Gutefrage Frage löschen – Tipps vom Anwalt
Lesedauer: 15 Minuten


Auf Gutefrage.net können Sie Fragen stellen und Personen, die ein ähnliches Problem haben, helfen. Mehr als 1 Millionen Accounts posten dort. Wer Fragen oder Antworten jedoch entfernen möchte, steht vor einem Problem: Dies ist nur über Umwege möglich. User müssen sich entweder an den Support von gutefrage wenden, oder – wenn dies nicht hilft – die Löschung mit rechtlichen Mitteln durchsetzen.
Können User auf gutefrage.net eigene Fragen löschen?
Es gibt keine Möglichkeit, Inhalte auf gutefrage.net eigenständig zu entfernen.
Zwar können Nutzer ihren Account löschen – diese Option finden Sie in den Profil-Einstellungen. Einmal gepostete Fragen bleiben jedoch sichtbar und können weiterhin dem (gelöschten) Account zugeordnet werden.
Die einzige Option besteht darin, den Support zu kontaktieren. Dieser prüft dann, ob der Beitrag gelöscht werden kann – z. B. bei Fragen oder Antworten, die gegen die Gutefrage-Richtlinien verstoßen. Nutzer müssen persönliche Daten wie Namen und E Mail sowie die URL der Frage angeben. Auch eine Textnachricht wird verlangt.
Hier finden Sie das Kontaktformular https://www.gutefrage.net/kontakt
Das Team von gutefrage.net trifft anschließend eine Entscheidung. Unter Umständen wird der Inhalt gelöscht oder anonymisiert, sodass er keinem Account mehr zugeordnet werden kann. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Wann kann gutefrage.net einen Beitrag löschen?
Nicht alle Inhalte sind auf gutefrage.net erlaubt. Stattdessen sieht das Portal eine Reihe von Richtlinien vor. Diese schließen u. a. folgende Inhalte aus:
illegale Inhalte: z. B. Fragen, die sich auf den Kauf von verbotenen Gegenständen beziehen
sexuell anzügliche und pornografische Inhalte
Spam: z. B. Werbung oder das mehrfache Posten von Antworten
Hass und Hetze
Die vollständigen Richtlinien finden Sie hier: https://www.gutefrage.net/policy
Können Unternehmen eine Frage löschen lassen?
Für Fragen auf gutefrage.net gilt dasselbe wie für Beiträge auf Google, Tripadvisor oder anderen Online-Plattformen: Sie müssen sich nicht nur an interne Richtlinien, sondern auch an die deutsche Gesetzgebung halten. Unter anderem sind folgende Inhalte auf gutefrage.net verboten:
Beleidigungen: z. B. Antworten, in denen andere Personen mit Schimpfwörtern belegt werden.
Behauptung ehrschädigender Tatsachen, wenn diese nicht bewiesen oder sogar nachweislich falsch sind: z. B. „Unternehmen XY gibt die Daten von Kunden weiter“.
Schmähkritik, die sich nicht auf einen Sachverhalt bezieht, sondern nur die Diffamierung von Personen zum Ziel hat.
Volksverhetzung: z. B. wenn ein Account zur Gewalt gegen eine bestimmte Ethnie aufruft.
Unternehmen können solche Inhalte auf gutefrage.net melden. Doch das garantiert nicht, dass diese Inhalte gelöscht werden. Vor allem bei Tatsachenbehauptungen berufen sich Web-Portale gern auf ihre Neutralität – und möchten nicht für eine Seite Partei ergreifen.
In diesem Fall empfiehlt sich ein Rechtsbeistand. Als Experten für IT- und Medienrecht können wir Sie gegenüber gutefrage.net vertreten und die Löschung von Beiträgen durchsetzen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.
E-Mail: reputation@dein-ruf.de
Tel. +49 (0) 30 29 68 11 18
WhatsApp: +49 160 97 21 12 27
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.