Bewertungen löschen lassen: Anwalt oder Agentur? Warum die RDG-Zulassung entscheidend ist
Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen rechtswidrige Bewertungen entgeltlich prüfen und löschen lassen. Warum Agenturen ohne RDG-Zulassung ein Risiko sind – und wie Sie sich schützen.
Lesedauer: 9 Minuten


Rechtswidrige Bewertungen zu melden und löschen zu lassen ist oft eine komplizierte juristische Materie. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen entgeltlich prüfen und geltend machen. Agenturen ohne RDG-Zulassung ist diese Tätigkeit gerichtlich untersagt – und für die betroffenen Unternehmen kann die Beauftragung einer solchen Agentur teuer werden.
Immer mehr Anbieter versprechen, negative Online-Bewertungen schnell und günstig zu entfernen. Doch wer eine rechtswidrige Rezension wirklich rechtssicher löschen lassen möchte, sollte genau hinschauen, wem er den Auftrag erteilt. Dieser Beitrag erklärt, warum die Rechtsdienstleistungsbefugnis (RDG-Zulassung) entscheidend ist, welche Risiken Agenturen bergen und wie Sie eine seriöse Kanzlei erkennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen entgeltlich prüfen und durchsetzen.
- Agenturen ohne RDG-Zulassung dürfen keine rechtliche Prüfung vornehmen – mehrere Gerichte haben diese Tätigkeit untersagt.
- Der Digital Services Act (DSA) ist zu beachten: Wiederholt unbegründete Meldungen können zur Sperrung der Meldeberechtigung führen.
- Verträge mit unzulässig tätigen Agenturen sind nach § 134 BGB nichtig – bereits gezahlte Beträge lassen sich unter Umständen zurückfordern.
- Eine echte Kanzlei erkennen Sie am Hinweis auf die Zulassung im Impressum und über das amtliche Anwaltsregister.
Warum dürfen nur Anwälte rechtswidrige Bewertungen löschen lassen?
Die Meldung und Löschung rechtswidriger Bewertungen ist oft eine komplizierte juristische Materie. Es geht um Persönlichkeitsrechte, um die Abgrenzung von zulässiger Meinung und unzulässiger Tatsachenbehauptung und um die richtige rechtliche Begründung gegenüber dem Portal.
Genau deshalb ist diese Tätigkeit reglementiert: Nur Rechtsanwälte dürfen Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Unternehmen entgeltlich prüfen und geltend machen. Rechtsgrundlage ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Eine rechtliche Prüfung durch eine Agentur ohne entsprechende Zulassung ist nicht erlaubt.
Der DSA: Vorsicht bei unbegründeten Meldungen
In diesem Zusammenhang ist immer der Digital Services Act (DSA) zu beachten. Gemäß Art. 23 DSA droht ein Portal wie Google mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden – zum Beispiel Unwahrheiten über den Löschgrund oder Doppelmeldungen. Dies kann dazu führen, dass die Meldeberechtigung für negative Bewertungen für bis zu sechs Monate gesperrt wird.
Wer also unüberlegt oder falsch meldet, riskiert nicht nur, dass die Bewertung online bleibt, sondern verliert unter Umständen für Monate die Möglichkeit, überhaupt Meldungen einzureichen.
Diese Fragen müssen vor einer Meldung geklärt werden
Bevor eine Bewertung zur Löschung bei Google (oder einem anderen Portal) eingereicht wird, sind unter anderem folgende Fragen zu klären:
- Wurde die Bewertung bereits gemeldet?
- Handelt es sich um einen echten Kunden? Wurde auf die Bewertung durch das Unternehmen geantwortet?
- Soll die Löschung nur nach den Portal-Richtlinien beantragt werden – oder auch auf gesetzlicher Grundlage?
- Liegt eine Schmähkritik oder ein sonstiger gesetzlicher Verstoß vor?
Gerade die letzten beiden Punkte sind entscheidend – und juristisch anspruchsvoll. Für die richtige Einordnung müssen alle rechtlichen Möglichkeiten auf Löschung und Unterlassung genau geprüft werden. Diese Prüfung sollten Sie erfahrenen Rechtsanwälten überlassen und nicht einer Agentur, die dafür keine Erlaubnis hat. Mehr zur Abgrenzung erfahren Sie in unserem Artikel Was ist Schmähkritik – und welche Äußerungen fallen darunter?
Warum Agenturen ohne RDG-Zulassung ein Risiko sind
Eine rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung nicht erfolgen. Die Gerichte untersagen aktuell die Tätigkeit von Agenturen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, ohne über die erforderliche Zulassung zu verfügen – ausdrücklich zum Schutz der betroffenen Unternehmen. Beispiele aus der Rechtsprechung:
- LG Hamburg, 312 O 232/22 vom 28.11.2022
- LG Hamburg, 405 HKO 19/22 vom 12.12.2022
- LG Hamburg, 315 O 10/22 vom 09.03.2022
- OLG Hamburg, 5 U 176/20 vom 14.10.2021
Unsere Kanzlei war an zahlreichen Verfahren zum Verbot solcher rechtswidrigen Dienstleistungen beteiligt.
Woran erkenne ich eine echte Rechtsanwaltskanzlei?
Ob es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei mit RDG-Zulassung handelt, lässt sich einfach im Impressum erkennen. Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf ihre Zulassung hinzuweisen. Zusätzlich können Sie das amtliche Anwaltsregister prüfen. Fehlt ein solcher Hinweis, sollten Sie hellhörig werden.
Schon eine Agentur beauftragt? Ihre Rechte
Wenn Sie bereits eine Agentur beauftragt und bezahlt haben, sind Ihre Möglichkeiten nicht ausgeschöpft:
- Zahlungen zurückfordern: Wurde eine Rechtsdienstleistung erbracht, für die die Agentur keine Erlaubnis hatte, ist die Vereinbarung nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig (§ 134 BGB, § 3 RDG). Bereits gezahlte Beträge können Sie unter Umständen zurückverlangen.
- Schadensersatz: Ist Ihnen durch die illegale Tätigkeit der Agentur ein Schaden entstanden, prüfen wir die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
- Abmahnung abwehren: Wurden Sie von Wettbewerbern wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt, prüfen wir die Abwehr der Ansprüche für Sie.
- Gegen eine Google-Sperre vorgehen: Sollte Google Sie bereits gesperrt haben, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und gehen gegen die Sperre vor.
Sie sind unsicher, ob Ihre Bewertung rechtswidrig ist oder ob Sie eine Agentur beauftragen sollten? Dann kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.
Unser Team freut sich auf Ihre Anfrage.
E-Mail: reputation@dein-ruf.de
Tel. +49 (0) 30 29 68 11 18
WhatsApp: +49 160 97 21 12 27
FAQ: Anwalt oder Agentur bei der Bewertungslöschung
Darf eine Agentur meine negativen Bewertungen löschen lassen?
Eine Agentur darf keine rechtliche Prüfung vornehmen, ob eine Bewertung rechtswidrig ist, und daraus keine Unterlassungsansprüche entgeltlich geltend machen. Das ist Rechtsanwälten mit RDG-Zulassung vorbehalten. Mehrere Gerichte haben die entgeltliche Tätigkeit von Agenturen ohne Zulassung untersagt.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter zugelassen ist?
Im Impressum: Rechtsanwälte müssen auf ihre Zulassung hinweisen. Zusätzlich können Sie das amtliche Anwaltsregister prüfen. Fehlt ein Hinweis auf die anwaltliche Zulassung, handelt es sich in der Regel nicht um eine Kanzlei.
Ich habe bereits eine Agentur bezahlt – bekomme ich mein Geld zurück?
Möglicherweise ja. Wurde eine Rechtsdienstleistung ohne Erlaubnis erbracht, ist die Vereinbarung nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig. In diesem Fall können bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden. Wir prüfen Ihren Einzelfall.
Was hat der DSA mit der Löschung von Bewertungen zu tun?
Nach Art. 23 DSA können Portale wie Google die Meldeberechtigung sperren, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden – etwa Unwahrheiten über den Löschgrund oder Doppelmeldungen. Eine unüberlegte oder fehlerhafte Meldung kann Sie so für bis zu sechs Monate die Meldemöglichkeit kosten.