Ebay
Nutzer, die Waren auf Ebay verkaufen, müssen sich von Käufern bewerten lassen. Der BGH entschied, dass auch überzogene Kritik erlaubt ist, solange die Bewertung einen Sachbezug aufweist und nicht darauf abzielt, den Verkäufer zu diffamieren (BGH, Az. VIII ZR 319/20).