierte Bewertungen, Warnhinweise, Löschzähler und gesperrte Bewertungsprofile können Sie uns senden.

  • BewertungFür die erste Einschätzung genügt meist ein Link oder Screenshot.
  • KI-AussageSenden Sie zusätzlich die konkrete Antwort und den verwendeten Dienst.
  • Größerer BewertungsbestandZunächst reicht der Profil-Link. Großkunden-Service →
Anrufen: 030 29 68 11 18Rechtsanwalt Imanuel Schulz · Berlin

Kostenloses Bewertungsmonitoring – auch für Nichtmandanten

Unser Bewertungsscanner überwacht auf Wunsch Ihr Bewertungsprofil und informiert Sie über neu erkannte Bewertungen.

Monitoring anfragen

Ihre Anfrage

Imanuel SchulzRechtsanwalt im Reputationsschutz

Kostenlos & unverbindlich. Beim Absenden übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

In den Medien

Online-Bewertungen und Reputationsschutz in den Medien

Interviews und Beiträge mit Rechtsanwalt Imanuel Schulz zu Online-Bewertungen, Rufschädigung und Bewertungserpressung.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz unterstützt seit 2010 Redaktionen bei Rechtsfragen und Berichten:

  • ARD
  • FOCUS
  • CHIP
  • LTO
  • n-tv
  • WELT
  • Berliner Zeitung
  • Tagesspiegel
  • BILD
  • ProSieben
  • Sat.1
  • rbb24
  • stern

Beiträge, die nicht mehr online sind, finden Sie in unserem Medienarchiv.

Einzelne Bewertungen

Negative Bewertungen löschen lassen: zwei anwaltliche Wege

Um eine negative Bewertung löschen zu lassen, prüfen wir zunächst die Bewertung und den Sachverhalt. Danach beanstanden wir sie gegenüber dem Bewertungsportal, gehen direkt gegen einen bekannten Bewerter vor oder verbinden beide Wege. Maßgeblich sind die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Fall. Eine erfolgte Löschung sichern wir gegen unzulässige Reaktivierung ab.

Weg A – Gegen das Bewertungsportal

Weg B – Bewerter direkt abmahnen

Beide Wege können parallel sinnvoll sein

Ein Vorgehen gegen das Portal schließt Ansprüche gegen den Bewerter nicht aus. Umgekehrt kann auch neben einer direkten Abmahnung eine Portalbeanstandung sinnvoll bleiben.

Google

Hauptfall Google: Googles Meldewege, typische Einwände, Löschzähler und unsere Gerichtsverfahren gegen Google erklären wir ausführlich auf der Fachseite Google-Bewertungen löschen lassen →

Maßnahmen von Bewertungsportalen

Wenn das Bewertungsportal selbst zum Reputationsproblem wird

Nicht jede Rufschädigung auf einem Bewertungsportal stammt aus einer Nutzerbewertung. Portale veröffentlichen eigene Hinweise, treffen Entscheidungen über Profile und Bewertungen, steuern Melde- und Beschwerdewege und können Bewertungsdaten aus anderen Quellen anzeigen. Diese eigenen Portalmaßnahmen prüfen wir getrennt von der einzelnen Bewertung.

Verlässt ein Portal seine neutrale Rolle als Informationsmittler, kann das rechtlich angreifbar sein – der Bundesgerichtshof hat dafür Maßstäbe gesetzt. Rechtsgrundlagen bei Portalmaßnahmen →

Falsche KI-Aussagen

Gegen falsche und rufschädigende KI-Aussagen vorgehen

Eine KI verbindet Ihr Unternehmen mit falschen Vorwürfen, verwechselt Ihre Praxis mit einem anderen Anbieter oder gibt Quellen irreführend wieder? Wir prüfen die konkrete KI-Aussage und das rechtliche Vorgehen gegen die Verantwortlichen – bei Google-KI-Übersichten ebenso wie bei Antworten anderer KI-Dienste.

  • Google AI Overviews
  • ChatGPT
  • Gemini
  • Grok
  • Perplexity

Erfundene Vorwürfe und falsche Unternehmensangaben

Die KI behauptet beispielsweise, Ihr Unternehmen sei insolvent oder betreibe betrügerische Geschäfte. Wir prüfen den Aussagegehalt, die tatsächliche Grundlage und die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Falschdarstellung.

Verwechslungen mit anderen Unternehmen oder Personen

Informationen über einen anderen Anbieter werden Ihrem Unternehmen oder Ihrer Person zugeschrieben. Wir untersuchen die Zuordnung und beanstanden unzutreffende Verknüpfungen.

Irreführende Zusammenfassungen von Bewertungen und Quellen

Aus einzelnen Bewertungen oder anderen Veröffentlichungen entsteht eine KI-Zusammenfassung, die den Inhalt verfälscht oder einen unzutreffenden Gesamteindruck vermittelt. Wir prüfen die Ausgabe im Zusammenhang mit den verwendeten Quellen.

Nicht nur die KI-Antwort, sondern auch ihre Quellen prüfen

Wir sichern die beanstandete Ausgabe, prüfen Aussage und Kontext und klären, gegen wen vorzugehen ist. Je nach Fall kommt ein Vorgehen gegen den verantwortlichen Anbieter, gegen fehlerhafte Ausgangsveröffentlichungen oder gegen mehrere Beteiligte in Betracht. Bleibt eine außergerichtliche Lösung aus, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung.

Bitte senden Sie die vollständige KI-Antwort, Ihre Suchanfrage beziehungsweise Eingabe, den verwendeten Dienst und den Zeitpunkt des Abrufs. Hilfreich sind Screenshots und die angezeigten Quellen.

Portalübergreifende Beratung

Bewertungen auf Google und anderen Portalen löschen lassen

Auf welchem Portal ist Ihr Unternehmen betroffen? Hier finden Sie die passende Fachseite – mit den Besonderheiten der Bewertungsprüfung und einem Hinweis auf unsere eigene Prozessvertretung.

Eigene Prozessvertretung in allen genannten Verfahren: Rechtsanwalt Imanuel Schulz

Auch bei Bewertungen und rufschädigenden Beiträgen auf Facebook, Instagram, Reddit sowie weiteren Portalen und Branchenverzeichnissen beraten und vertreten wir Sie.

Erfahrung mit konkreten Ergebnissen

Eigene Gerichtsverfahren zu Bewertungen und Portalproblemen

Die folgenden Beispiele zeigen unsere Arbeit bei reaktivierten und gespiegelten Bewertungen, Warnhinweisen, Profilsperren und Löschzählern. Wir dokumentieren Ausgangslage, Ergebnis und Kosten und unterscheiden gerichtliche Entscheidungen und Verfahren mit noch offenem Ausgang.

Fall der Woche

OLG Frankfurt: Bewertungsportal muss Nachweise zugänglich machen

  • OLG Frankfurt am Main
  • Beschluss vom 31.08.2026
  • 16 W 40/26

LTOberichtet über unseren Fall vor dem OLG Frankfurt am Main

Bewertung nicht gelöscht: Portal hält Kontaktnachweise zurück.

Die beanstandete Ein-Stern-Bewertung:

„KEINE EMPFEHLUNG!!!!!ACHTUNG Achtung ich warne vor diesem Unternehmen Strafantrag sowie Anwalt ist eingeschaltet!“

Das Portal bestätigte nach unserer Beanstandung einen Geschäftskontakt, übermittelte dem Unternehmen aber keine überprüfbaren Belege. Diese legte es erst im Prozess vor. Der Kontakt wurde dadurch nachgewiesen; der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt. Die Kosten blieben beim Portal: Das OLG Frankfurt bestätigte, dass die Klage bei ihrer Einreichung begründet war.

Weitere eigene Themenfälle

Auch bei Google-Bewertungen führen wir Rechtsmittelverfahren: Im Verfahren 16 W 22/25 hob das OLG Frankfurt eine ablehnende LG-Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers auf. Nach der Zurückverweisung erließ das LG Wiesbaden die Unterlassungsverfügung gegen Google.

Google-Bewertungen: Verfahren vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und Kammergericht →

Fallbearbeitung aller Verfahren: Rechtsanwalt Imanuel Schulz · Die Beispiele zeigen unterschiedliche Verfahrensausgänge, keine Erfolgsgarantie. Eine Kostenentscheidung ist kein Zahlungsnachweis.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz – Spezialist für Bewertungsrecht

Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Imanuel SchulzRechtsanwalt im Reputationsschutz
  • Dein-Ruf.de ist die Website der Kanzlei von Rechtsanwalt Imanuel Schulz in Berlin. Seit 2018 konzentriert sich Imanuel Schulz auf Bewertungs- und Reputationsrecht. Er verantwortet die anwaltliche Strategie bei negativen Bewertungen, Maßnahmen von Bewertungsportalen und rufschädigenden KI-Aussagen.

  • Er vertritt Unternehmen, Ärzte, Arbeitgeber und Selbstständige – von der Beanstandung über die direkte Bewerter-Abmahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Im anwaltlichen Team werden Prüfung, Prozessführung und Kostenfragen arbeitsteilig bearbeitet.

  • Spezialist und Fachanwalt: Was ist der Unterschied? Ein Fachanwaltstitel und eine enge Spezialisierung sind nicht dasselbe. Die Anforderungen und die Grundlage der Spezialisierung erläutern wir auf unserer Teamseite.

  • RAK Berlin · Die 2023 vorgelegte Werbung mit der Spezialisierung auf das Löschen negativer Bewertungen wurde nach Prüfung der Unterlagen berufsrechtlich nicht beanstandet.

Spezialisierung und Nachweise ansehen

Mandantenstimmen

Erfahrungen mit unserer Hilfe bei Bewertungen

Ausgewählte Rückmeldungen zu Beratung, Verständlichkeit und Bearbeitung.

5.0 5 von 5 Sternen 400+ Google-Rezensionen

Rocco Saponara31.08.2023
„[…] Die kostenlose Beratung war sehr ausführlich und hilfreich. […]“

Quelle: Referenzseite →

Susan Beaucamp31.05.2024
„[…] die Erklärungen zuvor waren ausführlich und verständlich […]“

Quelle: Referenzseite →

Vergütung und Kostentragung

Kosten, Rechtsschutz und Kostenerstattung

Ob negative Bewertung, gesperrtes Unternehmensprofil oder falsche KI-Aussage: Wir beraten Sie kostenlos. Für die weitere Vertretung klären wir vorab die Vergütung, eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und Erstattungsansprüche gegen die verantwortliche Gegenseite.

Kostenlose Beratung zu Ihrem Anliegen

Unsere kostenlose Beratung umfasst Bewertungslöschungen und Bewerter-Abmahnungen ebenso wie Portal- und Profilprobleme sowie falsche KI-Aussagen. Gemeinsam besprechen wir das passende Vorgehen und die Möglichkeiten der Kostentragung.

Rechtsschutz für Bewertungen, Portale und KI

Für alle drei Leistungsbereiche kommt eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung infrage – auch bei gesperrten Google-Unternehmensprofilen, Warnhinweisen, Meldesperren und falschen KI-Aussagen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos und begründen den Versicherungsfall gezielt. Typische Einwände kennen wir aus unserer Bearbeitungspraxis; eine erste Ablehnung nehmen wir nicht ungeprüft hin.

Anwaltskosten: Festpreis oder RVG

Festpreise bieten wir nur für außergerichtliche Bewertungslöschungen für Selbstzahler an – je nach Portal 159 € netto. Bei mehreren Bewertungen vereinbaren wir einen Festpreis nach Anzahl und Inhalt. Alle übrigen Vertretungsleistungen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Kostenerstattung durch Portal, Bewerter oder KI-Anbieter

Verletzt ein Portal seine Pflichten, prüfen wir die Erstattung notwendiger Rechtsverfolgungskosten und setzen berechtigte Ansprüche durch. Auch Ansprüche gegen Bewerter oder verantwortliche KI-Anbieter verfolgen wir. Gerichtliche Kostenentscheidungen und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten unterscheiden wir dabei.

Google-Bewertungen für Selbstzahler

Der außergerichtliche Festpreis von 159 € netto je Bewertung umfasst die Beanstandung und bei Wiederveröffentlichung auch Einspruch und Nachweisanforderung. Gerichtliche Schritte und weitere Leistungen erfordern eine gesonderte Beauftragung; deren Umfang und Kosten klären wir vorher.

Ob und welche Kosten die Rechtsschutzversicherung übernimmt, richtet sich nach Versicherungsvertrag und Deckungszusage. Deckungsumfang, Selbstbeteiligung und Umsatzsteuer klären wir vorab. Bei Deckungszusage rechnen wir nach RVG ab. Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen →

RVG-Abrechnung gilt insbesondere für Bewerter-Abmahnungen, Portal- und Profilverfahren, KI-Angelegenheiten sowie gerichtliche Vertretungen. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.

Fachwissen

Ratgeber zu Bewertungen, Bewertungsportalen und KI-Aussagen

Unsere Ratgeber vertiefen die drei Themen: einzelne Bewertungen, Maßnahmen von Bewertungsportalen und falsche KI-Aussagen. Wählen Sie den passenden Ratgeber für Ihr Anliegen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Bewertungen, Bewertungsportalen und KI-Aussagen

Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

Sie können eine negative Bewertung löschen lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Entfernung vorliegen. Das kommt insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder einem fehlenden tatsächlichen bewertungsrelevanten Kontakt in Betracht. Wir prüfen die konkrete Bewertung und den Sachverhalt, bevor wir das Vorgehen festlegen.

Kann ich den Bewerter wegen seiner Bewertung abmahnen lassen?

Sie können einen bekannten Bewerter wegen rechtswidriger Aussagen in seiner Bewertung anwaltlich abmahnen lassen. Wir prüfen die Aussagen und verlangen, soweit rechtlich begründet, die Löschung der Bewertung, die Unterlassung rechtswidriger Aussagen und gegebenenfalls Kostenerstattung. Daneben kann ein Vorgehen gegen das Portal sinnvoll sein.

Wie kann ich mich gegen die erneute Veröffentlichung einer gelöschten Bewertung schützen?

Zum Schutz vor einer erneuten Veröffentlichung prüfen wir bereits im ersten Gespräch, ob neben der Bewertungslöschung auch ein Unterlassungsanspruch und dessen gerichtliche Durchsetzung in Betracht kommen. Dabei berücksichtigen wir frühzeitig die Voraussetzungen und die Dringlichkeit eines möglichen Eilverfahrens. Wird die Bewertung erneut veröffentlicht, prüfen wir die Begründung des Portals und gehen gegen eine unzulässige Wiederveröffentlichung vor. Die Löschung allein gewährleistet keinen dauerhaften Schutz.

Was kann ich gegen Warnhinweise oder eine Profilsperre tun?

Bei einem rufschädigenden Warnhinweis oder einer Profilsperre sichern Sie zunächst die angezeigte Maßnahme und die Begründung des Portals. Wir prüfen den Sachverhalt und klären, welche Ansprüche gegen den Betreiber bestehen. Auch Löschzähler, gelöschte positive Bewertungen, Spiegelungen und die Aussetzung von Melde- oder Beschwerdewegen bearbeiten wir.

Warnhinweise, Profilsperren und weitere Portalmaßnahmen →

Was kann ich gegen falsche KI-Aussagen über mein Unternehmen tun?

Bei falschen KI-Aussagen über Ihr Unternehmen sichern Sie zunächst die vollständige KI-Antwort, Ihre Eingabe oder Suchanfrage, den verwendeten Dienst, Datum und Uhrzeit sowie die angezeigten Quellen. Anschließend können Sie die Aussage rechtlich prüfen lassen. Wir prüfen Kontext und Verantwortlichkeit und klären, ob gegen den KI-Anbieter, die Verantwortlichen fehlerhafter Ausgangsveröffentlichungen oder mehrere Beteiligte vorzugehen ist.

Rechtliches Vorgehen gegen falsche KI-Aussagen →

Was kostet die anwaltliche Hilfe und zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Die Beratung zu Bewertungen, Portalproblemen und falschen KI-Aussagen ist kostenlos. Festpreise bieten wir nur für außergerichtliche Bewertungslöschungen für Selbstzahler an, je nach Portal 159 € netto. Im Übrigen und bei Deckungszusage rechnen wir nach RVG ab.

Eine Versicherungsdeckung kommt in allen drei Leistungsbereichen infrage – auch bei Profilsperren, Warnhinweisen, Meldesperren und KI-Falschaussagen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos, begründen den Versicherungsfall und bearbeiten Einwände. Maßgeblich sind Versicherungsvertrag und Deckungszusage. Berechtigte Erstattungsansprüche gegen Portale, Bewerter oder KI-Anbieter verfolgen wir ebenfalls.

Preise, RVG und Rechtsschutzversicherung →

Was tun, wenn das Portal, der Bewerter oder der KI-Anbieter nicht reagiert?

Reagiert das Portal, der Bewerter oder der KI-Anbieter nicht oder lehnt das Anliegen ab, prüfen wir zuerst die bisherige Beanstandung und eine vorhandene Begründung. Danach entscheiden wir über weitere außergerichtliche Schritte oder eine gerichtliche Durchsetzung. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass sofort geklagt wird.

Bewertung, Portalproblem oder falsche KI-Aussage prüfen lassen

Sie möchten eine negative Bewertung prüfen lassen, gegen ein Bewertungsportal vorgehen oder eine falsche KI-Aussage über Ihr Unternehmen klären?

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos: den Sachverhalt, die vorhandenen Informationen und das passende rechtliche Vorgehen.

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