50.000+ gelöschte Bewertungen seit 2018Zählweise der bestätigten Bewertungslöschungen: Die Kennzahl beruht auf historischen Löschbestätigungen der Portale. Gezählt werden einzelne Bewertungen, nicht E-Mails; erkannte doppelte Bestätigungen werden nur einmal erfasst. Spätere Reaktivierungen sind in der bisherigen Zählung noch nicht verrechnet. Die Zahl beschreibt deshalb keinen aktuell überprüften Bestand dauerhaft entfernter Bewertungen.
1.300+ Gerichtsverfahren im Bewertungsrecht seit 2018Verfahrensliste →
1.000+ Eilverfahren gegen Google seit Januar 2025Beleg →
Kostenlose Beratung zu negativen Bewertungen, KI-Aussagen und Profilproblemen
Einzelne negative Bewertung, komplexer Einzelfall oder großer Bewertungsbestand: Wir klären kostenlos, welches Vorgehen sinnvoll ist. Bei Bewertungen prüfen wir, ob der richtige Weg über das Bewertungsportal, den Bewerter oder beide führt. Bei falschen KI-Aussagen prüfen wir die konkrete Ausgabe, den verwendeten KI-Dienst und die betroffene Darstellung. Auch reaktivierte Bewertungen, Warnhinweise, Löschzähler und gesperrte Bewertungsprofile können Sie uns senden.
BewertungFür die erste Einschätzung genügt meist ein Link oder Screenshot.
KI-AussageSenden Sie zusätzlich die konkrete Antwort und den verwendeten Dienst.
Rechtsanwalt Imanuel Schulz unterstützt seit 2010 Redaktionen bei Rechtsfragen und Berichten:
Beiträge, die nicht mehr online sind, finden Sie in unserem Medienarchiv.
Einzelne Bewertungen
Negative Bewertungen löschen lassen: zwei anwaltliche Wege
Um eine negative Bewertung löschen zu lassen, prüfen wir zunächst die Bewertung und den Sachverhalt. Danach beanstanden wir sie gegenüber dem Bewertungsportal, gehen direkt gegen einen bekannten Bewerter vor oder verbinden beide Wege. Maßgeblich sind die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Fall. Eine erfolgte Löschung sichern wir gegen unzulässige Reaktivierung ab.
1. Bewertung und Sachverhalt prüfenJede Bewertung ist anders. Wir klären Bewertungstext, behaupteten Kunden- oder Geschäftskontakt, Identifizierbarkeit des Bewerters und bisherige Beanstandungen. Danach entscheiden wir, ob gegen das Portal, direkt gegen den Bewerter oder gegen beide vorgegangen wird.
Weg A – Gegen das Bewertungsportal
2. Bewertung gerichtssicher beanstandenWir beanstanden die Bewertung gegenüber dem Portal mit einem rechtlich geprüften Vortrag, der später konsistent gerichtlich weitergeführt werden kann.
3. Einwände des Portals mitdenkenRichtlinien, Prüfabläufe und typische Einwände des jeweiligen Portals berücksichtigen wir bereits bei der ersten Beanstandung.
4. Löschung außergerichtlich anstreben und absichernZiel ist die Entfernung der rechtswidrigen Bewertung ohne Gerichtsverfahren. Wird sie nach einer Beschwerde des Bewerters wieder veröffentlicht, prüfen wir die Wiederveröffentlichung und gehen gegen eine unzulässige Reaktivierung vor.
5. Nötigenfalls gerichtlich durchsetzenLöscht das Portal trotz begründeter Beanstandung nicht, prüfen wir die Durchsetzung des Löschungs- oder Unterlassungsanspruchs durch einstweilige Verfügung oder Klage.
Weg B – Bewerter direkt abmahnen
2. Bewerter und Bewertung rechtlich prüfenIst die bewertende Person bekannt, prüfen wir die einzelnen Aussagen, vorhandene Belege und die Ansprüche gegen sie.
3. Bewerter abmahnen oder zunächst anschreibenJe nach Fall wählen wir eine anwaltliche Abmahnung oder zunächst ein deeskalierendes Anschreiben. Die beanstandeten Aussagen werden konkret bezeichnet.
4. Löschung und Unterlassung verlangenWir verlangen – soweit rechtlich begründet – die Löschung der Bewertung, die Unterlassung rechtswidriger Aussagen und die Erstattung erforderlicher Anwaltskosten.
5. Ansprüche gegen den Bewerter durchsetzenReagiert die bewertende Person nicht oder verweigert sie die Unterlassung, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung der Löschungs- und Unterlassungsansprüche.
Beide Wege können parallel sinnvoll sein
Ein Vorgehen gegen das Portal schließt Ansprüche gegen den Bewerter nicht aus. Umgekehrt kann auch neben einer direkten Abmahnung eine Portalbeanstandung sinnvoll bleiben.
Hauptfall Google: Googles Meldewege, typische Einwände, Löschzähler und unsere Gerichtsverfahren gegen Google erklären wir ausführlich auf der Fachseite Google-Bewertungen löschen lassen →
Wenn das Bewertungsportal selbst zum Reputationsproblem wird
Nicht jede Rufschädigung auf einem Bewertungsportal stammt aus einer Nutzerbewertung. Portale veröffentlichen eigene Hinweise, treffen Entscheidungen über Profile und Bewertungen, steuern Melde- und Beschwerdewege und können Bewertungsdaten aus anderen Quellen anzeigen. Diese eigenen Portalmaßnahmen prüfen wir getrennt von der einzelnen Bewertung.
Verlässt ein Portal seine neutrale Rolle als Informationsmittler, kann das rechtlich angreifbar sein – der Bundesgerichtshof hat dafür Maßstäbe gesetzt. Rechtsgrundlagen bei Portalmaßnahmen →
Rufschädigende Warnhinweise des Portals
Wir prüfen Hinweise des Bewertungsportals zu angeblich gefälschten Bewertungen, Manipulation oder Richtlinienverstößen. Hier geht es um eine eigene Aussage des Portals über das Unternehmen.
Wir prüfen öffentliche Angaben zu entfernten Bewertungen und ihren Löschgründen – etwa Kennzeichnungen wie „Diffamierung“ – und welchen Eindruck diese Darstellung über das Unternehmen vermittelt.
Ist das Unternehmensprofil gesperrt, gelöscht oder der Zugriff entzogen, prüfen wir die Grundlage der Maßnahme und die rechtlichen Möglichkeiten zur Wiederherstellung von Sichtbarkeit und Zugriff.
Bearbeitet das Portal Ihre Meldungen oder Beschwerden nicht mehr, prüfen wir die Voraussetzungen einer Aussetzung nach Art. 23 DSA – und ob ein Vorgehen gegen die Bewertung selbst weiterhilft.
Entfernt ein Portal positive Bewertungen, prüfen wir die Begründung, das Prüfverfahren und die Möglichkeiten einer Wiederveröffentlichung berechtigter Beiträge.
Eine Bewertung kann am Quellportal entfernt sein und auf anderen Portalen oder bei Google weiter erscheinen. Wir prüfen die weiteren Veröffentlichungsstellen und das dort erforderliche Vorgehen.
Gegen falsche und rufschädigende KI-Aussagen vorgehen
Eine KI verbindet Ihr Unternehmen mit falschen Vorwürfen, verwechselt Ihre Praxis mit einem anderen Anbieter oder gibt Quellen irreführend wieder? Wir prüfen die konkrete KI-Aussage und das rechtliche Vorgehen gegen die Verantwortlichen – bei Google-KI-Übersichten ebenso wie bei Antworten anderer KI-Dienste.
Google AI Overviews
ChatGPT
Gemini
Grok
Perplexity
Erfundene Vorwürfe und falsche Unternehmensangaben
Die KI behauptet beispielsweise, Ihr Unternehmen sei insolvent oder betreibe betrügerische Geschäfte. Wir prüfen den Aussagegehalt, die tatsächliche Grundlage und die rechtlichen Möglichkeiten gegen die Falschdarstellung.
Verwechslungen mit anderen Unternehmen oder Personen
Informationen über einen anderen Anbieter werden Ihrem Unternehmen oder Ihrer Person zugeschrieben. Wir untersuchen die Zuordnung und beanstanden unzutreffende Verknüpfungen.
Irreführende Zusammenfassungen von Bewertungen und Quellen
Aus einzelnen Bewertungen oder anderen Veröffentlichungen entsteht eine KI-Zusammenfassung, die den Inhalt verfälscht oder einen unzutreffenden Gesamteindruck vermittelt. Wir prüfen die Ausgabe im Zusammenhang mit den verwendeten Quellen.
Nicht nur die KI-Antwort, sondern auch ihre Quellen prüfen
Wir sichern die beanstandete Ausgabe, prüfen Aussage und Kontext und klären, gegen wen vorzugehen ist. Je nach Fall kommt ein Vorgehen gegen den verantwortlichen Anbieter, gegen fehlerhafte Ausgangsveröffentlichungen oder gegen mehrere Beteiligte in Betracht. Bleibt eine außergerichtliche Lösung aus, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung.
Rechtsprechung zu KI-Falschaussagen
Gerichte haben Betreiber in konkreten Fällen zur Unterlassung falscher KI-generierter oder automatisiert aufbereiteter Aussagen verpflichtet. Mehr zu den Entscheidungen und ihren Grenzen erfahren Sie in unserem Ratgeber zur KI-Haftung.
Allgemeine Rechtsprechung – keine von unserer Kanzlei geführten Verfahren.
Bitte senden Sie die vollständige KI-Antwort, Ihre Suchanfrage beziehungsweise Eingabe, den verwendeten Dienst und den Zeitpunkt des Abrufs. Hilfreich sind Screenshots und die angezeigten Quellen.
Bewertungen auf Google und anderen Portalen löschen lassen
Auf welchem Portal ist Ihr Unternehmen betroffen? Hier finden Sie die passende Fachseite – mit den Besonderheiten der Bewertungsprüfung und einem Hinweis auf unsere eigene Prozessvertretung.
Google-Bewertungen löschen lassen
Einzelbewertung und Bewertungsbestand
Ob einzelne Google-Bewertung oder größerer Bewertungsbestand: Wir prüfen den behaupteten Kontakt, die konkreten Aussagen und bisherige Meldungen. Unsere Prozesserfahrung fließt in die Beanstandung und den Schutz vor unzulässiger Reaktivierung ein.
Eigene Prozessvertretung gegen Google · Kammergericht Berlin · 10 U 99/26
Bei streitigen Trustpilot-Bewertungen prüfen wir Nutzungsbedingungen, Rechtswahl und Gerichtsstand – bei bereits beanspruchten Profilen auch anhand unserer eigenen obergerichtlichen Erfahrung. Beanspruchen Sie Ihr Trustpilot-Profil deshalb nicht vorschnell.
Eigene Prozessvertretung gegen Trustpilot · OLG Frankfurt am Main · 16 W 40/26
Wir beanstanden anonyme Arbeitgeberbewertungen, ohne über die Mitarbeiteridentität zu spekulieren. Dabei prüfen wir Aussagen und Kununu-Richtlinien und verlangen bei Tätigkeitsnachweisen überprüfbare Angaben zum Beschäftigungskontakt.
Eigene Prozessvertretung gegen Kununu · LG Hamburg · 324 O 31/25
Bei Jameda-Bewertungen prüfen wir Behandlungskontakt, konkrete Aussagen und Richtlinien, ohne über die Patientenidentität zu spekulieren. Bei Behandlungsnachweisen verlangen wir überprüfbare Angaben und berücksichtigen Datenschutz sowie ärztliche Schweigepflicht.
Eigene Prozessvertretung gegen Jameda · LG Koblenz · 3 O 92/23
Für das Vorgehen gegen eine Tripadvisor-Bewertung prüfen wir auch die Vertragslage und mögliche Gerichtsstandsvereinbarungen. Melden Sie sich deshalb nicht vorschnell an und beanspruchen Sie Ihr Unternehmensprofil nicht ungeprüft.
Eigene Prozessvertretung gegen Tripadvisor · LG Trier · 1 O 7/24
Vornamen und ungefähre Reisedaten reichen nicht immer, um eine HolidayCheck-Bewertung einem Gast zuzuordnen. Wir beanstanden die konkrete Bewertung ohne unnötige Spekulationen und prüfen vor einer Anmeldung die Vertragsfolgen.
Eigene Prozessvertretung gegen HolidayCheck · LG Stralsund · 1a O 174/20
Eigene Prozessvertretung in allen genannten Verfahren: Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Auch bei Bewertungen und rufschädigenden Beiträgen auf Facebook, Instagram, Reddit sowie weiteren Portalen und Branchenverzeichnissen beraten und vertreten wir Sie.
Technik organisiert, Anwälte prüfen und entscheiden: Große Bewertungsbestände bearbeiten wir mit eigener Software, geprüft wird jede Bewertung einzeln anwaltlich. Das kostenlose Bewertungsmonitoring meldet neue Bewertungen auch ohne Mandat; es ist kein Löschauftrag – weitere Schritte stimmen wir mit Ihnen gesondert ab.
Eigene Gerichtsverfahren zu Bewertungen und Portalproblemen
Die folgenden Beispiele zeigen unsere Arbeit bei reaktivierten und gespiegelten Bewertungen, Warnhinweisen, Profilsperren und Löschzählern. Wir dokumentieren Ausgangslage, Ergebnis und Kosten und unterscheiden gerichtliche Entscheidungen und Verfahren mit noch offenem Ausgang.
Fall der Woche
Profilfoto dabei? Der Richter nennt das Gegenbeispiel.
LG München I
26 O 1391/26
Verhandlung vom 24.09.2026
Die beanstandete Ein-Stern-Bewertung:
Extrem unfreundliche Bedienung. Respektlos und überhaupt nicht hilfsbereit. Am besten vermeiden.
Ein Juwelier konnte die Bewertung nach seinem Vortrag trotz Name und Profilfoto keinem Kontakt zuordnen. Der Vorsitzende des LG München I wies darauf hin: Auch jemand anderes könne ein Konto mit einem Foto von ihm, dem Richter, anlegen.
Er nahm die geschilderten Nachforschungen des Unternehmens auf. Weitere konkrete Ermittlungen wegen des Fotos verlangte er im Termin nicht; der anwesende Geschäftsführer wurde nicht zur Sache befragt. Der Ausgang bleibt offen: Verkündung am 22.10.2026.
Auch bei Google-Bewertungen führen wir Rechtsmittelverfahren: Im Verfahren 16 W 22/25 hob das OLG Frankfurt eine ablehnende LG-Entscheidung wegen eines Verfahrensfehlers auf. Nach der Zurückverweisung erließ das LG Wiesbaden die Unterlassungsverfügung gegen Google.
Selbstmeldung erfolgreich: Google scheitert mit Missbrauchseinwand
Missbrauchseinwand
Ein Berliner Geschäftsinhaber meldete eine von vier anwaltlich beanstandeten Bewertungen später zusätzlich selbst. Google löschte sie noch am selben Tag und erhob im Verfahren einen Missbrauchseinwand gegen das anwaltliche Vorgehen. Das LG Berlin II wies ihn zurück. Der Mandant verfolgte ein schutzwürdiges Löschungsinteresse und durfte einen Rechtsanwalt einschalten. Das Gericht untersagte die Veröffentlichung aller vier Bewertungen in Deutschland. Google trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Google-Bewertung reaktiviert – Nachweise erst im Prozess
Reaktivierung und Nachweise
Google legte angeforderte Nachweise zu einer reaktivierten Bewertung erst mit der Klageerwiderung vor. Das LG München I stellte fest, dass die Klage bis dahin begründet war, und legte Google die Kosten auf.
Bewertung am Quellportal entfernt – bei Google weiter sichtbar
Bewertungsspiegelungen
Google zeigte Bewertungen weiter an, die auf den Quellportalen längst entfernt waren – in Fulda dazu vier Bewertungen mit 3,0 Sternen, wo tatsächlich zwei mit 5,0 standen. Beide Landgerichte erließen einstweilige Verfügungen und legten Google die Kosten auf.
Einstweilige Verfügungen · Kosten bei Google
LG Köln · 28 O 389/25 · 15.12.2025 │ LG Fulda · 3 O 25/26 · 06.03.2026
Trustpilot hatte auf Unternehmensprofilen gewarnt, das Unternehmen habe Inhalte unzulässig präsentiert beziehungsweise gefälschte Bewertungen erhalten. Die Landgerichte Hamburg und Frankfurt am Main untersagten die Hinweise im Eilverfahren, weil Trustpilot die Tatsachengrundlage nicht belegen konnte. Gegen das Frankfurter Urteil hat Trustpilot Berufung eingelegt; das OLG Frankfurt verhandelt am 10.12.2026.
Zwei Hinweise untersagt, ein Urteil nicht rechtskräftig
LG Hamburg · 324 O 506/25 · 08.10.2025 │ LG Frankfurt a. M. · 2-03 O 435/25 · 22.01.2026 │ OLG Frankfurt · 16 U 19/26 (laufend)
Das Landgericht Essen verpflichtete Google im Eilverfahren, das gesperrte Profil einer Arztpraxis bis zur Hauptsache wiederherzustellen und den Zugriff zur Pflege zu gewähren. Google wurden die Kosten auferlegt.
Google wollte Beanstandungen nur über sein eigenes Meldeformular gelten lassen. Das Kammergericht Berlin entschied in unserem Verfahren, dass ein Unternehmen darauf nicht beschränkt ist: Auch ein anwaltliches Schreiben verschafft dem Portal die erforderliche Kenntnis. Die gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz wurde aufgehoben.
Google-Löschzähler: entfernte Bewertungen und „Diffamierung“
Löschzähler und Portalhinweise
Land- und Oberlandesgericht Köln haben ein Vorgehen gegen den Google-Löschhinweis abgelehnt. Ob ein Vorgehen gegen Ihren konkreten Hinweis sinnvoll ist, prüfen wir anhand der aktuellen Rechtsprechung und der angezeigten Informationen.
Eigene ablehnende Entscheidungen
LG Köln · 28 O 158/26 · 20.05.2026 │ OLG Köln · 15 W 55/26 · 12.06.2026
Fallbearbeitung aller Verfahren: Rechtsanwalt Imanuel Schulz · Die Beispiele zeigen unterschiedliche Verfahrensausgänge, keine Erfolgsgarantie. Eine Kostenentscheidung ist kein Zahlungsnachweis.
Rechtsanwalt Imanuel Schulz – Spezialist für Bewertungsrecht
Imanuel SchulzRechtsanwalt im Reputationsschutz
Dein-Ruf.de ist die Website der Kanzlei von Rechtsanwalt Imanuel Schulz in Berlin. Seit 2018 konzentriert sich Imanuel Schulz auf Bewertungs- und Reputationsrecht. Er verantwortet die anwaltliche Strategie bei negativen Bewertungen, Maßnahmen von Bewertungsportalen und rufschädigenden KI-Aussagen.
Er vertritt Unternehmen, Ärzte, Arbeitgeber und Selbstständige – von der Beanstandung über die direkte Bewerter-Abmahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Im anwaltlichen Team werden Prüfung, Prozessführung und Kostenfragen arbeitsteilig bearbeitet.
Spezialist und Fachanwalt: Was ist der Unterschied? Ein Fachanwaltstitel und eine enge Spezialisierung sind nicht dasselbe. Die Anforderungen und die Grundlage der Spezialisierung erläutern wir auf unserer Teamseite.
RAK Berlin · Die 2023 vorgelegte Werbung mit der Spezialisierung auf das Löschen negativer Bewertungen wurde nach Prüfung der Unterlagen berufsrechtlich nicht beanstandet.
Ob negative Bewertung, gesperrtes Unternehmensprofil oder falsche KI-Aussage: Wir beraten Sie kostenlos. Für die weitere Vertretung klären wir vorab die Vergütung, eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und Erstattungsansprüche gegen die verantwortliche Gegenseite.
Kostenlose Beratung zu Ihrem Anliegen
Unsere kostenlose Beratung umfasst Bewertungslöschungen und Bewerter-Abmahnungen ebenso wie Portal- und Profilprobleme sowie falsche KI-Aussagen. Gemeinsam besprechen wir das passende Vorgehen und die Möglichkeiten der Kostentragung.
Rechtsschutz für Bewertungen, Portale und KI
Für alle drei Leistungsbereiche kommt eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung infrage – auch bei gesperrten Google-Unternehmensprofilen, Warnhinweisen, Meldesperren und falschen KI-Aussagen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos und begründen den Versicherungsfall gezielt. Typische Einwände kennen wir aus unserer Bearbeitungspraxis; eine erste Ablehnung nehmen wir nicht ungeprüft hin.
Anwaltskosten: Festpreis oder RVG
Festpreise bieten wir nur für außergerichtliche Bewertungslöschungen für Selbstzahler an – je nach Portal 159 € netto (189,21 € inkl. USt.). Bei mehreren Bewertungen vereinbaren wir einen Festpreis nach Anzahl und Inhalt. Alle übrigen Vertretungsleistungen rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Kostenerstattung durch Portal, Bewerter oder KI-Anbieter
Verletzt ein Portal seine Pflichten, prüfen wir die Erstattung notwendiger Rechtsverfolgungskosten und setzen berechtigte Ansprüche durch. Auch Ansprüche gegen Bewerter oder verantwortliche KI-Anbieter verfolgen wir. Gerichtliche Kostenentscheidungen und die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten unterscheiden wir dabei.
Google-Bewertungen für Selbstzahler
Der außergerichtliche Festpreis von 159 € netto (189,21 € inkl. USt.) je Bewertung umfasst die Beanstandung und bei Wiederveröffentlichung auch Einspruch und Nachweisanforderung. Gerichtliche Schritte und weitere Leistungen erfordern eine gesonderte Beauftragung; deren Umfang und Kosten klären wir vorher.
Ob und welche Kosten die Rechtsschutzversicherung übernimmt, richtet sich nach Versicherungsvertrag und Deckungszusage. Deckungsumfang, Selbstbeteiligung und Umsatzsteuer klären wir vorab. Bei Deckungszusage rechnen wir nach RVG ab. Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen →
RVG-Abrechnung gilt insbesondere für Bewerter-Abmahnungen, Portal- und Profilverfahren, KI-Angelegenheiten sowie gerichtliche Vertretungen. Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Ratgeber zu Bewertungen, Bewertungsportalen und KI-Aussagen
Unsere Ratgeber vertiefen die drei Themen: einzelne Bewertungen, Maßnahmen von Bewertungsportalen und falsche KI-Aussagen. Wählen Sie den passenden Ratgeber für Ihr Anliegen.
Häufige Fragen zu Bewertungen, Bewertungsportalen und KI-Aussagen
Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?
Sie können eine negative Bewertung löschen lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Entfernung vorliegen. Das kommt insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten oder einem fehlenden tatsächlichen bewertungsrelevanten Kontakt in Betracht. Wir prüfen die konkrete Bewertung und den Sachverhalt, bevor wir das Vorgehen festlegen.
Kann ich den Bewerter wegen seiner Bewertung abmahnen lassen?
Sie können einen bekannten Bewerter wegen rechtswidriger Aussagen in seiner Bewertung anwaltlich abmahnen lassen. Wir prüfen die Aussagen und verlangen, soweit rechtlich begründet, die Löschung der Bewertung, die Unterlassung rechtswidriger Aussagen und gegebenenfalls Kostenerstattung. Daneben kann ein Vorgehen gegen das Portal sinnvoll sein.
Wie kann ich mich gegen die erneute Veröffentlichung einer gelöschten Bewertung schützen?
Zum Schutz vor einer erneuten Veröffentlichung prüfen wir bereits im ersten Gespräch, ob neben der Bewertungslöschung auch ein Unterlassungsanspruch und dessen gerichtliche Durchsetzung in Betracht kommen. Dabei berücksichtigen wir frühzeitig die Voraussetzungen und die Dringlichkeit eines möglichen Eilverfahrens. Wird die Bewertung erneut veröffentlicht, prüfen wir die Begründung des Portals und gehen gegen eine unzulässige Wiederveröffentlichung vor. Die Löschung allein gewährleistet keinen dauerhaften Schutz.
Was kann ich gegen Warnhinweise oder eine Profilsperre tun?
Bei einem rufschädigenden Warnhinweis oder einer Profilsperre sichern Sie zunächst die angezeigte Maßnahme und die Begründung des Portals. Wir prüfen den Sachverhalt und klären, welche Ansprüche gegen den Betreiber bestehen. Auch Löschzähler, gelöschte positive Bewertungen, Spiegelungen und die Aussetzung von Melde- oder Beschwerdewegen bearbeiten wir.
Was kann ich gegen falsche KI-Aussagen über mein Unternehmen tun?
Bei falschen KI-Aussagen über Ihr Unternehmen sichern Sie zunächst die vollständige KI-Antwort, Ihre Eingabe oder Suchanfrage, den verwendeten Dienst, Datum und Uhrzeit sowie die angezeigten Quellen. Anschließend können Sie die Aussage rechtlich prüfen lassen. Wir prüfen Kontext und Verantwortlichkeit und klären, ob gegen den KI-Anbieter, die Verantwortlichen fehlerhafter Ausgangsveröffentlichungen oder mehrere Beteiligte vorzugehen ist.
Was kostet die anwaltliche Hilfe und zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Die Beratung zu Bewertungen, Portalproblemen und falschen KI-Aussagen ist kostenlos. Festpreise bieten wir nur für außergerichtliche Bewertungslöschungen für Selbstzahler an, je nach Portal 159 € netto (189,21 € inkl. USt.). Im Übrigen und bei Deckungszusage rechnen wir nach RVG ab.
Eine Versicherungsdeckung kommt in allen drei Leistungsbereichen infrage – auch bei Profilsperren, Warnhinweisen, Meldesperren und KI-Falschaussagen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage kostenlos, begründen den Versicherungsfall und bearbeiten Einwände. Maßgeblich sind Versicherungsvertrag und Deckungszusage. Berechtigte Erstattungsansprüche gegen Portale, Bewerter oder KI-Anbieter verfolgen wir ebenfalls.
Was tun, wenn das Portal, der Bewerter oder der KI-Anbieter nicht reagiert?
Reagiert das Portal, der Bewerter oder der KI-Anbieter nicht oder lehnt das Anliegen ab, prüfen wir zuerst die bisherige Beanstandung und eine vorhandene Begründung. Danach entscheiden wir über weitere außergerichtliche Schritte oder eine gerichtliche Durchsetzung. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass sofort geklagt wird.
Bewertung, Portalproblem oder falsche KI-Aussage prüfen lassen
Sie möchten eine negative Bewertung prüfen lassen, gegen ein Bewertungsportal vorgehen oder eine falsche KI-Aussage über Ihr Unternehmen klären?
Wir prüfen Ihren Fall kostenlos: den Sachverhalt, die vorhandenen Informationen und das passende rechtliche Vorgehen.
Rechtsanwalt Imanuel SchulzDein-Ruf.de · Kanzlei in Berlin