Cybermobbing – So wehren Sie sich gegen Mobbing im Internet
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Cybermobbing nimmt im Zuge der Digitalisierung immer mehr zu – nicht nur unter Kindern und Jugendlichen, sondern auch unter Erwachsenen. Oftmals nutzen Täter/Täterinnen die Anonymität des Internets, um ihre Machtfantasien auszuleben. Für die Betroffenen kann dies schwerwiegende psychische Folgen haben. Darum gilt: Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt! Wer andere Menschen im Internet drangsaliert, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, was Cybermobbing strafbar macht und wie Sie sich dagegen wehren können. Außerdem erfahren Sie, wann Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Cybermobbing – Das Wichtigste zusammengefasst
Cybermobbing betrifft Menschen jeden Alters, wobei Kinder und Jugendliche besonders häufig betroffen sind.
Im Vergleich zum klassischen Mobbing findet Cybermobbing Online statt: in Sozialen Netzwerken, Foren, aber auch über SMS, E-Mail oder Messenger-Apps.
Einen eigenen Straftatbestand „Cybermobbing“ gibt es im deutschen Recht nicht.
Stattdessen können mehrere Straftaten darunterfallen: z. B. Beleidigung, Verleumdung, Erpressung oder Bedrohung.
Auch Fake-Bewertungen auf Google und Co. überschreiten oft die Grenze zum Cybermobbing.
In diesen Fällen empfiehlt es sich, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann die Löschung der negativen Fake-Bewertung mit rechtlichen Mitteln durchsetzen.
Auch wenn Sie fälschlicherweise des Cybermobbings bezichtigt werden, sollten Sie sich an eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei wenden.
Was ist Mobbing?
Unter Mobbing versteht man psychische Gewalt, die darauf abzielt, andere zu beleidigen, zu schikanieren, einzuschüchtern oder öffentlich bloßzustellen. Fast immer hat Mobbing eine soziale Komponente. Der Betroffene wird an den Rand gedrängt und ausgeschlossen – vor allem, wenn die Mobber auf „Mittäter“ zählen können. Mobbing erstreckt sich auf viele Lebensbereiche: von der Schule über den Arbeitsplatz bis zum privaten Umfeld.
Was die Täter und Täterinnen antreibt, ist oft ein Ausdruck der eigenen Macht. Viele Mobber genießen die Hilflosigkeit ihres Mobbingopfers. Oft dient Mobbing dazu, eigene Schwächen zu kompensieren. Aber auch die Familienverhältnisse beeinflussen, ob Menschen zum Mobbing neigen – etwa, wenn Kinder problematische, aggressive Verhaltensweisen ihres Elternhauses übernehmen.
Für das Leben der Opfer wiederum kann Mobbing schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören psychische Erkrankungen wie Schlafstörungen, Nervosität, Erschöpfung und Angststörungen, die sich zu körperlichen Beschwerden verschärfen können.
Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing folgt der oben genannten Definition. Wie das Wort „Cyber“ verrät, handelt es sich um Mobbing, das hauptsächlich Online stattfindet. Grund für dieses Phänomen ist die Verbreitung des Internets. Durch Social Media wie Facebook, TikTok oder Instagram, aber auch Messenger-Apps wie WhatsApp, sind die meisten Menschen heute jederzeit erreichbar. Damit einher geht das Risiko, im Internet attackiert zu werden.
Täter senden z. B. beleidigende Nachrichten und E-Mails, verbreiten Lügen in Sozialen Netzwerken oder erstellen Fake-Profile, um eine Person bloßzustellen. Ebenfalls unter Cybermobbing fallen Videos auf YouTube, die das Opfer in einer peinlichen Situation zeigen.
Auf den ersten Blick wirkt Cybermobbing harmloser als klassisches Mobbing. Nicht nur sind Betroffene und Täter räumlich getrennt. Auch physische Gewalt kommt Online nicht vor. Doch dieser Schein trügt. Psychologen warnen: Da Cybermobbing nicht zeitlich begrenzt ist – etwa auf die Schul- oder Arbeitszeit – sondern rund um die Uhr stattfinden kann, ist es für Opfer besonders belastend. Auch der Kreis an Mittätern fällt deutlich größer aus. Wird z. B. ein diffamierendes Foto in sozialen Netzwerken gepostet, kann es tausendfach heruntergeladen und geteilt werden.
Dazu kommt die Anonymität. Online ist das Verwenden von Fake-Namen gang und gäbe. Die Opfer sehen oft nicht, wer hinter dem Cybermobbing steckt. Dies kann das Gefühl der Unsicherheit und Ohnmacht noch verstärken.
Wer ist von Mobbing im Netz betroffen?
Statistisch gesehen werden vor allem Kinder und Jugendliche Opfer von Cybermobbing. Dies zeigte z. B. eine Studie der Barmer-Krankenkasse. Befragt wurden Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. 61 % von ihnen gaben 2023 an, Erfahrungen mit diesem Phänomen gemacht zu haben. 16 % waren selbst betroffen. Dieser Befund deckt sich mit der Studie „Cyberlife IV - Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern". Dort wurden außerdem Lehrer und Lehrerinnen befragt. 2/3 von ihnen sahen Cybermobbing als Problem an ihrer Schule.
Auch Erwachsene sind betroffen. In der Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ (2021) gaben 11,5 % an, bereits Opfer von Cybermobbing gewesen zu sein. Im Vergleich zu 2018 ließ sich ein Anstieg von 2,3 % beobachten.
Cybermobbing und Online-Bewertungen – gibt es einen Zusammenhang?
Auch bei Online-Bewertungen findet man Cybermobbing. Rezensionen sollten eigentlich dazu dienen, ein Unternehmen zu bewerten und anderen Nutzern zu helfen. Doch oft wird die Meinungsfreiheit im Netz missbraucht – etwa, wenn ein Rezensent grundlos negative Kommentare zu einem Unternehmen verfasst. Meistens handelt es sich um anonyme Bewertungen mit einem Stern. Eine Begründung der Bewertung fehlt entweder komplett oder wird frei erfunden.
Die rufschädigende Wirkung ist nicht zu unterschätzen. Zwar kann auch Mund zu Mund-Propaganda die Reputation eines Unternehmens beeinflussen. Doch Online-Bewertungen haben ein deutlich größeres Publikum. Wenn sie auf bekannten Portalen wie Google Maps, Tripadvisor oder Trustpilot veröffentlicht werden, sind sie für alle Kunden sichtbar.
Ist Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing ist ein ernstzunehmendes Phänomen. Strafrechtlich hat der Begriff jedoch keine Relevanz. Ein eigener Tatbestand „Cybermobbing“ kommt im Strafrecht (noch) nicht vor – anders als z. B. in Österreich, wo dieser bereits 2016 eingeführt wurde.
Das bedeutet natürlich nicht, dass Cybermobbing in Deutschland erlaubt ist. Vielmehr können unter diesen Begriff mehrere Straftaten fallen.
Beleidigung
Beleidigungen (§ 185 StGB) zielen darauf ab, die Ehre einer Person zu verletzen. Dieser Straftatbestand wäre z. B. erfüllt, wenn Sie im Netz mit einem Schimpfwort wie „Idiot“ bezeichnet werden.
Üble Nachrede und Verleumdung
Unter die üble Nachrede und Verleumdung (§ 186, 187 StGB) fällt das Verbreiten unwahrer, ehrschädigender Tatsachen – etwa, wenn Sie Online einer Straftat bezichtigt werden. Der Unterschied: Damit der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt ist, müssen Täter/Täterinnen sich der Unwahrheit ihrer Aussage bewusst sein.
Bedrohung
Die Androhung von Gewalt oder anderer Verbrechen ist auch Online keine Seltenheit. Eine solche Bedrohung kann sich gegen das Opfer oder ihm nahestehende Personen richten (§ 241 StGB).
Nötigung und Erpressung
Oft hat Cybermobbing das Ziel, Menschen zu einer bestimmten Handlung zu nötigen. Möchte der Täter/die Täterin sich dadurch bereichern, spricht man von Erpressung (§ 253 StGB). Zum Beispiel könnten Jugendliche ein belastendes Foto ihres Opfers posten und Geld dafür verlangen, das Foto wieder zu löschen. Handelt es sich dabei um Nacktaufnahmen, spricht man von Sextortion.
Stalking
Stalking bezeichnet das Nachstellen einer Person mit dem Ziel, „deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“ (§ 238 StGB). Darunter fällt z. B. die Belästigung per Telefon oder WhatsApp. Auch Täter/Täterinnen, die im Namen des Opfers Waren und Dienstleistungen bestellen, machen sich des Stalkings schuldig.
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Eine andere Person zu fotografieren, ist nicht automatisch strafbar. Anders sieht es aus, wenn die Aufnahme in den persönlichen Lebensbereich eingreift – also das Opfer z. B. in der eigenen Wohnung, einer Toilette oder Umkleidekabine zeigt (§ 201a StGB).
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
Wer die Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht, macht sich nach § 22 KunstUrhG strafbar. Dazu gehört auch das Posten auf Social Media.
Wie kann ich mich gegen Cybermobbing wehren?
Suchen Sie Hilfe!
Opfer von Cybermobbing fühlen sich oft isoliert und mit ihrem Problem allein gelassen. Es ist daher ratsam, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Für Kinder und Jugendliche könnten dies die Eltern oder Lehrkräfte sein. Aber auch für Erwachsene gibt es Anlaufstellen. Vereine wie Cybermobbing-Hilfe e. V. bieten eine Online Beratung an, sodass Betroffene unkompliziert Kontakt aufnehmen können.
Dokumentieren Sie die Beweise!
Sie wurden im Internet beleidigt, diffamiert oder bedroht? Dann sichern sie die Beweise – etwa mit Screenshots, die den Kommentar/die Bewertung und den Namen des Verfassers zeigen. Diese Beweise helfen Ihnen dabei, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch wenn Mobber ihren Beitrag wieder löschen, können sie so noch belangt werden.
Wenden Sie sich an die Online-Plattform!
Cybermobbing ist auf so gut wie allen Online-Plattformen verboten. Oft werden entsprechende Beiträge automatisch herausgefiltert. Andernfalls sollten Sie sich per E-Mail an den Support wenden. Liegt ein Verstoß gegen die AGBs der Website vor, muss der Beitrag gelöscht werden. Das gilt z. B. für Beleidigungen, Bedrohungen und obszöne Inhalte.
Leider gehen viele Täter und Täterinnen subtiler vor. Z. B. werden in Online-Bewertungen falsche Tatsachen gepostet, um den Ruf von Unternehmern zu schädigen. In diesem Fall bringt eine Meldung der Rezension nur selten Erfolg, da sich Portale wie Google und Tripadvisor auf ihre Neutralität berufen. Sie sollten daher juristische Hilfe in Anspruch nehmen (siehe unten).
Geben Sie Online nicht zu viel preis!
Unser Rat lautet: Überlegen Sie genau, welche persönlichen Daten Sie im Internet teilen möchten. Wer sein gesamtes Privatleben öffentlich zugänglich macht, bietet Cyber-Mobbern eine große Angriffsfläche. Auch Unternehmer sollten nicht zu viel über sich preisgeben. Sonst könnten diese Informationen von Internet-Trollen, Betrügern, aber auch Konkurrenten ausgenutzt werden.
Reagieren Sie nicht emotional!
Wer Opfer von Cybermobbing wird, ist evtl. versucht, „in die Offensive zu gehen“. Doch davon raten wir ab. Indem Sie sich auf Diskussionen einlassen, den Täter/die Täterin selbst persönlich angreifen oder gar zurück beleidigen, verschlimmern Sie die Situation in den meisten Fällen nur. Viele Mobber leben von (negativer) Aufmerksamkeit – und fühlen sich so motiviert, ihre Mobbingopfer noch heftiger zu attackieren.
Erstatten Sie Anzeige!
Für die Strafbarkeit spielt es keine Rolle, ob Mobbing Offline oder im Internet stattfindet. Vor allem bei schweren, wiederholten Beleidigungen, Bedrohungen oder Verleumdungen sollten Sie zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. In vielen Fällen kann die Polizei Täter/Täterinnen selbst dann ermitteln, wenn diese anonym vorgehen.
Nehmen Sie juristische Hilfe in Anspruch!
Leider ist die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Cybermobbing nicht immer klar ersichtlich. Das gilt z. B., wenn Sie als Unternehmer in negativen Bewertungen angegriffen werden. Auch die Behauptung falscher Tatsachen kann rufschädigend, und damit strafbar sein. In solchen Fällen lohnt es sich, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt mit Fokus auf Medien und IT-Recht kann die Löschung rechtswidriger Beiträge durchsetzen und Sie vor Wiederholungstätern schützen. So bleibt Ihr Ruf intakt.
Ich wurde des Cybermobbings beschuldigt – wie kann ein Anwalt mir helfen?
Cybermobbing ist ein Phänomen, das in unserer digitalen Welt immer häufiger vorkommt. Doch dabei wird schnell vergessen: Nicht jede Form der Kritik und Meinungsäußerung fällt in diese Kategorie. Oft dient der Vorwurf Cybermobbing auch als Deckmantel, um Kritiker mundtot zu machen.
Besonders häufig kommt dies bei Online-Bewertungen vor. Rezensenten, die ihren Unmut auf Google, Tripadvisor und Co. ausdrücken, erhalten plötzlich eine Abmahnung vom bewerteten Unternehmen. So soll der Rezensent eingeschüchtert werden, seine Bewertung löschen und die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Auch in diesem Fall raten wir: Holen Sie sich Hilfe vom Anwalt! Oftmals sind Abmahnungen wegen Cybermobbing völlig unbegründet. Ihr Anwalt kann dagegen vorgehen, sodass Sie vor überzogenen Forderungen geschützt sind.
Sie sind von Cybermobbing betroffen? Kontaktieren Sie uns!
Egal, ob offline oder im Internet – Mobbing müssen Sie nicht einfach so hinnehmen! Ebenso wenig sollten Sie sich durch falsche Cybermobbing-Vorwürfe einschüchtern lassen. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Medien und IT-Recht stärken wir Ihre Rechte. Wenden Sie sich noch heute an uns und profitieren Sie von einer kostenlosen Erstberatung!
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