Abmahnung für Robert Habeck: SO DONE darf nicht mehr werben
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Der Wirtschaftsminister der Grünen, Robert Habeck, sah sich kürzlich mit einer Abmahnung konfrontiert, nachdem er seine Unterstützung für die umstrittene Anschwärz-Agentur „SO DONE“ angeboten hatte. Die Agentur, die durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) das Internet nach vermeintlichen „Hass-Kommentaren“ durchforstet, hat unter anderem auch Politiker dazu gebracht, hunderte Anzeigen gegen solche Kommentare zu stellen. Neben Habeck hatten auch andere prominente Politiker, darunter der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sowie die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Werbung für das Unternehmen gemacht.
Montag, 09.12.2024, 14:11 Uhr: SO DONE Habeck: Warum ich wegen illegaler Rechtsdienstleistungen abgemahnt habe!
Habeck, der ursprünglich mit seinem Namen und seiner prominenten politischen Rolle für die Agentur geworben hatte, sah sich nun gezwungen, diese Unterstützung zurückzuziehen. Es war jedoch keineswegs eine freiwillige Entscheidung, sondern das Resultat einer rechtlichen Auseinandersetzung, die in einer Unterlassungserklärung endete. Die Abmahnung wurde von dem Berliner Rechtsanwalt Imanuel Schulz ausgesprochen, der bereits zuvor gegen „SO DONE“ vorgegangen war.
Der Hintergrund dieser rechtlichen Schritte liegt in der Art und Weise, wie „SO DONE“ seine Dienstleistungen beworben hatte. Die Agentur hatte den Eindruck erweckt, sie könne mithilfe von KI-Technologie Kommentare im Internet auf strafrechtliche Relevanz überprüfen – eine Tätigkeit, die in Deutschland ausschließlich Anwälten vorbehalten ist. Schulz kritisierte diese Praxis als unzulässig und forderte sowohl von „SO DONE“ als auch von Habeck eine öffentliche Zurücknahme ihrer Unterstützung.
Die Werbung mit Habecks Namen beinhaltete ein Zitat des Ministers, das auf der Webseite der Agentur veröffentlicht war. In dem Zitat erklärte Habeck, dass er sich entschieden habe, gegen Beleidigungen und Bedrohungen im Internet vorzugehen, die „Recht und Gesetz verletzen“. Der Grünen-Politiker sprach sich dafür aus, der Zerstörung des demokratischen Diskurses entgegenzutreten und die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates zu betonen.
Doch auch dieses Engagement, das ursprünglich als Unterstützung für die Bekämpfung von Hasskommentaren verstanden werden sollte, stieß auf rechtliche Bedenken. Rechztsanwalt Schulz argumentierte, dass die Werbemaßnahme nicht nur unzulässig, sondern auch problematisch war, weil sie ein rechtswidriges Geschäftsmodell unterstützte. Habeck, der mit seinem Amt als Minister und seiner politischen Einflussnahme geworben hatte, sah sich gezwungen, der Agentur „SO DONE“ das Recht zu entziehen, sein Bild und Zitat weiterhin für werbliche Zwecke zu nutzen.
Diese Auseinandersetzung verdeutlicht die komplexen rechtlichen und ethischen Fragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz für die Überprüfung von Internetkommentaren aufgeworfen werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion über die Grenzen der KI-Technologie und deren Anwendung auf die juristische Praxis in Deutschland weiterentwickeln wird. In jedem Fall zeigt der Fall Habeck, wie wichtig es für politische Akteure ist, ihre öffentlichen Statements und die Unterstützung von Unternehmen sorgfältig zu prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.