Anwalt.de Bewertungen – welche Rezensionen sind erlaubt?
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Immer mehr Anwälte setzen auf Online-Portale, um neue Mandanten zu finden. Eine Möglichkeit dafür ist Anwalt.de. Auf diesem Portal lassen sich Rechtsanwälte in Deutschland finden, vergleichen und bewerten. Doch wie für andere Unternehmen gilt: Anwälte werden Opfer rechtswidriger Bewertungen. Diese reichen von Beleidigungen und Schmähkritik bis zu falschen Behauptungen. Oft bewerten Rezensenten sogar Anwälte, ohne jemals Kontakt mit ihnen gehabt zu haben.
In diesem Beitrag erklären wir, welche Bewertungen auf Anwalt.de erlaubt – und welche Bewertungen verboten sind. Außerdem erklären wir, wie Sie gegen eine rechtswidrige Bewertung auf Anwalt.de vorgehen können.
Anwalt.de Bewertungen – das Wichtigste in Kürze
- Beleidigungen und falsche, ehrschädigende Tatsachenbehauptungen verstoßen gegen geltendes Recht. Solche Bewertungen sind auf Anwalt.de verboten.
- Auch dürfen Personen keinen Rechtsanwalt bewerten, mit dem sie nie Kontakt hatten.
- Anwalt.de muss Bewertungen vor der Veröffentlichung nicht prüfen.
- Wird eine Bewertung jedoch als rechtswidrig beanstandet, tritt die Prüfpflicht des Portals ein. Anwalt.de muss dann z. B. Nachweise für den Kundenkontakt zwischen Mandant und Anwalt fordern.
- Tut das Portal nichts oder wird eine rechtswidrige Bewertung nicht gelöscht, haftet Anwalt.de als Hostprovider für den Rechtsverstoß.
Was ist anwalt.de?
Anwalt.de ist eine Website, die von der anwalt.de services AG betrieben wird. Nutzer haben dort die Möglichkeit, mit Anwälten in Kontakt zu treten und eine Rechtsberatung anzufragen. Unter anderem bietet Anwalt.de folgende Funktionen:
Anwaltssuche
Nutzer können ein Rechtsgebiet – z. B. Arbeitsrecht, Familienrecht oder Steuerrecht – auswählen und ihre Postleitzahl angeben. Unter anderem deckt Anwalt.de Berlin, Hamburg, München und andere Städte in Deutschland ab. Anschließend werden Rechtsanwälte im Umkreis angezeigt. Auch Kanzleien lassen sich so finden.
Vorstellung von Anwälten
Rechtsanwälte, die ein Profil auf Anwalt.de anlegen, können sich und ihre Leistungen genauer vorstellen. Im Benutzerprofil lassen sich auch Links zur Social Media-Präsenz (Website, Linkedin, Facebook etc.) integrieren.
Rechtstipps
Ein wichtiger Bestandteil von Anwalt.de sind die Rechtstipps. Anwälte schreiben Artikel zu rechtlichen Fragen. Diese lassen sich nach Rechtsgebieten wie Baurecht, Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht etc. filtern. Am Ende jedes Artikels findet sich ein Kontaktformular. Leser, die weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Rechtsberatung wünschen, können den Anwalt dort anschreiben.
Rechtsprodukte
Zwar bietet Anwalt.de selbst keine Rechtsdienstleistungen an. Die Website fungiert jedoch als Vermittler. Im Reiter „Rechtsprodukte“ können Nutzer auswählen, welche Dienstleistung sie suchen – z. B. eine ausführliche Erstberatung, Akteneinsicht oder Vertragsprüfung. Anschließend werden Anwälte, die diese Leistung anbieten, in einer Liste angezeigt.
Anwälte bewerten
Zu guter letzt können Anwälte auf Anwalt.de bewertet werden. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar.
Wie funktionieren Bewertungen auf Anwalt.de?
Die Bewertungsfunktion auf Anwalt.de funktioniert ähnlich wie auf Google, Trustpilot, TrustedShops oder anderen Anbietern.
Bewertet werden können sowohl Rechtsanwälte als auch auch eine ganze Rechtsanwaltskanzlei bzw. einzelne Mitarbeiter.
Zuerst müssen Rezensenten auswählen, auf welches Rechtsgebiet sich die Bewertung bezieht: allgemeine Rechtsberatung, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht etc.
Anschließend haben sie die Möglichkeit, 1 bis 5 Sterne zu vergeben – wobei 1 Stern der schlechtesten und 5 Sterne der besten Note entsprechen. Anwalt.de ermittelt dann aus allen abgegebenen Bewertungen einen Durchschnitt, der im Profil des Rechtsanwalts angezeigt wird. Beträgt der Durchschnitt mindestens 4,7, erhalten Anwälte das Label „sehr gut“. Dieses wird direkt im Profilbild angezeigt.
Zusätzlich zur Vergabe von Sternen stellt Anwalt.de ein Textfeld bereit. Dort müssen Rezensenten ihre Erfahrung mit dem Rechtsanwalt beschreiben. Die Möglichkeit, eine Bewertung ohne Text abzugeben, gibt es nicht. Allerdings fordert die Website keine Mindestwortzahl. Auch sehr kurze Bewertungen wie „alles top“ oder „der Herr Rechtsawalt hat mich schlecht beraten“ sind also theoretisch möglich.
Bevor die Bewertung abgeschickt werden kann, müssen Rezensenten ihre Kontaktdaten angeben: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden nicht öffentlich angezeigt. Leser sehen lediglich die Initialen des Bewerters. Allerdings leitet Anwalt.de Namen, Vornamen und E-Mail-Adresse an den bewerteten Anwalt weiter. Nutzer müssen dieser Datenweitergabe per Häkchen zustimmen.
Welche Regeln gelten für Anwalt.de Bewertungen?
Wie die meisten Bewertungsportale hat auch Anwalt.de Richtlinien aufgestellt, an die sich Bewerter halten müssen. Diese Richtlinien verbieten u. a.
Bewertung des falschen Rechtsanwalts
Bewertungen müssen sich auf den Rechtsanwalt beziehen, der die Leistung für den Rezensenten erbracht hat. So sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden.
Angabe des falschen Namens
Bewertungen, die unter falschem Namen verfasst wurden, sind verboten – auch wenn Anwalt.de vor der Veröffentlichung keine Identitätsprüfung vornimmt.
mehrfache Bewertung pro Anwaltsleistung
Wer eine Rechtsdienstleistung bezieht, kann diese Leistung einmal bewerten. Mehrfachbewertungen schließt Anwalt.de aus.
Werbung für das eigene Unternehmen
Links, URLs und Werbung sind in Anwalt.de-Bewertungen verboten.
Manipulierte Bewertungen
Bewertungen, die aufgrund eines Anreizes verfasst wurden – etwa gegen Geld oder anderweitige Vorteile – dürfen nicht gepostet werden. Dasselbe gilt für Bewertungen aus Zwang.
Beleidigende Inhalte
Anwalt.de fordert Rezensenten auf, in ihrer Bewertung höflich und respektvoll zu bleiben. Bewertungen, die Beleidungen oder Schmähkritik enthalten, werden laut Angaben des Portals entfernt.
Welche Anwalt.de Bewertungen sind rechtswidrig?
Zusätzlich zu den Anwalt.de-Richtlinien ist die Frage entscheidend, ob eine Bewertung gegen geltendes Recht verstößt. Vor allem folgende Rechtsverstöße kommen im Internet häufig vor:
Beleidigung und Schmähkritik
Werden Rechtsanwälte durch Online-Bewertungen in ihrer Ehre verletzt, kann der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) erfüllt sein. Darunter fallen beispielsweise Äußerungen wie „der Anwalt ist ein Idiot“. Solche offensichtlich beleidigenden Inhalte werden meist automatisch vom Prüf-Algorithmus des Portals gefiltert.
Subtiler präsentieren sich Bewertungen, die als Kritik getarnt sind, aber eine rein diffamierende Absicht haben. Die Rede ist von Schmähkritik. Hier findet keine sachliche Auseinandersetzung mit dem Verhalten (z. B. Rechtsberatung) des Rechtsanwalts statt. Schmähkritik zielt stattdessen darauf ab, den Anwalt in seiner Ehre zu verletzen.
Wird ein Anwalt z. B. als „Winkeladvokat“ bezeichnet – ohne dass diese Kritik sachlich begründet wird – könnten Gerichte von Schmähkritik ausgehen. Liegt dagegen Sachbezug vor, kann selbst polemisch überspitzte Kritik noch in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) fallen. So entschied z. B. das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12 ). Ob Schmähkritik vorliegt, kann nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung des Kontextes entschieden werden.
Üble Nachrede und Verleumdung
Die Kundgabe der eigenen Meinung ist auf Anwalt.de erlaubt. Denkt jemand z. B., sein Rechtsanwalt habe mangelndes Engagement gezeigt oder die Qualität der Rechtsberatung sei nicht ausreichend, darf er diese Meinung öffentlich sagen. Eine Begründung der eigenen Meinung ist nicht nötig (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juli 2019, 3 W 1470/19 )
Werden jedoch Tatsachen behauptet, die nicht erweislich wahr sind und dem Ansehen einer Person schaden, liegt ein Verstoß gegen §186 bzw. §187 StGB vor.
Unter üble Nachrede „§ 186 StGB“ könnten z. B. folgende Aussagen fallen:
- „Der Rechtsanwalt besitzt keine Zulassung.“
- „Die Kanzlei stellt falsche Rechnungen aus.“
- „Die Rechtsanwältin wurde schon mehrfach verurteilt.“
Die Beweislast liegt beim Rezensenten, der die Tatsache behauptet oder verbreitet. Kann er ihren Wahrheitsgehalt nicht nachweisen, ist die Tatsachenbehauptung rechtswidrig. Handelt der Rezensent wider besseres Wissen – weiß er also selbst, dass die Aussage unwahr ist – wäre der Straftatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt.
Bewertungen ohne Kundenkontakt
Der Zugang zur Bewertungsfunktion auf Anwalt.de ist verhältnismäßig einfach. Jede Person kann dort einen Rechtsanwalt auswählen und diesen bewerten. Es genügt, einen Namen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Ob tatsächlich ein Kontakt zwischen dem Rezensenten und dem bewerteten Anwalt bestand, wird nicht geprüft.
So könnte die Bewertung auch von Konkurrenten, neidischen Partnern, Kollegen oder ehemaligen Kunden stammen, die sich am Rechtsanwalt rächen wollen.
Die rechtliche Lage ist hingegen eindeutig: Nur Personen, die Kontakt mit einem Unternehmen hatten, dürfen dieses Unternehmen bewerten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewertung Tatsachenbehauptungen, subjektive Werturteile oder ausschließlich Sterne enthält. So entschied u. a. das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12.01.2018 - 324 O 63/17 ) Tatsächliche Anknüpfungspunkte müssen gegeben sein.
Gerichte fordern mindestens einen Kundenkontakt im weitesten Sinne. Das heißt: Hat ein Rezensent telefonisch mit einem Rechtsanwalt kommuniziert, könnte dieses Gespräch als tatsächlicher Anknüpfungspunkt für die eigene Meinung gelten. Anwälte aufgrund von Hörensagen oder aus einer zufälligen Laune heraus zu bewerten, ist hingegen nicht erlaubt.
Prüft Anwalt.de Bewertungen vor der Veröffentlichung?
Laut eigenen Angaben prüft Anwalt.de vor der Veröffentlichung, ob die angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist (E-Mail-Verifizierung). Darüber hinaus erfolgt eine automatische Prüfung per KI. Diese Inhaltskontrolle sperrt Bewertungen, die beleidigende, obszöne, vulgäre oder sexuell explizite Sprache enthalten.
Eine inhaltliche Prüfung findet dagegen nicht statt. In seinen Bewertungsrichtlinien schreibt Anwalt.de:
„Bewertungen werden nicht allgemein darauf überprüft, ob sie von Personen stammen, die die anwaltlichen Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen haben.“
Konkret heißt dies: Personen könnten Anwälte bewerten, mit denen sie nie Kontakt hatten. Nachweise werden bei der Abgabe von Bewertungen nicht verlangt.
Wie kann man Anwalt.de Bewertungen melden?
Anwälte, die eine negative, ungerechtfertigte Bewertung erhalten, können diese Bewertung melden. Dafür müssen sie in ihrem Anwalt.de-Profil angemeldet sein, die entsprechende Bewertung auswählen und die Meldefunktion nutzen.
Anwalt.de leitet dann laut eigenen Angaben ein Prüfverfahren ein. Während dieses Verfahrens wird die Bewertung vorübergehend deaktiviert.
Das Team von Anwalt.de prüft nun, ob ein Verstoß gegen die Bewertungsrichtlinien vorliegt. Besonders relevant ist die Frage nach dem Kundenkontakt: Hat der Rezensent tatsächlich eine Leistung vom bewerteten Rechtsanwalt bezogen? Um diese Frage zu klären, kontaktiert Anwalt.de den Rezensenten. Die Richtlinien des Portals schreiben dazu:
„Teilt ein Anwalt oder eine Kanzlei, dass keine Leistungsbeziehung bestand, muss die bewertende Person diese nachweisen. Gelingt ihr das nicht, ist die weitere Bewertungsanzeige ausgeschlossen.“
Worin diese Nachweise konkret bestehen – ob z. B. schriftliche Dokumente gefordert werden – verrät Anwalt.de nicht.
Stellt sich im Prüfverfahren heraus, dass die Bewertung mit den Richtlinien konform ist, wird sie laut Anwalt.de wieder online gestellt.
Ist das Meldeformular von Anwalt.de vorgeschrieben?
Nach dem Digital Service Act ist Anwalt.de als Hostprovider verpflichtet, ein Meldeformular bereitzustellen. Damit können Nutzer rechtswidrige Inhalte an die Plattform melden. (Art. 16, DSA )
Eine Pflicht, dieses Meldeformular zu nutzen, ergibt sich aus den Bestimmungen des DSA allerdings nicht. Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt: Es herrscht kein Formularzwang (siehe z. B. OLG Köln, Urteil vom 26.06.2019 - 15 U 91/19 , Kammgericht Berlin Beschluss vom 25.08.2025, Az. 10 W 70/25 ).
Auch andere Wege der Kommunikation kommen infrage. Anwalt.de muss z. B. auf die Meldung rechtswidriger Inhalte per E-Mail reagieren. Dafür bietet sich die E-Mail-Adresse an, die das Portal im Impressum angibt.
Muss Anwalt.de Bewertungen prüfen?
Wie bereits erwähnt, prüft Anwalt.de Bewertungen vor der Veröffentlichung nicht inhaltlich. So werden z. B. keine Nachweise dafür verlangt, dass der Rezensent tatsächlich Kontakt zum bewerteten Anwalt hatte.
Dies ist rechtskonform. Urteile wie das bekannte Jameda II-Urteil des BGH (Az. VI ZR 34/15 ) haben entschieden:
„Danach ist ein Hostprovider zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.“
Dies wäre aufgrund der Fülle an Bewertungen auf Portalen wie Google, Trustpilot oder Anwalt.de auch nicht möglich.
Jedoch entschied der BGH im selben Urteil:
„Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.“
Das heißt: Sobald Anwalt.de Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung erlangt, muss das Portal die Bewertung prüfen – und zwar „möglichst umfassend“. Ein häufiger Grund für die Meldung ist mangelnder Kundenkontakt. Anwalt.de muss vom Rezensenten Nachweise fordern, die diesen Kontakt bestätigen. Geschieht dies nicht, haftet Anwalt.de für den Rechtsverstoß.
Der BGH legte nicht allgemein fest, welche Nachweise ein Bewertungsportal fordern muss, um der Prüfpflicht zu genügen. Im Jameda II-Urteil werden „vorhandene Rechnungen, Terminkarten und -zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien“ genannt. Diese Nachweise lassen sich zwar nicht 1:1 auf Rechtsanwaltskanzleien übertragen. Sie zeigen jedoch: die einfache Behauptung des Rezensenten, er hätte Kontakt zum bewerteten Anwalt gehabt, genügt als Nachweis nicht.
Lassen sich Anwalt.de Bewertungen deaktivieren?
Anders als auf Google kann die Bewertungsfunktion auf Anwalt.de deaktiviert werden. Dies ist direkt im Profil möglich. Allerdings werden dann alle bisher gesammelten Bewertungen ausgeblendet – auch positive Rezensionen. Selektiv einzelne Bewertungen auszublenden, funktioniert nicht. Außerdem verschwindet das Label „sehr gut“, das durch einen hohen Bewertungsdurchschnitt erlangt wurde.
Das Deaktivieren der Bewertungsfunktion mag kurzfristig Vorteile bieten. Allerdings überwiegen die Nachteile in vielen Fällen. Personen, die online nach Anwälten suchen, achten sehr genau auf die Erfahrungen anderer Nutzer. Ist ein Rechtsanwalt bereits längere Zeit auf Anwalt.de gelistet, ohne Rezensionen vorzuweisen, könnte dies gegen seine Kompetenz sprechen.
Auch die Sichtbarkeit wird beeinträchtigt. In der Suchfunktion von Anwalt.de lassen sich Anwälte nach dem Kriterium „bestbewertet“ sortieren. Anwälte ohne Bewertungen erscheinen dort selbstverständlich weiter unten.
Laut Anwalt.de können Anwälte die Bewertungsfunktion jederzeit reaktivieren. Dann wird auch der Bewertungsdurchschnitt wieder angezeigt.
Können Anwälte auf Anwalt.de Bewertungen antworten?
Rechtsanwälte, die ein Nutzerkonto auf Anwalt.de besitzen, können Bewertungen kommentieren. Diese Kommentare werden direkt unterhalb der Bewertung öffentlich angezeigt. Theoretisch besteht also die Möglichkeit, auf negative Kritik zu reagieren oder um Klärung eines Sachverhalts zu bitten.
Anwälte sollten jedoch vorsichtig sein, da sie an die Schweigepflicht gebunden sind. Bereits die namentliche Nennung des Rezensenten kann einen Verstoß gegen die Schweigepflicht darstellen, wenn dadurch ein Bezug zum Mandat ersichtlich wird. In den allermeisten Fällen empfiehlt es sich stattdessen, rechtswidrige Bewertungen löschen zu lassen.
Dürfen Anwälte ihre Mandanten um Bewertungen bitten?
Die Anzahl der positiven Bewertungen kann entscheidend sein, um auf Anwalt.de neue Mandanten zu finden und die eigene Außenwirkung zu verstärken. Doch nicht alle Mandanten geben eine Rezension ab. In diesem Fall ist es erlaubt und sogar erwünscht, um eine Bewertung zu bitten.
Wichtig: Die Bitte um Bewertungen muss ohne Druck oder Anreize erfolgen. Ansonsten würde ein Verstoß gegen die Rechtlinien von Anwalt.de entstehen, die manipulierte Bewertungen explizit ausschließen.
Gekaufte Bewertungen von Personen, die nie Kontakt mit dem bewerteten Rechtsanwalt hatten, verstoßen darüber hinaus gegen geltendes Recht. Vor allem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG) ist betroffen, da potenzielle Mandanten durch die Fake-Bewertungen getäuscht werden. Wer Bewertungen kauft, verschafft sich einen unfairen Vorteil gegenüber Mitbewerber – und riskiert, von diesen abgemahnt zu werden.
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