eBay Bewertung löschen lassen – Tipps vom Anwalt
Lesedauer: 20 Minuten


eBay-Bewertungen haben einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Da ist es umso ärgerlicher, wenn Händler negative, ungerechtfertigte Rezensionen erhalten. Diese können dem Ruf Ihres eBay-Shops nachhaltig schaden.
Zum Glück sind nicht alle Bewertungen auf eBay erlaubt. Die Regeln der Verkaufsplattform verbieten bestimmte Inhalte. Noch wichtiger ist geltendes Recht. Beleidigungen, Schmähkritik und falsche Behauptungen sind auch auf Online-Verkaufsplattformen untersagt. Solche eBay-Bewertungen können Sie löschen lassen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten zur Löschung es gibt – und wie Ihnen ein Anwalt dabei helfen kann.
eBay Bewertung löschen – das Wichtigste zusammengefasst
Kunden, die ein Produkt auf eBay gekauft haben, dürfen den Verkäufer bewerten. Die Abgabe einer eBay-Bewertung ist freiwillig.
Wer eine eBay-Bewertung schreibt, muss sich sowohl an die internen Richtlinien der Plattform als auch an geltendes Recht halten.
Beleidigungen, Schmähkritik, falsche Tatsachenbehauptungen und andere Verstöße sind auf eBay verboten.
Erhalten Händler eine ungerechtfertigte Bewertung, können sie den Käufer bitten, die eBay-Bewertung zu ändern.
Ebenso ist es möglich, die Bewertung an den eBay-Support zu melden.
Beide Methoden haben nicht immer Erfolg. Wer Bewertungen zuverlässig löschen möchte, sollte sich an eine Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT- und Medienrecht wenden.
Wie funktioniert das Bewertungssystem auf eBay?
eBay Bewertungen müssen sich auf ein konkretes Produkt beziehen. Darum können sie erst abgegeben werden, wenn der Verkauf abgeschlossen und das Produkt geliefert wurde.
Anschließend sehen Käufer die Option „Bewertung abgeben“ in ihrer Kaufübersicht. Sie haben dafür 60 Tage Zeit. eBay schickt außerdem eine E-Mail, um Käufer auf diese Option hinzuweisen.
Das Bewertungssystem selbst funktioniert ähnlich wie auf Google, Amazon, Trustpilot und Co. Kunden können bis zu 5 Sterne vergeben, wobei 1 Stern die schlechteste und 5 Sterne die beste Wertung darstellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einzelne Aspekte zu bewerten: z. B., ob die Ware der Beschreibung entsprach und pünktlich geliefert wurde.
Auch ein Text ist möglich, um die Transaktion genauer zu beschreiben – wird jedoch von eBay nicht verlangt.
Wie wirken sich negative eBay-Bewertungen aus?
So gut wie alle Bewertungsportale zeigen Bewertungen öffentlich an. Das trifft auch auf eBay zu. Käufer können auf einen Blick sehen, wie andere Kunden den Verkäufer bewertet haben.
Darüber hinaus errechnet eBay einen Durchschnitt aus allen Verkäuferbewertungen der letzten 12 Monate.
Nehmen wir z. B. an, Sie haben in diesem Zeitraum 50 positive Bewertungen erhalten. Ihr Durchschnitt ist zu 100 % positiv. Wird nun eine negative Bewertung verfasst, fällt der Durchschnitt sofort auf 98 %.
Das mag immer noch positiv klingen. Die wichtige Frage ist jedoch: Wie beurteilen Kunden dieses Rating? Aussagen wie „ein Durchschnitt unter 99,5 % ist miserabel“ zeigen, welche strengen Maßstäbe an eBay-Shops angelegt werden. Unter Umständen entscheiden sich Kunden lieber für Konkurrenten mit einem höheren Durchschnitt. Bewertungen können sich daher drastisch auf die Umsatzentwicklung auswirken.
Welche eBay Bewertungen sind verboten?
1. Verstöße gegen die eBay-Richtlinien
Um möglichst aussagekräftige und sachliche Bewertungen zu gewährleisten, hat eBay einen Katalog von Regeln und Richtlinien zusammengestellt. Diese Richtlinien verbieten u. a. folgende Inhalte:
Bewertungserpressung
Vor allem gewerbliche eBay-Händler sind auf Bewertungen angewiesen. Das macht sie angreifbar für Bewertungserpressung. Z. B. könnten Kunden zusätzliche Produkte verlangen und damit drohen, andernfalls eine negative Bewertung zu hinterlassen. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur den eBay-AGBs, sondern ist auch strafbar. Rezensenten verstoßen damit gegen § 253 StGB (Erpressung).
Manipulierte Bewertungen
Das eigene Rating künstlich zu verbessern, ist auf eBay verboten. Unter Manipulation fällt z. B. das Kaufen positiver eBay-Bewertungen. Händler dürfen keine Anreize für positive Rezensionen bieten und auch nicht in Artikelbeschreibungen darauf Bezug nehmen. Ebenso verboten sind Absprachen zwischen Usern, die sich gegenseitig bewerten.
Rache-Bewertungen
eBay besitzt im Vergleich zu den meisten Bewertungsplattformen eine Besonderheit. Nicht nur Verkäufer, sondern auch Käufer dürfen bewertet werden – kaum verwunderlich, denn viele Nutzer kaufen UND verkaufen Ware auf eBay.
Dies kann zu sog. Rachebewertungen führen. Ein Beispiel: Händler A erhält von Käufer B eine negative Bewertung. Er gibt daraufhin eine negative eBay-Bewertung für den Käufer ab.
eBay hat dieses Problem erkannt und verbietet Rachebewertungen ausdrücklich in den Richtlinien.
Negative Bewertungen aufgrund vorher bekannter Mängel
Weist ein Produkt Mängel auf, rechtfertigen diese eine negative eBay-Bewertung. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Verkäufer ausdrücklich auf den Mangel hingewiesen hat. Der Käufer weiß vorher, in welchem Zustand sich die Ware befindet, und kann diesen Zustand nicht zum Anlass einer Negativbewertung nehmen.
Negative Bewertung aufgrund höherer Gewalt
Umstände, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, rechtfertigen keine negative eBay-Bewertung. Ein Beispiel: Der Händler sendet die Ware nach Erhalt der Bestellung fristgerecht. Es kommt jedoch zu Problemen bei der Lieferung, sodass die Ware verspätet beim Käufer eintrifft. Schuld ist in diesem Beispiel nicht der eBay-Händler. Er darf aufgrund der Lieferungsverzögerung nicht negativ bewertet werden.
Negative Bewertung aufgrund akzeptierter Liefer- und Rückgabebedingungen
Wenn Käufer einen Artikel auf eBay erwerben, akzeptieren sie die jeweiligen Liefer- und Rückgabebedingungen. Sich darüber nachträglich in einer Bewertung zu beschweren, ist verboten. Das gilt z. B. für das Rückgaberecht. Bietet der Verkäufer dieses ausdrücklich nicht an, darf der Käufer ihn deswegen nicht negativ bewerten. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer die Rückgabe anbietet, aber die Ware trotzdem nicht zurücknimmt.
Negative Bewertung aufgrund technischer Probleme
Nicht immer läuft das Kaufen auf eBay reibungslos. Doch Verkäufer für technische Probleme der Plattform verantwortlich zu machen, wäre nicht nur unfair – sondern auch laut den eBay AGBs verboten.
Bewertung des falschen Produkts
eBay-Bewertungen müssen sich auf ein konkretes Produkt beziehen. Wer z. B. einen Fernseher gekauft hat, aber in der Bewertung andere Produkte des Händlers bemängelt, verstößt gegen die eBay-Richtlinien.
Unangemessene Inhalte
eBay verbietet u. a. vulgäre, obszöne und beleidigende Sprache in Verkäuferbewertungen. Auch Diskriminierung und rassistische Kommentare sind untersagt.
Verstöße gegen den Datenschutz
Rezensenten dürfen keine persönlichen Daten anderer Nutzer in ihrer eBay-Bewertung nennen. Dazu gehören Klarname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.
Die ausführlichen Richtlinien für eBay-Bewertungen finden Sie hier.
2. Verstöße gegen geltendes Recht
Egal, ob auf eBay, Google oder anderen Plattformen – wer Online Rezensionen abgibt, muss sich an geltendes Recht halten. Unter anderem sind folgende Bewertungen verboten:

Beleidigungen und Schmähkritik
Unter den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) fallen nicht nur Schimpfwörter, sondern auch sog. Schmähkritik. Es handelt sich um Meinungsäußerungen, die keinen Bezug zu einer Sache haben. Stattdessen steht die Diffamierung von Personen im Vordergrund.
Ob Schmähkritik vorliegt, ist nicht immer einfach zu beantworten. Gerichte urteilten in der Vergangenheit unterschiedlich. Besonders aussagekräftig ist ein Urteil des BGH vom 28. September 2022 (Az. VIII ZR 319/20).
In diesem Fall hatte ein Käufer die Versandkosten für den bestellten Artikel als „Wucher“ bezeichnet. Die Verkäuferin sah hierin Schmähkritik, was auch vom zuständigen Landgericht bestätigt wurde.
Der BGH hob das Urteil jedoch mit folgender Argumentation auf:
Die Bezeichnung „Wucher“ stelle keine persönliche Diffamierung dar. Stattdessen beziehe sie sich auf einen „Teilbereich der gewerblichen Leistung der Klägerin“. Der Sachbezog sei also gegeben. Es handele sich um ein zulässiges Werturteil.
Ferner betonte der BGH, dass Werturteile nicht begründet werden müssen. Die Aussage des Kunden sei also erlaubt – auch wenn dieser nicht dargelegt hatte, warum er die Versandkosten als Wucher betrachtete.
Falsche Tatsachenbehauptungen
Werturteile sind durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) geschützt und dementsprechend auch in eBay-Bewertungen erlaubt. So dürfen Kunden, die mit einem Produkt oder dem Service des Verkäufers unzufrieden sind, diese Meinung kundtun.
Strengere Anforderungen gelten jedoch, wenn Tatsachen behauptet werden. Diese müssen dem Beweis zugänglich sein.
Zwei Gerichtsurteile können dies verdeutlichen:
Streit um Original-Verpackung (AG München, Az.: 142 C 12436 /16)
Im ersten Beispiel war der Streitpunkt ein elektronisches Gerät. Der eBay-Händler sicherte in der Produktbeschreibung zu, das Gerät werde in der Originalverpackung geliefert. Der Kunde wiederum bestritt dies – und schrieb in seiner eBay-Bewertung "Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!" Ferner beschwerte sich der Kunde darüber, dass die Ware gegen seinen Willen versandt worden war. Er habe sie ausdrücklich selbst abholen oder von einer Spedition abholen lassen wollen.
Das AG München entschied zu Gunsten des eBay-Händlers. Es konnte nachgewiesen werden, dass 1) die Ware tatsächlich original verpackt gewesen war und 2) der Kunde sich per E-Mail mit dem Versand einverstanden erklärt hatte. Er wurde verpflichtet, seine negative eBay-Bewertung zu entfernen.
Streit um mangelhafte Gewinde (OLG München, Az. 18 U 1022/14 Pre)
Eine wichtige Frage bei Tatsachenbehauptungen lautet: Wer muss die Richtigkeit der Aussage beweisen – der Schädiger oder der Geschädigte?
Aufschluss gibt u. a. ein Urteil des OLG München.
Der Käufer hatte nach dem Kauf einer Reling-Halterung folgende Negativbewertung abgegeben: „Die Gewinde mussten wegen Schwergängigkeit nachgeschnitten werden.“ Gegen die Behauptung klagte der Verkäufer (nach vergeblicher Abmahnung) beim LG München. Dieses wies die Klage ab. Grund: Der Verkäufer konnte nicht nachweisen, dass die Tatsachenbehauptung des Käufers falsch sei.
Anderer Meinung war das OLG München – und gab dem Verkäufer im Berufungsverfahren recht. Dabei argumentierte das Gericht wie folgt:
Der Käufer hatte den Zustand der Gewinde bemängelt – diesen Zustand jedoch selbst durch „Nachschneiden“ verändert. Durch diese Änderung konnte nicht mehr ermittelt werden, ob die Gewinde tatsächlich mangelhaft waren. Somit stützte sich die negative eBay-Bewertung auf „keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte“.
Das OLG München entschied, dass die Bewertung zu löschen sei.
Unzulässige Meinungsäußerungen
Wie bereits erwähnt, sind Meinungsäußerungen – im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen – nicht dem Beweis zugänglich. Anders ausgedrückt: Ob ein Käufer mit einem Produkt subjektiv zufrieden ist, kann weder bewiesen noch widerlegt werden.
Trotzdem können auch reine Meinungsäußerungen unzulässig sein. Das zeigt ein Urteil des AG Erlangen vom 26. 05. 2004 (Az. 1 C 457/04)
Streitpunkt war folgende eBay-Bewertung:
"Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!!",
Das AG Erlangen verpflichtete den Käufer zur Löschung der Bewertung. Grund: Die Bewertung sei so allgemein gehalten, dass sie gegen eBays Nutzungsbedingungen verstoße – genauer gegen das Sachlichkeitsgebot. Der Käufer hatte den Verkäufer abgewertet, ohne jegliche Begründung für seine negative Kritik zu liefern.
Ähnlich urteilte das AG Bonn in einem Urteil vom 09.01.2013 (Az.113 C 28/12)
In diesem Fall hatte ein Käufer zwei Steuergeräte bestellt, die laut seiner Aussage defekt waren. Er strafte die Verkäuferin anschließend mit folgender Bewertung ab:
"VORSICHT!!!! beide Steuergeräte defekt Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!!!"
Das AG Bonn entschied zu Gunsten der Verkäuferin und gegen den Käufer. Dieser wurde verpflichtet, die Bewertung wieder zu entfernen. Grund für das Urteil war allerdings nicht seine Behauptung, die Steuergeräte wären defekt – sondern die anschließend formulierte Warnung vor der Verkäuferin.
Diese sei geeignet, „ein falsches Bild von den Leistungen der Klägerin entstehen zu lassen und Kundschaft aufgrund von Fehlschlüssen davon abzuhalten, bei der Klägerin zu kaufen“.
Müssen sich Verkäufer auf eBay bewerten lassen?
Eine Möglichkeit, eBay Bewertungen zu deaktivieren, gibt es nicht.
Zwar können Nutzer ihre Bewertungen ausblenden bzw. als privat kennzeichnen. Dann jedoch dürfen sie keine Artikel mehr auf eBay verkaufen. Der Durchschnitt aller Bewertungen, die sie bereits erhalten haben, bleibt trotzdem sichtbar.
Sind anonyme Bewertungen auf eBay erlaubt?
Es gibt keine Pflicht, auf eBay Klarnamen zu verwenden. Trotzdem sehen Verkäufer jederzeit, welcher Nutzer eine Bewertung hinterlassen hat. Die Bewertung kann problemlos dem entsprechenden Kauf zugeordnet werden.
Dazu kommt: Wer ein Produkt als Gast gekauft – also sich nicht bei eBay registriert – hat, darf keine Bewertungen abgeben. Völlig anonyme Bewertungen sind daher ausgeschlossen.
Können Verkäufer auf eine negative eBay-Bewertung antworten?
Wenn Verkäufer mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können sie darauf reagieren und eine Antwort verfassen. Diese Option findet sich im Bewertungsprofil (Link: https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/ ). Suchen Sie die entsprechende Bewertung und klicken Sie auf „Antworten“. Die Antwort erscheint anschließend unter der Bewertung.
Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. So kann es ratsam sein, sich für positives Feedback zu bedanken oder Fehler einzuräumen, wenn die Kritik berechtigt ist. Doch Verkäufer sollten nicht vorschnell antworten. Unbedingt zu vermeiden sind emotionale Reaktionen wie Vorwürfe, Beleidigungen oder gar Drohungen. Damit würden sie gegen die eBay-Richtlinien verstoßen.
Dürfen eBay-Verkäufer ihre Käufer bewerten?
Im Unterschied zu den meisten Portalen funktioniert die eBay-Bewertungsfunktion nicht nur in eine Richtung. Auch Verkäufer dürfen Käufer bewerten, die einen Artikel bei ihnen erworben haben.
Beachten Sie jedoch: Nur positive Käuferbewertungen sind möglich. Diese mit einem kritischen Text zu ergänzen – z. B. um sich für eine Negativ-Bewertung zu „rächen“ – verstößt gegen die eBay-Richtlinien.
Wann erstellt eBay automatische Bewertungen?
eBay weist daraufhin, dass das Portal selbst Bewertungen erstellen kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Der Käufer schreibt innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung keine Bewertung.
Der Artikel wurde fristgerecht geliefert und es traten keine Probleme bei der Transaktion auf.
Der Verkäufer wurde bisher höchstens 10-mal bewertet.
Treffen diese Kriterien nicht mehr zu, kann eBay die automatische Bewertung wieder entfernen. Dasselbe passiert, wenn der Käufer doch noch eine eigene Bewertung schreibt. Dafür hat er nach Lieferung 60 Tage Zeit.
Wie kann ich eine negative eBay-Bewertung löschen lassen?
Um eine ungerechtfertigte eBay-Bewertung entfernen zu lassen, kommen mehrere Möglichkeiten infrage.
1. Um die Überarbeitung der Bewertung bitten
Einmal abgegebene Bewertungen können vom Verfasser weder geändert noch gelöscht werden. Jedoch haben Verkäufer die Möglichkeit, einen Käufer um Überarbeitung der Bewertung zu bitten.
Dieser kann sich nun entscheiden, die Bewertung zu ändern. Dafür hat er 10 Tage Zeit. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Falls der Rezensent den Antrag ablehnt oder nicht reagiert, bleibt seine Rezension bestehen.
2. Löschung der eBay Bewertung beantragen
Möchte der Käufer seine Bewertung nicht ändern, besteht noch die Möglichkeit, eBay um die Löschung zu bitten. Einen entsprechenden Antrag können Sie im Bewertungsportal stellen (Link: https://www.ebay.de/sellerhelp/feedback ).
Anschließend müssen Sie Details angeben und begründen, warum die Bewertung entfernt werden muss. Das eBay Service-Team wird ihren Löschantrag prüfen. Beachten Sie: Verkäufer haben ab dem Zeitpunkt der Transaktion nur 90 Tage Zeit, um eine Bewertung zu melden. Älteres Feedback wird im Bewertungsprofil nicht mehr angezeigt.
3. eBay Bewertung mit Rechtsanwalt löschen
Nicht immer kommt eBay den Löschanträgen von Verkäufern nach. Doch auch dann kann eine negative Bewertung noch entfernt werden – und zwar auf juristischem Weg.
Dafür gehen Rechtsanwälte entweder gegen den Verfasser der Bewertung vor; oder sie wenden sich direkt an eBay, wenn der Rezensent nicht ermittelt werden kann. Der Grund: Verstößt eine Bewertung gegen geltendes Recht, muss eBay die Bewertung entfernen. Das ist z. B. gegeben, wenn falsche, ehrschädigende Tatsachen verbreitet werden. Andernfalls kann eBay als Störer haftbar gemacht werden.
Sie möchten eine negative Bewertung löschen lassen? Kontaktieren Sie uns!
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT- und Medienrecht haben wir tagtäglich mit ungerechtfertigten Bewertungen zu tun. Wir wissen, was auf Plattformen wie eBay erlaubt – und nicht erlaubt ist. Unsere Erfahrung zeigt: Oft genügt bereits der Druck eines Anwaltsschreibens, um negative Bewertungen entfernen zu lassen. Andernfalls können wir weitere rechtliche Schritte ergreifen.
Schützen Sie Ihre Reputation und kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung!
E-Mail: reputation@dein-ruf.de
Telefon: +49 (0) 30 29 68 11 18
WhatsApp: +49 160 97 21 12 27
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage!