Negative Rezensionen löschen

Checkliste: Das müssen Sie tun wenn Sie negative Bewertungen erhalten
  • Löschungen ab 159 € netto
  • Kostenlose Erstberatung
  • Kostenerstattung von Google
  • Kostenlos mit Versicherung

Wir löschen negative Bewertungen und Verleumdungen bei Google, Kununu, Jameda, Tripadvisor, Trustpilot und auf weiteren Portalen.

Überlassen Sie Ihren Ruf nicht anderen!

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Detaillierte Bewertungsanalyse vom Anwalt. +49 800 80 000 89
Imanuel Schulz: Rechtsanwalt im Reputationsschutz
Imanuel Schulz Rechtsanwalt im
Reputationsschutz
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Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.


2. Antworten Sie nicht auf Bewertungen - Wichtig für Ärzte

Widerstehen Sie bitte dem ersten Reflex sich durch eine Antwort auf die Rezension zur rechtfertigen. Die Kommentierung der Bewertung kann zur Unlöschbarkeit der Bewertung führen. Sie geben Google damit Informationen, die Google im Prüfverfahren oder im gerichtlichen Verfahren gegen Sie verwenden wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen oder als Arzt bzw. Berufsgeheimnisträger die Schweigeplicht brechen.


3. Nehmen Sie keinen Kontakt zum Bewertungsportal auf

Auch hier gilt es, Google oder anderen Portalen keine vorschnellen Informationen zu geben. Ein falsche Satz gegenüber Google kann zu erheblichen Problemen der Löschbarkeit der Bewertung führen. Mandanten neigen auch hier dazu falsch vorzutragen, indem sie z.B. ohne Not inhaltlich auf die Bewertung eingehen. Dies ist die falsche Strategie. Im ersten Schritt leiten wir durch Anwendung der Rechtsprechung, das Prüfverfahren ein, ohne auf den Inhalt der Bewertung einzugehen.


4. Melden Sie sich nicht beim Bewertungsportal an

Melden Sie sich nie freiwillig bei einem Bewertungsportal an oder beanspruchen das Profil für Ihre Firma. Gerade bei Trustpilot und Tripadvisor unterwerfen Sie sich durch die Zustimmung den AGBs, also den Regeln, des Bewertungsportals. Dadurch wird zum Beispiel der Gerichtsstand in Dänemark vereinbart und das Portal löscht nur noch nach eigenen Regeln. Sollten Sie diesen Fehler schon gemacht haben, erklären wir Ihnen gerne, wie man aus dieser Falle wieder rauskommt.


5. Kontaktieren Sie nicht den Bewerter

Die Entscheidung, ob Sie den Rezensenten kontaktieren muss, strategisch geplant sein, denn die Kontaktaufnahme kann sich negativ auf das Prüfverfahren beim Bewertungsportal auswirken. Auch hier gilt, dass der Rezensent den Inhalt der Korrespondenz gegen Sie verwenden kann. Es besteht die Gefahr, dass die Bewertung unlöschbar wird.


6. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab

Die Versicherung bezahlt in vielen Fällen den Rechtsanwalt, wenn ein Versicherungsfall sowie weitere Voraussetzungen vorliegen. Die Versicherung bezahlt nach RVG.

Dadurch kann der Rechtsanwalt kostendeckend sein ganzes Fachwissen nutzen um mit verschiedenen Maßnahmen eine erfolgreiche Löschung herbeizuführen:

Schutz vor erneuter Bewertung *: Die Wiederholungsgefahr einer identischen Bewertung wird reduziert, wenn wir in der Deckungsanfrage auch die Deckung für etwaige Unterlassungsansprüche gegenüber Google anfragen und diese durchsetzen. Dies hat den Vorteil, dass Google verpflichtet wird, die erneute Bewertung durch die Rezensenten mittels technischer Mittel zu verhindern.

Ein Schadenfall bei mehreren Bewertungen: Wenn Sie mehrere Bewertungen gegenüber der Versicherung einreichen, handelt es sich dabei nur um einen Versicherungsfall. Wir rechnen gegenüber der Versicherung nur eine Angelegenheit ab. Dies schont Ihren Versicherungsvertrag. Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal an.

Kostenübernahme & Full-Service Kanzlei: Die Kosten werden regelmäßig von der Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren (RVG) übernommen, wenn die Versicherung die Deckung zusagt. Es kann eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung und die Umsatzsteuer anfallen. Die Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt zu 100 % geltend machen. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, übernimmt die Versicherung auch die Kosten der Umsatzsteuer. Wir kümmern uns um die Deckungszusage Ihrer Versicherung. Sollte die Versicherung keine Deckungszusage erteilen, werden wir nicht für Sie gegenüber dem Bewertungsportal tätig.

Sie haben keine Firmenrechtsschutzversicherung? Fragen Sie uns zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung und Kostenübernahme telefonisch. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Google eine Bewertung nach Aufforderung nicht prüft. Daneben müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein. Die Kosten der Versicherung beginnen bei dieser Versicherung bei etwa 250 € im Jahr (Tarif: Basisschutz, Kosten u. a. abhängig von der Branche und Mitarbeiteranzahl). Die Versicherung hat keine Wartezeit, greift aber nur bei Bewertungen ab Versicherungsbeginn.


8. Kaufen Sie keine positiven Bewertungen

Gekaufte positive Bewertungen werden von den Bewertungsportalen schnell erkannt und wieder gelöscht. Im schlimmsten Fall werden Sie auf dem Portal mit einem Warnhinweis markiert:

Zudem helfen viele neue positive Bewertungen nur begrenzt. Beispiel: Sie haben 10 positive Bewertungen und einen Schnitt von 5,0 Sternen bei Google. Wenn nur eine negative hinzukommt fällt ihr Sternedurchschnitt sofort auf 4,6. Aus einem herausragenden Bewertungsprofil wird ein durchschnittliches. Um wieder auf 5,0 zu kommen, müsste man 72 fünf Sterne (!) Bewertungen für sein Unternehmen aufbauen, um wieder den Sternedurchschnitt von 5,0 zu erreichen. Zudem ist die eine negative Bewertung immer noch online. Dagegen führt die Löschung der einen negativen Bewertung sofort wieder zu einem Sternedurchschnitt von 5,0.


9. Lassen sie sich nur von einem Speziallisten beraten

Die wichtigste Regel ist, dass Sie sich bei der Löschung von Bewertungen von Rechtsanwälten helfen lassen.Rechtsanwälte dürfen Ihnen immer mit dem ganzen „Werkzeugkasten“ helfen. Die Krankenschwester fängt auch nicht an, für den Arzt zu operieren. Wenn Sie bei der Bearbeitung der Beschwerde etwas falsch machen, kann die Bewertung unlöschbar werden oder im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar eine Abmahnung oder eine negative Feststellungsklage drohen.

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