Google Unternehmensprofil gesperrt – so können Sie es entsperren
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Ein Unternehmensprofil auf Google stellt für viele Firmen das wichtigste Aushängeschild dar. So können Kunden Ihr Unternehmen einfach finden, Bewertungen einsehen und Kontakt aufnehmen.
Umso größer ist der Schock, wenn Google das Unternehmensprofil sperrt. Oft gibt der Suchmaschinenriese nur wage Gründe dafür an – etwa einen Verstoß gegen die Richtlinien. Unternehmen erfahren jedoch nicht, was sie (angeblich) falsch gemacht haben.
Die gute Nachricht: Auch Google muss sich an geltendes Recht halten. Willkürliche Sperrungen von Unternehmensprofilen sind verboten. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, wie Sie dagegen vorgehen und Ihr Profil wieder entsperren können.
Google Unternehmensprofil gesperrt – das Wichtigste zusammengefasst
Google kann ein Unternehmensprofil sperren, wenn dieses gegen die Regeln der Plattform verstößt.
Willkürliche Sperrungen sind jedoch verboten.
Stattdessen muss die Plattform Nutzern genau darlegen, warum ihr Unternehmensprofil gesperrt wurde – also welche Richtlinie(n) sie verletzt haben.
Diese Pflicht geht aus dem Digital Services Act (DSA) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor.
Auf dieses geltende Recht sollten Nutzer sich berufen, wenn sie gegen die Sperrung ihres Google My Business-Profils vorgehen.
Aus welchen Gründen kann Google ein Unternehmensprofil sperren?
Verstößt ein Unternehmensprofil gegen die Google-Richtlinien, kann es eingeschränkt oder gar gesperrt werden. Die Richtlinien sind äußerst komplex und beinhalten u. a. folgende Punkte:
Art des Unternehmens
Damit ein Unternehmen auf Google gelistet werden kann, muss es bestimmte Anforderungen erfüllen:
Real existierendes Unternehmen
Eine erste Anforderung ist, dass das Unternehmen tatsächlich existiert. Google greift zur Überprüfung auf verschiedene Quellen zurück – z. B.
Berichte von Nutzern
Branchenverzeichnisse
Handelsregister
Partnerdatenbanken
externe Websites
Physische Adresse und Möglichkeit zum Kundenkontakt
Erlaubt sind nur Unternehmen, die über eine physische Adresse verfügen und persönlichen Kundenkontakt ermöglichen. Dazu gehören klassischerweise Geschäfte, Praxen, Restaurants und Dienstleister, die Services bei Kunden zuhause anbieten: z. B. Schlüsseldienste.
Reine Online-Unternehmen erfüllen das Kriterium nicht.
Auch Postfach-Adressen und virtuelle Adressen sind verboten, denn hier würden Kunden niemanden antreffen.
Öffnungszeiten
Wenn keine Öffnungszeiten angegeben sind, zu denen Kunden das Unternehmen aufsuchen können, wird Google skeptisch. Dasselbe gilt für unrealistische Öffnungszeiten wie „00:00 bis 00:00 Uhr“.
Präsentation des Unternehmens
Google setzt nicht nur strenge Maßstäbe an die Art des gelisteten Unternehmens – sondern auch daran, wie das Unternehmen präsentiert wird. Verboten sind u. a.
Falsche oder irreführende Darstellung
Das Unternehmen muss im Google Business-Profil so dargestellt werden wie außerhalb des Internets. Dies betrifft z. B. den Namen. Steht auf dem Firmenschild, den Firmenfahrzeugen etc. „Bäckerei Müller“, im Geschäftsprofil jedoch „Backwaren Müller“, würde Google wahrscheinlich von Irreführung ausgehen.
Keyword-Stuffing
Ein häufiger Grund, warum Unternehmensprofile gesperrt werden, ist Keyword-Stuffing. Dabei geben Unternehmen nicht nur den Firmennamen an, sondern schmücken ihn mit zusätzlichen Wörtern (Keywords) aus. Statt „Haarstudio Frida“ könnte auf Google Maps also „Haarstudio Frida – tolle Frisuren zum günstigen Preis“ stehen. Aus SEO- und Marketing-Sicht macht dieses Vorgehen Sinn. Google jedoch verbietet Keyword-Stuffing und erlaubt nur den echten Namen des Unternehmens ohne Zusätze.
Unerlaubte Firmenbeschreibung
In ihrem Unternehmensprofil können sich Firmen vorstellen. Doch nur relevante und hilfreiche Informationen kommen infrage. Fällt die Firmenbeschreibung irrelevant oder übertrieben aus, ist sie nicht zulässig. Verboten sind z. B. Hinweise auf Werbeaktionen und Sonderangebote. Die AGBs nennen hier als Beispiele: „50 % Rabatt auf alles“ oder „Leckere Sandwiches für nur 2 €“. Auch Links sind nicht erlaubt. Diese müssen stattdessen im Website-Feld des Profils gepostet werden.
Erhebliche Änderungen
In der Regel Identitätsänderung legt die Plattform fest:
„Händler müssen ihre Unternehmensidentität korrekt angeben. Erhebliche Änderungen daran werden abgelehnt.“
Natürlich bedeutet dies nicht, dass Informationen wie Öffnungszeiten oder Kontaktdaten unverändert bleiben müssen. „Erhebliche Änderungen“ umfassen stattdessen Kern-Daten wie Unternehmensname, Branche oder Standort. Dazu drei Beispiele:
Ein Geschäft wird komplett umbenannt – z. B. von „Paulas Schreibwaren“ zu „Müller SEO GmbH“.
Es wird eine neue Branche eingetragen.
Der Unternehmensstandort ändert sich zu einer anderen Stadt.
In diesen Fällen geht Google berechtigterweise davon aus, dass es sich nicht mehr um dasselbe Unternehmen handelt. Wer solch drastische Änderungen am Profil vornimmt, sollte daher Belege bereithalten.
Inaktiver Inhaber
Nicht alle Unternehmen loggen sich regelmäßig in ihr Google-Unternehmensprofil ein. In diesem Fall könnte der Verdacht aufkommen, dass das Profil verwaist ist oder das Unternehmen nicht mehr besteht. Google kann den Zugriff auf das Profil sperren oder die Inhalte löschen. Dies geschieht jedoch erst nach einer Warnung. Unter Umständen müssen Sie sich einloggen und eine Aktion durchführen: z. B. das Profil aktualisieren oder die Geschäftsadresse bestätigen.
Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte
Diese Richtlinie betrifft nicht nur Unternehmer, sondern alle Google-Nutzer. Sie schließt eine ganze Reihe von Beiträgen aus – darunter:
Beleidigung und Hassrede
Irreführung anderer Nutzer
Jugendgefährdende Inhalte
Gewaltdarstellung
Gefährliche und illegale Inhalte
Sperrung eines anderen Google-Dienstes
Die Sperrung eines anderen Google-Dienstes kann auch die Sperrung des Unternehmensprofils zur Folge haben – selbst dann, wenn letzteres nicht gegen die Richtlinien verstößt.
Nehmen wir z. B. an, Sie besitzen einen YouTube-Kanal und laden verbotene Inhalte hoch. Unter Umständen reagiert Google auf diesen Verstoß mit einer Sperre aller Dienste. Dazu gehört auch Ihr Unternehmensprofil.
Dasselbe gilt umgekehrt. Ist Ihr Unternehmensprofil gesperrt, wirkt sich das auf andere Google-Dienste aus. Sie können dann z. B. nicht mehr Google Ads nutzen und Werbung schalten.
Weitere Gründe
Natürlich kommen noch mehr Ursachen infrage, wenn Ihr Unternehmensprofil gesperrt wurde. Diese umfassen z. B.:
Technische Fehler: Nicht immer liegt eine Sperrung vor, wenn Ihr Google-Unternehmensprofil gerade nicht sichtbar ist. Evtl. sind auch Bugs oder technische Probleme dafür verantwortlich. Diese werden von Google meist schnell behoben. Ihr Profil sollte spätestens nach wenigen Tagen wieder sichtbar sein.
Meldung durch einen anderen Nutzer: Google-Nutzer können Einträge wie Firmenprofile melden, wenn sie Zweifel an deren Echtheit haben. Anschließend wird das Profil vom Google-Support geprüft. Es kann so lange deaktiviert werden.
Verdacht auf Fremdzugriff: Besteht der Verdacht, dass Ihr Unternehmensprofil gehackt wurde, kann Google es deaktivieren – und erst wieder freigaben, nachdem Sie Ihre Identität bestätigt haben. Damit soll Missbrauch durch Betrüger verhindert werden. Ein Grund dafür, dass die Suchmaschine von Fremdzugriff ausgeht, können viele Änderungen am Profil (Name, Adresse, Kontaktdaten etc.) in kurzer Zeit sein.
Doppeltes Profil: Wurden zwei Profile für ein Unternehmen erstellt, kann Google eines davon – oder beide – sperren. Besitzer sollten Duplikate daher im Vorfeld zusammenführen.
Welche Folgen hat ein gesperrtes Google My Business Profil für die Online-Präsenz?
Google unterscheidet zwischen einer weichen und einer harten Sperrung.
Im ersten Fall wird das Unternehmensprofil lediglich deaktiviert. Es kann wiederhergestellt werden, wenn der Profilinhaber Daten korrigiert oder den entsprechenden Regelverstoß behebt. Bis dahin bleibt das Unternehmen (samt Bewertungen) auf Google sichtbar. Aufrufe sind weiterhin möglich. Sie können Ihr Profil jedoch nicht verwalten und auch nicht auf Bewertungen antworten.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen droht die harte Sperrung. Dann entfernt Google das Unternehmensprofil dauerhaft aus der Suchmaschine.
Sind gesperrte Unternehmen auf Google Maps sichtbar?
Wenn Ihr Unternehmensprofil dauerhaft gesperrt wird, ist es auf Google Maps nicht mehr zu finden.
Kunden gehen dann vermutlich davon aus, dass Ihr Unternehmen geschlossen ist. Die Folge können drastische Umsatzeinbußen sein. Dazu kommt der Fakt, dass die meisten Menschen heute Unternehmen auf Google suchen und vergleichen. Online-Sichtbarkeit ist das A und O. Neukunden zu gewinnen und sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen, kann mit einem gesperrten Profil schwierig oder gar unmöglich werden.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihr Google Unternehmensprofil so schnell wie möglich wieder zu entsperren.
Darf Google ein My Business-Profil ohne Grund sperren?
Oft kommt es vor, dass Google Unternehmensprofile ohne Angabe von Gründen sperrt – oder diese Gründe nur vage formuliert. Unternehmer sehen so nicht, gegen welche Richtlinien sie (angeblich) verstoßen haben.
Dies ist nicht erlaubt. Stattdessen muss sich Google an geltendes Recht halten und die Sperrung begründen. Relevant sind hier vor allem zwei Gesetze:
Digital Services Act (DSA)
Seit Februar 2024 gilt in der gesamten Europäischen Union der Digital Services Act (DSA): eine EU-Richtlinie, die die Transparenz und Fairness von Online-Diensten verbessern soll.
Artikel 17 schreibt vor:
(1) „Die Hostingdiensteanbieter legen allen betroffenen Nutzern eine klare und spezifische Begründung für alle folgenden Beschränkungen vor, die mit der Begründung verhängt werden, dass es sich bei den vom Nutzer bereitgestellten Informationen um rechtswidrige Inhalte handelt oder diese nicht mit ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sind:“
Zu diesen Beschränkungen zählt auch die Sperrung von Nutzerkonten.
Google muss Nutzer über diese Sperrung informieren. Eine allgemeine Begründung wie („Verstoß gegen die Richtlinien“) ist nach dem DSA nicht mehr erlaubt. Stattdessen muss dargelegt werden, gegen welche Richtlinie Nutzer genau verstoßen haben.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Willkürliche Sperren von Unternehmensprofilen stellen einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar.
Relevant ist hier § 19 GWB: Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen.
Wiederholt bestätigte der Gesetzgeber, dass es sich bei Google um ein solches marktbeherrschendes Unternehmen handelt. Der Grund liegt in dessen Marktanteil und der mangelnden Konkurrenz. Wenn es um die Online-Suche von Unternehmen geht, ist Google nahezu alternativlos.
Konkret heißt es in § 19 GWB, Abs. 2:
„Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen
ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen.“
Dies ist z. B. der Fall, wenn Google Ihr Unternehmensprofil willkürlich sperrt. Stattdessen muss Google (wie schon durch den DSA gefordert) Gründe darlegen. Außerdem haben betroffene Unternehmen ein Recht auf Anhörung. Sie müssen die Gelegenheit erhalten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Zwei Gerichtsurteile gegen andere marktbeherrschende Unternehmen – Facebook und Amazon – haben dies bestätigt:
LG Düsseldorf (vgl. Urt. v. 18.04.2024, Az. 14d O 1/23)
LG München I (vgl. Beschl. v. 14.01.2021, Az. 37 O 204/21)
Wie können Sie Ihr Google Unternehmensprofil entsperren?
1. Einspruch per Formular
Nutzer haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Sperrung Ihres My Business-Kontos zu erheben. Dafür stellt Google ein eigenesFormularbereit. Sie müssen in Ihrem Einspruch begründen, warum die Sperrung unzulässig ist und ggf. Nachweise liefern. Googles Support prüft anschließend den Fall.
Leider zeigt unsere Erfahrung, dass ein Einspruch nur selten Erfolg bringt. Weitaus öfter werden Unternehmen vom Google Support mit automatisierten Antworten „abgespeist“ und ihr Konto bleibt gesperrt.
Darum empfehlen wir: Wenden Sie sich direkt an Google, um gegen die Sperre vorzugehen.
2. E-Mail an Google
Schreiben Sie Google direkt per Mail an und nehmen Sie Bezug auf die Sperrung Ihres Unternehmenskontos.
Dabei weisen Sie darauf hin, dass dieses Unternehmenskonto für Sie äußerste Wichtigkeit hat – einerseits, um Kunden zu gewinnen, andererseits, um Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten. Durch die Sperrung entstehen Ihnen drastische Umsatzeinbußen und Reputationsschäden.
Hinweis auf Sperre ohne Vorwarnung
Aus der E-Mail sollte hervorgehen, dass die Sperrung ohne Vorwarnung und ohne Angabe einer klaren und spezifischen Begründung erfolgte.
Dies verstößt – wie bereits erwähnt – gegen Art. 17 des Digital Services Act (DSA).
Aufforderung zur Begründung der Sperrung
Nun fordern Sie Google auf, die Sperrung des Unternehmenskontos zu begründen – und zwar innerhalb einer Frist von 7 Tagen. Die Begründung muss den Anforderungen des Art. 17 Abs. 3 DSA genügen. Google hat zu belegen, auf welcher Grundlage die Entscheidung zur Sperre beruht und gegen welche Vertrags- oder Rechtsgrundlage Sie angeblich verstoßen haben.
Dieser Abschnitt setzt den ersten juristischen Hebel an. Er beruft sich auf unmittelbar geltendes EU-Recht und zwingt Google, aus der Deckung zu kommen. Eine pauschale Antwort ist rechtlich nicht mehr haltbar. Dies schafft die Grundlage für die weitere Argumentation.
Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Sperrung
Weisen Sie Google darauf hin, dass die unrechtmäßige Sperrung gegen § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verstößt. Dadurch wird Ihr Unternehmen unbillig im Wettbewerb behindert. Mit Bezug auf einschlägige Gerichtsurteile machen Sie deutlich, dass eine Kontosperrung ohne vorherige Anhörung und nachvollziehbare Begründung kartellrechtswidrig ist.
Hier wird das schärfste Schwert, das Kartellrecht, ins Feld geführt. Der Verweis auf die Marktbeherrschung und einschlägige Gerichtsurteile signalisiert, dass die rechtliche Situation bekannt ist und die Bereitschaft besteht, diese gerichtlich durchzusetzen. Dies erhöht den Druck auf die Rechtsabteilung von Google, den Fall ernst zu nehmen.
Zusicherung der Richtlinienkonformität und Beweisangebot
Zum Schluss sollten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass Ihr Unternehmensprofil den Richtlinien von Google entspricht. Sie haben alle relevanten Angaben geprüft und gegebenenfalls angepasst.
Außerdem empfiehlt es sich, folgende Dokumente (in Kopie) zur E-Mail anzuhängen:
Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug
Aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens
Foto der Außenbeschilderung Ihres Geschäftsgebäudes
Damit weißen Sie nach, dass Ihr Geschäftsbetrieb legitim und Ihre Daten korrekt sind.
Eine Muster-E-Mail finden Sie hier: (Link zur E-Mail)
Ihr Unternehmensprofil wurde gesperrt? Wenden Sie sich an uns!
Natürlich beraten wir Sie gern persönlich, wenn Ihr Unternehmensprofil gesperrt wurde. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT- und Medienrecht wissen wir genau, an welche Regeln sich Google halten muss. Wir helfen Ihnen, Ihr Profil wieder zu entsperren. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung.
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