Bewertungserpressung – so können Sie sich wehren
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Positive Bewertungen auf Google und Co. sind heute unverzichtbar. Leider wissen das auch Betrüger. Sie fordern Geld oder andere Leistungen – und drohen damit, andernfalls eine negative Bewertung zu hinterlassen. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich. Wer Firmen eine solche Drohung schickt, macht sich auch der Erpressung schuldig.
In diesem Artikel verraten wir Ihnen, wann Bewertungserpressung vorliegt und wie Sie dagegen vorgehen können. Dabei gehen wir sowohl auf strafrechtliche als auch zivilrechtliche Schritte ein. Mit unserer Hilfe schützen Sie sich vor erpresserischen Bewertungen!
Bewertungserpressung – das Wichtigste in Kürze
Unternehmen mit einer negativen Bewertung zu drohen, um finanzielle Vorteile (z. B. Geld oder einen Preisnachlass) zu erlangen, ist nach § 253 StGB strafbar.
Das trifft auch dann zu, wenn das Unternehmen nicht auf die Forderung eingeht. Bereits der Erpressungs-Versuch verstößt gegen geltendes Recht.
Wer Opfer von Bewertungserpressung wird, kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Mittel nutzen.
Infrage kommt z. B. eine Strafanzeige gegen den Erpresser.
Ebenso können Sie einen Rechtsanwalt einschalten und den Erpresser abmahnen oder eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. In beiden Fällen muss die Bewertung entfernt werden.
Was versteht man unter Bewertungserpressung?
Bewertungserpressung liegt dann vor, wenn Rezensenten Firmen mit der Drohung von schlechten Rezensionen unter Druck setzen – also erpressen. Ein entsprechendes Beispiel könnte so aussehen:
Der Kunde kontaktiert ein Unternehmen und droht damit, auf Google eine schlechte Bewertung zu hinterlassen, wenn das Unternehmen ihm keinen Preisnachlass gewährt. Ebenso kann die Rücknahme von Waren gefordert werden.
Natürlich ist auch der umgekehrte Fall denkbar. Ein eBay Händler könnte seine Kunden dazu nötigen, nach dem Kauf positives Feedback abzugeben – und damit drohen, andernfalls das Produkt zurückzuhalten.
Wie wirkt sich Bewertungserpressung aus?
Online-Bewertungen sind für Firmen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, essenziell. Das liegt vor allem am Verhalten der Kunden. Die meisten Verbraucher vergleichen heute Firmen im Internet, bevor sie ihre Wahl treffen. Studien zeigen: Für mehr als die Hälfte aller Verbraucher spielen Bewertungen eine entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung (siehe Splendid Research Studie und Capterra-Studie). Besonders wichtig sind dabei große Bewertungsportale wie Google.
Bereits ein negativer Kommentar kann potenzielle Käufer abschrecken. Es drohen Umsatzeinbußen. Auch die Sichtbarkeit leidet. Das liegt am Bewertungssystem. Viele Plattformen zeigen Unternehmen mit einem positiven Rating ganz oben in den Suchergebnissen an. Negative Rezensionen wiederum sorgen dafür, dass Unternehmen weiter unten erscheinen – und somit schwieriger gefunden werden.
Warum ist Bewertungserpressung verboten?
Wie Sie sehen, können schlechte Bewertungen dem Ruf und dem Umsatz eines Unternehmens empfindlich schaden. Manche Rezensenten nutzen gerade diesen Umstand aus, um Händler und Dienstleister zu erpressen. Doch Bewertungserpressung stellt nicht nur ein unmoralisches Phänomen dar. Es ist auch strafrechtlich relevant und verstößt gegen die Richtlinien der meisten Bewertungs-Portale.
1. Verstoß gegen die Richtlinien der Plattform
Damit Bewertungen hilfreich und aussagekräftig sind, müssen sie auf echten Erfahrungen basieren. Manipulierte Bewertungen erfüllen dieses Kriterium nicht. Nutzer werden dadurch in die Irre geführt und Bewertungsplattformen verlieren an Glaubwürdigkeit. Aus diesem Grund ist Bewertungserpressung auf Google, eBay etc. verboten.
2. Verstoß gegen geltendes Recht
Wenn Verkäufern und Dienstleistern schlechte Bewertungen angedroht werden, können mehrere Straftatbestände erfüllt sein.
Erpressung
§ 253 StGB sagt deutlich:
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das Posten negativer Bewertungen stellt solch ein empfindliches Übel dar – schließlich wird so der Ruf eines Unternehmens geschädigt. Auch die unrechtmäßige Bereicherung liegt vor, wenn der Täter für sein „Schweigen“ eine finanzielle Gegenleistung verlangt.
Nötigung
Eng verwandt ist der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB). Der Unterschied: In diesem Fall versucht der Täter nicht, sich unrechtmäßig zu bereichern. So könnten Unternehmen ihre Kunden dazu nötigen, eine positive Bewertung zu schreiben und andernfalls mit einem Übel drohen – z. B. einer verspäteten Lieferung des Produkts oder der Weitergabe persönlicher Informationen.
Verleumdung und üble Nachrede
Subjektive Äußerungen fallen unter die Meinungsfreiheit (Art 5 GG). Wer jedoch eine ehrschädigende Tatsache verbreitet, ohne diese beweisen zu können, macht sich der üblen Nachrede (§ 186 StGB) schuldig. So könnten Erpresser behaupten, ein Verkäufer würde seine Mitarbeiter betrügen oder defekte Ware anbieten. Weiß der Bewertende, dass seine Behauptung falsch ist, verstößt er gegen § 187 StGB. Dann ist der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt.
Wie kann ich gegen Bewertungserpressung vorgehen?
Viele Unternehmer, die mit einer negativen Bewertung erpresst werden, sind verständlicherweise geschockt. Trotzdem raten wir: Versuchen Sie, möglichst ruhig und rational zu bleiben.
Nehmen Sie die Drohung ernst, aber gehen Sie nicht auf die Forderungen des Bewertenden ein! Dies hat keinen Zweck – schon gar nicht, wenn der Täter anonym bleibt. Sie wissen schließlich nicht, ob es bei einer Forderung bleibt oder der Täter Sie in Zukunft mit negativen Bewertungen erpressen wird.
Auch eine zu emotionale Reaktion sollten Sie vermeiden. Werden Unternehmen z. B. von Konkurrenten erpresst, können sie versucht sein, ebenfalls negative Bewertungen anzudrohen. So entsteht eine Spirale, die sich nur schwer aufbrechen lässt. Kommt ans Licht, dass Sie Mitbewerber erpresst haben, drohen rechtliche Konsequenzen.
Wenden Sie sich stattdessen an einen Anwalt und sichern Sie Beweise – z. B. die erpresserischen E-Mails oder Messenger-Nachrichten. Hat der Bewertende seine Drohung Online gepostet, sollten Sie einen Screenshot mit Datum und Uhrzeit anfertigen. Schwieriger ist die Beweisaufnahme, wenn Sie am Telefon erpresst werden. Das Mitschneiden von Gesprächen ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Sie sollten jedoch Datum, Uhrzeit, Dauer und Details des Telefongesprächs festhalten. Diese Hinweise können der Polizei bei der Suche nach dem Täter helfen.
Zivilrechtliche Mittel
Wurde die erpresserische Bewertung bereits verfasst, kann Ihr Rechtsanwalt den Bewertenden zur Löschung verpflichten. Dieser Anspruch lässt sich z. B. mithilfe einer Abmahnung durchsetzen. Auch eine einstweilige Verfügung kommt infrage. In beiden Fällen muss der Rezensent die Bewertung entfernen und sich zur Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens verpflichten. Ein Vorteil liegt in der Schnelligkeit:
Ihr Anwalt kann dem Schädiger eine Abmahnung plus Unterlassungserklärung schicken, ohne dass der Umweg über ein Gericht notwendig ist. Dies spart Zeit.
Auch bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein Eilverfahren. Liegt ein triftiger Grund vor, bewilligen Gerichte sie in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Wichtig: Für eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung müssen Sie die Identität des Erpressers kennen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:
Abmahnung wegen negativer Bewertung
Schadensersatz und Schmerzensgeld-Forderungen
Sind Ihnen durch Bewertungserpressung wirtschaftliche Schäden entstanden – z. B. Umsatzeinbußen oder die Stornierung von Aufträgen – haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Zusammenhang muss sich beweisen lassen. Auch Schmerzensgeld kommt infrage, da Erpressung schwerwiegende psychische Folgen haben kann.
Strafrechtliche Mittel
Erpressung und Nötigung sind auch im Internet strafbar. Sie können zur Anzeige gebracht werden. Da es sich um sog. Offizialdelikte handelt, wird die Staatsanwaltschaft in jedem Fall tätig. Sie kann auch gegen anonyme Erpresser vorgehen, indem sie die Herausgabe persönlicher Daten erzwingt.
Dürfen Unternehmen Anreize für positive Bewertungen bieten?
Eng verwandt mit dem Thema Bewertungserpressung ist die Bestechung von Kunden. Manche Händler versuchen, ihr Rating zu verbessern, indem sie Anreize für positive Bewertungen bieten: z. B. einen Preisnachlass. Ein Extrembeispiel stellen gekaufte Bewertungen dar. Diese werden von Personen verfasst, die nie Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht haben.
Genau wie die Drohung mit schlechten Bewertungen ist eine solche Bewertungs-Bestechung verboten. Sie verstößt nicht nur gegen die Richtlinien von Google und anderen Plattformen, sondern auch gegen § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unseren Artikel Bewertung kaufen bei Google, Jameda und Co. - Illegal oder Legal?
Sie werden mit einer negativen Bewertung erpresst? Kontaktieren Sie uns!
Bewertungserpressung müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf IT- und Medienrecht schützen wir Ihren Ruf. Wir haben tagtäglich mit negativen Bewertungen zu tun und wissen genau, was im Internet (nicht) erlaubt ist.
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