Golocal Bewertungen löschen – Tipps vom Anwalt
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Golocal ist für viele Kunden eine erste Anlaufstelle, um Unternehmen zu finden und zu vergleichen. Dabei spielen auch Bewertungen eine Rolle. Wer positives Feedback sammelt, platziert sich vor seinen Mitbewerbern und kann mehr Kunden anlocken. Dies wiederum wirkt sich positiv auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen aus.
Leider entsprechen nicht alle Bewertungen auf Plattformen wie Golocal der Wahrheit. Oft werden falsche Tatsachen behauptet, um dem Image von Unternehmen zu schaden. Im Extremfall stammen die Bewertungen sogar von Personen, die noch nie Kontakt mit Ihrem Unternehmen hatten. Auch Beleidigungen und Schmähkritik gehören zum traurigen Alltag auf Bewertungsplattformen.
Die gute Nachricht: Solche Bewertungen sind verboten. Sie können und müssen gelöscht werden! Im folgenden Beitrag verraten wir Ihnen, wie Sie dafür am besten vorgehen.
Golocal Bewertungen löschen – das Wichtigste in Kürze
Golocal listet Locations (z. B. Geschäfte, Restaurants, Ärzte und andere Dienstleister) und bietet Nutzern die Möglichkeit, diese öffentlich zu bewerten.
Jeder Nutzer, der Erfahrungen mit einem Unternehmen gemacht hat, darf auf Golocal Feedback dazu abgeben.
Allerdings müssen sich Verfasser an die Golocal-Richtlinien sowie geltendes Recht halten.
Verboten sind u. a. falsche, ehrschädigende Tatsachen, Beleidigungen, Schmähkritik und Diskriminierung.
Unternehmen können solche Beiträge an Golocal melden. Das Portal muss sie anschließend prüfen und bei einem Verstoß löschen.
Allerdings kann die hieb- und stichfeste Argumentation schwierig sein – vor allem, wenn es um komplexe Sachverhalte geht. Löschanträge von Laien bleiben oft ohne Erfolg. Es empfiehlt sich daher, die Hilfe eines Rechtsanwalts mit Fokus auf IT- und Medienrecht in Anspruch zu nehmen.
Was ist Golocal?
Golocal wurde 2007 gegründet und vereint die Funktionen eines Branchenbuchs mit denen eines Bewertungsportals.
Auf Golocal können User nach Branchen und Kategorien in einer Stadt suchen – z. B. „Zahnärzte in Bonn“. Anschließend gelangen sie zu den Einträgen bzw. Locations. Informationen wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Öffnungszeiten sind dort gelistet.
Eine weitere Säule stellen Bewertungen der Golocal-Community dar. Mehr als 9 Millionen Bewertungen wurden mittlerweile gepostet, was Golocal zu einem Branchenführer im deutschsprachigen Raum macht. Die Website ist sowohl für Nutzer als auch Unternehmen kostenlos.
Wie funktionieren Bewertungen auf Golocal?
Unter jedem Eintrag auf Golocal findet sich ein Bewertungs-Button. Ein Klick darauf genügt, und Nutzer werden zum sog. Bewertungs-Assistent weitergeleitet. Dieser führt durch den Prozess.
Als erstes müssen Sterne für das Unternehmen vergeben werden. Ein Stern entspricht dabei der schlechtesten, 5 Sterne der besten Wertung. Anders als auf vielen Vergleichsplattformen wird ein Text verlangt. Nutzer müssen ihre Erfahrung schildern. Eine Mindest-Wortzahl gibt es jedoch nicht.
Wie funktioniert die Golocal Bewertungscommunity?
Die Bewertungscommunity spielt auf Golocal eine große Rolle. Darum setzt die Plattform Anreize für Nutzer, die regelmäßig Bewertungen posten. Zum Einsatz kommt ein Punkte- und Belohnungssystem, das man von anderen Bewertungsportalen kennt. Golocal-User verbessern mit jeder Bewertung ihren Punktestand, steigen im Rang auf und erhalten Prämien. Andere Nutzer wiederum können auf den „gefällt mir“-Button klicken, wenn sie eine Bewertung besonders hervorheben möchten.
Wie berechnet Golocal den Bewertungs-Durchschnitt?
Golocal berechnet aus den abgegebenen Bewertungen einen Durchschnitt, der öffentlich angezeigt wird. So sehen Besucher der Seite sofort, wie viele Sterne ein Unternehmen im Schnitt erhält.
Allerdings wird nicht jeder Beitrag gleich gewichtet. Stattdessen nutzt Golocal ein System, das verschiedene Faktoren berücksichtigt – z. B.
Art der Bewertung (knapper vs. ausführlicher Text)
Verfasser (neues Profil vs. lange aktives Mitglied der Golocal-Community)
Frequenz (wie viele Bewertungen hat der Verfasser in letzter Zeit abgegeben?)
Diese Gewichtung dient dazu, Missbrauch zu vermeiden und authentische Bewertungen besonders herauszustellen. Unternehmen können jedoch kaum nachvollziehen, wie sich ihr Durchschnitts-Rating berechnet. Besonders ärgerlich ist es, wenn positive Bewertungen gar nicht oder nur in geringem Umfang ins Rating einfließen.
Welche Golocal-Bewertungen müssen gelöscht werden?
Nicht alle Rezensionen sind auf der Bewertungsplattform Golocal erlaubt. Wenn folgende Kriterien erfüllt sind, müssen Bewertungen gelöscht werden.
1. Verstoß gegen die Golocal-Richtlinien
Golocal hat eine Reihe von Richtlinien aufgestellt, die Fake-Bewertungen verhindern sollen. Verboten sind u. a.:
Mangelnde Authentizität
Bewertungen auf Golocal müssen auf eigenen Erfahrungen beruhen. Darum dürfen Nutzer z. B. kein Geschäft bewerten, mit dem sie selbst keinen Kontakt hatten.
Diskriminierung, Beleidigung etc.
Die Golocal-Richtlinien verbieten – genau wie das Strafgesetzbuch – Bewertungen, die andere Menschen beleidigen, diskriminieren oder verleumden. Auch Schmähkritik und Drohungen sind untersagt.
Verstöße gegen den Datenschutz
Vorsicht ist beim Nennen von Namen und anderen persönlichen Daten auf Golocal geboten. Wer dies ohne Zustimmung des Besitzers tut, verstößt gegen den Datenschutz.
Bewertungen durch Arbeitnehmer
Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht auf Golocal bewerten. Damit unterscheidet sich das Portal von Glassdoor, Kununu etc. Dasselbe gilt für Auftragnehmer und Subunternehmer. Erlaubt sind nur die Bewertungen von Privatkunden.
Urheberrechts-Verstöße
Nutzer dürfen mit ihren Golocal-Bewertungen nicht die Urheberrechte anderer verletzen – z. B. wenn Fotos und Videos gepostet werden.
Gekaufte Bewertungen
Golocal weist ausdrücklich darauf hin, dass gekaufte Bewertungen auf der Plattform nicht erlaubt sind. Dieses Vorgehen würde auch gegen § 5 UWG verstoßen.
2. Verstoß gegen geltendes Recht
Nicht nur die Golocal-Richtlinien sind relevant, wenn es um Bewertungen geht. Kunden müssen sich auch an geltendes Recht halten. Unter anderem verbietet der Gesetzgeber folgende Äußerungen:
Beleidigung und Schmähkritik
Andere Personen zu beleidigen, ist nach § 185 StGB verboten. Darunter fallen nicht nur offensichtliche Schimpfwörter, sondern auch Schmähkritik: also diffamierende Äußerungen, die keinen Bezug zu einer Sache haben. Beispiele wären Kommentare wie „Mitarbeiter XY ist ein Idiot!“ oder „Vorsicht vor diesem Arzt!“
Falsche Tatsachenbehauptungen
Kunden dürfen ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen öffentlich wiedergeben. Auch subjektive Meinungen sind erlaubt. Werden jedoch Tatsachen behauptet, die dem Ruf eines Unternehmens schaden könnten, verlangt der Gesetzgeber Beweise. Können diese nicht erbracht werden, liegt üble Nachrede (§ 186 StGB) oder sogar Verleumdung (§ 187 StGB) vor.
Beispiel für üble Nachrede: Kunde A behauptet, das Restaurant würde die Hygienevorschriften verletzen – z. B. aufgrund von Hörensagen.
Beispiel für Verleumdung: Kunde B behauptet wider besseres Wissen, das Restaurant hätte ihn bei der Rechnung betrogen
Diskriminierung
Diskriminierende Beiträge verstoßen nicht nur gegen die Golocal-AGBs, sondern können auch strafrechtlich relevant sein. Das trifft z. B. zu, wenn Online zur Gewalt gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen wird. Man spricht dann auch von Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Prüft Golocal Bewertungen vor der Veröffentlichung?
Diese Frage lässt sich mit „ja“ und „nein“ beantworten.
Fakt ist: Wie die meisten Bewertungsportale nutzt Golocal einen Filter, der Inhalte vor der Veröffentlichung analysiert. Das Ganze funktioniert automatisch. Enthält eine Bewertung z. B. unflätige Sprache, wird sie unter „Quarantäne“ gesetzt. Sie ist dann nicht öffentlich sichtbar und wird erst veröffentlicht, wenn der Verfasser sie ändert.
Eine inhaltliche Prüfung findet indes nicht statt. Golocal prüft nicht nach, ob Bewertungen auf wahren Tatsachen beruhen oder ob der Bewerter überhaupt Kontakt zum Bewerteten hatte. Damit bewegt sich Golocal im gesetzlichen Rahmen. Das Bewertungsportal muss erst dann tätig werden, wenn es von einem Rechtsverstoß (z. B. verleumderische Bewertung) in Kenntnis gesetzt wurde (vgl. BGH-Urteil vom 1.3.2016 – VI ZR 34/15).
Können Unternehmen auf Golocal-Bewertungen antworten?
Unter jeder Bewertung auf Golocal findet sich der Button „als Inhaber antworten“ Das heißt: Wer den entsprechenden Eintrag verwaltet, kann einen Kommentar zur Bewertung verfassen. Dieser wird dann öffentlich angezeigt. Es ist daher wichtig, sich bei der Antwort an die Golocal-Richtlinien und geltendes Recht zu halten. Ob sich eine Antwort lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr Tipps dazu erhalten Sie hier: https://www.dein-ruf.de/auf-negative-google-rezension-antworten/
Sind anonyme Bewertungen auf Golocal erlaubt?
Kunden, die eine Golocal-Bewertung schreiben, müssen keinen echten Namen angeben. Verlangt wird lediglich die (kostenlose) Registrierung mit einem selbst gewählten Nutzernamen, der dann neben der Bewertung angezeigt wird.
Wichtig: Die Anonymität auf Online-Portalen kann in bestimmten Fällen eingeschränkt werden – z. B. wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Golocal kann dann verpflichtet sein, persönliche Daten des Verfassers weiterzugeben. Ein einfacher Löschantrag bzw. eine Anfrage an Golocal reicht hierfür jedoch nicht aus. Stattdessen ist ein Gerichtsbeschluss nötig.
Müssen sich Unternehmen auf Golocal bewerten lassen?
Viele Unternehmen legen einen Golocal-Eintrag an, um im Internet besser gefunden zu werden. Doch nicht immer geschieht dies freiwillig. Golocal übernimmt auch Daten aus öffentlichen Quellen wie Branchenbüchern und listet Unternehmen auf der Plattform. Anschließend können sie dort bewertet werden.
Eine Möglichkeit, den eigenen Eintrag entfernen zu lassen, gibt es rechtlich gesehen nicht. Golocal kann sich beim Anlegen solcher „Zwangsprofile“ auf geltendes Recht berufen (vgl. BGH-Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Auch das pauschale Deaktivieren von Bewertungen ist nicht möglich, da dies das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) einschränken würde.
Wie kann ich Fake-Bewertungen auf Golocal löschen?
Wie bereits erwähnt, müssen sich Unternehmen auf Golocal bewerten lassen. Doch dies bedeutet nicht, dass sie jede Bewertung hinnehmen müssen. Falls eine Rezension gegen die Golocal-Richtlinien und/oder geltendes Recht verstößt, haben Sie Anspruch auf Löschung. Dieser Anspruch lässt sich auf zwei Arten durchsetzen:
1. Bewertung an Golocal melden
Zum einen besteht die Möglichkeit, eine ungerechtfertigte Bewertung an Golocal zu melden. Dafür klicken Sie einfach auf das Flaggen-Symbol bzw. den Link „Problem melden“ unterhalb der Bewertung. Sie werden nun zum Meldeformular weitergeleitet, in dem bestimmte Angaben verlangt werden:
E-Mail-Adresse für Rückfragen
Grund, warum die Bewertung gelöscht werden muss
Wer die Bewertung beanstandet (z. B. Inhaber des Unternehmens, Kunde oder Golocal-Nutzer).
Im Textfeld müssen Sie nun den Löschanspruch begründen. Die Plattform erlaubt maximal 500 Zeichen – also etwa 70 bis 100 Wörter. Anschließend wird die Meldung an Golocals Beschwerdeabteilung geschickt, die den Fall prüft. Bis eine Entscheidung getroffen wurde, blendet Golocal die Bewertung aus. Sie ist also nur noch für den Verfasser sichtbar.
2. Einen Rechtsanwalt mit der Löschung beauftragen
Leider zeigt unsere Erfahrung: Plattformen wie Golocal kommen den Löschanträgen von Laien nicht immer nach. Vor allem, wenn strittige Tatsachen behauptet werden, berufen sich Bewertungsportale gerne auf ihre Neutralität. Unternehmen wiederum müssen schlüssig argumentieren, warum eine Bewertung ungerechtfertigt ist. Machen Sie hier Fehler, kann Golocal den Löschantrag ablehnen.
Sie wollen auf Nummer sicher gehen? Dann unterstützen wir Sie gerne. Als Rechtsanwaltskanzlei für IT- und Medienrecht konnten wir bereits zahlreiche negative Fake-Bewertungen löschen lassen. Dabei gehen wir entweder direkt gegen den Verfasser oder das Portal vor, um den Anspruch auf Löschung durchzusetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Schadensersatz-Ansprüche geltend zu machen, falls Ihnen durch die Bewertung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
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