Google Bewertungen kaufen – ist das erlaubt?
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Studien zeigen: Kaum ein Kriterium ist für die Kaufentscheidung so wichtig wie positive Bewertungen. Unternehmen mit 4 oder 5 Sternen können wesentlich mehr Kunden anlocken als ihre Mitbewerber. Dies wirkt sich natürlich auf den Umsatz aus.
Leider sind nicht alle Erfahrungen im Internet authentisch. Agenturen bieten die Möglichkeit, positive Google Bewertungen zu kaufen. Das klingt für viele Unternehmen verlockend. Vorsicht: Wenn Sie Bewertungen kaufen, verletzen Sie nicht nur die Google-Richtlinien, Sie machen sich auch des unlauteren Wettbewerbs schuldig. Dafür können Sie abgemahnt oder gar verklagt werden.
In unserer Übersicht zeigen wir Ihnen, warum Sie keine Bewertungen kaufen sollten – und welche Alternativen es gibt. So verbessern Sie Ihr Google Ranking und schützen Ihre Reputation, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Google Bewertungen kaufen – das Wichtigste zusammengefasst
- Agenturen, die Bewertungen verkaufen, unterstreichen gern die Legalität ihres Geschäftsmodells. Doch auf diese Zusage sollten Sie sich nicht verlassen.
- § 5 UWG verbietet es eindeutig, Kunden durch gekaufte Bewertungen zu täuschen.
In diesem Fall riskieren Sie eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherzentralen. Auch Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen sind denkbar.
- Zwar gibt es die Möglichkeit, gekaufte Bewertungen legal zu veröffentlichen. Jedoch muss der kommerzielle Charakter gekennzeichnet werden.
- Unser Rat lautet: Kaufen Sie keine Kundenbewertungen! Stattdessen sollten Sie Ihr Google-Ranking auf legalem Weg aufbessern.
- Eine Alternative ist das Löschen negativer Bewertungen. Verstoßen Bewertungen gegen geltendes Recht, können und müssen sie entfernt werden. Als Anwaltskanzlei mit Fokus auf IT-Recht helfen wir Ihnen, diesen Anspruch durchzusetzen.
Warum kaufen Unternehmen Google Bewertungen?
Zwar spielen Mund zu Mund-Propaganda, Werbung und Expertenmeinungen nach wie vor eine Rolle. Doch die meisten Kunden wollen nur eins wissen, bevor sie sich für ein Unternehmen entscheiden: Wie gut wird dieses Unternehmen Online bewertet? Die Erfahrungen anderer Nutzer sind essenziell.
- Laut einer Studie des Instituts Splendid Research betrachten 56 % der Kunden Online-Bewertungen als wichtig für ihre Kaufentscheidung. Das gilt in noch stärkerem Maße für die jungen Zielgruppen Gen Z und Gen Y.
- 63 % der deutschen Kunden, die ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen, ziehen Bewertungen zurate. 20 % tun dies immer, 43 % zumindest häufig. Das geht aus einer Capterra-Studie hervor, die im Jahr 2022 durchgeführt wurde.
- Eine besondere Rolle spielen Google-Bewertungen. So zeigte eine Studie von Brightlocal (2024): 81 % der Kunden nutzen Google, um Unternehmen einzuschätzen. Weit abgeschlagen auf Platz 2 und 3 rangieren Facebook und Yelp.
Nun sollte klar sein, warum Online-Bewertungen so wichtig sind. Durch sie können Unternehmen ihre Reputation verbessern, mehr Kunden gewinnen und ihren Umsatz steigern. Im Idealfall zahlen sie für diese positiven Effekte kein Geld – schließlich geben Kunden ihre Bewertung freiwillig und ohne Gegenleistung ab.
Doch was ist, wenn positive Bewertungen auf Google ausbleiben? Dann liegt die Versuchung nahe, Bewertungen zu kaufen. Anbieter dafür gibt es wie Sand an Meer. Sie alle versprechen „authentische Bewertungen“ von „echten Menschen“ und werben mit einer Steigerung des Umsatzes. So sollen Unternehmen geködert werden, ihr Rating auf Google künstlich zu verbessern.
Ein weiterer Grund für den Kauf von positiven Bewertungen sind schlechte Bewertungen. Bereits ein oder zwei 1-Sterne-Rezensionen reichen aus, um den Ruf eines Unternehmens zu schädigen. Positive Fake-Reviews sollen die Kritik kaschieren und das Rating wieder anheben.
Wie viel kosten gekaufte Bewertungen von echten Menschen?
Der Preis für eine gekaufte Bewertung schwankt je nach „Qualität“. So sind automatisierte, vom Computer geschriebene Bewertungen meist günstiger als die Bewertungen echter Menschen. Der Grund: Letztere lassen sich weniger leicht als Fake enttarnen. Etwa 10 bis 20 Euro verlangen Agenturen für eine solche Bewertung. Ein „Bewertungspaket“ mit mehreren Rezensionen kostet meist zwischen 80 und 300 Euro.
Ist das Kaufen von Google Bewertungen erlaubt?
Google Bewertungen zu kaufen, ist aus mehreren Gründen verboten. Zum einen verletzen Unternehmen damit die Google Richtlinien. Zum anderen verstößt der Kauf von Fake-Bewertungen gegen geltendes Recht.
Verstoß gegen die Google Nutzungsbedingungen
Google Maps stellt für viele Kunden die erste Anlaufstelle dar, um Unternehmen zu vergleichen. Sie vertrauen darauf, dass die dort abgegebenen Bewertungen authentisch sind. Dementsprechend schreiben die Google-Richtlinien vor:
„Alle Beiträge bei Google Maps müssen sich auf Erfahrungen beziehen, die tatsächlich an einem Ort oder bei einem Unternehmen gemacht wurden.“
(Quelle: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte)
War ein Rezensent z. B. nie in einem Restaurant zu Gast und hatte auch sonst keinen Kontakt, darf er dieses Restaurant nicht bewerten. Sonst würde eine „gefälschte Interaktion“ vorliegen.
Ebenso verbietet Google Bewertungen, die „aufgrund eines vom Unternehmen angebotenen Anreizes“ verfasst wurden. Darunter fallen explizit gekaufte Bewertungen. Doch die Richtlinie geht noch weiter. Auch andere Gegenleistungen wie Rabatte, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen für Google Bewertungen sind verboten.
Beachten Sie: Unternehmen dürfen Kunden keinen Anreiz bieten, damit sie ihre einmal verfasste Rezension ändern. Schon die Bitte um positive Bewertungen ist durch Googles Richtlinien ausgeschlossen.
Verstoß gegen geltendes Recht
Wer Bewertungen kauft und im Internet veröffentlichen lässt, verstößt gegen geltendes Recht. Maßgeblich ist hier § 5 des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
In Abs. 1 Nr. 1 heißt es:
„Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Die Anlage des Gesetzes konkretisiert, was genau damit gemeint ist. Punkt 23 c. nennt ausdrücklich „gefälschte Verbraucherbewertungen“.
Dies ergibt Sinn. Bewertungen beeinflussen maßgeblich die Kaufentscheidung von Kunden. Sie haben den Anspruch, objektiv und unvoreingenommen zu sein. Bei gekauften Bewertungen fällt diese Objektivität weg. Kunden werden dadurch zum Kauf verleitet – auch wenn sie diese Entscheidung ohne gefälschte Bewertungen nicht getroffen hätten.
Beachten Sie: Rezensenten müssen für ihre Bewertungen nicht unbedingt Geld erhalten, damit unlauterer Wettbewerb vorliegt. Auch die Teilnahme an einem Gewinnspiel kann ausreichen. Relevant ist hier das Urteil des OLG Frankfurt von 2019 (Az. 6 U 270/19). Ein Unternehmen hatte seine Kunden dazu aufgefordert, Bewertungen auf Facebook abzugeben. Als Belohnung sollten die Rezensenten an einem Gewinnspiel teilnehmen dürfen. Das OLG sah hierin eine Verzerrung der Objektivität.
Wie erkennt Google gekaufte Bewertungen?
Gekaufte Bewertungen untergraben Googles Ruf als objektive, neutrale Plattform. Kaum überraschend legt Google großen Wert darauf, Fake-Rezensionen zu erkennen. Bewertungen werden sowohl vom Computer als auch von Menschen geprüft. Wenn die folgenden Verdachtsmomente gegeben sind, können sie abgelehnt werden:
Wenig oder gar kein Text
Sternebewertungen, die keine Beschreibung oder nur allgemeine Schlagwörter wie „super“ oder „alles gut“ enthalten, sind oft gefälscht.
Viele Bewertungen auf einmal
Agenturen verkaufen Bewertungen oft im Paket. Diese Bewertungen werden dann gleichzeitig hochgeladen. Erhält ein Unternehmen ungewöhnlich viel Feedback auf einmal, deutet dies auf gekaufte Bewertungen hin.
Verdächtiges Profil
Wer Google-Rezensionen abgeben will, benötigt ein Profil. Generische Nutzernamen, kein Foto und keine Aktivitäten auf Google – all diese Dinge sind Anzeichen dafür, dass es sich um Fake-Profile handelt.
Inhaltliche Fehler
Gekaufte Bewertungen werden oft von „Profis“ geschrieben. Doch hier und da schleichen sich Fehler ein. Z. B. stimmen Beschreibung und Produkt nicht überein; oder es werden Dienstleistungen genannt, die das bewertete Unternehmen gar nicht anbietet.
Welche Konsequenzen drohen beim Kauf von Google Bewertungen?
Vertrauensverlust von Kunden
Täuschungen im Internet sind heute (leider) gang und gäbe. Dementsprechend sehen Kunden genau hin, wenn es um Online-Bewertungen geht. Bereits der Verdacht auf Fake-Rezensionen kann ausreichen, das Vertrauen der Kunden zu verlieren. Das gilt z. B., wenn ein Unternehmen ausschließlich 5-Sterne-Reviews aufweist oder sich die Bewertungen zu generisch lesen. Stellt sich heraus, dass Sie Bewertungen gekauft haben, zahlen Sie einen hohen Preis: Sie verspielen das Vertrauen Ihrer Kunden, die sich dann höchstwahrscheinlich für einen anderen Anbieter entscheiden.
Sperrung des Google-Kontos
Das Posten gekaufter Bewertungen auf Google stellt einen Richtlinien-Verstoß dar. Solche Verstöße werden konsequent geahndet. Im günstigsten Fall spricht Google lediglich eine Warnung aus oder sperrt das Business-Konto für eine bestimmte Zeit. Allerdings ist auch eine dauerhafte Sperre möglich, wenn Nutzer durch Bewertungen in die Irre geführt werden.
Die Folgen sind drastisch: Wird Ihr Google Unternehmerprofil gesperrt, haben Sie keine Möglichkeit mehr, auf Bewertungen zu reagieren. Gleichzeitig müssen Sie sich weiter bewerten lassen. Eine Sperre kann sich außerdem von Google Maps auf andere Dienste ausweiten. Evtl. wird Ihr Google Ads-Konto gesperrt, sodass Umsatz durch Werbung wegfällt.
Kurzum: Unternehmer, die wirtschaftlich von Google abhängig sind, gehen ein großes Risiko ein, wenn Sie Bewertungen kaufen. Dieses Risiko steht in keinem Verhältnis zum (kurzfristigen) Nutzen.
Rechtliche Konsequenzen
Unternehmer, die Bewertungen kaufen, verschaffen sich einen unlauteren Vorteil. Damit riskieren sie es, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden.
Ist die Abmahnung gerechtfertigt, müssen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben: also versichern, dass Sie das geschäftsschädigende Verhalten (Kauf von Bewertungen) in Zukunft unterlassen werden. Andernfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Verbunden mit der Unterlassungserklärung ist eine Verpflichtung, die Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.
Wird die Abmahnung ignoriert oder abgelehnt, kann es zum Gerichtsverfahren kommen. Zusätzlich zu Gerichts- und Anwaltskosten drohen dann Schadensersatz-Forderungen, falls der Gegenseite ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist.
Unseriöse Anbieter – keine Garantie auf Leistung
Bewertungen zu verkaufen, verstößt gegen deutsches Recht. Kaum überraschend sitzen entsprechende Agenturen daher meist im Ausland. Für Kunden besteht ein zweifaches Risiko: Zum einen drohen rechtliche Konsequenzen, wenn Sie Google Bewertungen kaufen. Zum anderen haben Sie keine Garantie, dass die „Dienstleistung“ auch erfolgt. Evtl. leisten Sie eine Zahlung, ohne jemals Bewertungen zu erhalten. Durch den Firmensitz im Ausland ist ein rechtliches Vorgehen gegen die Agenturen äußerst schwierig.
In welchem Fall ist das Kaufen von Google Bewertungen erlaubt?
Streng genommen ist der Kauf von Bewertungen nicht verboten. Werden diese Bewertungen jedoch auf Google oder anderen Portalen veröffentlicht, müssen sie gekennzeichnet werden. Nötig ist ein Hinweis, dass der Verfasser für seine Bewertung bezahlt wurde. So entschied das OLG Frankfurt im Jahr 2019 (Az. 6 W 9/19).
Für Google spielt die Kennzeichnung keine Rolle. Gekaufte Bewertungen dürfen laut den Richtlinien nicht gepostet werden.
Allerdings gibt es zwei Sonderfälle, die Online (unter bestimmten Umständen) erlaubt sind:
1. Affiliate Marketing
Beim Affiliate Marketing werben Influencer für ein bestimmtes Produkt – etwa auf ihrem Blog, dem YouTube-Kanal oder auf Social Media. Klickt ein Kunde auf den Affiliate-Link und tätigt einen Kauf, erhält der Influencer eine Provision. Auch in diesem Fall kann man von gekauften Bewertungen sprechen; schließlich stehen Affiliate Partner und Online-Shop in Verbindung miteinander. Sie haben Interesse daran, das Produkt/die Dienstleistung positiv darzustellen. Darum müssen Affiliate Links in Deutschland klar gekennzeichnet sein. Formulierungen wie „Werbung“ und „Anzeige“ sind in den meisten Fällen vorgeschrieben.
2. Produkttests
Oft senden Unternehmen ihre Produkte an Tester, die daraufhin eine Bewertung abgeben. Auch dies ist erlaubt, solange bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Z. B. dürfen sich Tester und Produkthersteller nicht über den Inhalt der Bewertung absprechen. Es ist nicht erlaubt, Tester unter Druck zu setzen oder mit Belohnungen für eine positive Rezension zu locken. Tester wiederum müssen darauf hinweisen, dass sie das Produkt kostenfrei erhalten haben.
Ist es erlaubt, Google Bewertungen zu verkaufen?
Die oben genannten Punkte gelten auch für Anbieter. Gefälschte Bewertungen zu verkaufen, ist nicht erlaubt.
Aufschluss gibt hier ein Urteil des LG München aus dem Jahr 2019 (Az. 17 HK O 1734/19):
Das Hotel-Portal HolidayCheck hatte gegen Fivestar geklagt: ein Unternehmen, das sich auf Bewertungsmarketing spezialisiert hat. Dort können Kunden positive Bewertungen kaufen und auf diversen Portalen veröffentlichen lassen.
Das LG München gab der Klage von HolidayCheck statt. Fivestar wurde es untersagt, weiterhin Fake-Bewertungen zu verkaufen. Konkret fallen darunter Bewertungen, die nicht von echten Kunden der Hotels verfasst wurden. Fivestar wurde verpflichtet, für die Löschung der Fake-Bewertungen zu sorgen und die Verfasser zu ermitteln.
Beirren ließ sich Fivestar davon kaum. Die Website ist nach wie vor Online. Lediglich Bewertungen auf Amazon werden dort nicht mehr angeboten. Der Versand-Riese erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Fivestar und andere Firmen, die Bewertungen verkaufen.
Google Bewertungen kaufen – welche Alternativen gibt es?
Wie Sie sehen, ist der Kauf von Google Bewertungen riskant. Nicht nur werden Kunden und Nutzer so getäuscht. Unternehmer schaden sich auch selbst. Sogar, wenn die Fake-Bewertungen kurzfristig Ihren Online-Ruf verbessern – Sie verstoßen damit gegen geltendes Recht.
Stattdessen empfehlen wir folgende Alternativen:
Negative Bewertungen ernstnehmen
Negative Bewertungen sind für Unternehmen ärgerlich. Doch sie bieten auch eine Chance, den eigenen Service oder die Produkte zu verbessern. Sie sollten Kritik daher ernstnehmen und darauf eingehen – vorausgesetzt, sie ist berechtigt. Dann lohnt es sich, beim Rezensenten nachzufragen.
Auch Entschädigungen in Form von Preisnachlass oder Gutscheinen können Kunden dazu veranlassen, ihre negative Rezension zu entfernen oder abzuändern. Wichtig: Fordern Sie Kunden nicht zum Löschen von Bewertungen auf. Dies stellt einen Verstoß gegen die Google-Richtlinien dar und könnte Ihnen als Bestechungsversuch ausgelegt werden.
Aktiv auf Kunden zugehen
Erfahrungen zeigen: Viele Kunden hinterlassen nur dann eine Bewertung, wenn sie mit der Dienstleistung oder dem Produkt unzufrieden sind. Weitaus seltener sind die Rezensionen zufriedener Kunden. Das können Sie ändern, indem Sie Kunden einladen, eine Bewertung abzugeben. Wichtig: Fordern Sie Kunden NICHT auf, ausschließlich positive Rezensionen zu schreiben. Stattdessen sollten Sie klar kommunizieren, dass Ihnen jede konstruktive Kritik wichtig ist.
Auf positive Bewertungen reagieren
Eng damit verwandt ist folgender Tipp: Antworten Sie auf positive Google-Bewertungen! Dies kann Kunden motivieren, Sie auch in Zukunft positiv zu bewerten. Natürlich sollte Ihre Antwort authentisch sein. Einfach ein „Dankeschön“ hinter alle Bewertungen zu posten, wird Kunden kaum zufriedenstellen. Beziehen Sie sich stattdessen auf das konkrete Feedback. Sie könnten z. B. betonen, dass Sie Ihren Service auch in Zukunft weiter verbessern möchten.
Negative Bewertungen löschen – Hilfe vom Anwalt
Viele Unternehmen kaufen positive Bewertungen, um negative Bewertungen zu verdrängen. Das ist – wenn man von rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten einmal absieht – verständlich. Negative Rezensionen können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Dazu kommt: Nicht immer ist die Kritik angebracht oder konstruktiv. Oft werden falsche Tatsachen verbreitet; oder es handelt sich um 1-Stern-Bewertungen ohne jegliche Begründung.
Dies müssen Sie nicht hinnehmen. Statt positive Bewertungen zu kaufen, empfehlen wir: Lassen Sie ungerechtfertigte, negative Bewertungen löschen! Als Anwaltskanzlei mit Fokus auf IT-Recht wissen wir, welche Rezensionen erlaubt sind – und welche nicht. So konnten wir bereits zahlreiche Bewertungen entfernen lassen und die Online-Reputation unserer Mandanten schützen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung. Dann klären wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.
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