Sogar Google beschwert sich über uns – warum das unser bestes Gütesiegel ist
In einem 45-seitigen Gerichtsschriftsatz beklagt sich Googles Rechtsabteilung über unsere Kanzlei: zu schnell, zu hartnäckig, zu unbequem. Wir zeigen die Original-Zitate – und warum jeder Vorwurf für Sie spricht.
Lesedauer: 8 Minuten

Wenn einer der mächtigsten Konzerne der Welt – vertreten durch die internationale Großkanzlei Taylor Wessing – in einem 45-seitigen Gerichtsdokument darüber klagt, dass eine einzelne Kanzlei zu schnell, zu hartnäckig und zu unbequem für ihn ist, dann ist das kein Vorwurf. Dann ist das ein Ritterschlag.
Genau das ist uns passiert. In einem aktuellen einstweiligen Verfügungsverfahren hat sich Googles Rechtsabteilung Seite für Seite darüber beschwert, wie wir für unsere Mandanten arbeiten. Herausgekommen ist ein Dokument, das man auch als Zeugnis lesen kann – ausgestellt von der Gegenseite.
Es gilt der alte Grundsatz: „Viel Feind, viel Ehr." Wir haben die zentralen Passagen aus dem Schriftsatz zusammengetragen und zeigen Ihnen, was Google uns vorwirft – und warum jeder einzelne dieser Vorwürfe ein gutes Argument ist, uns zu beauftragen.
Das Wichtigste in Kürze
In einem gerichtlichen Schriftsatz beklagt sich Google (über die Kanzlei Taylor Wessing) ausführlich über die Arbeitsweise unserer Kanzlei.
Google stört sich an der schieren Zahl unserer Verfahren – über 1.000 einstweilige Verfügungsverfahren seit Januar 2025.
Google kritisiert, dass wir uns weigern, die Online-Meldeformulare zu nutzen, und stattdessen den juristischen Weg gehen.
Google findet unsere Begründungen zu lang und zu gründlich („acht DIN A4 Seiten") und unser Vorgehen zu schnell.
Im selben Schriftsatz dokumentiert Google unfreiwillig unseren Erfolg: Was ein Betroffener monatelang selbst vergeblich versucht hatte, war nach unserer Beauftragung am selben Tag erledigt.
David gegen Goliath: der „Ritterschlag" von der Gegenseite
Reputationsschutz bedeutet für viele Anbieter: ein Standard-Formular bei Google ausfüllen und hoffen, dass ein Algorithmus zustimmt. Wir arbeiten anders. Wir setzen das Recht unserer Mandanten juristisch durch – notfalls mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht.
Dass dieser Weg wirkt, muss man uns nicht glauben. Man kann es bei Google nachlesen. Denn wenn ein Weltkonzern eine der teuersten Kanzleien des Landes damit beauftragt, sich über die Hartnäckigkeit eines Gegners zu beschweren, dann bestätigt er damit vor allem eines: Dieser Gegner ist wirksam.
5 Vorwürfe von Google – und warum jeder für Sie spricht
1. Der Vorwurf der schieren Masse
Google stöhnt regelrecht unter der Zahl der Verfahren und fühlt sich systematisch in die Enge getrieben:
„Dennoch hat dieser tausendfach Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung [...] begründet."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 35, Rn. 106
„...für jedes der über 1.000 einstweiligen Verfügungsverfahren, die der Prozessbevollmächtigte [...] seit Januar 2025 [...] initiiert hat."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 39, Rn. 121
„Dasselbe gilt hier, da es sich um eine konzertierte Aktion des Prozessbevollmächtigten handelt, der das Vorgehen [...] koordiniert, um [...] extensiv Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung [...] einzureichen."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 36, Rn. 107
Was das für Sie bedeutet: Wir sind kein kleiner Fisch. Wir greifen den Monopolisten systematisch und in großem Umfang an – und wir tun es mit Erfahrung aus über 1.000 Verfahren allein seit Anfang 2025. Google nennt das eine „konzertierte Aktion". Wir nennen es kompromisslosen Einsatz für Ihren guten Ruf.
2. Die Weigerung, nach Googles Regeln zu spielen
Google möchte unbedingt, dass Betroffene die anonymen Online-Formulare nutzen – jene Formulare, bei denen häufig ein Algorithmus über die Löschung entscheidet. Wir verweigern das bewusst:
„Unstreitig verwendete die Antragstellerin die Online-Formulare [...] nicht. Sie beschränkte sich darauf, die streitgegenständliche Bewertung [...] per E-Mail [...] ‚beanstanden' zu lassen."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 10, Rn. 19
„...war bekannt, dass die Antragsgegnerin das [...] Meldeverfahren mit den [...] Online-Formularen [...] bereithält, deren Nutzung er aber dennoch verweigert."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 44, Rn. 138
Was das für Sie bedeutet: Jeder, der schon einmal selbst ein Google-Formular ausgefüllt hat, kennt die zermürbenden Standard-Absagen. Genau dieses Spiel spielen wir nicht mit. Wir betteln nicht bei Algorithmen um eine Löschung – wir setzen Ihr Recht als Rechtsanwaltskanzlei durch.
3. Zu gründlich – wir machen Google zu viel Arbeit
Google ärgert sich, dass wir nicht zwei Sätze schreiben, sondern mit ausführlicher juristischer Begründung arbeiten:
„...kann schon grundsätzlich nicht angenommen werden, wenn zur Darlegung der angeblichen Rechtswidrigkeit eine E-Mail übersendet wird, die ausgedruckt acht DIN A4 Seiten umfasst. Dies gilt vorliegend umso mehr, als die E-Mail [...] durch unnötig lange Darstellungen unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen [...] ablenkt."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 28, Rn. 82
Was das für Sie bedeutet: Ein Traum für jeden Mandanten. Googles Anwälte beschweren sich darüber, dass unsere Begründungen acht Seiten lang sind und den Konzern juristisch fordern. Wer Standard-Klicks möchte, nutzt den Google-Support. Wer anwaltliche Präzision möchte, kommt zu uns.
4. Zu schnell und zu ungeduldig
Wir fackeln nicht lange. Google beklagt, dass wir sofort scharf schießen:
„Stattdessen beantragte der Prozessbevollmächtigte [...] unmittelbar und insbesondere vor Ablauf der eigens gesetzten Frist von sieben Tagen [...] den Erlass einer einstweiligen Verfügung."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 3
Was das für Sie bedeutet: Wir verschwenden keine Zeit. Jeder Tag mit einer rufschädigenden Bewertung kostet bares Geld. Google wirft uns vor, dass wir „unmittelbar" handeln, statt Fristen auszureizen. Das stimmt. Wenn es um Ihre Existenz geht, haben wir keine Zeit für Warteschleifen.
5. Der unfreiwillige Erfolgsbeweis von Google
Der stärkste Punkt kommt von der Gegenseite selbst. In dem Schriftsatz vergleicht Google, was passiert, wenn ein Betroffener es allein versucht – und was passiert, wenn wir übernehmen:
„Am 4. Dezember meldete die Antragstellerin selbst, ohne anwaltliche Hilfe, ebenfalls über das [...] Online-Formular sechs Bewertungen (...). Erst am 9. März meldete sich der hiesige Prozessbevollmächtigte per Mail (...). Sodann wurden die drei beanstandeten Bewertungen noch am selben Tag von der Antragsgegnerin entfernt."
— gegnerischer Schriftsatz, S. 11, Rn. 27
Was das für Sie bedeutet: Google gibt hier schwarz auf weiß zu, wie groß der Unterschied ist. Der Betroffene versuchte es monatelang selbst – ohne Erfolg. Nach unserer Beauftragung wurden die beanstandeten Bewertungen noch am selben Tag entfernt. Deutlicher kann ein Wirksamkeitsnachweis kaum ausfallen.
Was die Gegenseite über uns sagt
Man könnte diese Passagen auch als Bewertungen lesen – abgegeben von Googles eigenen Anwälten. Natürlich sind es keine begeisterten fünf Sterne. Aber genau das ist der Punkt:
„Die Kanzlei hat über 1.000 Verfügungsverfahren gegen uns initiiert. Sie verweigert die Nutzung unserer Online-Formulare und schickt uns stattdessen achtseitige juristische Schriftsätze."
Unser Kommentar: Stimmt genau. Wenn ein Milliardenkonzern vor Gericht über Ihren Anwalt klagt, wissen Sie: Sie haben die richtige Kanzlei an Ihrer Seite.
„Der Prozessbevollmächtigte handelt ‚unmittelbar' und wartet nicht einmal die selbst gesetzte Frist von sieben Tagen ab."
Unser Kommentar: Auch das stimmt. Bei einer rufschädigenden Bewertung zählt jeder Tag. Wir handeln sofort – nicht irgendwann.
„Was die Betroffene monatelang selbst über unser Formular versuchte, blieb erfolglos. Nach Einschaltung dieser Kanzlei wurden die beanstandeten Bewertungen noch am selben Tag entfernt."
Unser Kommentar: Danke für die unfreiwillige Erfolgsbestätigung. Besser hätten wir es nicht formulieren können.
Warum wir Googles Formulare bewusst nicht nutzen
Viele Agenturen klicken für Sie lediglich das Standard-Formular von Google an. Wir spielen dieses Spiel nicht mit – und dafür gibt es einen handfesten Grund, der über die reine Durchsetzungskraft hinausgeht: den Schutz Ihrer Daten.
In Gerichtsverfahren wirft Google uns wiederholt vor, dass wir die Nutzung der Online-Formulare verweigern. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass über diese Meldewege Informationen an die US-Datenbank „Lumen" übermittelt werden können. Wir wählen bewusst den anwaltlichen Weg per Schriftsatz – hartnäckig, menschlich und ohne Ihre Angelegenheit in eine öffentliche Datenbank zu spülen.
Ihr Ruf ist zu wichtig für Standard-Klicks
Rechtswidrige Bewertungen und Rufschädigungen schützt man nicht durch höfliches Bitten bei einem Algorithmus. Man schützt sie, indem man juristischen Druck aufbaut – konsequent, schnell und gründlich. Genau das bestätigt Google in seinem eigenen Schriftsatz.
Sie haben es vielleicht schon selbst über das Google-Formular versucht und sind an den automatisierten Absagen gescheitert? Dann lassen Sie uns übernehmen.
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