Cylex Bewertungen löschen – Tipps vom Anwalt
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Cylex Bewertungen löschen – Tipps vom Anwalt
Im Branchenbuch Cylex können Kunden nach Unternehmen suchen und diese bewerten. Leider entsprechen die Bewertungen nicht immer der Wahrheit. Fake-Kommentare zielen darauf ab, den Ruf von Firmen zu zerstören. Das müssen Sie nicht hinnehmen! Wir zeigen Ihnen, welche Cylex-Bewertungen erlaubt sind und wie Sie gegen unrechtmäßige Bewertungen vorgehen können.
Cylex Bewertungen löschen – das Wichtigste in Kürze
Kunden können Unternehmen auf Cylex bewerten. Eine Möglichkeit, die Bewertungen zu deaktivieren, existiert nicht.
Cylex-Bewertungen, die gegen die Richtlinien der Website und/oder geltendes Recht verstoßen, müssen entfernt werden.
Dazu gehören z. B. falsche Tatsachenbehauptungen und beleidigende Inhalte.
Eintragsinhaber können sich direkt an Cylex wenden und die Löschung beantragen. Dann ist die Angabe von Gründen erforderlich.
Schneller und zuverlässiger funktioniert die Löschung, wenn Sie einen auf IT- und Medienrecht spezialisierten Anwalt einschalten.
Was ist Cylex?
Cylex ist eine Firma mit Sitz in Rumänien, die seit über 16 Jahren Online-Branchenbücher betreibt. Das Angebot ähnelt Websites wie gelbeseiten.de oder 11880.com.
In Deutschland umfasst die Cylex-Datenbank mehr als 5 Millionen Einträge. Nutzer können u. a. nach Geschäften, Apotheken und Tankstellen, aber auch Ärzten, Therapeuten und anderen Branchen in der Nähe suchen.
Firmen wiederum haben die Option, einen Basis-Eintrag zu erstellen und diesen mit ihrem Firmenlogo, Bildern, Videos, einer Firmenbeschreibung etc. zu erweitern. Diese Firmendarstellung ist – wie die gesamte Nutzung von Cylex – kostenlos.
Wie funktioniert das Bewertungssystem von Cylex?
Das Cylex Bewertungssystem funktioniert ähnlich wie bei Google, Jameda oder Trustpilot. Kunden können jedes gelistete Unternehmen mit 1 bis 5 Sternen bewerten. 1 Stern entspricht dabei der Wertung „schlecht“, während 5 Sterne für eine „großartige“ Bewertung stehen.
Es gibt die Möglichkeit, das eigene Urteil mit einem Text zu begründen. Cylex gibt dafür auch einige Tipps: So sollen Nutzer ihre eigenen Erfahrungen beschreiben, konstruktives Feedback geben und auf einen freundlichen Umgangston achten. Mindestens 15 Zeichen werden verlangt. Die Obergrenze liegt bei 4.000 Zeichen, sodass auch ausführliche Kommentare möglich sind.
Anschließend haben Nutzer die Wahl: Sie können ihre Bewertung anonym posten oder sich registrieren und ein Profil erstellen. Cylex bevorzugt – kaum überraschend – letztere Variante. Die Plattform weist darauf hin, dass anonyme Bewertungen auf Wunsch des Eintragsinhabers gelöscht werden können.
Möchten Kunden sich nicht registrieren, müssen sie ein Pseudonym und eine E-Mail Adresse angeben. Ganz anonym sind die Bewertungen daher nicht. Zwar wird die Mail-Adresse bei der Bewertung nicht angezeigt. Cylex kann jedoch gesetzlich zur Weitergabe persönlicher Daten verpflichtet werden, falls eine Bewertung strafrechtlich relevant ist.
Wie wirken sich negative Cylex-Bewertungen aus?
Cylex Bewertungen stellen nicht den einzigen, aber einen wichtigen Faktor für die Sichtbarkeit von Unternehmen dar. So können Firmen mit einem guten Rating vor ihren Konkurrenten in den Suchergebnissen erscheinen. Kunden sehen auf einen Blick, wie viel Sterne das Unternehmen im Durchschnitt aufweist. Bereits eine negative Bewertung drückt diesen Durchschnitt nach unten.
Dazu kommt die Reichweite: Cylex gehört zu den größten Branchenbüchern Europas. Allein in Deutschland weist die Seite mehr als 19 Millionen Aufrufe pro Monat auf. Das wiederum bedeutet: Negative Bewertungen sind für eine große Gruppe an Personen sichtbar. Sie können den Ruf Ihres Unternehmens maßgeblich schädigen. Auch Umsatzeinbußen sind eine häufige Folge.
Müssen sich Firmen auf Cylex bewerten lassen?
Online-Bewertungen stellen einen Ausdruck der Meinungsfreiheit dar. Sie sind deshalb generell erlaubt. So entschieden Gerichte in mehreren Fällen – z. B. im sog. Jameda-Urteil (BGH, Urteil vom 23.9.2014 – VI ZR 358/13).
In diesem Fall hatte ein Arzt die Löschung seines Profils im Bewertungsportal Jameda verlangt. Der BGH gab dem nicht statt. Das Argument: Nutzer hätten ein Recht, Ärzte zu vergleichen und für die Entscheidungsfindung Bewertungen im Internet heranzuziehen.
Außerdem hieß es im Urteil:
„Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen.“
Unternehmen wiederum seien negativen Bewertungen nicht schutzlos ausgesetzt. Sie hätten die Möglichkeit, darauf zu reagieren – etwa, indem sie ungerechtfertigte Bewertungen an das Internet-Portal melden.
Zusammengefasst: Firmen müssen sich auf Cylex bewerten lassen. Eine Option, Bewertungen zu deaktivieren gibt es – genau wie auf Google oder Jameda – nicht.
Welche Bewertungen sind auf Cylex verboten?
1. Verstöße gegen die Cylex-Richtlinien
Nicht alle Inhalte sind auf der Plattform Cylex erlaubt. Wer dort postet, muss sich an die Cylex-Richtlinien halten. Diese verbieten u. a. folgende Inhalte:
Erfahrungen aus zweiter Hand
Cylex weist daraufhin, dass Bewertungen auf eigenen Erfahrungen basieren müssen. Das heißt z. B.: Wer in einem Autohaus anwesend war und dort ein Auto gekauft hat, darf dieses Unternehmen bewerten. Auch Telefongespräche oder E-Mail-Verkehr erfüllen dieses Kriterium. Hat der Rezensent keine eigenen Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht und basiert seine Bewertung nur auf Hörensagen, ist sie nicht erlaubt.
Wichtig: Cylex prüft den Kundenkontakt nicht automatisch nach. Das Branchenbuch kann jedoch Nachweise vom Rezensenten verlangen, wenn die Bewertung rechtlich angegriffen wird.
Strafbare Äußerungen
Beleidigungen, Schmähkritik und falsche, ehrschädigende Tatsachenbehauptungen sind in Deutschland strafbar – und deshalb auch auf Cylex verboten.
Posten unter falscher Identität
Sich als eine andere Person auszugeben, verstößt gegen die Cylex-Richtlinien. Mitarbeiter dürfen das Unternehmen, für das sie arbeiten, bewerten – müssen dies jedoch in ihrer Bewertung deutlich machen.
Verstöße gegen den Datenschutz
Bewerter dürfen auf Cylex keine privaten Kontaktdaten ohne die Einwilligung des Besitzers veröffentlichen. Dazu gehören z. B. Namen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern.
Verstöße gegen das Urheberrecht
Wer auf Cylex Inhalte wie Texte oder Bilder postet, muss die Rechte an diesen Inhalten besitzen. Das betrifft nicht nur Bewertungen, sondern auch das eigene Profilbild.
Minderjährige Rezensenten
Bewerter auf Cylex müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Das gilt auch dann, wenn sie sich nicht auf der Website registrieren, sondern anonym Inhalte posten.
2. Verstöße gegen geltendes Recht
Beleidigungen und Schmähkritik
Rechtlich versteht man unter Beleidigungen Äußerungen, die Personen in ihrer Ehre verletzen. Das können z. B. Schimpfwörter wie „Arschloch“ oder „Idiot“ sein.
Doch nicht immer ist die Abgrenzung zur persönlichen Meinungsäußerung so einfach. Laut diversen Gerichtsurteilen darf Kritik scharf und polemisch verfasst werden, solange es um die Auseinandersetzung mit einer Sache geht.
Dennoch lässt sich sagen: Zielt eine Bewertung lediglich darauf ab, Personen zu diffamieren und zu kränken, ist die Grenze zur Beleidigung überschritten. Man spricht dann auch von Schmähkritik.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Was ist Schmähkritik – und welche Äußerungen fallen darunter?
Üble Nachrede
Subjektive Meinungsäußerungen fallen unter den Schutz des Grundgesetzes (Art. 5 GG). Wer
auf Bewertungsplattformen wie Cylex jedoch Tatsachen verbreitet, die die Ehre Dritter verletzen, muss diese Tatsachen belegen können. Nehmen wir z. B. an, ein Nutzer behauptet, Herr X Y würde seine Kunden betrügen. Hat der Nutzer für diese Aussage keinen Beleg – z. B. weil sie nur auf Hörensagen beruht – liegt üble Nachrede vor.
Verleumdung
Eng verwandt ist der Straftatbestand der Verleumdung. Nicht nur kann der Verfasser seine Tatsachenbehauptung nicht belegen. Er weiß auch selbst, dass sie falsch ist. Ein Beispiel dafür wäre eine Aussage wie „Geschäft XY hat mir keine Ware geschickt.“ Ist sich der Verfasser der Unwahrheit dieser Aussage selbst bewusst – etwa, weil er die Ware erhalten hat und dies auch durch Quittungen etc. belegt werden kann – macht er sich der Verleumdung strafbar.
Weitere Straftatbestände
Natürlich kennt das Strafgesetzbuch noch mehr Tatbestände, die durch Bewertungen auf Cylex erfüllt sein können. Dazu gehören z. B.
Nötigung (§ 240 StGB)
Erpressung (§ 253 StGB)
Bedrohung (§ 241 StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Entsprechende Bewertungen können zur Anzeige gebracht werden. Cylex ist außerdem zur Löschung verpflichtet.
Kann ich auf negative Cylex-Bewertungen antworten?
Laut Cylex stellen Meinungen, die in diesem Branchenbuch veröffentlicht werden, ein „Angebot zum Dialog“ dar (Quelle: Cylex-AGBs).
Firmeninhaber können auf Bewertungen reagieren, indem sie den Link „Kommentar schreiben“ darunter anklicken. Das funktioniert entweder anonym oder als registrierter Nutzer. Cylex prüft laut eigenen Angaben alle Kommentare vor der Veröffentlichung.
Ob sich ein Kommentar empfiehlt, kommt auf den speziellen Fall an. Bei berechtigter Kritik kann es angemessen sein, sich zu entschuldigen und Fehler einzuräumen. So sehen Kunden, dass Sie Ihren Service verbessern möchten.
Doch Vorsicht! Nicht alle Rezensenten sind an einer Problemlösung interessiert. Zielt eine Bewertung lediglich darauf ab, Ihrem Ruf zu schaden, sollten Sie diese nicht kommentieren. Sonst verbauen Sie sich evtl. rechtliche Möglichkeiten. Die Löschung der Bewertung kann schwierig oder gar unmöglich werden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: Tipps vom Anwalt: Auf negative Google Rezension antworten
Kann ich meinen Cylex Firmeneintrag entfernen?
Unternehmen, die negative Kommentare erhalten und um ihren Ruf bangen, möchten vielleicht den kompletten Firmeneintrag auf Cylex entfernen. Dies ist möglich. Sie müssen sich dafür im Cylex-Firmenprofil anmelden und auf den Button „fehlerhafte Daten entfernen“ klicken. Anschließend wählen Sie im Dropdown-Menü „Eintrag entfernen“. Cylex prüft nun den Löschantrag.
Beachten Sie: ein Anspruch auf Löschung besteht nicht. Auch Bewertungen können weiterhin angezeigt werden. Dies deckt sich mit der deutschen Rechtsprechung (siehe z. B. BGH, Urteil vom 23.9.2014 – VI ZR 358/13)
Wie können Firmeninhaber die Löschung von Cylex Bewertungen durchsetzen?
Wenn Bewertungen gegen die Cylex-Richtlinien und/oder deutsches Recht verstoßen, haben Sie Anspruch auf Löschung. Sie können sich entweder selbst an das Bewertungsportal wenden und die Löschung verlangen – oder rechtliche Schritte ergreifen.
Option 1: Negative Bewertungen an Cylex melden
Wenn Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie diese an Cylex melden. Klicken Sie dafür rechts unterhalb der Bewertung auf „Missbrauch melden“. Im nächsten Schritt werden Sie zu einem Kontaktformular weitergeleitet.
In Ihrer Nachricht müssen Sie schildern, warum die Bewertung entfernt werden sollte. Wichtig: Wie bereits oben erwähnt, sind Rezensionen grundsätzlich erlaubt. Dass ihr Unternehmen kritisiert wird, reicht als Grund nicht aus. Stattdessen muss ein Verstoß gegen die Cylex-Richtlinien und/oder geltendes Recht vorliegen.
Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab. Besonders schwierig wird es, wenn in einer Bewertung falsche Tatsachen behauptet werden. Cylex kann vom Bewerter verlangen, diese Tatsachen zu belegen und Nachweise einzureichen – beispielsweise E-Mails, Rechnungen oder Verträge. Doch leider beobachten wir, dass sich Bewertungsportale gerne auf ihre Neutralität berufen und nicht in diesen Fragen entscheiden wollen.
Ein weiteres Problem: Es kann lange dauern, bis das Portal auf die Meldeanfrage reagiert. So lange ist die negative Bewertung sichtbar und schadet Ihrem Ruf.
Option 2: einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt mit der Löschung beauftragen
Sie wollen eine ungerechtfertigte Cylex-Bewertung löschen – sicher, zuverlässig und schnell? Dann sollten Sie sich an uns wenden. Als Rechtsanwaltskanzlei mit Fokus auf Medien- und IT-Recht verlangen wir Ihrer Forderung den nötigen Nachdruck.
Wir wenden uns direkt an Cylex und fordern das Portal auf, seinen Prüfpflichten nach gängiger Rechtsprechung nachzukommen. Oft genügt bereits ein solches Anwaltsschreiben, damit Fake-Bewertungen gelöscht werden. Der Grund: Bewertungsportale wie Cylex wissen, dass sie bei einem Verstoß als Störer haftbar gemacht werden können. Entfernen sie die Bewertung trotz Rechtsverstoß nicht, drohen juristische Konsequenzen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Erstberatung – gerne per Anruf oder Mail.
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