Google Rezensionen löschen - So geht's

Imanuel Schulz: Rechtsanwalt für Reputationsschutz (Google Rezensionen löschen)
Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsschutz
„Fast jede Rezension ist löschbar mit der richtigen juristischen Strategie. Mein Team und ich kennen alle Tricks gegen Google und Co.“
  • 8. Januar 2023
  • Lesedauer: 10 Minuten

Google Rezension löschen lassen - 16 Fragen erklärt vom Anwalt

  • Erfahren Sie hier wie man negative Google Rezensionen löscht.
  • Checkliste - Vermeiden Sie Fehler. So reagieren Sie richtig auf negative Rezensionen.
  • Wir kennen alle Tricks von und gegen Google.

Google Rezensionen selbst löschen – Tipps von Google

Entfernung von Rezensionen beantragen

Unangemessene Rezensionen können Sie über Google Maps oder die Google Suche melden. Entfernte Rezensionen sind dann in beiden Diensten nicht mehr zu sehen.

Rezensionen oder Nutzer in Google Maps melden

  1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet die Google Maps App Google Maps.
  2. Tippen Sie rechts unten auf Unternehmen, um Ihr Unternehmensprofil zu öffnen.
  3. Tippen Sie auf Rezensionen.
  4. Suchen Sie nach der Rezension, die Sie melden möchten.
    • Rezension melden: Tippen Sie auf das Dreipunkt-Menü Dreipunkt-Menüund dannRezension melden.

Melden Sie nur Rezensionen, die gegen Google-Richtlinien verstoßen. Das ist die Irreführung durch Google

So geht's geht aber gerade nicht:

Google gibt Ihnen Tipps wie man negative Google Bewertungen entfernen lässt (Link). Sie können die Google Rezension dort nach den Google Richtlinien melden.

Das funktioniert aber meistens nicht. Der Grund dafür ist, dass Sie "nur" einen Verstoß gegen die Google Richtlinien melden. Sie melden die Bewertung aber gerade nicht auf Grundlage der deutschen Rechtsprechung. Deshalb nutzen wir als Rechtsanwälte ein sogenanntes „Notice and Take Down Verfahren“ welches von der Rechtsprechung entwickelt wurde, wodurch ein echtes Prüfverfahren bei Google ausgelöst wird.

Google Rezensionen löschen - So funktioniert's wirklich


Checkliste - Fehler vermeiden - So reagieren Sie richtig

Löschagenturen dürfen keine Rechtsdienstleistung erbringen

Die Meldung von rechtswidrigen Bewertungen ist eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Wir erleben, dass sogenannte „Löschagenturen“ Bewertungen, durch unqualifizierte rechtliche Ausführungen gegenüber Google, unlöschbar machen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von illegalen Agenturen die Rechtsdienstleistungen anbieten, zum Schutz der Unternehmen, so auch das Landgericht Hamburg.

Es besteht sogar die Gefahr, dass Sie von Bewertungsportal oder Mitbewerbern abgemahnt werden und nach 8 II UWG für die Beauftragung einer illegalen Agentur haften müssen. Bereits gelöschte Bewertungen müssen dann ggf. wieder veröffentlicht werden.

Antworten Sie nicht auf Bewertungen - Wichtig für Ärzte

Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf

Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal an

Kontaktieren Sie nicht den Bewerter

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab

Bauen Sie positive Bewertungen auf

Kaufen Sie keine positiven Bewertungen

Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten

Kann ich eine Google-Bewertung löschen lassen?

Die gute Nachricht zuerst: Die gute Nachricht zuerst: Fast jede negative 1 Sterne Bewertung kann man angreifen. Dies bedeutet, dass Google ein echtes Prüfverfahren für die 1 Sterne Bewertung einleitet. Ein Prüfverfahren wird eingeleitet wenn, Google eine offensichtliche rechtsverletzung dargelegt wird. Dies sollte man juristisch begründen. Das ist jedoch nicht so einfach möglich; es erfordert Fachwissen und Erfahrung. Um das gesamte Thema ranken sich Irrtümer und Fragen, was erlaubt ist und was nicht.

Googles Anliegen ist es, im Sinne der Meinungsfreiheit möglichst vielen Bewertungen Raum zu geben und dadurch auch der eigenen Plattform immer mehr Geltung zu verschaffen. Deshalb ist das Unternehmen eher daran interessiert, Bewertungen stehen zu lassen Dadurch wird die Durchführung einer Löschanfrage für Laien kompliziert und fehleranfällig. Chancen auf eine Löschung werden oft durch ein falsches Vorgehen frühzeitig verspielt. Sie sollten zum Beispiel nie auf eine Behauptung antworteten, um sich nicht möglicher Weise selbst in Widersprüche zu verstricken oder den Anschein zu erwecken, Teile der Bewertung seien korrekt.


Wann ist eine Löschung möglich?

Die Meinungsfreiheit hört da auf, wo das Recht anderer unrechtmäßig eingeschränkt wird. Mit diesem Ansatz kann die Löschung negativer Bewertungen erreicht werden, wenn sie folgenden Kriterien entsprechen:

  • Es werden falsche Tatsachen behauptet
  • Es liegt ein Straftatbestand vor wie Beleidigung oder Verleumdung

Außerdem gibt es einen Richtlinienkatalog direkt von Google, welcher vorgibt, welche Arten von Bewertungen nicht geduldet werden. Hierzu gehören:

  • Spam-Bewertungen, die mehrfach von verschiedenen Accounts abgegeben werden
  • Nicht themenrelevante Rezensionen
  • Sexuelle und anstößige Inhalte
  • Identitätsdiebstahl und Bewertungen von Fake Accounts
  • Interessenskonflikte

Trifft einer dieser Punkte zu, so muss die Bewertung von Google gelöscht werden. Die vollständigen Richtlinien finden Sie unter: https://support.google.com/contributionpolicy/answer/7400114?hl=de&ref_topic=7422769.

Grundsätzlich gilt:
Die Beweislast für eine Aussage liegt bei der bewertenden Person. Sie muss Beweise für ihre Tatsachenbehauptung vorbringen. Ist dies nicht möglich, so steht das Bewertungsportal in der Pflicht, die Bewertung zu löschen. Andernfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Vorgehen: Wie kann ich Google Bewertungen entfernen lassen?

Sie könnnen Google selbst per Email anschreiben und mitteilen, warum die Bewertung rechtswidrig ist. Das kann klappen.

Wir empfehlen allerdings auf eine Eigenmeldung zu verzichten, denn es besteht die Gefahr das Bewertungen unlöschbar werden, wenn Sie etwas widersprüchlich vortragen, so das OLG Saarbrücken.

Um dies zu vermeiden sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Wie läuft die Löschung der Google Bewertung ab?

Es ist wichtig, die Tatsachenbehauptung herauszufiltern, die angegriffen werden sollen. Anschließend überprüfen wir, ob die betreffende Bewertung tatsächlich gegen die Google Richtlinien verstößt. Ist dies der Fall, so wird Google schriftlich von uns aufgefordert, die Bewertung zu entfernen. Bearbeitet Google den Fall und löscht die Rezension, so ist der Fall abgeschlossen. Häufig wird aber der Bewerter von Google angeschrieben um die negative Bewertung überprüfen zu lassen. In diesem Fall hat der Bewerter die Möglichkeit sich bezüglich der Bewertung zu rechtfertigen. Erfolgt keine Antwort löscht Google innerhalb von sieben Tagen. Reagiert der Bewerter auf die Anfrage von Google im Prüfverfahren, dann leitet Google uns die Antwort weiter. In diesem Fall fordert Google Sie auf eine weitere Stellungnahme abzugeben und auf die Antwort des Bewerters zu reagieren. Insbesondere eine solche Stellungnahme sollte anwaltlich beraten werden.


Welche Kosten kommen für die Löschung der Google Bewertung auf mich zu?

Kostenlose Erstberatung und Analyse Ihrer Bewertungen

Nutzen Sie unser kostenloses und vollkommen unverbindliches Angebot, Ihr Bewertungsprofil zu analysieren. Wir nennen Ihnen die Erfolgschancen und den Preis. Schicken Sie uns Ihre Bewertung einfach per Email (reputation@dein-ruf.de), über unser Kontaktformular, über Whatsapp (+49 160 97 21 12 27) oder rufen Sie uns an: +49 (0) 30 29 68 11 18. Wir haben keinen Zeitdruck und finden Lösungen.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

Jede uns bekannte Firmenrechtschutzversicherung ist verpflichtet die Kosten für die Löschung einer rechtswidrigen Bewertung zu übernehmen. Diese müssen die Kosten übernehmen, wenn Google bzw. das Bewertungsportal sich weigert die Bewertung zu löschen. Wir übernehmen kostenlos die Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Firmenrechtschutzversicherung. Gegenüber der Rechtschutzversicherung rechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ab. Bitte beachten Sie, dass eigene Bemühungen des Versicherungsnehmers eine Kostendeckung zu erhalten oft scheitern. Auch wenn Sie schon eine Ablehnung Ihrer Rechtschutzversicherung haben prüfen wir gerne, ob diese richtig ist.

Keine Rechtschutzversicherung? Festpreise für Löschanträge

Ab 159 € netto pro Bewertung stellen wir einen begründeten Löschantrag gegenüber dem Bewertungsportal wie Google und geben ggf. weitere Stellungnahmen im Prüfverfahren ab. Falls erforderlich mahnen wir Google mehrfach ab. Wir kämpfen für Sie im gesamten außergerichtlichen Prüfverfahren. Rabatte sind möglich, wenn Sie mehrere Bewertungen löschen lassen. Die Preise für verschiedene Bewertungsportale können leicht varieren.


Wie stehen die Erfolgschancen?

Bereits in der Vergangenheit haben verschiedene Unternehmen versucht, negative Google Bewertungen löschen zu lassen. Teilweise werden Arbeiten, Dienstleistungen und dergleichen von einem Verfasser lediglich mit einem Stern bewertet und das ohne Angaben von speziellen Gründen.

Das Landgericht Hamburg hat bereits mit einem Urteil vom 12.01.2018 zugunsten eines Klägers reagiert, der eine schlechte Bewertung löschen lassen wollte. Google hatte die Löschung abgelehnt, da kein offensichtlicher Richtlinienverstoß vorlag. Das Gericht hingegen befand, dass der Kläger Anspruch auf Löschung der Negativbewertung hat.

Hilfe vom Rechtsanwalt

Eine negative oder anstößige Google-Bewertung entfernen zu lassen kostet nicht nur Zeit und Nerven – sie kann auch zum Verlust von wertvoller Kundschaft führen. Mit unserer Unterstützung stehen Ihre Chancen auf Erfolg besser. Wir wissen, welche juristischen Schritte nötig sind, um eine Löschung zu erzielen.

Das Landgericht Hamburg hat bereits mit einem Urteil vom 12.01.2018 zugunsten eines Klägers reagiert, der eine schlechte Bewertung löschen lassen wollte. Google hatte die Löschung abgelehnt, da kein offensichtlicher Richtlinienverstoß vorlag. Das Gericht hingegen befand, dass der Kläger Anspruch auf Löschung der Negativbewertung hat.


Sind alle Bewertungen bei Google löschbar? Können auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden?

JA! Jede Bewertung ist grundsätzlich angreifbar und damit löschbar. Egal, ob es sich um eine reine Meinung handelt oder um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.

Ob eine Bewertung rechtmäßig ist, entscheidet weder Google, noch der Anwalt oder der Bewertende. Vielmehr wird dies in einem bestimmten Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Erst nach diesem Prüfverfahren können Google oder der Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht.

Daher kann man jede Bewertung angreifen. Dieses Prüfverfahren geht in den allermeisten Fällen zugunsten des Betroffenen aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und deshalb denken die meisten nicht einmal darüber nach, ob die Bewertung rechtmäßig sein wird. Der Bewertende ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema schlechte Google Bewertungen spezialisiert ist. Als medizinischer Laie diskutiere ich auch nicht mit einem Arzt über die richtige Art und Weise, ein Krebsgeschwür zu operieren.

Aber selbst, wenn der Bewertende sich einen Anwalt nehmen würde, dann läge die Beweislast für alle Tatsachen beim Bewertenden. Sie merken: Die Chancen, als Verfasser der Bewertung ein Prüfverfahren zu überstehen, ist nicht einfach. Es ist einfach, eine Bewertung in die Welt zu setzen. Es ist aber sehr viel schwieriger, diese zu verteidigen, wenn sich der Betroffene dagegen mit anwaltlicher Hilfe wehrt.


Können sich Verfasser von Bewertungen strafbar machen?

Bewertende tragen ein hohes Risiko, sich der üblen Nachrede gemäß §187 StGB strafbar zu machen. Das Beweisrisiko, dass die Tatsache wahr ist, trägt der Bewertende. Mit anderen Worten: Kann der Bewertende vor Gericht nicht beweisen, dass seine Tatsachenbehauptungen der Wahrheit entsprechen, kann der Bewertende verurteilt werden! Es ist eigentlich unglaublich, dass sich täglich wahrscheinlich hunderttausende von Menschen in den sozialen Medien und Bewertungsportalen der Gefahr aussetzen, eine Strafanzeige zu erhalten. Selbst wenn der Bewertende schreibt: „Die Praxis von Prof. Brinkmann war meiner Meinung nach schmutzig.“, müsste dies der Bewertende beweisen, denn ob es schmutzig ist oder nicht, ist keine Meinung. Dies kann und muss bewiesen werden. Es handelt sich um eine sogenannte meinungsbasierte Tatsache. Nun müsste der Bewertende ein Foto von der Praxis haben, um dies nachweisen zu können. Ansonsten muss die Bewertung gelöscht werden und er könnte sich strafbar gemacht haben, weil er den „Schmutz“ nicht nachweisen kann.


Sind anonyme Bewertungen auch ohne Inhalt löschbar?

JA! Da nach Einleitung des Prüfverfahrens (s.o) auch Google für die Bewertung haftet, sind auch anonyme Bewertungen ohne Inhalt löschbar (LG Hamburg 12.01.2018, 324 O 63/17).


Welche Bewertungen sind nicht löschbar?

Google löscht Bewertungen nicht, wenn das Prüfverfahren von Google nach den Jameda-II-Richtlinien zugunsten des Bewerters verläuft. Erst dann hat der Bewertende die Rechtmäßigkeit seiner Bewertung gegenüber Google nachgewiesen. Das bedeutet, der Bewerter muss Google nachweisen, dass er Kundenkontakt hatte und dass seine Behauptungen stimmen. Für beides muss der Bewerter Google Nachweise in Form von Belegen wie Rechnungen oder Fotos vorlegen.


Wie hoch sind die Erfolgschancen der Löschung?

Das kommt auf die Bewertung an. Manche Bewertungen sind offensichtlich rechtswidrig, wenn Sie gegen die Google Richtlinien verstoßen oder eine Schmähkritik darstellen. Bei anderen Bewertungen kann eine Prognose mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Löschung gegeben werden, weil es unwahrscheinlich ist, dass der Bewertende die behaupteten Tatsaschen beweisen wird. Meine Erfahrungen zeigen, dass die meisten Bewertungen am Ende gelöscht werden.


Warum antwortet Google oft nicht auf die Beschwerden ohne Anwalt?

Viele Unternehmer haben eine negative Bewertung schon an Google gemeldet und schlechte Erfahrungen gemacht. Das liegt daran, dass viele Unternehmer, die eine Bewertung melden, dies über das Drei Punkt Menü tun:

Sie müssen aber Google direkt anschreiben. Wenn Google nicht antwortet, liegt dies daran, dass Google die Beschwerde nicht für relevant hält oder Sie die Bewertung über das oben genannte Formular gemeldet haben. Selbst wenn sie Google anschreiben, wird Google oft nicht antworten. Dies liegt an der falschen Beschreibung, warum die Bewertung nicht rechtmäßig sein soll. Google wird dann kein Prüfverfahren einleiten. Der juristische Laie neigt dazu, zu viel und das Falsche zu schreiben. Es ist wie bei einer Strafrechtsverteidigung. Aber, hier ist der Vorteil, dass wir uns nicht verteidigen müssen, sondern der Gegner beweisen muss, dass die Bewertung rechtmäßig ist.

Bei Google arbeiten Juristen, die auf den kleinsten Fehler warten, um die Löschung nicht zu bearbeiten. Auf unsere Beschwerden reagiert Google.

Google Bewertungen löschen Screenshot 03

Warum sind positive Bewertungen so wichtig?

Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking von Websites in den SERPs. Gerade in der lokalen Suche zählen Reviews zu den starken Rankingkriterien. Das amerikanische SEO Consulting Unternehmen Moz beziffert den Anteil der „review signals“ an dem Kuchen der lokalen SEO Rankingfaktoren auf immerhin 15,44%.


Dauer und Ablauf des Löschverfahrens

Bei Google dauert die Löschung aktuell ca. 10 bis 14 Tage, bis die erste Phase des Prüfverfahrens durchlaufen ist. Die meisten Bewertungen werden werden in dieser Phase bereits gelöscht. In der zweiten Phase des Prüfverfahrens muss man ggf. noch eine Stellungnahme schreiben und sich mit Google und dem Bewertenden auseinandersetzen. Dieser Teil der Google Prüfung erfolgt oft auch erfolgreich, da der Bewertende nicht genügend Nachweise für seine Behauptungen liefert. Diese zweite Phase kann auch noch einmal zwei weitere Wochen in Anspruch nehmen. Wem das zu lange dauert, der kann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen im Wege der einstweiligen Anordnung. Das ist aber selten notwendig.


Wird durch das Löschen von Bewertungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Das Gegenteil ist der Fall, denn der Verbraucher hat nur Anspruch auf solche Bewertungen, die auch rechtmäßig sind. Verleumdungen, fake Beurteilungen, falsche und nicht beweisbare Tatsachen von anonymen Benutzern, die sich hinter der Meinungsfreiheit verstecken, haben im Internet nichts zu suchen. Solche Bewertungen schaden Unternehmen und damit der Gesellschaft.


Wie verhalte ich mich richtig, wenn negativ bewertet wurde?

Hören Sie bitte nicht auf die vielen falschen Tipps im Internet über den richtigen Umgang mit Bewertungen. Es ist wie im Strafrecht: Schweigen ist Gold. Antworten Sie nicht auf die Bewertung und nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertenden oder zum Bewertungsportal auf. Auch wenn dieser Rat schwerfällt. Sie müssen verstehen, dass nicht Sie sich verteidigen müssen, sondern Google und der Bewertende. Jeder falsche Satz gegenüber dem Gegner begünstigt seine Verteidigung und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Bewertung nicht gelöscht wird.


Wie reagiert man auf eine schlechte Bewertung?

Google hat hier einige Ratschläge für Sie parat: https://support.google.com/business/answer/3474050?hl=de.

Schauen wir uns diese einmal genauer an:

Zunächst erklärt Google dem Bewerteten, dass er sein Unternehmen „bestätigen“ müsse, um auf Rezensionen antworten zu können. Erst dann hat man die Möglichkeit, in Google Maps, in der Google My Business App oder auf der Google My Business-Startseite direkt mit dem eigenen Unternehmensprofil auf Rezensionen zu antworten. Natürlich ist es logisch, dass man sich anmelden muss, um für ein Unternehmen zu antworten. Aber bitte vergessen Sie dabei nicht, dass Sie hierbei die entsprechenden AGB von Google anerkennen und so zum Vertragspartner von Google werden. Das könnte Folgen haben im Hinblick auf die Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung, wenn Sie uns beauftragen.

Dann wird Ihnen genau erläutert, wie Sie auf Bewertungen antworten können und zur Krönung erfolgen diese Tipps:

Google Bewertungen löschen Screenshot 04

Antworten von Unternehmensinhabern sind eine Gelegenheit, Kundenbeziehungen zu stärken – sie werden aber auch öffentlich gepostet. Berücksichtigen Sie beim Beantworten von Kundenrezensionen folgende Richtlinien:

  • Seien Sie freundlich und werden Sie nicht persönlich. Dies ist nicht nur eine Richtlinie, sondern auch ein sinnvoller Ratschlag für jeden Unternehmensinhaber. Es ist schwierig, einen Streit mit einem frustrierten Kunden für sich zu entscheiden, und Sie sollten es vermeiden, Brücken hinter sich abzubrechen. Ihre Antworten sollten hilfreich, verständlich und höflich sein. Außerdem müssen die Antworten den Nutzungsbedingungen und Richtlinien entsprechen.
  • In der Kürze liegt die Würze. Nutzer erwarten hilfreiche und ehrliche Antworten, können jedoch durch eine lange Antwort schnell überfordert sein.
  • Bedanken Sie sich bei der Person, die die Rezension geschrieben hat. Antworten Sie zufriedenen Kunden, wenn Sie neue oder relevante Informationen mitteilen möchten. Sie müssen nicht jedem, der eine Rezension hinterlassen hat, öffentlich danken, denn Ihre Antworten erreichen viele Kunden.
  • Handeln Sie als Freund, nicht als Verkäufer. Die Verfasser von Rezensionen sind bereits Kunden, daher brauchen Sie ihnen keine Verkaufs- oder Werbeangebote zu unterbreiten. Teilen Sie den Rezensenten eine Neuigkeit aus Ihrem Unternehmen mit oder geben Sie ihnen Informationen, die sie bei ihrem ersten Besuch nicht erhalten haben.

Als erfahrene Anwaltskanzlei sehen wir das vollkommen anders und halten Googles Tipps für fatal. Selbstverständlich sollte man immer freundlich bleiben, aber „hilfreiche und ehrliche Antworten“ und ein „Bedanken“ bei einer Person, die Sie schlecht bewertet hat, führt dazu, dass Sie anerkennen, dass das, was der Rezensent schreibt, der Wahrheit entspricht. Aus der Nummer kommen Sie dann nicht mehr heraus. Warum man als „Freund“ seines Kunden agieren sollte, bleibt uns völlig schleierhaft. Aber es kommt noch fataler!

Google schreibt weiter:

Negative Rezensionen sind nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass Ihr Unternehmen nicht gut geführt wird. Ein Kunde kann z. B. auch einfach falsche Erwartungen gehabt haben. Wenn Sie auf Rezensionen antworten, finden Sie heraus, wie Sie das Angebot für Ihre Kunden noch weiter verbessern können.

Hier haben wir einige Tipps zusammengestellt, wie Sie auf negative Rezensionen so antworten, dass Sie einen positiven Eindruck bei aktuellen und künftigen Kunden hinterlassen:

  • Teilen Sie keine personenbezogenen Daten der Rezensenten. Greifen Sie sie auch nicht auf Maps, bei anderen Diensten oder im echten Leben an. Schlagen Sie ihnen lieber vor, Sie z. B. über Google My Business-Nachrichten oder E-Mail bzw. telefonisch zu kontaktieren und so das Problem zu lösen. Eine anschließende positive Konversation führt häufig dazu, dass die Kunden die Rezension ändern. So zeigen Sie an Ihrem Angebot interessierten Nutzern, dass Ihnen die Meinung der Kunden wichtig ist.

Hierzu sagen wir als Kanzlei für Reputationsschutz, dass eine Kommunikation außerhalb von Google im Einzelfall hilfreich sein kann. Aber bedenken sie bitte, dass die Person, die Sie bereits schlecht bewertet hat, eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat und nach Ihrer Kontaktaufnahme gegebenenfalls über Sie berichtet, dass Sie versuchen, schlechte Bewertungen aus der Welt zu schaffen. Als Unternehmer werden Sie auch kaum die Zeit haben, sich inhaltlich und emotional mit jeder Bewertung auseinanderzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei!

Weiter schreibt Google:

  • Forschen Sie nach, wieso der Rezensent einen negativen Eindruck vom Unternehmen hat. Eventuell finden Sie in Ihren Verlaufsdaten Informationen dazu, ob ein Kunde schon früher negative Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht hat.
  • Seien Sie ehrlich. Geben Sie Fehler Ihrerseits offen zu. Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Vorkommnisse zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben. Erklären Sie, welche Möglichkeiten es gibt, ein Problem zu lösen. Zeigen Sie, wie Sie auf unvorhersehbare Probleme reagieren. Beispiel: Wegen schlechten Wetters mussten Sie schon einmal einen Termin absagen, aber Sie achten in Zukunft verstärkt auf die Vorhersagen und informieren Kunden nach Möglichkeit vorab, wenn eine Veranstaltung eventuell nicht stattfinden kann.
  • Entschuldigen Sie sich, wenn es Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie Bedauern und Mitgefühl. Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen oder den Initialen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch wirken Sie authentischer.
  • Reagieren Sie zeitnah. Das zeigt den Kunden, dass Sie sich für ihre Meinung interessieren.

Das können Sie intern gerne tun. Die Öffentlichkeit geht das nichts an.

  • Entschuldigen Sie sich, wenn es Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie Bedauern und Mitgefühl. Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen oder den Initialen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch wirken Sie authentischer.

Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Vorkommnisse zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben. Erklären Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um ein Problem zu lösen. Zeigen Sie Wege auf, wie Sie mit Umständen umgehen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie beispielsweise eine Veranstaltung wegen schlechten Wetters absagen mussten, teilen Sie den Kunden mit, dass Sie künftig auf die Vorhersagen achten und sie im Vorwege informieren werden, wenn eine Veranstaltung eventuell nicht stattfinden kann.

Google rät Ihnen, Fehler offen zuzugeben, damit die negative Bewertung nicht mehr gelöscht werde kann. Lassen sie sich nicht auf so einen rufschädigenden Unsinn ein! Sie liefern Google auf diese Art und Weise alle nötigen Einwände, eine Löschungsaufforderung abzuschmettern!

Google Bewertungen löschen Screenshot 05
  • Entschuldigen Sie sich, wenn es Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie Bedauern und Mitgefühl. Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen oder den Initialen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch wirken Sie authentischer.

Sie entschuldigen sich bitte nicht öffentlich unter einer Rezension. Es mag sicher Fälle geben, in denen Sie etwas falsch gemacht haben. Das können Sie aber anders klären als über Google. Google wird Ihnen nämlich in diesem Fall sehr deutlich machen, dass Sie eine negative Bewertung inhaltlich anerkennen.

Wenn Sie so handeln, haben Sie keine Chance mehr, einen Kundenkontakt zu bestreiten und machen es Google sehr einfach! Lassen Sie sich von Google nicht täuschen!

Schnell und übereilt sollen Sie gar nicht handeln, denn das führt zu Übersprungshandlungen. Für Google ist es natürlich ein gefundenes Fressen, wenn jeder sofort alles kommentiert und Google so fröhlich weiter expandieren kann. Rufen sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung und wir werden gemeinsam sehen, ob wir gegen eine Bewertung vorgehen können oder nicht.


Wie Google Sie beim Thema Bewertungen an der Nase herumführt?

Google hat ein großes Interesse daran, dass Bewertungen auf der Plattform veröffentlicht werden und dort auch bleiben. Das erhöht Googles eigene Glaubwürdigkeit, Wichtigkeit und Sichtbarkeit. Google gibt Ihnen Tipps im Umgang mit Bewertungen, die wir als Anwälte für außerordentlich schädlich halten. Wenn Sie Googles Tipps folgen, reiten Sie sich tiefer hinein in den Ärger, und es wird schwieriger für Sie, Bewertungen entfernen zu lassen.

So gibt Google Ihnen den Tipp, sachlich auf eine negative Bewertung zu antworten. Das klingt doch erst einmal gut, oder? Wir haben schließlich alle gelernt, dass man Probleme in der direkten Kommunikation lösen soll. Aber Achtung, hier läuft die Kommunikation über einen Dritten, und sie laufen direkt in die Falle, weil Sie mit Ihrer Antwort zumeist automatisch zugeben, dass tatsächlich ein Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten bestanden hat.

Damit machen Sie Google das Leben einfach und bringen selbst den Nachweis, den eigentlich Google erbringen müsste. Vielleicht antworten Sie auch einfach unbedacht, obwohl gar kein Kundenkontakt bestand. Wie kommen Sie denn dann aus der Nummer wieder heraus? Aber es kann noch schlimmer kommen. Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut oder Anwalt nicht streng darauf achten, die Schweigepflicht zu wahren, erklären Sie unter Umständen sogar, dass eine bestimmte Person bei Ihnen in Behandlung oder Beratung war. Das kann strafbar sein. Es kann gefährlich für Ihre berufliche Zukunft sein, wenn Sie als Berufsangehöriger, der einer Schweigepflicht unterliegt, nicht achtsam sind!

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Google hat im Gegensatz zu Ihnen kein Interesse daran, Bewertungen zu löschen:

Bitte bedenken Sie bei jedem Schritt, dass Google keinerlei Interesse daran hat, negative Bewertungen zu löschen. Durch die Löschung von negativen Bewertungen gehen Google wichtige Daten und Informationen verloren. Positiv bewertete Unternehmen ranken bei den Google-Listings höher als schlechter bewertete Unternehmen. Erst durch negative Bewertungen kann der Google-Algorithmus zwischen „guten“ und „schlechten“ Unternehmen unterscheiden.

Bewertungen löschen zu lassen, kostet Google eine Menge Geld. Dafür braucht es Personal und Fachwissen. Von Millionen an Beschwerden, die bei Google eingereicht werden, wird nur ein Bruchteil bearbeitet. Denn die wenigsten Nutzer wissen, wie man Google zu einem Prüfverfahren zwingen kann. Einige Kanzleien haben Zahlen zu ihren Erfolgsquoten zum Löschen von negativen Bewertungen herausgegeben. Diese liegen bei 70 bis 80 Prozent der angegriffenen Bewertungen. Diese Zahlen sind wohl eher konservativ geschätzt. Wir haben es in der Vergangenheit schon oft geschafft, alle negativen Bewertungen aus einem Google My Business-Profil löschen zu lassen, weil wir die Gesetze und die Rechtsprechung richtig anwenden. Öffentlichkeit und Presse wären entsetzt, wie viele Bewertungen jährlich gelöscht werden müssten, wenn alle Nutzer ihre Rechte kennen würden. Ein Vertrauensverlust für Google und damit ein Marketingdesaster wären die Folge. Folglich wird Google alles dafür tun, so wenig wie möglich über das Löschen von Bewertungen zu veröffentlichen. Google wird Ihnen auch keine echten Hilfestellungen geben. Dies zeigt sich schon an der Information, die Google zum Löschen von Bewertungen gibt. Sie können einen „Richtlinienverstoß“ melden, sehe Sie hier:

Unsere Meinung dazu? Verstöße, die ganz offensichtlich Hassreden enthalten, können Sie getrost melden. Das, was Sie an einer negativen Bewertung aber wirklich beschäftigt und meist viel subtiler ist, ist als Meldegrund nicht vorgesehen. Google bleibt völlig wage, was unter den vier Verstößen zu verstehen ist. Das Unternehmen schlägt Ihnen vor, die negative Bewertung über den Link neben der Bewertung zu melden. Diese Art von Meldung ist am erfolgreichsten, wenn es sich tatsächlich um eine Bewertung handelt, die gegen die wagen genannten Richtlinien von Google verstößt, und dies auch für Außenstehende nachvollziehbar ist. Nach unserer Erfahrung werden hier beispielsweise Aufforderungen zur Gewalt und anstößige Kommentare tatsächlich sehr schnell entfernt. Alle anderen Bewertungen, die nicht vollkommen offensichtlich gegen die Google-Richtlinien verstoßen, werden von Google nicht geprüft. Es handelt sich bei dem dürftigen Vier-Punkte-Katalog nicht um das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren nach der Gerichtsentscheidung zu JAMEDA II (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Viele der negativen Bewertungen können unrechtmäßig sein, fallen aber eben nicht unter die Google-Richtlinien. Google hat die eigenen Richtlinien so weich formuliert, dass kaum eine Bewertung aufgrund eines Richtlinienverstoßes gelöscht werden muss.

Der Hinweis von Google, dass Richtlinienverstöße gemeldet werden können, suggeriert und täuscht Sie, dass hier geltendes Recht zur Anwendung kommt. Dies ist gerade nicht der Fall. Es ist nicht möglich, eine typische negative Bewertung aufgrund der vier Auswahlmöglichkeiten so zu melden, dass das Prüfverfahren nach der geltenden Rechtsprechung und der geltenden Rechtsprechung und Gesetzgebung (Jameda II- Rechtsprechung und NetzDG) eingeleitet werden muss. Deshalb scheitern fast alle Nutzer daran, eine negative Bewertung löschen zu lassen.


Google ist verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen

Nur ein Prüfverfahren nach festgelegten Standards kann zu einer Entscheidung führen, ob eine Bewertung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist, außer, der Fall ist völlig offensichtlich (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Google muss also auf Beschwerden mit einem Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist, er also Kenntnis von der möglichen Rechtsverletzung hat. Erst nachdem ein Prüfverfahren durchlaufen wurde, können Google und Ihr Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht. Im Prüfverfahren haben primär der Bewertende und sekundär Google die Beweis- und Darlegungslast für alle Behauptungen. Solange kein Prüfverfahren die Rechtmäßigkeit der Bewertung bestätigt hat, sollten Sie keine Fehler zugeben. Sie schaden sich durch vorschnelles Handeln sehr und spielen Google in die Karten. Stellt sich heraus, dass eine negative Bewertung rechtmäßig war, können Sie immer noch Fehler zugeben.

Gewinnen Sie Abstand zur Bewertung. Es besteht die Gefahr, dass Sie bei eigenen Reaktionen zu emotional reagieren. Starke Gefühle sind ist ein schlechter Ratgeber. Zudem sollten Sie nicht an den „Kunden“ denken, denn dieser hat sich ganz klar gegen Sie positioniert.

Google Bewertungen löschen Screenshot 03

Unsere Meinung dazu? Verstöße, die ganz offensichtlich Hassreden enthalten, können Sie getrost selbst melden. Vieles, was unsere Mandanten an einer negativen Bewertung aber wirklich beschäftigt und meist viel subtiler ist, ist als Meldegrund nicht vorgesehen. Google bleibt völlig wage, was unter den vier Verstößen zu verstehen ist. Das Unternehmen schlägt Ihnen vor, die negative Bewertung über den Link neben der Bewertung zu melden. Diese Art von Meldung ist am erfolgreichsten, wenn es sich tatsächlich um eine Bewertung handelt, die gegen die wagen Richtlinien von Google verstößt, und dies auch für Außenstehende nachvollziehbar ist. Nach unserer Erfahrung werden hier beispielsweise Aufforderungen zur Gewalt und anstößige Kommentare tatsächlich sehr schnell entfernt. Alle anderen Bewertungen, die nicht vollkommen offensichtlich gegen die Google-Richtlinien verstoßen, werden von Google nicht geprüft.

Google Bewertungen löschen Screenshot 07

Es handelt sich bei dem dürftigen Vier-Punkte-Katalog nicht um das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren nach der Gerichtsentscheidung zu JAMEDA II (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Viele der negativen Bewertungen können unrechtmäßig sein, fallen aber eben nicht unter die Google-Richtlinien. Google hat die eigenen Richtlinien so weich formuliert, dass kaum eine Bewertung aufgrund eines Richtlinienverstoßes gelöscht werden muss.

Der Hinweis von Google, dass Richtlinienverstöße gemeldet werden können, suggeriert und täuscht Sie, dass hier geltendes Recht zur Anwendung kommt. Dies ist gerade nicht der Fall. Es ist nicht möglich, eine typische negative Bewertung aufgrund der vier Auswahlmöglichkeiten so zu melden, dass das Prüfverfahren nach der geltenden Rechtsprechung und Gesetzgebung (Jameda II- Rechtsprechung und NetzDG) eingeleitet werden muss. Deshalb scheitern fast alle Nutzer daran, eine nicht auf den ersten Blick rechtswidrige negative Bewertung löschen zu lassen.

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