Facebook Konto gesperrt – So können Sie sich wehren
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Facebook gehört zu den größten sozialen Netzwerken überhaupt. Millionen von Nutzern tauschen sich hier Tag für Tag mit anderen aus. Da ist es um so ärgerlicher, wenn der Login Versuch auf einmal fehlschlägt. Statt des Facebook-Profils erscheint dann nur noch eine Meldung, dass das Konto gesperrt wurde. Für Privatpersonen mag das ein Ärgernis darstellen. Doch viele Influencer, Medienschaffende und Unternehmen werden dadurch in Existenznot gebracht. Das Problem: Nicht immer teilt Facebook mit, warum das Konto gesperrt wurde. Dies müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT-Recht zeigen wir Ihnen, wie Sie gegen eine Facebook-Sperre vorgehen können.
Facebook Konto gesperrt – das Wichtigste in Kürze
- Facebook-Konten können gesperrt werden, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen und/oder das Strafrecht verstoßen.
- Die Sperrung kann je nach Schwere des Verstoßes vorübergehend oder dauerhaft sein. Im zweiten Fall ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
- Deutsche Gerichte haben entschieden: Facebook-Konten dürfen nicht grundlos gesperrt werden.
- Stattdessen wird die Angabe von Gründen sowie eine Anhörung vorausgesetzt. Betroffene müssen die Gelegenheit haben, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
- Gegen eine Facebook-Sperre können Sie innerhalb von 180 Tagen Einspruch einlegen.
- Falls Facebook nicht fristgerecht reagiert, sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Warum kann ein Facebook Konto gesperrt werden?
Verletzung der Gemeinschaftsstandards
Zu den häufigsten Gründen, warum Facebook-Konten gesperrt werden, gehören Verstöße gegen die Gemeinschaftsstandards. Diese sollen die Sicherheit auf der Plattform gewährleisten. Verboten sind u. a. folgende Inhalte:
- Beiträge, die zu Straftaten auffordern oder diese verherrlichen
- drastische Gewaltdarstellungen
- Hassrede
- sexuell anstößige Inhalte
- Verstöße gegen den Datenschutz
- Belästigung
- Betrug, Scams und Phishing
- Spam
- nicht zulässige Werbung
- Posten unter falschem Namen/falscher Identität
- Fehlinformationen, die die Gesundheit anderer Personen gefährden
- Verstöße gegen das Urheberrecht
Verdächtige Aktivitäten
Laut den Meta-Richtlinien spielen Sicherheit und Authentizität eine wichtige Rolle auf Facebook. Besteht z. B. der Verdacht, dass Ihr Konto gehackt wurde, kann Facebook den Zugriff einschränken. Damit sollen Dritte daran gehindert werden, unter Ihrem Namen zu posten. Ein solcher Verdacht entsteht oft, wenn „verdächtige Aktivitäten“ vorliegen – z. B. falls:
- Sie in kurzer Zeit ungewöhnlich viele Beiträge gepostet oder geliked haben
- Sie auf mehreren Geräten gleichzeitig angemeldet sind
- Sie sich im Ausland einloggen
- Ihre Beiträge von anderen Usern als Spam markiert wurden.
In diesen Fällen fordert Facebook oft einen Nachweis Ihrer Identität. Anschließend wird geprüft, ob Sie wirklich die Person hinter dem Facebook Namen sind. War die Verifizierung der Identität erfolgreich, erhalten Sie einen Link plus Bestätigungscode an ihre E-Mail Adresse. So können Sie Ihr Konto wieder aktivieren.
Wie läuft eine Facebook-Sperre ab?
Nicht jeder Verstoß gegen die Facebook-Richtlinien zieht automatisch eine Sperrung des Accounts nach sich. Bei leichten Vergehen erfolgt für gewöhnlich zuerst eine Warnung. Die Nutzung ist weiterhin möglich. Erst, wenn User erneut gegen die Facebook-Regeln verstoßen, wird ihr Zugang gesperrt. Meistens können sie dann 30 Tage lang keine Anmeldung durchführen. Relevant ist hier vor allem ein Urteil des LG Frankfurt (Beschluss vom 10.09.2018, Az. 2-03 O 310/18): Meta hatte den Beitrag eines Nutzers als Hasskommentar eingestuft und dessen Konto für 30 Tage gesperrt. Das LG Frankfurt bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser temporären Sperre. Eine Sperre auf Lebenszeit ist nur unter „besonderen Umständen“ erlaubt. Darunter fallen schwerwiegende Rechtsverstöße. Das Konto wird dann gelöscht und alle Daten entfernt. Die Sperre kann auch den Instagram Account betreffen, wenn beide Konten verknüpft sind. Der Grund: Instagram folgt denselben Nutzungsbedingungen wie Facebook.
Darf ein Facebook-Konto grundlos gesperrt werden?
In der Vergangenheit sperrte Facebook wiederholt Accounts ohne Angabe von Gründen. Nutzer erfuhren nicht, gegen welche Richtlinien ihre Inhalte (angeblich) verstoßen hatten – und erhielten keine Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dieses Vorgehen seitens der Plattform ist unrechtmäßig. So entschied z. B. das OLG Karlsruhe: Außer in schweren Ausnahmefällen darf Facebook kein Konto sperren, ohne den Kontobesitzer vorher abzumahnen. Der User muss den Grund für die Sperrung erfahren und eine Möglichkeit zur Gegendarstellung erhalten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.2.2022, Aktenzeichen: 10 U). Damit schloss sich das OLG Karlsruhe einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2021 an. Eine Ausnahme stellen Facebook-Beiträge dar, die gegen das Strafrecht verstoßen. Diese können und müssen von der Plattform entfernt werden und rechtfertigen auch eine Löschung des Accounts. Dasselbe gilt für besonders schwere Vertragsverletzungen. Eine weitere Ausnahme sind User, die sich erklärtermaßen nicht an Metas Nutzungsbedingungen halten möchten. Auch solche Konten dürfen bei einem Verstoß ohne Abmahnung gesperrt werden.
Wie kann ich gegen eine Facebook Sperre Einspruch erheben?
Gegen eine Facebook-Sperre können Sie innerhalb von 180 Tagen Einspruch erheben. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Üblicherweise senden Sie Ihren Einspruch an die E-Mail Adresse des Facebook-Support. Die Mail sollte folgende Informationen enthalten:
- Datum, an dem Sie von der Sperrung erfahren haben
- Angeblicher Grund (wenn genannt)
- Hinweis, dass Sie im Vorfeld nicht angehört wurden
- Abstreiten der Vorwürfe, Sie hätten gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen
- Aufforderung, das Facebook Konto innerhalb einer angemessenen Frist (z. B. eine Woche) wieder herzustellen
- Ankündigung, andernfalls rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Facebook gesperrt – wie kann mir ein Anwalt helfen?
Leider zeigt unsere Erfahrung: Nicht immer führt ein Einspruch gegen die Sperrung zum Erfolg. In diesem Fall lohnt es sich, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Verschiedene Rechtsmittel kommen infrage:
Kontaktaufnahme
In einem ersten Schritt kann Ihr Anwalt Facebook auffordern, Ihr Konto wieder zu aktivieren. Auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte wissen genau, ob die Sperrung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt oder nicht. Allein der rechtliche Druck genügt oft, damit ein Konto wieder hergestellt wird.
Einstweilige Verfügung
Meta hat Ihr Facebook-Konto gesperrt, ohne dass Sie vorher angehört wurden? Auf Ihren Einspruch folgte innerhalb eines Monats keine Reaktion? Dann besteht im zweiten Schritt die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung vor Gericht zu erwirken. Hat diese Erfolg, darf Meta das Facebook Konto nicht unwiederbringlich löschen. Auf der anderen Seite lässt sich so die Sperrung eines Facebook-Accounts durchsetzen. Das ist z. B. sinnvoll, wenn das Konto gehackt wurde und Betrüger unter falscher Identität Inhalte posten. Facebook ist dann verpflichtet, das Konto zu sperren. So entschied u. a. das Landgericht Kiel (Beschluss vom 28.10.2020 (Az.: 2 O 95/20))
Klage gegen Meta
Ist die einmonatige Frist bereits verstrichen, besteht noch die Möglichkeit einer Klage. Dann muss ein Gericht entscheiden, ob die Konto-Sperrung rechtmäßig war. Falls nicht, ist Facebook zur Wiederherstellung des Kontos verpflichtet. In bestimmten Fällen – z. B. wenn Ihrem Unternehmen durch die Inaktivität auf Facebook ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist – können Sie auch Anspruch auf Schadensersatz haben.
Ihr Facebook-Konto wurde gesperrt? Kontaktieren Sie uns!
Eine Sperrung Ihres Facebook-Kontos müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Als Anwaltskanzlei mit Fokus auf Medien- und IT-Recht können wir Sie unterstützen. Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Wir prüfen Ihren Fall und sorgen dafür, dass Ihr Facebook-Konto schnell wieder hergestellt wird.
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!
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