Schlechte Google Rezensionen löschen – Tipps vom Anwalt
Schlechte Google Bewertungen schaden nicht nur Ihrem Ruf als Unternehmer. Wenn Kunden oder Geschäftspartner abgeschreckt werden, leidet auch der Umsatz. Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht jede Bewertung gefallen lassen! In vielen Fällen verstoßen Rezensionen gegen die Google Richtlinien. Andere sind sogar gesetzwidrig – z. B. wenn Personen angegriffen oder falsche Behauptungen in die Welt gesetzt werden. Solche Bewertungen können Sie löschen lassen.
Leider wissen die meisten Unternehmen nicht, was bei einem Antrag auf Löschung wichtig ist. Wer hier falsch vorgeht, riskiert, dass Google den Antrag ablehnt. Löschagenturen werben zwar mit 100-prozentiger Garantie. Doch auch sie können keinen Erfolg garantieren. Zuverlässige Hilfe erhalten Sie nur von einem Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber Google durchsetzt.
Die wichtigsten Infos:
Google Rezensionen löschen
- Interaktiven Assistent fragen:
- Online Bewertungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Im Normalfall können Unternehmen sie nicht löschen lassen. Anders sieht es aus, wenn ein Verstoß gegen die Richtlinien der Website (z. B. Google) vorliegt.
- Selbst kostenlos löschen lassen: Nutzen Sie unser kostenloses Tool „Sternelöscher“ für die Löschung Ihrer negativen Google Bewertung. Wenn Google die Meldung ablehnt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.
- Bewertungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, können gelöscht werden. Darunter fallen z. B. Beleidigungen, üble Nachrede und nachweislich falsche Behauptungen. Unternehmen können solche Bewertungen an Google melden. Allerdings führt dies nur selten zur Löschung.
Mehr Erfolg verspricht das Vorgehen auf dem Rechtsweg. Spezialisierte Anwälte nutzen das Notice and Take Down-Verfahren, um Kommentare löschen zu lassen. Dabei liegt die Beweislast nicht beim Unternehmen, sondern beim Bewerter. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn Sie einen Anwalt mit der Löschung beauftragen.
Unsere Lösungen:
01 Wann kann ich eine Google Bewertung löschen?
In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG). Das heißt: Wer Erfahrungen mit einem Unternehmen gemacht hat, darf diese öffentlich äußern – auch auf Google. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Rezension positiv oder negativ ist. Unternehmen müssen sich bewerten lassen.
Allerdings gibt es Einschränkungen. Nicht alle Beiträge, die in Internet Portalen abgegeben werden, sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, können (und müssen) Kommentare auf Google gelöscht werden:
- Verstoß gegen die Google-Richtlinien
- Verstoß gegen geltendes Recht
02 Welche Bewertungen verstoßen gegen die Google Richtlinien?
Googles Nutzungsbedingungen verbieten bestimmte Kommentare:
Falsche Inhalte
Rezensionen, die nicht auf eigenen Erfahrungen beruhen, sind unzulässig. Im Kontext von Unternehmen heißt das meist: Es muss ein Kundenkontakt bestanden haben. So dürfen Nutzer z. B. kein Restaurant bewerten, das sie noch nie besucht haben. Auch Behauptungen wie „meine Mutter hat im Geschäft eingekauft“ erfüllen Googles Richtlinien nicht.
Werbung
Google verbietet es, in Bewertungen für sich oder Dritte zu werben. Darunter fallen auch Links zu Social Media-Accounts.
Spam
Sich ständig wiederholende Beiträge und unsinnige Posts – z. B. wahllos aneinandergereihte Wörter oder Zeichenfolgen – sind verboten.
Nicht themenbezogene Kommentare
Manchmal trifft die Rezension das falsche Unternehmen. Dabei kann es sich um eine Verwechslung handeln. Evtl. wollte der Bewerter eine Rezension für das Restaurant nebenan schreiben.
Nicht jugendfreie Inhalte
Sexuell anzüglicher, pornografischer oder gewaltverherrlichender Content ist in Google-Bewertungen nicht erlaubt.
Interessenskonflikt
Unter diesen Punkt fallen Kommentare, die voreingenommen sind. Beispielsweise könnten sich ehemalige Mitarbeiter oder Konkurrenten negativ über ein Unternehmen äußern, um dessen Ruf zu schädigen.
Identitäts-Diebstahl
Wenn sich der Bewerter als eine andere Person oder Organisation ausgibt, verstößt er gegen die Google Richtlinien.
Personenbezogene Daten
Es ist nicht erlaubt, persönliche Daten ohne Erlaubnis zu posten. Dazu gehören z. B. die Namen oder Adressen von Mitarbeitern des Unternehmens.
Beleidigung und Straftaten
Ebenfalls verboten sind Beleidigung, Belästigung, Mobbing, Diskriminierung und Anstiftung zur Gewalt. Unter diesen Punkt fallen auch illegale Inhalte: z. B. Terrorismus, Drogenkonsum, Verstöße gegen das Tierwohl etc.
03 Wann werden Google Rezensionen automatisch gelöscht?
In vielen Fällen müssen Sie nicht selbst tätig werden. Vor allem bei jugendgefährdenden, illegalen Inhalten oder Spam kennt Google kein Pardon. Einen solchen Beitrag löscht die Suchmaschine meistens automatisch.
04 Welche Rezensionen sind gesetzeswidrig?
Auch der Gesetzgeber kann die Meinungsfreiheit einschränken. Bewertungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind verboten. Darunter fallen beispielsweise:
- Beleidigungen wie „der Restaurantbesitzer ist ein Idiot!“
- Üble Nachrede: z. B. wenn einem Unternehmen Diebstahl oder Betrug vorgeworfen wird
- Nachweislich falsche Tatsachen: z. B. wenn der Bewerter nie ein Kunde des Unternehmens war
Gegen solche Kommentare können Sie rechtlich vorgehen.
Unsere Lösungen:
05 Kann man 1 Stern Bewertungen ohne Text löschen?
1 Stern Bewertungen sind für Unternehmen besonders ärgerlich. Wurde jedoch kein Text geschrieben, stehen die Chancen gut, dass der Beitrag gelöscht wird.
Der Grund: Mit seiner Rezension behauptet der Bewerter (implizit), dass ein Kundenkontakt zustande kam. Da der Text fehlt, liegt jedoch keinerlei Beweis für diesen Kundenkontakt vor. Es handelt sich damit um eine falsche Behauptung, die entfernt werden muss. So entschied das Landgericht Hamburg im Jahr 2018 (324 O 63/17).
Dasselbe gilt für anonyme 1 Stern Bewertungen, die sich keiner Person zuordnen lassen. Auch hier kann kaum bewiesen werden, dass der Verfasser der Rezension mit dem Unternehmen Kontakt hatte. Google muss solche Bewertungen löschen.
06 Wie kann ich online Bewertungen löschen?
Sie wissen nun, wann eine Google-Bewertung gelöscht werden kann. Nun geht es um das „Wie“. Zwei Möglichkeiten stehen zur Auswahl: die Meldefunktion im Unternehmensprofil und Googles Löschformular.
07 Wie melde ich eine Rezension bei Google?
Über Ihr Unternehmensprofil können Sie unangemessene Bewertungen melden. Das geht auf zwei Arten:
Google My Business
- Im ersten Schritt rufen Sie das Profil Ihres Unternehmens auf.
- Gehen Sie zum Punkt Google-Rezensionen.
- Klicken Sie auf das Dreipunkt Menü neben der Bewertung.
- Wählen Sie „Rezension melden“.
Google Maps
- Öffnen Sie Google Maps.
- Klicken Sie auf Ihr Unternehmensprofil.
- Wählen Sie die Rezension aus.
- Öffnen Sie das Dreipunkt Menü und klicken Sie auf „als unangemessen melden“.
Sie werden nun zu einem weiteren Menü weitergeleitet. Dort geben Sie an, warum Sie die Rezension melden möchten: z. B. vulgäre Sprache, Beleidigung, Themaverfehlung oder die unerlaubte Weitergabe persönlicher Daten.
08 Wie funktioniert Googles Löschformular?
Eine Alternative zum Unternehmensprofil stellt Googles Löschformular dar. Dort geben Sie Ihre Kontaktdaten an und verlinken die unangemessene Bewertung. Anschließend begründen Sie, warum die Rezension ihrer Meinung nach gegen geltendes Recht verstößt.
Auf den ersten Blick mag das Formular sinnvoll erscheinen. Statt nur kurze Stichpunkte auszuwählen, haben Sie die Chance, den Sachverhalt ausführlich darzulegen. Das Problem: Sie müssen sich auf geltendes Recht beziehen und schlüssig argumentieren. Dies fällt Laien oft schwer. Wenn Sie den Anspruch auf Löschung falsch begründen, wird Google nicht tätig.
Dazu kommt: Rein rechtlich ist das Formular gar nicht nötig. Es bringt Ihnen mehr Nachteile als Vorteile, da Sie in der Beweislast sind. Nicht umsonst raten die meisten Rechtsexperten von Googles Löschformular ab.
Dazu kommt mangelnder Datenschutz: In bestimmten Fällen gibt Google den Löschantrag samt persönlicher Daten an Lumen weiter. Dort wird er veröffentlicht und kann von jedem Nutzer eingesehen werden. Was der Transparenz dienen soll, stellt für Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte ein Problem dar. Sie riskieren, wegen Verstoß gegen die Schweigepflicht belangt zu werden.
Unsere Lösungen:
09 Welche Fehler sollte ich beim Löschen von Google Bewertungen vermeiden?
Sie sehen schon: Google Bewertungen zu löschen ist alles andere als leicht. Das hängt mit folgenden Gründen zusammen:
- Bewertungen haben für Google einen hohen Wert. Wenn kein grober Verstoß gegen die Google Richtlinien vorliegt, ist die Hemmschwelle also groß, Beiträge zu löschen.
- Google sieht sich selbst als neutrale Instanz und entscheidet nur ungern, wer im Recht ist.
- Google wird jeden Fehler, den Sie beim Löschantrag machen, ausnutzen. Wurde die Beschwerde dann einmal abgewiesen, haben zukünftige Versuche kaum noch Erfolg.
- Viele Löschanträge werden trotz schlüssiger Argumentation abgelehnt. Eine Begründung gibt es selten. Erst, wenn Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen, wird Google tätig.
Damit Ihre Chancen besser stehen, sollten Sie die folgenden Fehler vermeiden:
Zu viele Informationen preisgeben
Google verlangt meistens eine Begründung, um negative Kommentare zu löschen. Fällt diese zu knapp aus, wird Google das Prüfverfahren ablehnen. Auch der entgegengesetzte Fall birgt Risiken. Viele Unternehmen sind versucht, den Sachverhalt möglichst ausführlich darzulegen. Doch Achtung: Je mehr Informationen Sie liefern, desto mehr Informationen kann Google gegen Sie verwenden. Zu schnell verstricken sich Laien in Widersprüche oder nutzen ungünstige Formulierungen.
Bewertungen kommentieren
Viele Unternehmen fühlen sich durch negative Rezensionen angegriffen. Da ist die Versuchung groß, sofort zu antworten. Wir raten Ihnen: Widerstehen Sie dieser Versuchung. Indem Sie eine Bewertung kommentieren, positionieren Sie sich bereits rechtlich. Das schränkt ihre nachfolgenden Optionen ein. Evtl. wird Ihr Kommentar im Prüfverfahren gegen Sie verwendet.
Löschagentur beauftragen
Auf der Suche nach Unterstützung wenden sich viele Unternehmer an sog. Löschagenturen. Dort werden große Versprechungen gemacht. Von 90 oder gar 100 % Löschgarantie ist die Rede. Nicht nur sind diese Versprechungen unrealistisch. Wer Löschagenturen beauftragt, geht auch unnötige Risiken ein.
- Beim Großteil aller Löschagenturen sind Nicht-Juristen tätig. Diese dürfen keine Rechtsleistungen erbringen, um Ihre Ansprüche gegenüber Google durchzusetzen. So werden viele Möglichkeiten beim Löschen von Bewertungen gar nicht ausgereizt.
- Löschagenturen haben oft nicht die nötige Erfahrung. Sie wissen nicht, wie genau Google bei der Prüfung von Bewertungen vorgeht. Das führt dazu, dass der Löschantrag erfolglos bleibt. In Zukunft haben Sie es dann deutlich schwerer, die negative Rezension entfernen zu lassen.
- Auch Google kann zwischen zugelassenen Rechtsanwälten und Löschagenturen unterscheiden. Wenn Sie Rechtsbeistand von einer solchen Agentur in Anspruch nehmen, kann Google Sie dafür abmahnen. Im schlimmsten Fall werden Sie sogar haftbar gemacht.
Positive Bewertungen kaufen
Oft versuchen Unternehmen, negative durch positive Bewertungen auszugleichen. Wenn diese von echten Personen stammen, ist daran nichts auszusetzen. Mit herausragendem Service und Mehrwert für den Kunden verbessern Sie Ihre Reputation. So fällt eine schlechte Bewertung weniger ins Gewicht.
Problematisch ist jedoch der Kauf von Rezensionen. Google erkennt, ob Bewertungen authentisch sind. Falls nicht, werden sie mit einem Warnhinweis versehen oder kurzerhand gelöscht. Die Investition in Fake-Bewertungen war dann umsonst. Im schlimmsten Fall sperrt Google sogar Ihr gesamtes Firmenprofil, weil Sie gegen die Richtlinien verstoßen haben.
Unternehmensprofil löschen
Wer zu viele negative Bewertungen gesammelt hat, denkt vielleicht darüber nach, sein komplettes Unternehmensprofil zu löschen. Doch so einfach ist es nicht. Google darf die Rezensionen speichern und weiterhin Bewertungen zulassen. So entschied der Bundesgerichtshof 2009 (VI ZR 196/18). Ein Anspruch auf die Löschung des Eintrags besteht nicht.
10 Wie helfen Rechtsanwälte beim Löschen von Google Rezensionen?
Rezensionen selbst zu löschen, führt selten zum Erfolg. Löschagenturen versprechen viel, dürfen aber keine Rechtshilfe leisten.
Wir nutzen eine Methode, die speziell zum Löschen negativer Kommentare entwickelt wurde: das Notice and Take Down-Verfahren. Google wird Sie niemals auf dieses Verfahren hinweisen – aus gutem Grund. Es basiert auf einschlägigen Gerichtsurteilen des BGH und stärkt Ihre Rechte als Unternehmer.
11 Wie funktioniert das Notice and Take Down Verfahren?
Das Notice and Take Down-Verfahren sieht folgende Schritte vor:
Schritt 1: Anschreiben an Google
Statt auf die Meldefunktion oder ein Prüfformular zurückzugreifen, schreiben wir Google direkt per E-Mail an. In dieser Mail fordern wir Google auf, die Rezension prüfen zu lassen. Der Grund: ein Verstoß gegen geltendes Recht. Dabei nehmen wir Bezug zu relevanten Gerichtsurteilen, die ein solches Prüfverfahren vorsehen.
Wir weisen Google außerdem daraufhin, dass wir Sie als Rechtsbeistand vertreten. Damit verleihen wir Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck.
Schritt 2: Stellungnahme des Bewerters
Google ist nun verpflichtet, den Verfasser der Bewertung anzuschreiben. Dieser muss innerhalb von 7 Tagen zu den Vorwürfen Stellung nehmen – also darlegen, warum seine Rezension nicht gegen geltendes Recht verstößt. In vielen Fällen geht es um die Frage: Hat überhaupt ein Kundenkontakt stattgefunden?
Hier wird ein großer Vorteil des Verfahrens deutlich. Nicht Sie, sondern der Rezensent ist in der Beweispflicht. Er muss z. B. den Kundenkontakt anhand von Fotos, Rechnungen oder Lieferscheinen beweisen. Erfahrungsgemäß tun das nur wenige Bewerter: etwa aus Desinteresse, mangelnder Zeit oder weil die schlechte Rezension im Affekt verfasst wurde. Selbst, wenn der Rezensent auf seiner Meinung beharrt, muss er diese auch schlüssig begründen.
Schritt 3: Entscheidung durch Google
Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Entweder der Rezensent gibt keine Stellungnahme ab oder versäumt die Frist von 7 Tagen. In beiden Fällen haben Sie gewonnen! Google muss den negativen Beitrag entfernen.
Oder der Rezensent nimmt Stellung und bringt Argumente, die der Beschwerde widersprechen. Sie – bzw. wir als Ihr Rechtsbeistand – gehen dann auf diese Argumentation ein. Ein solches „Pingpong“-Verfahren kann mehrere Male hin und hergehen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Google. Dessen Mitarbeiter entscheiden aufgrund der Sachlage für oder gegen eine Löschung.
Wie schon erwähnt, kommt der zweite Fall selten vor. Noch seltener nehmen sich Bewerter einen Rechtsbeistand, um ihre Rezension zu verteidigen. Das verwundert nicht: Anders als Sie hat der Rezensent wenig zu gewinnen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand lohnt sich für ihn kaum.
12 Welche Prüfkriterien nutzt Google?
Viele Unternehmen, die eine Bewertung löschen lassen wollen, wenden sich an Google. Nach einiger Zeit kommt dann eine freundliche E-Mail zurück, in der Google das Prüfverfahren ablehnt. Begründet wird die Entscheidung selten. Geschädigte müssen sich mit ein paar nichtssagenden Floskeln und Entschuldigungen zufriedengeben – und fragen sich, was sie falsch gemacht haben.
Als Experten für Medienrecht sind wir im Vorteil. Wir kennen Googles Prüfkriterien genau und wissen, welche Faktoren Google-Mitarbeiter bei ihrer Entscheidung heranziehen.
Meistens steht folgender Streitpunkt im Raum: Hat ein Kundenkontakt stattgefunden oder nicht?
Um eine Entscheidung zu treffen, nutzt Google gleich mehrere Kriterien – z. B.
- Bewertungstext
- Fotos im Kommentar
- Belege in Form von Rechnungen, Lieferscheinen, Arztrezepten etc.
Welche Argumentation nötig ist, kommt auf den Einzelfall an. Nehmen wir z. B. an, ein Fahrschüler beschwert sich über den Unterricht. Dann wäre ein Foto der Fahrschule etwas zu wage. Stattdessen sollte ein Vertrag vorliegen, der die Kundenbeziehung beweist.
Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, wie leicht (oder schwierig) die Argumentation für den Rezensenten ist. So wiederum können wir Ihre eigenen Erfolgschancen besser einschätzen.
Unsere Lösungen:
13 Wie bringe ich Google dazu, auf die Löschanfrage zu reagieren?
Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Oft reagiert Google gar nicht auf den Löschantrag oder lehnt die Überprüfung des Sachverhalts ab. Eventuell kommt sogar die Aufforderung, sich direkt an den Bewerter zu wenden. Doch Google weiß: Ein professioneller Rechtsanwalt wird diese Ausflüchte nicht gelten lassen. Wir weisen Google auf die Prüfpflicht hin und verleihen Ihrer Forderung mehr Nachdruck.
14 Wie lange dauert es, bis die Google Bewertung gelöscht wird?
Je länger die negative Bewertung sichtbar ist, umso mehr leidet Ihre Reputation als Unternehmer. Sie haben ein berechtigtes Interesse, den Kommentar möglichst schnell prüfen und löschen zu lassen. Leider macht Google zur Dauer keine verlässlichen Angaben. Wer das Meldeformular verwendet, sieht lediglich eine wage Zusicherung: „Das Verfahren kann einige Tage dauern.“
Was viele Laien nicht wissen: Die Rechtsprechung schreibt genau vor, wie lange sich Google mit der Prüfung von Rezensionen Zeit lassen darf: 9 Tage. So entschied das LG Hamburg (Urteil v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16). Als professioneller Rechtsbeistand pochen wir darauf, dass Google diese Frist einhält.
15 Wie schütze ich mich vor erneuten schlechten Bewertungen?
Eine schlechte Bewertung ist schlimm genug. Doch leider bleibt es nicht immer dabei. Manche Rezensenten hinterlassen immer wieder Schmähkommentare, um Ihrem Unternehmen zu schaden. Auch dabei können wir Ihnen helfen. Als Ihr Rechtsanwalt fordern wir die Unterlassung zukünftiger Kommentare. Google muss dann dafür sorgen, dass der Rezensent Sie nicht mehr bewerten kann – z. B. durch eine Sperre seiner IP-Adresse.
16 Was soll ich tun, wenn ich eine Löschagentur beauftragt habe?
Wie schon erwähnt, raten wir von Löschagenturen ab. Diese verfügen weder über das nötige Know-How noch die Berechtigung, Sie anwaltlich zu vertreten. Meistens verläuft die Beschwerde im Sand – auch, wenn hohe Erfolgsquoten versprochen werden.
Sie haben sich bereits an eine Löschagentur gewandt, aber der negative Kommentar ist immer noch Online? Auch in diesem Fall können wir Ihnen weiterhelfen. Nach § 666, 667 BGB ist die Agentur verpflichtet, ihre Kommunikation mit Google offenzulegen. Lassen Sie sich also den Beanstandungstext und Googles Antwort zeigen. Anschließend versuchen wir, die negative Rezension doch noch zu löschen. Hat die Agentur vollmundige Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten wurden? Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Unsere Lösungen:
17 Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Löschen von Bewertungen?
Für gewöhnlich müssen Sie das Löschen von schlechten Google Bewertungen nicht selbst bezahlen. Stattdessen springt Ihre Rechtsschutzversicherung ein. Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Konkret bedeutet das: Google prüft die negative Rezension trotz Ihrer Aufforderung nicht. Dann übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn Sie einen Anwalt beauftragen. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern wird auch die Umsatzsteuer gezahlt. Alle anderen Unternehmer können sie in voller Höhe geltend machen. Ob eine Selbstbeteiligung fällig wird, hängt vom Versicherungsvertrag ab.
Natürlich möchten Sie vorher wissen, ob Ihre Versicherung zahlt. Wir erfragen deshalb die Deckungszusage für Sie. Wird diese nicht gewährt, sehen wir von einer Zusammenarbeit ab. So sind Sie vor unvorhergesehenen Kosten geschützt. Ein weiterer Vorteil: Selbst mehrere schlechte Rezensionen behandeln wir als eine Angelegenheit. Die Selbstbeteiligung fällt also nur einmal an.
Sie haben noch keine Firmenrechtschutzversicherung? Wir geben Ihnen gerne Empfehlungen. Die Kosten starten bereits ab 250 Euro im Jahr. Eine Wartezeit gibt es nicht. Ihre Versicherung zahlt für das Löschen von Bewertungen, die nach Vertragsabschluss gepostet wurden.
18 Wann gilt eine Bewertung als Rufschädigung?
Selbst, wenn die Rezension gelöscht wurde – der einmal entstandene Schaden ist nicht zu unterschätzen. Eventuell haben Interessenten die Bewertung gelesen und Ihrem Unternehmen deshalb den Rücken gekehrt; oder Geschäftspartner weigern sich nun, mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Rufschädigung ist strafbar. In bestimmten Fällen kann der Bewerter für seine Rezension zur Verantwortung gezogen werden: z. B., wenn er unwahre Tatsachen verbreitet. Wir prüfen, ob Ihnen Schadensersatz zusteht.
19 Gibt es eine Garantie, dass die Bewertung gelöscht wird?
Vorneweg: Versprechungen wie eine 80, 90 oder gar 100-prozentige Erfolgsquote werden Sie bei uns nicht finden. Damit grenzen wir uns von unseriösen Löschagenturen ab, die mit Erfolg werben, diesen aber nicht garantieren können.
Wenn Sie sich für uns entscheiden, profitieren Sie dagegen von jahrelanger Erfahrung. Wir sind seit 2018 für Unternehmen tätig und haben uns auf den Bereich Reputationsschutz spezialisiert. Unsere Bilanz: Ganze 10.000 Fälle und 50 Gerichtsurteile gegen diverse Bewertungs-Plattformen. Aufgrund dieser Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der Löschung von Rezensionen ankommt. Bei uns zahlen Sie nicht mehr als bei einer Löschagentur – können aber auf professionellen Rechtsbeistand zählen.
20 Welche Vorteile bietet der Sternelöscher?
Wir möchten unseren Kunden Hilfe zur Selbsthilfe geben. Genau darum haben wir den Sternelöscher entwickelt. Dieses Online-Tool ermöglicht es Ihnen, ungerechtfertigte Bewertungen selbst zu melden. Das Besondere: Anders als Googles Prüfformular basiert unser Sternelöscher auf der BGH-Rechtsprechung. Die Beweislast liegt also nicht bei Ihnen, sondern bei Google. Sie sind rechtlich im Vorteil.
Unser Sternelöscher entlastet Sie auch zeitlich. Statt eine E-Mail an Google zu schreiben, wählen Sie einfach die passenden Antworten im Formular. Nun müssen Sie noch Ihr Unternehmen sowie E Mail Adresse und Telefonnummer angeben. Den Rest erledigen wir. Falls Google nicht auf die Löschanfrage reagiert, leiten wir für Sie weitere Schritte ein.
Unsere Lösungen:
21 Was kostet es, eine Google Bewertung zu löschen?
Für das Löschen einer negativen Bewertung berechnen wir 159 Euro (zzgl. Umsatzsteuer). Unsere Paketpreise starten ab 49 Euro (Paketpreise). Auf Wunsch können Sie auch eine Ratenzahlung über 12 Monate wählen. Lediglich eine sog. Löschflatrate dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht anbieten.
Sie möchten eine negative Rezension entfernen lassen? Dann wenden Sie sich an uns und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung. Dabei erfahren Sie, wie hoch Ihre Chancen auf die Löschung stehen. Wir verraten Ihnen außerdem, mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen sollten.
Telefon / Email fehlt.
Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.
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