Expedia Bewertungen löschen lassen – so schützen Sie Ihre Reputation
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Millionen von Kunden buchen Hotels, Pauschalreisen, Mietwagen, Flüge und andere Leistungen auf Expedia.de. Wer auf dieser Plattform positiv bewertet wird, darf sich über mehr Gäste und einen höheren Umsatz freuen. Doch leider fallen nicht alle Rezensionen wahrheitsgemäß aus. Oft werden falsche Tatsachen behauptet, um dem Ruf von Anbietern zu schaden.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. In dieser Übersicht zeigen wir Ihnen, welche Bewertungen Expedia verbietet und – noch wichtiger – welche Bewertungen gegen geltendes Recht verstoßen. Anschließend erfahren Sie, wie sich Expedia-Rezensionen löschen lassen.
Expedia.de Bewertungen löschen – das Wichtigste zusammengefasst
- Reisende, die eine Leistung über Expedia gebucht haben, dürfen den Anbieter bewerten und ihre Erfahrung teilen. Jedoch sind nicht alle Äußerungen erlaubt.
- Die Expedia-Richtlinien verbieten u. a. Beleidigungen, obszöne Beiträge, Spam, Werbung und Plagiate.
- Werden Tatsachen behauptet, die dem Ansehen eines Unternehmens schaden, müssen diese Tatsachen wahr sein. Falsche, ehrschädigende Aussagen verletzen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und können auch strafrechtlich relevant sein (üble Nachrede oder Verleumdung).
- Ebenfalls verboten sind Rezensionen von Personen, die nie Kontakt mit dem bewerteten Anbieter hatten.
- Expedia muss Rezensionen nicht vor der Veröffentlichung prüfen. Die Prüfpflicht tritt jedoch ein, wenn das Portal vom Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird.
- Rechtswidrige Bewertungen müssen gelöscht werden. Ansonsten haftet das Portal für den Rechtsverstoß. Ein Anwalt mit Fokus auf IT- und Medienrecht kann diesen Anspruch auf Löschung für Sie durchsetzen.
Was ist Expedia.de?
Expedia ist eine der weltweit führenden Buchungsplattformen für Urlauber. Sie wird von der Expedia Group mit Sitz in Bellevue, USA, betrieben. Zu den zahlreichen Ablegern gehört expedia.de. Auf dieser Website können User u. a. Flüge, Hotels, Ferienwohnungen, Mietwagen, Eintrittskarten und Reisen buchen.
Expedia bietet diese Services nicht selbst an, sondern vermittelt zwischen Anbietern (sog. Expedia-Partnern) und Kunden. Das Portal behält dafür eine Provision für jede abgeschlossene Buchung ein. Partner wiederum haben die Möglichkeit, ihr Angebot auf der Website zu präsentieren und mehr Gäste zu erreichen. Darüber hinaus bietet Expedia.de ein Partnerprogramm für Reisebüros an.
Wie funktionieren Expedia-Bewertungen?
Auf Expedia lassen sich Reiseanbieter, Hotels etc. nicht nur buchen, sondern auch bewerten.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Buchung. Nach dem Check-Out – bzw. nach Ende der gebuchten Aktivität – erhalten Kunden einen Link per E-Mail. Sie werden dann zur Bewertungsfunktion weitergeleitet.
Je nach Angebot lassen sich unterschiedliche Aspekte bewerten: z. B. die Sauberkeit des Hotelzimmers oder den Zustand des Mietwagens. Das Portal erstellt aus diesen Punkten dann eine Gesamtwertung von 1 bis 10. Alle Kundenbewertungen zusammen ergeben die Durchschnittsbewertung.
Wann können Expedia Bewertungen abgegeben werden?
Expedia bietet Rezensenten weniger zeitliche Flexibilität als andere Bewertungsportale. Feedback für Hotels muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Aufenthalt abgegeben werden. Außerdem bleiben Rezensionen nicht unbegrenzt online. Laut Expedia werden sie nach drei Jahren entfernt – außer, wenn das Hotel nur wenige Reviews vorweisen kann. Genaue Zahlen nennt Expedia nicht.
Sind Expedia-Bewertungen anonym?
Expedia-Bewertungen sind in dem Sinne anonym, dass keine Klarnamen angezeigt werden. Über der Rezension steht der Name, den Nutzer freiwillig angeben – oder einfach nur „verifizierter Reisender“.
Die Anonymität gegenüber dem Portal ist eingeschränkt. Da jede Bewertung an eine Buchung gekoppelt ist, für die persönliche Daten verlangt werden, kann Expedia den Verfasser identifizieren. Diese Daten werden jedoch nicht weitergegeben. Expedia schreibt dazu in den Inhaltsrichtlinien
„Wir unterstützen nicht den direkten Kontakt der Partnerunterkünfte mit den Bewertern.“
und
„Wir geben keine personenbezogenen Daten über Bewertungsautoren oder ihre Transaktionen an Partnerunterkünfte weiter.“
Warum sind Expedia.de-Bewertungen so wichtig?
Online-Bewertungen sind eines der wichtigsten Kriterien für Kunden, die Hotels vergleichen.
Dabei spielt die Sichtbarkeit eine große Rolle. Expedia gehört zu den wichtigsten Buchungsplattformen weltweit. Das Portal ist in 70 Ländern der Welt vertreten und hostet mehr als 2 Millionen Unterkünfte. Reviews sind für viele Leser sichtbar – auch weil sie auf Tochter-Plattformen wie Hotels.com oder Trivago angezeigt werden.
Anbieter, die positives Feedback erhalten, können ihre Reputation stärken und sich gegenüber Mitbewerbern absetzen. Doch natürlich ist auch das Gegenteil denkbar. Negative Expedia-Bewertungen wirken sich auf das Vertrauen potenzieller Kunden aus. Sie können für Unterkünfte sogar existenzgefährdend sein.
Schlechte Erfahrungen mit Expedia – ein Risiko für Anbieter
Nicht immer sind Unterkünfte bzw. Reiseanbieter schuld an negativen Expedia-Bewertungen. Wie bereits erwähnt, bietet Expedia keine Dienstleistungen an, sondern vermittelt diese nur. Dadurch können Missverständnisse und Schwierigkeiten beim Buchungsprozess, der Bezahlung etc. entstehen. Viele Kunden sind mit Expedia.de unzufrieden, wie Reviews auf Websites wie Trustpilot und Smavel zeigen. In Foren und auf Social Media finden sich zahlreiche negative Erfahrungsberichte über den Kundenservice.
Dies birgt ein großes Risiko. Es kommt vor, dass Gäste ihren Frust am Anbieter auslassen und eine negative Bewertung hinterlassen.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger zu verstehen, gegen welche negativen Expedia-Bewertungen Sie vorgehen können.
Welche Expedia-Bewertungen sind verboten?
Expedia.de Richtlinien
Expedia-Reviews sind nicht erlaubt, wenn sie die Inhaltsrichtlinien des Portals verletzen. Verstöße umfassen u. a.:
Keine Unterkunft auf Expedia gebucht
Expedia-Bewertungen müssen sich auf Erfahrungen beziehen, die Kunden mit dem bewerteten Hotel, Reiseanbieter, Vermieter etc. gemacht haben. Rezensionen aufgrund von Hörensagen sind verboten.
Laut eigenen Angaben behält es sich Expedia vor, Nachweise für diesen Kundenkontakt zu verlangen. Dann muss z. B. der Aufenthalt schriftlich bestätigt werden. Natürlich kann es vorkommen, dass Gäste zwar ein Zimmer gebucht, aber nicht dort übernachtet haben – etwa aufgrund eines Verschuldens der Unterkunft. Auch in diesem Fall ist eine Bewertung möglich.
Expedia fordert dann laut den Inhaltsrichtlinien:
„einen Nachweis dafür, dass Sie aufgrund des verspäteten Handelns der anderen Partei nicht in der Lage waren, Ihren Aufenthalt anzutreten“
Anstößige Inhalte
Wie die meisten Bewertungsportale verbietet Expedia.de Beiträge, die vulgär, obszön, pornografisch, gewaltverherrlichend, beleidigend oder diskriminierend sind.
Interessenskonflikte
Rezensenten dürfen keine Unterkünfte bewerten, die ihnen selbst gehören oder von ihnen verwaltet werden. Es darf keine Verbindung bestehen. Reviews durch Eigentümer, Mitarbeiter oder Partner sind damit ausgeschlossen.
Posten von personenbezogenen Daten
In Beiträgen personenbezogene Daten zu nennen – z. B. Namen oder Adressen von Hotel-Mitarbeitern – ist verboten.
Werbung
Werbung ist in Expedia-Bewertungen untersagt. So dürfen Rezensenten Leser nicht dazu auffordern, ein anderes Hotel zu buchen.
Nennen von Preisen
Rezensenten dürfen keine konkreten Preise nennen. Expedia.de verbietet in den Guidelines auch das Nennen von „Preisspannen oder andere Preisinformationen“.
Plagiate und Urheberrechtsverstöße
Wer einen Beitrag postet, muss die Rechte an dessen Inhalt besitzen. Das betrifft zum einen den Text und zum anderen Fotos. Das Veröffentlichen von Plagiaten und urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial ist verboten.
Erfahrungen mit Expedia
Beiträge müssen sich auf die konkrete Übernachtung, Reise oder Aktivität beziehen. Wer die Bewertungsfunktion dagegen nutzt, um von schlechten Erfahrungen mit Expedia.de zu berichten, verstößt gegen die Inhaltsrichtlinien.
Geltendes Recht
Beleidigungen
Meinungsäußerungen sind auf Expedia erlaubt. Die Meinungsfreiheit findet jedoch dort ihre Grenzen, wo andere Personen oder Unternehmen in ihrer Ehre verletzt werden. Dann liegt ein Verstoß gegen §185 StGB vor. Beispiele für Formalbeleidigungen wären Äußerungen wie „der Mitarbeiter des Hotels ist ein Idiot“ oder „das Reiseunternehmen ist eine Bande von Betrügern.“
Nicht immer fällt es leicht, die Grenze zwischen erlaubten Meinungsäußerungen und Beleidigungen zu ziehen. Gerichtsurteile haben entschieden, dass Kritik polemisch und überspitzt ausfallen darf. Ist jedoch keine Auseinandersetzung mit einer Sache zu erkennen und zielt die Äußerung lediglich darauf ab, eine Person herabzuwürdigen, spricht man von Schmähkritik. Diese Form der Kritik fällt nicht unter die Meinungsfreiheit.
Wichtig: Ob es sich um Schmähkritik handelt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Betrachten wir dazu beispielhaft folgende Aussage:
„Der Mitarbeiter des Hotels ist unfähig.“
Ein Gericht müsste nun entscheiden: Handelt es sich um Kritik am Verhalten des Mitarbeiters oder an seiner Person? Im ersten Fall wäre die Kritik erlaubt; im zweiten Fall nicht. Dafür müsste nicht nur die Äußerungen selbst, sondern auch ihr Kontext berücksichtigt werden.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Artikel Was ist Schmähkritik?
Falsche Tatsachenbehauptungen
Der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung mag im Alltag kaum bewusst sein. Er ist jedoch äußerst wichtig, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Online-Bewertungen geht.
Bei Meinungsäußerungen handelt es sich um subjektive Werturteile. Diese spiegeln das persönliche Empfinden des Urhebers wieder. Sie lassen sich weder beweisen noch widerlegen. Beispiele dafür wären Äußerungen wie:
- „Das Zimmer hat mir nicht gefallen.“
- „Der Mietwagen entsprach nicht meinen Vorstellungen.“
- „Meine Erfahrungen mit dem Kundenservice waren negativ.“
Solche Äußerungen fallen in den Schutzbereich von Art. 5 GG, solange keine Beleidigung oder Schmähkritik vorliegt. Auch eine Begründung der Meinung ist nicht vorgeschrieben.
Anders sieht es aus, wenn in Expedia-Reviews konkrete Tatsachen behauptet werden – z. B.:
- „Das Hotelzimmer war voller Ungeziefer.“
- „Die Rezeption war den ganzen Tag nicht erreichbar.“
- „Ich wurde vom Hotel um mein Geld betrogen.“
Diese Behauptungen sind geeignet, dem Ansehen eines Hotels zu schaden. Sofern die behauptete Tatsache nicht nachweislich wahr ist, handelt es sich um üble Nachrede (§186 StGB). Weiß der Verfasser selbst, dass seine Behauptung falsch ist, liegt Verleumdung (§187 StGB) vor. Ebenfalls verboten ist es, falsche, ehrschädigende Tatsachen über Mitbewerber – z. B. andere Hotels – zu verbreiten (§ 4 UWG).
Die Beweislast liegt beim Verfasser. Er muss – im Zweifelsfall vor Gericht – beweisen, dass seine Aussage wahr ist.
Bei Online-Bewertungen stellt sich jedoch eine schwierige Frage: Wer ist für den Inhalt der Bewertung verantwortlich – der Nutzer oder das Portal, das die Bewertung veröffentlicht hat?
Genau mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof im Jahr 2015 (BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13). Das Urteil: Bewertungsportale machen sich veröffentlichte Bewertungen nicht automatisch zu eigen. Sie können nur als Verbreiter gelten, wenn sie die Bewertung inhaltlich beeinflussen. Eine rein technische Aufbereitung oder Darstellung zählt nicht dazu.
Dies heißt natürlich nicht, dass Bewertungsportale falsche Tatsachenbehauptungen auf ihrer Website einfach stehen lassen dürfen. Wenn sie auf den Rechtsverstoß hingewiesen werden – etwa vom Hotel oder dessen Rechtsbeistand – muss die rechtswidrige Bewertung gelöscht werden. Dazu kommen wir weiter unten.
Bewertungen ohne Kundenkontakt
Zwar genießt die Meinungsfreiheit in Deutschland einen hohen Schutz. Doch Gerichte haben entschieden: Meinungsäußerungen, die dem Ruf von Unternehmen schaden und keine tatsächlichen Anknüpfungspunkte besitzen, sind verboten.
Im Kontext von Bewertungen heißt dies: Nur Personen, die tatsächlich Kontakt zu einem Hotel hatten, dürfen es bewerten.
Betrachten wir dazu folgendes Beispiel: Ein Nutzer hat ein Hotel auf Expedia gebucht und bewertet das Hotel negativ. Bemängelt wird die Qualität des Zimmers. Der Gast ist jedoch nie im Hotel erschienen, weil er seine Buchung vor dem Check-in storniert hat. In diesem Fall dürfte der Gast das Hotel nicht bewerten – selbst wenn er keine Tatsachenbehauptungen, sondern nur subjektive Werturteile aufstellt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018 - 324 O 63/17).
Gekaufte Bewertungen
Nicht nur Gäste, sondern auch Unterkünfte können gegen geltendes Recht verstoßen – z. B., wenn sie Expedia-Bewertungen kaufen. Es handelt sich dann nicht um authentische Bewertungen. Stattdessen erhalten Rezensenten Geld, damit sie positives Feedback abgeben.
Expedia.de weist darauf hin, dass Beiträge in folgendem Fall entfernt werden:
„Die Bewertung ist nachweislich gefälscht oder wurde in betrügerischer Absicht abgegeben.“
Darüber hinaus verstoßen gekaufte Bewertungen gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Werden Anreize für eine Bewertung geboten, muss der kommerzielle Charakter offengelegt werden. Andernfalls liegt eine irreführende geschäftliche Handlung nach §5 UWG vor.
Anreize umfassen dabei nicht nur Geldleistungen, sondern auch:
- Rabatte und Preisnachlass (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010 - I-4 U 136/10).
- Gutscheine (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 28.12.2021, Az.: 11 O 12/21).
- Teilnahme an einem Gewinnspiel(vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.08.2020, Az. 6 U 270/19).
Bereits das Bitten um positive Rezensionen ist – obwohl nicht explizit durch die Expedia-Guidelines verboten – problematisch. In diesem Fall wird versucht, die unvoreingenommene Meinung des Rezensenten zu beeinflussen. Ob es sich dann noch um eine authentische Bewertung handelt, ist fraglich.
Stattdessen sollten Anbieter ihre Kunden neutral um Bewertungen bitten. Anfragen wie „Bewerten Sie uns auf Expedia.de“ oder „Posten Sie Ihre ehrliche Meinung auf Expedia.de“ stellen nach geltendem Recht und den Expedia-Inhaltsrichtlinien kein Problem dar.
Prüft Expedia.de Bewertungen vor der Veröffentlichung?
Rechtswidrige oder gefälschte Bewertungen sind nicht nur für bewertete Anbieter ärgerlich. Sie schaden auch der Bewertungsplattform selbst, da sie das Vertrauen der Nutzer untergraben.
Aus diesem Grund prüft Expedia.de alle Beiträge vor der Veröffentlichung. Das Portal verwendet eigenen Angaben zufolge Automatisierungstools, die eine Konformität mit den Expedia-Guidelines sicherstellen sollen. Wie bei Google dürfte es sich um eine Prüfung per KI handeln. So werden bestimmte Äußerungen wie Beleidigungen, Spam, Plagiate und Werbung automatisch erkannt. Die KI kann diese Bewertungen dann an menschliche Moderatoren weiterleiten, die eine weitere Prüfung vornehmen.
Bei einem Verstoß gegen die Expedia-Inhaltsrichtlinien wird die Bewertung abgelehnt. Expedia informiert den Verfasser darüber. Laut dem Portal hat der Verfasser manchmal die Gelegenheit, seine Bewertung zu ändern und erneut zur Moderation einzureichen.
Dieser zweistufige Prüfprozess ist in der Lage, viele Äußerungen zu blocken: z. B. offensichtliche Beleidigungen, Spam-Kommentare oder Bewertungen, die nichts mit dem Hotel zu tun haben. Doch eine inhaltliche Prüfung findet nicht statt. Expedia.de prüft nicht, ob Behauptungen in Rezensionen auch der Wahrheit entsprechen.
Damit bewegt sich Expedia.de im rechtlichen Rahmen. Nach dem Jameda II-Urteil des BGH. müssen Hostprovider Bewertungen vor der Veröffentlichung nicht auf Rechtsverletzungen prüfen.
Ein Beispiel: Der Gast eines Hotels schreibt, dass sein Zimmer von Schimmel befallen war. Expedia.de ist nicht verpflichtet, den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu überprüfen. Die Prüfpflicht tritt nach dem Urteil des BGH erst ein, wenn der Host-Provider Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt – d. h., wenn das Hotel die Bewertung an Expedia gemeldet hat.
Können Unternehmen auf Expedia-Bewertungen antworten?
Mithilfe der Kommentar-Funktion können Expedia-Partner auf abgegebene Bewertungen antworten. Ob sich dies empfiehlt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Auf der einen Seite wissen viele Kunden Rückmeldungen zu schätzen – z. B. ein Danke für eine positive Bewertung. Falls Sie das negative Feedback nachvollziehen können, kommt auch eine Entschuldigung infrage. So fühlen sich Gäste ernstgenommen.
Anders sieht es jedoch bei Rezensenten aus, die falsche Tatsachen verbreiten und Ihrem Ruf schaden wollen. Diese Rezensenten lassen sich durch eine Antwort nur selten beschwichtigen oder umstimmen. Dazu kommt: Es ist für Verfasser nicht einfach möglich, ihre Beiträge nachträglich zu ändern.
Unternehmen sollten außerdem den Datenschutz beachten. Selbst wenn Ihnen der Gast bekannt ist, dürfen Sie dessen Namen nicht ohne Einwilligung in der Antwort nennen. Sonst könnten Sie gegen Art. 6 der DSGVO verstoßen.
Können Unterkünfte ihre Gäste auf Expedia.de bewerten?
Reviews für Gäste sind auf Expedia.de nicht vorgesehen. Eine Ausnahme ist Vrbo – eine Ferienhaus-Plattform, die zur Expedia Group gehört. Dort haben sowohl Anbieter als auch Gäste die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen eine Bewertung abzugeben. Die Bewertungen werden dann zeitgleich veröffentlicht.
Wie kann ich rechtswidrige Bewertungen an Expedia.de melden?
Wie bereits erwähnt, löscht Expedia rechtswidrige Bewertungen nicht automatisch. Hotels müssen das Portal stattdessen auf den Rechtsverstoß hinweisen. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Meldeformular von Expedia
Um den Anforderungen des Digital Services Act (DSA) gerecht zu werden, hat Expedia.de ein Meldeformular eingerichtet. Damit können Bewertungen elektronisch beanstandet werden.
Expedia-Partner müssen sich dafür im Portal anmelden – entweder auf der Webseite oder in der App. Auf der Unterseite „Hilfe und Support“, unter „Gäste“, findet sich der Link „Gästebewertungen löschen“. Dieser führt zu den Inhaltsrichtlinien. Klicken Sie nun unten auf der Seite den Link zum Formular an. Hier müssen mehrere Angaben gemacht werden: darunter Name, Adresse, Expedia-ID sowie Titel, Datum und Text der Bewertung.
Außerdem verlangt Expedia einen Grund dafür, warum eine Bewertung gelöscht werden soll. Partner müssen den passenden Grund per Dropdown-Menü auswählen. In einem Textfeld können weitere Angaben gemacht werden.
Expedia direkt kontaktieren
Nicht alle Partner wollen das Meldeformular von Expedia nutzen – z. B., weil sie unsicher sind, welchen Grund für die Meldung sie angeben müssen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Expedia direkt zu kontaktieren. Partner in Europa nutzen dafür die E-Mail-Adresse eunotifications@expedia.com.
Wie im Meldeformular müssen Sie Angaben darüber machen, warum die Bewertung zu löschen ist. Außerdem verlangt Expedia eine Bestätigung, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind.
Rechtsanwalt mit der Löschung beauftragen
Zwar ist es möglich, rechtswidrige Bewertungen selbst an Expedia zu melden. Doch dieses Vorgehen birgt mehrere Risiken. Zum einen müssen Sie schlüssig argumentieren, warum die Bewertung gegen die Expedia-Inhaltsrichtlinien und/oder geltendes Recht verstößt. Das fällt vor allem bei komplexen Fällen schwer – z. B., wenn Gäste falsche Tatsachen behaupten, die sich schwer beweisen oder widerlegen lassen.
Dazu kommt die Dauer des Prüfverfahrens.Expedia macht zu diesem Thema folgende Angaben:
„Der Zeitaufwand für die Prüfung von Hinweisen kann von Fall zu Fall variieren, im Allgemeinen bemühen wir uns jedoch, Ihnen so schnell wie möglich Bescheid zu geben.“
Dieser Hinweis dürfte für Expedia-Partner kaum befriedigend sein. Je länger das Prüfverfahren dauert, desto länger bleibt die rechtswidrige Bewertung online und schadet Ihrem Ruf. Unsere Erfahrung zeigt: Bewertungs-Portale reagieren oft nur schleppend auf die Anfragen von Nicht-Juristen.
Selbst wenn Bewertungen gelöscht werden, ist das Risiko nicht beseitigt. Der Rezensent könnte Sie erneut negativ bewerten. In dem Fall müssten Sie gegen jede Fake-Bewertung einzeln vorgehen.
Expedia-Bewertungen mit Rechtsanwalt löschen – Ihre Vorteile
Wenn Sie rechtswidrige Bewertungen zuverlässig und schnell löschen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Als Rechtsanwaltskanzlei für IT- und Medienrecht wissen wir, welche Bewertungen verboten sind und an welche Pflichten sich Bewertungsportale wie Expedia halten müssen:
- Notice and Takedown-Verfahren: Wir nutzen das Notice and Takedown-Verfahren, das auf der Rechtsprechung des BGH basiert. Dabei kontaktieren wir Expedia direkt und weisen auf die rechtswidrige Bewertung hin.
- Beweislastumkehr: Das Portal muss die Bewertung nun prüfen und Nachweise dafür erbringen, dass sie rechtmäßig ist. Ihr Vorteil: Die Beweislast liegt nicht mehr bei Ihnen, sondern bei Expedia. Werden keine Nachweise erbracht oder kommt Expedia seiner Prüfpflicht nicht nach, haftet das Portal für den Rechtsverstoß.
- Keine Verzögerungstaktiken: Auch Verzögerungstaktiken müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Die Prüfpflicht tritt unverzüglich nach Hinweis auf den Rechtsverstoß ein. Das Portal ist verpflichtet, die Nachweise innerhalb einer angemessenen Frist (meist 7 Tage) vom Rezensenten zu verlangen.
- Gerichtliche Durchsetzung: Reagiert das Bewertungs-Portal nicht, können wir weitere Schritte ergreifen – z. B. eine einstweilige Verfügung. Damit setzen wir den Anspruch auf Löschung vor Gericht durch. Die Rechtskosten muss das Portal tragen.
Sie haben eine negative, rechtswidrige Bewertung auf Expedia.de erhalten? Dann kontaktieren Sie uns am besten sofort und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.
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