Wie lässt sich eine negative Check24-Bewertung löschen?
Negative Check24-Bewertungen müssen Sie nicht hinnehmen. Erfahren Sie, welche Rezensionen auf Check24 verboten sind und wie Sie diese rechtssicher löschen lassen.
Lesedauer: 10 Minuten


Negative Check24-Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Darunter fallen Beleidigungen, Schmähkritik sowie falsche, ehrschädigende Behauptungen. Auch Rezensionen von Personen, die nie Kontakt mit Ihnen hatten, sind verboten. Sie können den Verstoß entweder selbst an Check24 melden oder einen Anwalt beauftragen. So profitieren Sie von fachlicher Expertise und verleihen Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck.
Negative Check24-Bewertung löschen lassen – die 5 wichtigsten Punkte
- Nicht jede negative Bewertung wird gelöscht. Subjektive Meinungsäußerungen und nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt.
- Legitime Löschgründe sind dagegen Bewertungen ohne Kundenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik.
- Die Beweislast liegt bei Check24. Das Portal muss nachweisen, dass die Bewertung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Bleibt dieser Beweis aus, muss Check24 die Bewertung löschen.
- Zur Kontaktaufnahme können sich Betroffene direkt an Check24 wenden.
- Ein Anwalt ist sinnvoll, um den Anspruch auf Löschung schnell und zuverlässig durchzusetzen. Weigert sich Check24, eine rechtswidrige Bewertung zu löschen, kommen weitere juristische Schritte infrage.
Was ist Check24?
Check24 wurde 1999 als Vergleichsportal für Kfz-Tarife gegründet. Mittlerweile betreibt die in München ansässige GmbH eines der größten Vergleichsportale Deutschlands. Auf der Website www.check24.de können Leser rund 10 Millionen Produkte suchen und vergleichen – darunter:
- über 200 Kfz-Versicherungstarife
- über 1.000 Stromanbieter
- mehr als 30 Banken für Kredite
Das erklärte Ziel der Website: Nutzer können durch die Vergleiche von Versicherungen, Strom, Krediten etc. Geld und Zeit sparen. Aber auch Hotels, Ferienwohnungen, Urlaube, Autovermietungen und sogar physische Produkte wie Möbel und Reifen sind mittlerweile auf Check24 gelistet.
In ihrem Profil haben Anbieter die Möglichkeit, sich genauer vorzustellen und Informationen zu den angebotenen Leistungen und Konditionen zu posten.
Wie ähnliche Plattformen finanziert sich Check24 über Provisionen. Schließen Kunden z. B. einen Stromtarif auf Check24 ab, wird das Portal daran beteiligt. Für Nutzer wiederum ist der Vergleich kostenlos.
Wie funktionieren Bewertungen auf Check24?
Check24 listet zahlreiche verschiedene Produkte und Dienstleistungen von tausenden Anbietern.
Die Gemeinsamkeit: Kunden können ihre Erfahrung auf der Website teilen und eine Bewertung abgeben. Dafür nutzt die Plattform ein Notensystem von 1–10 und berechnet den Durchschnitt aus allen veröffentlichten Bewertungen.
Je nach Kategorie lassen sich einzelne Aspekte benoten. Bei Hotels fallen darunter beispielsweise Lage und Ausstattung, während Stromtarife anhand von Kriterien wie Kundenservice und Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet werden. Auch Textbewertungen sind möglich – z. B. bei Hotels, Ferienwohnungen und Pauschalreisen.
Eine Besonderheit ist, dass nicht alle Bewertungen ursprünglich auf Check24 abgegeben wurden. Sie stammen häufig von externen Plattformen wie Booking.com oder Trustami und werden entsprechend gekennzeichnet. Check24 unterscheidet zwischen „verifizierten“ und „externen“ Bewertungen. Letztere können je nach Kategorie ebenfalls in die Gesamtbewertung einfließen.
Wer darf auf Check24 eine Bewertung abgeben?
Check24 hat ein Interesse an authentischen Bewertungen. Nur Kunden, die einen Vertrag auf Check24 abgeschlossen oder ein Produkt gekauft haben, dürfen eine Bewertung abgeben. Beispiele dafür wären:
- ein gebuchtes Hotel
- eine abgeschlossene Kfz-Versicherung
- ein gekauftes Möbelstück
Sobald ein Vertrag zustande kommt, lädt Check24 Kunden ein, ihre Bewertung abzugeben. Der Link zur Bewertungsfunktion wird per E-Mail verschickt.
Sind Check24-Bewertungen anonym?
Check24 hat den Anspruch, nur Bewertungen von echten Kunden zu veröffentlichen. Die Daten dieser Kunden werden jedoch nicht öffentlich angezeigt.
Sichtbar sind je nach Produktkategorie nur:
- der Vorname bzw. das Pseudonym des Bewerters
- das Datum der Bewertung
- Details wie die Art des Urlaubs bei Hotelbuchungen
- Quelle der Bewertung (Check24 oder externe Plattform)
Dies macht es Bewerteten schwierig, die Identität des Verfassers festzustellen.
Warum sind positive Check24-Bewertungen so wichtig?
Kunden achten beim Vergleich von Produkten und Dienstleistungen in immer höherem Maße auf Kundenbewertungen. Diese sind essenziell für die Kaufentscheidung und stärken das Vertrauen in ein Unternehmen.
Natürlich spielt auch das Bewertungsportal selbst eine wichtige Rolle.
Check24 genießt bei Nutzern einen überwiegend positiven Ruf. 34.683 Bewertungen zeigen eine hohe Kundenzufriedenheit mit Check24. Nutzer schätzen vor allem den einfachen und reibungslosen Wechselprozess bei Strom oder Versicherungen. Auch die komfortable Bedienung und die intuitive Menüführung werden gelobt. Auf Trustpilot erzielt das Portal 91,36 % positive Bewertungen (5 Sterne). Die Gesamtbewertung beträgt 4,8 von 5.
Dieser gute Ruf wirkt sich auf die Vertrauenswürdigkeit von Check24 aus. Viele Kunden sehen Check24 als Autorität an, wenn es um den Vergleich von Produkten und Dienstleistungen geht. Sie nehmen dort veröffentlichte Bewertungen ernst.
Wie wirken sich negative Check24-Bewertungen aus?
Im Umkehrschluss bedeutet das: Negative Bewertungen auf Check24 können dem Image eines Unternehmens erheblich schaden – und dazu führen, dass sich Kunden eher für einen Mitbewerber entscheiden. Viele Interessenten filtern Anbieter gezielt nach negativen Erfahrungen und messen diesen ein hohes Gewicht bei. Ob das Feedback der Wahrheit entspricht, bleibt dabei oft außen vor.
Andere Kunden achten primär auf den Bewertungsdurchschnitt. Das Problem: Bereits eine negative Bewertung kann den Durchschnitt drastisch senken und dafür sorgen, dass ein Anbieter in der Suche weiter unten angezeigt wird. Dies wirkt sich auch finanziell aus. Negative Bewertungen auf Check24 können zu Umsatzeinbußen führen.
Aus diesen Gründen ist eine schnelle Reaktion gefragt. Unternehmen sollten wissen, welche Check24-Rezensionen erlaubt sind – und welche Bewertungen gelöscht werden können, bevor sie dem eigenen Ruf schaden.
Welche Bewertungen sind auf Check24 verboten?
Check24-Kunden haben das Recht, ihre Erfahrungen mit einem Angebot oder Dienstleister zu teilen. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Check24 hat für jede Unterkategorie Richtlinien aufgestellt, an die sich Bewerter halten müssen. Diese gelten z. B. für Strom-Tarife, Hotels und Shopping-Kategorien wie Möbel. Unterschiede bestehen nur im Detail.
Noch wichtiger sind geltende Gesetze in Deutschland. Diese verbieten bestimmte Äußerungen – z. B. wenn falsche Tatsachen verbreitet oder Personen bzw. Unternehmen in ihrer Ehre verletzt werden.
Zu den häufigsten Verstößen im Kontext von Online-Bewertungen gehören:
Beleidigungen und Schmähkritik
Beleidigungen stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Check24-AGB dar. Sie verletzen auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sind nach §185 StGB strafbar. Beispiele dafür finden sich auf Bewertungsportalen zur Genüge.
Wenn Personen z. B. mit Kraftausdrücken wie „Idiot“, „Schwein“ oder „Spinner“ belegt werden, ist die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten.
Auch Schmähkritik fällt unter den Straftatbestand der Beleidigung. Gemeint ist Kritik, die sich nicht mit einer Sache auseinandersetzt, sondern die Diffamierung und Herabsetzung anderer zum Ziel hat. Der sachliche Bezug (bzw. dessen Fehlen) ist dabei entscheidend, wie folgende Beispiele zeigen:
Beispiel A
Ein Kunde bestellt auf Check24 ein Möbelstück und bezeichnet die Versandkosten als „Wucher“ (vgl. BGH, Urteil v. 28.09.2022, VIII ZR 319/20). Diese Meinung könnte – trotz der polemischen Überspitzung – noch zulässig sein, da sie sich auf ein konkretes Verhalten des Unternehmens bezieht.
Beispiel B
Ein Kunde bezeichnet ein Umzugsunternehmen auf Check24 als „Abzocker“. Aus seiner Bewertung geht kein Sachbezug hervor. Bei einer solchen pauschalen Herabwürdigung dürften Gerichte von Schmähkritik ausgehen.
Mehr über dieses komplexe Thema erfahren Sie in unserem Artikel Was ist Schmähkritik – und welche Äußerungen fallen darunter?
Falsche Tatsachenbehauptungen
In den Richtlinien für Bewertungen verbietet Check24 „offensichtlich falsche Informationen“. Dies ist auch juristisch relevant.
Anders als Meinungsäußerungen sind Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich – also objektiv entweder richtig oder falsch. Sie können überprüft werden, während Meinungsäußerungen lediglich das subjektive Empfinden des Verfassers wiedergeben.
Dies zeigt sich im folgenden Vergleich:
| Aussage | Einordnung |
|---|---|
| „Ich finde den Preis des Strom-Tarifs zu hoch.“ | Meinungsäußerung |
| „Der Service des Hotels hat mir nicht gefallen.“ | Meinungsäußerung |
| „Ich hätte mir mehr Unterstützung von der Kfz-Versicherung gewünscht.“ | Meinungsäußerung |
| „Das Umzugsunternehmen hat meine Möbel beschädigt.“ | Tatsachenbehauptung |
| „Der Stromanbieter zieht seine Kunden über den Tisch.“ | Tatsachenbehauptung |
| „In meinem Hotelzimmer gab es Ungeziefer.“ | Tatsachenbehauptung |
Ist eine Tatsachenbehauptung geeignet, dem Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu schaden, muss sie erwiesenermaßen wahr sein. Nicht bewiesene oder falsche Tatsachen dürfen nicht verbreitet werden. Ansonsten würde der Verfasser das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten verletzen. Auch ein Verstoß gegen §186 StGB (üble Nachrede) und §187 StGB (Verleumdung) kann vorliegen.
Die Beweislast liegt beim Verfasser – also dem Rezensenten, der die Behauptung aufstellt oder weitergibt. Dieser muss nachweisen können, dass die Behauptung auf wahren Tatsachen beruht.
Bewertungen ohne Kundenkontakt
Wie bereits erwähnt, nutzt Check24 ein geschlossenes Bewertungssystem. Das heißt: Nur Personen, die über das Portal einen Vertrag abgeschlossen, eine Dienstleistung in Auftrag gegeben oder ein Produkt gekauft haben, dürfen eine Bewertung schreiben.
Dies deckt sich mit geltendem Recht. Selbst subjektive Meinungsäußerungen sind verboten, wenn kein tatsächlicher Anknüpfungspunkt vorhanden ist (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018 – 324 O 63/17).
Beispiele auf Check24 könnten folgendermaßen aussehen:
- Rezensent A bewertet ein Hotel negativ. Er hat jedoch nie im Hotel übernachtet, da er seinen Aufenthalt vorher storniert hat.
- Rezensent B bewertet einen Stromtarif, den er nie abgeschlossen hat.
- Rezensent C hatte telefonischen Kontakt mit einem Handwerker. Es wurde keine Leistung in Auftrag gegeben. Trotzdem kritisiert der Kunde die Qualität der Arbeit.
Theoretisch sollten solche Fake-Bewertungen auf Check24 ausgeschlossen sein. In der Praxis jedoch gibt es Konstellationen, in denen Personen ohne Kundenkontakt eine Bewertung abgeben. Gründe können z. B. technische Fehler sein.
Eine Besonderheit zeigt sich in der Kategorie Umzugsunternehmen. Dort unterscheidet Check24 zwischen „verifizierten Buchungen“ und „verifiziertem Kontakt“.
| Verifizierte Buchung | Verifizierter Kontakt |
|---|---|
| Ein Kunde beauftragt das Umzugsunternehmen über Check24. | Zum Kunden liegt kein Auftrag über Check24 vor. |
Im zweiten Beispiel dürfte der Kunde die Arbeit des Umzugsunternehmens nicht bewerten – schließlich wurde das Unternehmen nicht beauftragt. Die Bewertung müsste sich auf Aspekte konzentrieren, mit denen der Rezensent eigene Erfahrungen gemacht hat: z. B. die Kommunikation mit dem Anbieter.
Wer muss den Kundenkontakt nachweisen?
Die Frage, ob ein Rezensent tatsächlich Kontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte, ist ein häufiger Streitpunkt. Bewertungen auf Check24 können weitestgehend anonym abgegeben werden. Das macht es für Unternehmen schwierig oder gar unmöglich, die Identität des Verfassers zu überprüfen.
Die gute Nachricht: Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass die Beweislast beim Bewertungsportal liegt. Check24 muss im Streitfall nachweisen, dass hinter der Bewertung ein tatsächlicher Kunde steckt. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, ist die Bewertung zu löschen (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15).
Weitere Verstöße
Auch die folgenden Inhalte sind in Check24-Rezensionen verboten:
- Posten persönlicher Informationen
- Drohungen
- gewaltverherrlichende, obszöne oder pornografische Inhalte
- Diskriminierung
- Werbung
- politische, ethische oder religiöse Äußerungen
Wie kann ich eine Check24-Bewertung löschen?
Unternehmen sind rechtswidrigen Bewertungen nicht schutzlos ausgesetzt. Werden solche Bewertungen an Check24 gemeldet, müssen sie geprüft und im Fall eines Rechtsverstoßes gelöscht werden. Dafür stehen zwei Methoden zur Auswahl:
E-Mail an Check24 schreiben
Um den Vorgaben des Digital Services Act (DSA) gerecht zu werden, hat Check24 eine E-Mail-Adresse eingerichtet: dsa.meldestelle@check24.de
Unternehmen können sich an diese E-Mail wenden und Inhalte melden, die gegen die Check24-Richtlinien und/oder geltende Gesetze verstoßen. Darunter fallen beispielsweise Fake-Bewertungen von Personen ohne Kundenkontakt, falsche, ehrschädigende Tatsachen oder beleidigende Äußerungen.
Eine bestimmte Form ist für die Meldung nicht vorgeschrieben. Jedoch muss die Beanstandung ausreichend konkret formuliert werden. Vage Formulierungen wie „die Bewertung ist unfair“ oder „die Bewertung ist rechtswidrig“ genügen nicht. Auf der anderen Seite wird keine detaillierte Beweisführung verlangt.
Ein Beispiel, mit dem sich der Bundesgerichtshof 2022 auseinandersetzte, sind Hotelbewertungen. Die Rechtsprechung lässt sich auch auf Check24 anwenden, wie folgendes Beispiel zeigt:
- Ein Hotel erhält eine negative Bewertung, die anonym verfasst wurde.
- Aus der Bewertung geht nicht hervor, dass der Rezensent jemals Gast im Hotel war.
- Das Hotel bestreitet den Kundenkontakt gegenüber Check24.
- Dies genügt, um die Prüfpflicht der Plattform auszulösen. Check24 muss nun ermitteln, ob hinter der Bewertung ein tatsächlicher Gast steckt.
- Dafür muss Check24 den Verfasser zu einer Stellungnahme auffordern. Bleibt diese Stellungnahme aus, ist die Bewertung zu löschen.
- Gibt der Verfasser eine Stellungnahme ab, muss Check24 diese an das Hotel weiterleiten. Es erfolgt nun wiederum eine Gegendarstellung des Hotels. Am Ende trifft Check24 eine verbindliche Entscheidung, die Bewertung zu löschen oder nicht zu löschen. Es haftet für diese Entscheidung.
(vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20)
Anwalt mit der Löschung beauftragen
Statt negative Bewertungen selbst an Check24 zu melden, können Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies bietet Ihnen mehrere Vorteile:
- Oft reagieren Bewertungsportale nur langsam oder gar nicht auf die Anfragen von Nicht-Juristen. Ein anwaltliches Schreiben verleiht Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck und signalisiert, dass Sie auf Ihr Recht beharren.
- Ein auf IT- und Medienrecht spezialisierter Anwalt kann Sie gegenüber Check24 vertreten und stichhaltig argumentieren. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Gegendarstellung erfolgt und Sie die Rechtswidrigkeit einer Bewertung darlegen müssen.
- Weigert sich das Portal, die Bewertung trotz Rechtsverstoß zu löschen, sind Ihre Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. In diesem Fall kommt eine einstweilige Verfügung infrage. Ein Anwalt kann vor Gericht erwirken, dass Check24 die Bewertung löschen muss und nicht erneut veröffentlichen darf.
Sie haben eine negative Check24-Rezension erhalten und denken, dass diese rechtswidrig ist? Dann kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.
E-Mail: reputation@dein-ruf.de
Tel. +49 (0) 30 29 68 11 18
WhatsApp: +49 160 97 21 12 27
FAQ: Negative Check24-Bewertung löschen lassen
Kann ich jede negative Check24-Bewertung löschen lassen?
Nein. Eine negative Bewertung auf Check24.de ist nicht automatisch löschbar. Wenn sie von einem echten Kunden stammt und weder gegen die Check24-Regeln noch gegen geltendes Recht verstößt, darf die Bewertung online bleiben. Angreifbar sind hingegen Fake-Bewertungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik.
Kann ich Bewertungen auf Check24 deaktivieren?
Nein. Die Möglichkeit, Bewertungen auf Check24 pauschal zu deaktivieren, gibt es nicht. Da Kundenbewertungen durch die Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt sind, müssen sich Unternehmen im Internet bewerten lassen. Gelöscht werden können lediglich konkrete Bewertungen, die gegen geltendes Recht und/oder die Nutzungsbedingungen von Check24 verstoßen.
Was soll ich Check24 schreiben?
Sie müssen gegenüber Check24 darlegen, warum die negative Bewertung zu löschen ist. Dann wird die Prüfpflicht des Portals ausgelöst. Mögliche Beanstandungen wären z. B. „es werden falsche, geschäftsschädigende Tatsachen verbreitet“ oder „die Bewertung stammt nicht von einem echten Kunden“.
Welche Beweise brauche ich?
Um eine Bewertung zu melden, sind keine Beweise nötig. Für ein eventuelles Prüfverfahren ist es jedoch sinnvoll, den Rechtsverstoß nachweisen zu können. Screenshots, Kundendaten, Rechnungen, Abgleiche mit dem CRM-System und andere Belege können dabei helfen – vor allem, wenn es um Bewertungen ohne Kundenkontakt geht.
Sollte ich auf negative Check24-Bewertungen antworten?
Eine Rückmeldung kann sich empfehlen, wenn Sie die negative Bewertung nachvollziehen können und sich entschuldigen möchten. Das ist vor allem bei konstruktivem Feedback sinnvoll. Bewerter, die falsche Tatsachen verbreiten und Ihrem Ruf schaden wollen, lassen sich jedoch nur selten von einer Antwort umstimmen. Auf keinen Fall sollten Sie selbst Anschuldigungen aufstellen, beleidigend werden oder dem Verfasser drohen. Eine bessere Option ist es, die rechtswidrige Fake-Bewertung löschen zu lassen.