Google-Bewertungen löschen in Frankfurt

Bundesweit tätige Prozessanwälte, spezialisiert auf das Löschen rechtswidriger Bewertungen – mit Erfahrung vor dem Landgericht Frankfurt a.M.

„Überlassen Sie Ihren Ruf nicht Google, sondern uns als Experten“
Imanuel Schulz
Rechtsanwalt für Reputationsrecht
030 29681118
  • Spezialkanzlei im Äußerungsrecht seit 2018
  • 40.000+ negative Bewertungen gelöscht
  • Dutzende gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025
  • Außergerichtlich 159 € netto
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
Erfahrung aus gerichtlichen Verfahren gegen diese Portale
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* Die gezeigten fremden Wortbildmarken sind urheberrechtlich geschützt.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz unterstützt seit 2010 Medien in div. Rechtsfragen und veröffentlicht Advertorials:
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Sofern Medien, Advertorials oder Artikel nicht mehr online sind, haben wir diese im Medienarchiv gespeichert.

Wann kann man eine Google-Bewertung löschen lassen?

Eine Google-Bewertung kann insbesondere dann gelöscht werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Fehlender oder bestrittener Kundenkontakt
  • Schmähkritik oder Beleidigungen
  • Verstoß gegen die Google-Richtlinien
  • Weitere rechtswidrige Inhalte

Jede Bewertung wird von uns als Spezialkanzlei Dein-Ruf individuell geprüft. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.

Warum das Landgericht Frankfurt a.M. auch für Unternehmen aus ganz Deutschland relevant ist

Das Landgericht Frankfurt a.M. ist für viele Verfahren gegen Google der zentrale Gerichtsstand – auch dann, wenn das betroffene Unternehmen seinen Sitz nicht in Frankfurt hat.

Das liegt am sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Bei Online-Bewertungen, die bundesweit abrufbar sind, kann der Kläger in der Regel den Gerichtsstand wählen. Unternehmen, die ihre Leistungen bundesweit anbieten, können deshalb die Vorteile der Frankfurter Rechtsprechung und der dortigen Verfahren nutzen – unabhängig vom eigenen Firmensitz.

Dutzende Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025. So können Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet von der Frankfurter Praxis und den dort entwickelten Maßstäben profitieren.

Expertise von Anwalt

Wer eine negative Google-Bewertung löschen lassen will, braucht eine an den von den Frankfurter Gerichten entwickelten Maßstab angepasste Beanstandung – und bei Untätigkeit von Google den Weg vor das Landgericht Frankfurt a.M. Zwei Wege, ein Ziel: die rechtswidrige Äußerung löschen.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz, Spezialkanzlei im Äußerungsrecht
Imanuel Schulz Rechtsanwalt für Reputationsrecht

Gegen die Plattform

Beanstandung nach dem Frankfurter Maßstab. Bei Untätigkeit von Google ein gerichtliches Verfahren einleiten. Erfahrung aus Dutzenden gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025.

Gegen den Verfasser

Direkte Abmahnung wegen rechtswidriger Äußerungen – Unterlassungserklärung erwirken, wenn erforderlich gerichtlich.

Die Bewertung ist gelöscht – wir stellen sicher, dass die Bewertung auch gelöscht bleibt.

Warum Frankfurt am Main anders ist als andere Gerichtsbezirke

Jeder Gerichtsbezirk hat seine Eigenheiten bei Verfahren gegen Google. Das Verfahren beginnt aber schon außergerichtlich mit der Beanstandung. In Frankfurt gilt das besonders – bei der Beanstandung, bei der Untätigkeit von Google und beim Schutz vor einer erneuten Veröffentlichung. Was in einem anderen Gerichtsbezirk genügt, reicht in Frankfurt nicht immer. Die Frankfurter Praxis ist an entscheidenden Stellen strenger – und zugleich vorteilhafter, wenn richtig vorgegangen wird.

Strenger Maßstab: So muss eine Bewertung in Frankfurt beanstandet werden

In Frankfurt reicht es nicht, den Kundenkontakt lediglich pauschal zu bestreiten. Die Beanstandung der Bewertung muss inhaltlich und detailliert auf die Bewertung eingehen. Das gilt besonders, wenn die Bewertung

  • einen Klarnamen enthält,
  • Fotos zeigt,
  • konkrete Details zu angeblichem Besuch, Service oder Ablauf nennt,
  • gar kein Kundenkontakt vom Bewerter behauptet wird,
  • dritte Personen für jemanden anderen bewerten,
  • eine Folgebewertung ist und/oder der Bewerter immer wieder neu bewertet oder
  • das Unternehmen bereits auf die Bewertung geantwortet hat.

Wer nur allgemein „kein Kundenkontakt“ einwendet, riskiert, dass die Beanstandung in Frankfurt nicht greift. Deshalb gehört die Aufbereitung der Meldung in anwaltliche Hand und nicht zu einer Agentur, die keine Rechtsdienstleistung erbringen darf.

Vorteil 1: Kostenfolge bei Untätigkeit von Google

Wir melden die Bewertung mit dem Ziel der Löschung außergerichtlich – so, dass die Beanstandung dem Frankfurter Maßstab standhält. Wird ausreichend beanstandet und bleibt Google untätig, trägt Google die Kosten des gerichtlichen Verfahrens oft selbst. Solche Verfahren führen wir regelmäßig vor dem Landgericht Frankfurt a.M.

Vorteil 2: Schutz vor Reaktivierung der Google-Bewertungen

Nur weil eine Bewertung gelöscht wurde, bedeutet das nicht, dass sie gelöscht bleibt. Der Bewerter kann Widerspruch gegen die Löschung einlegen – dann stellt Google die Bewertung wieder online (Reaktivierung) und legt keine Nachweise vor. Das Unternehmen wird rechtlos gestellt. Das ist rechtswidrig.

Die Frankfurter Rechtsprechung schützt vor der Wiederveröffentlichung: Google darf die Bewertung nicht einfach wieder online stellen, ohne zuvor die Nachweise zur Stellungnahme vorzulegen. Verfahren mit genau dieser Frage führen wir vor dem Landgericht Frankfurt a.M.

Ohne gerichtlichen SchutzMit gerichtlichem Schutz (Frankfurt am Main)
Google reaktiviert BewertungenGoogle darf die Bewertung nicht ohne Stellungnahmeverfahren wiederveröffentlichen
Google legt keine Nachweise vorDie Anwälte von Google legen uns die „Nachweise“ vor
Außergerichtlich gibt es keine Möglichkeit, gegen die Reaktivierung vorzugehen – Google reagiert nichtReaktivierung lässt sich kontrollieren; wir können gegen die Wiederveröffentlichung vorgehen und Stellung nehmen

Verfahren aus unserer Praxis (Auszug)

1.000+ Google-Gerichtsverfahren seit 2025 – oft zahlt Google. Dutzende Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025. Aus diesen Verfahren stammen die folgenden Aktenzeichen in Frankfurt:

Nicht alle der hier genannten Verfahren wurden von uns geführt. Die Übersicht zeigt relevante Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt a.M. und des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Beanstandung, Prüfverfahren und Unterlassung im Umgang mit Bewertungsportalen und Hostprovidern.

Besonderheit vor Ort: Das Landgericht Frankfurt a.M. lässt Videoverhandlungen nur selten zu. Die Anwälte müssen in der Regel persönlich erscheinen. Dadurch können sich Gericht und Anwaltschaft einen unmittelbaren persönlichen Eindruck verschaffen. Unser Eindruck der Richterschaft ist eine relativ unternehmerfreundliche Rechtsprechung in streitigen Rechtsfragen mit Bewertungsportalen – beispielsweise verneint das LG Frankfurt a.M. die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ins Ausland beim Bewertungsportal Trustpilot.

Az.GerichtGegenstand
16 W 10/25OLG FrankfurtHostprovider muss nach Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren
16 W 22/25OLG FrankfurtAußergerichtliche Beanstandungen müssen konkret auf einzelne Bewertungen bezogen sein; eine begründete Rüge verpflichtet den Provider zu einem zeitnahen Prüfverfahren
16 U 253/20OLG FrankfurtEine Frist von 14 Tagen für die Durchführung des Prüfverfahrens ist nur bei besonderen Einzelfallumständen gerechtfertigt
GRUR-RS 2025, 14503OLG FrankfurtBetroffene haben ein berechtigtes Interesse an einer zeitnahen Bearbeitung ihrer Rüge und der schnellen Einleitung eines Prüfverfahrens
GRUR-RS 2025, 3551OLG FrankfurtDas bloße „Offlinenehmen“ von angegriffenen Bewertungen lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen
2-03 O 393/24LG Frankfurt a.M.Einstweilige Verfügung: Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Video-Inhalte (Vorinstanz zu OLG Az. 16 W 10/25)
2-03 O 148/19LG Frankfurt a.M.Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Videos auf YouTube (Vorinstanz zu OLG Az. 16 U 253/20)

Die Aktenzeichen benennen den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens. Jeder Fall wird einzeln beurteilt; aus früheren Verfahren lässt sich kein bestimmter Ausgang für Ihren Fall ableiten. Nicht alle Verfahren wurden von uns geführt.

So gehen wir vor

  1. Prüfung Ihrer Bewertung und der Erfolgsaussichten – am Frankfurter Maßstab
  2. Außergerichtliche Meldung, die wenn erforderlich inhaltlich auf die Bewertung eingeht (nicht nur pauschal)
  3. Bei Untätigkeit: Eilverfahren oder Klage vor dem Landgericht Frankfurt a.M.
  4. Durchsetzung der Löschung und der Kostenfolge zu Lasten von Google
  5. Absicherung gegen erneutes Online-Stellen der Bewertung durch Google
  6. Bei Bedarf: direkte Abmahnung des Verfassers – Unterlassungserklärung erwirken

Wann das für Ihr Unternehmen beim Löschen von Bewertungen besonders relevant ist:

  • Für Unternehmen in Frankfurt am Main und im gesamten Bundesgebiet
  • Bei ausführlichen Negativbewertungen mit Namen, Fotos oder konkreten Details
  • Bewertungen, die schon einmal gelöscht waren und wieder erschienen sind
  • Bei Bewertern, die immer wieder neu bewerten oder bei einem Shitstorm
  • Fälle, in denen auch der Verfasser abgemahnt werden soll
  • Mandanten, die Kostenerstattung und echten Verfahrensschutz wollen

Bewertung kostenlos prüfen lassen

Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen, ob der Frankfurter Weg in Ihrem Fall greift – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
  • Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung möglich

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Detaillierte Bewertungsanalyse vom Anwalt. +49 800 80 000 89
Imanuel Schulz: Rechtsanwalt im Reputationsschutz
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Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.

FAQ: Google-Bewertung löschen in Frankfurt

Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Ja. Rechtswidrige Google-Bewertungen oder solche ohne echten Kundenkontakt können gelöscht werden. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf haben wir bereits Dutzende Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. geführt. Bei Untätigkeit von Google ist der gerichtliche Weg oft der wirksamste nächste Schritt.
Was kostet es wirklich, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Außergerichtlich berechnen wir als Kanzlei Dein-Ruf 159 € netto. Bei einem gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Obsiegen wir, muss Google die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig übernehmen – insbesondere dann, wenn Google vorher untätig war und das gerichtliche Verfahren dadurch veranlasst hat. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren vorher genau, welche Kosten entstehen können.
Wie lange dauert es, bis eine Google-Bewertung gelöscht ist?
Außergerichtlich oft nur wenige Tage, wenn Google auf eine fundierte Beanstandung reagiert. Bei einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. dauert es in der Regel Tage bis wenige Wochen – im Wesentlichen die Postlaufzeit vom Gericht an Google und weiter an die Anwälte von Google. Danach wird die Bewertung meistens sofort gelöscht. Bei einer normalen Klage kann es dagegen Monate oder auch über ein Jahr dauern. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf sagen wir Ihnen von Anfang an ehrlich, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist. Eine kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen schnell Klarheit.
Kann ich eine negative Google-Bewertung selbst löschen lassen?
Ja, grundsätzlich können Sie eine Google-Bewertung selbst melden – über das Drei-Punkte-Menü, per E-Mail, über die Google-Formulare oder direkt in der Google-Unternehmensprofil-Verwaltung. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob die Bewertung richtig und rechtlich fundiert beanstandet wurde und ob Google darauf tatsächlich reagiert. Viele Selbstversuche scheitern, weil die Begründung nicht ausreicht oder Google nicht handelt. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf prüfen wir jede Bewertung individuell und können bei Bedarf den gerichtlichen Weg vor dem Landgericht Frankfurt a.M. gehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.
Was passiert, wenn Google meine Löschanfrage für eine negative Google-Bewertung ablehnt oder nicht reagiert?
Wenn Google nicht auf die Meldung einer negativen Google-Bewertung reagiert, muss man zuerst herausfinden, warum. Liegt der Fehler in der eigenen Meldung – oder bleibt Google trotz korrekter Beanstandung einfach untätig? Genau diese Unterscheidung ist entscheidend. In den meisten Fällen ist dafür eine rechtliche Prüfung der Bewertung und der bisherigen Beanstandung erforderlich.

Besonders wichtig: Wurde die Bewertung bereits selbst oder durch einen Dritten (Agentur oder anderen Anwalt) gemeldet, muss diese erste Beanstandung zwingend berücksichtigt werden. Bei einer erneuten Meldung darf man sich nicht in Widerspruch zur ersten Beanstandung setzen.

Viele Selbstmeldungen scheitern aus denselben Gründen:
– Die Beanstandung ist falsch oder zu allgemein formuliert
– Das bewertete Unternehmen hat bereits auf die Rezension geantwortet
– Die Bewertung ist sehr umfangreich und detailreich, die Beanstandung aber nicht detailliert genug
– In der eigenen Beanstandung wird der Kundenkontakt versehentlich bestätigt
– In der Bewertung ist ein Foto enthalten
– Der Bewerter behauptet selbst, nie Kunde gewesen zu sein
– Man macht alles richtig, aber Google stellt sinnlose Rückfragen oder reagiert schlicht nicht

Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Google-Bewertungen gelöscht und stehen fast täglich (nicht am Wochenende) in Kontakt mit den Anwälten von Google. So können wir realistisch einschätzen, was der nächste wirksame Schritt ist. Bleibt Google untätig, ist das gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. oft der wirksamste Weg – und Google trägt die Kosten dann häufig selbst.
Reicht es, einfach zu schreiben, dass der Bewerter nie Kunde war, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
In bestimmten Fällen nicht. Generell sollte man immer so individuell wie möglich beanstanden, um auf Nummer sicher zu gehen. Das gilt besonders, wenn in der Bewertung Klarnamen, Fotos, konkrete Daten oder detaillierte Angaben enthalten sind. Auch bei mehreren Bewertungen muss jede einzeln und fundiert beanstandet werden. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf formulieren wir die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen der Gerichte möglichst gut standhält. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, wie stark Ihre Bewertung angreifbar ist.
Kann man auch anonyme Google-Bewertungen löschen lassen?
Ja. Auch anonyme Bewertungen können rechtswidrig sein – zum Beispiel bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlendem Kundenkontakt. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf prüfen wir jede Bewertung individuell, unabhängig davon, ob sie mit Klarnamen oder anonym abgegeben wurde. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob eine Löschung möglich ist.
Warum ist das Löschen von Google-Bewertungen in Frankfurt anders als in anderen Städten?
Weil das Landgericht Frankfurt a.M. eigene und relativ strenge Maßstäbe anlegt. Die Anforderungen an eine Beanstandung sind hier oft höher als an manchen anderen Gerichten. Pauschales Bestreiten des Kundenkontakts reicht oft nicht aus. Als bundesweit tätige Spezialkanzlei Dein-Ruf – mit dutzenden Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025 – kennen wir diese Praxis. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.
Wer zahlt die Kosten, wenn man eine Google-Bewertung gerichtlich löschen lässt?
In vielen Fällen Google selbst. Wird die Bewertung ausreichend beanstandet und bleibt Google untätig, trägt Google die Kosten des gerichtlichen Verfahrens oft. Das zeigen u. a. unsere Verfahren vor dem LG Frankfurt a.M. (Az. 2-03 O 393/24, 2-03 O 148/19). Eine Garantie für den Einzelfall können wir natürlich nicht geben.
Was passiert, wenn Google eine bereits gelöschte Google-Bewertung wieder online stellt?
Ohne gerichtlichen Schutz kann Google eine Bewertung nach interner Prüfung jederzeit wieder freischalten. Mit einem gerichtlichen Titel vom Landgericht Frankfurt a.M. muss Google dagegen nachvollziehbar vorgehen und Nachweise vorlegen. Wir von Dein-Ruf sichern genau diesen Schutz ab.
Kann eine gelöschte Google-Bewertung trotz Anwalt wieder online kommen?
Ja, das kann passieren – vor allem wenn kein gerichtlicher Schutz vorliegt. Ohne einen gerichtlichen Titel kann Google eine Bewertung nach interner Prüfung wieder freischalten. Mit einem gerichtlichen Titel (zum Beispiel vom Landgericht Frankfurt a.M.) muss Google dagegen ein Stellungnahmeverfahren durchführen und Nachweise vorlegen, bevor es die Bewertung wieder online stellen darf. Als Kanzlei Dein-Ruf sichern wir genau diesen Schutz für unsere Mandanten ab.
Können Sie den Verfasser einer negativen Google-Bewertung auch abmahnen?
Ja. Neben der Löschung bei Google mahnen wir als Kanzlei Dein-Ruf die Verfasser rechtswidriger Äußerungen direkt ab und fordern eine Unterlassungserklärung. So verhindern wir, dass dieselbe Person erneut negative Bewertungen schreibt.
Muss ich den Verfasser der negativen Bewertung selbst abmahnen oder macht das die Kanzlei?
Das können wir als Kanzlei Dein-Ruf für Sie übernehmen. Neben der Löschung der Google-Bewertung mahnen wir den Verfasser rechtswidriger Äußerungen direkt ab und fordern eine Unterlassungserklärung. So verhindern wir, dass dieselbe Person erneut negative Bewertungen schreibt. Sie müssen das nicht selbst machen.
Warum sollte ich für das Löschen einer Google-Bewertung eine Kanzlei und keine Agentur nehmen?
Weil die Meldung und Löschung von rechtswidrigen Bewertungen eine komplizierte juristische Materie ist. Nur Rechtsanwälte oder Unternehmen mit RDG-Zulassung dürfen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten für Unternehmen prüfen. Gemäß Art. 23 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google zudem mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung für bis zu 6 Monate führen. Daher muss jede Bewertung individuell rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung aber nicht erfolgen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von Agenturen, die Rechtsdienstleistungen anbieten (ohne RDG-Zulassung), zum Schutz der Unternehmen (u. a. LG Hamburg 312 O 232/22, LG Hamburg 405 HKO 19/22, LG Hamburg 315 O 10/22, OLG Hamburg 5 U 176/20). Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf dürfen und können wir diese Prüfung durchführen und bei Bedarf gerichtlich vorgehen.
Ist es riskant, eine Agentur ohne RDG-Zulassung mit der Löschung von Google-Bewertungen zu beauftragen?
Ja, weil es bei der Löschung von Google-Bewertungen oft einer individuellen und rechtlich fundierten Beanstandung bedarf – gerade in Frankfurt. Gemäß Art. 23 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung für bis zu 6 Monate führen und seriöse zukünftige Löschanträge erschweren. Deshalb muss jede Bewertung individuell rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung aber nicht erfolgen. Die Gerichte haben die Tätigkeit solcher Agenturen mehrfach untersagt (LG Hamburg 312 O 232/22 vom 28.11.2022, LG Hamburg 405 HKO 19/22 vom 12.12.2022, LG Hamburg 315 O 10/22 vom 09.03.2022). Auch in Frankfurt sind Agenturen ohne RDG-Zulassung tätig. Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf führen wir die Prüfung selbst durch und minimieren dieses Risiko für Sie.
Woran erkennt man eine Anwaltskanzlei, die Google-Bewertungen legal löschen darf?
Am Impressum. Eine echte Rechtsanwaltskanzlei oder Anwalts-GmbH erkennt man an der Nennung eines zugelassenen Rechtsanwalts und an der Überprüfbarkeit im offiziellen Bundesweiten Anwaltsregister: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak. Fehlt diese Angabe, handelt es sich in der Regel nicht um eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei. Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf erfüllen wir diese Voraussetzungen und können die Prüfung und Löschung legal durchführen.
Lohnt sich ein Anwalt, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Ja – vor allem deshalb, weil Selbstversuche häufig scheitern. Viele Betroffene melden die Bewertung selbst über das Drei-Punkte-Menü, das Google-Formular oder die Unternehmensprofil-Verwaltung und erleben, dass Google nicht reagiert. Die typischen Gründe dafür haben wir weiter oben aufgeführt.

Wirtschaftlich sieht es so aus: Außergerichtlich berechnen wir 159 € netto pro Bewertung. Sehen wir keine Erfolgsaussichten, entstehen Ihnen keine Kosten. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, richten sich die Kosten nach dem RVG – und wenn Google vorher untätig geblieben ist, trägt Google diese Kosten regelmäßig selbst. Dem gegenüber steht eine Bewertung, die dauerhaft sichtbar bleibt und Kunden kostet.

Ein Anwalt prüft die konkrete Bewertung individuell und formuliert die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen der Gerichte standhält. Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Google-Bewertungen gelöscht. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen vorab, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.
Was kann ein Anwalt gegen Fake-Bewertungen bei Google tun?
Der rechtliche Ansatzpunkt bei Fake-Bewertungen ist der fehlende Kundenkontakt: Wer nie Kunde war, darf keine Leistung bewerten. Google muss einer solchen Beanstandung nachgehen und beim Verfasser nachfragen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen.

In der Praxis scheitert das oft daran, wie beanstandet wird. Wer den Kundenkontakt in der eigenen Meldung versehentlich bestätigt oder pauschal "Fake" schreibt, macht es Google leicht, die Meldung abzulehnen. Enthält die Bewertung ein Foto oder sehr konkrete Angaben, muss die Beanstandung darauf einzeln eingehen.

Zusätzlich können wir gegen den Verfasser selbst vorgehen und eine Unterlassungserklärung fordern – das verhindert, dass dieselbe Person erneut schreibt. Und mit einem gerichtlichen Titel vom Landgericht Frankfurt a.M. darf Google die Bewertung nicht einfach nach interner Prüfung wieder freischalten, sondern muss Nachweise vorlegen.
Wer hilft mir, eine Verleumdungsbewertung auf Google rechtlich löschen zu lassen?
Bei verleumderischen Google-Bewertungen hilft eine spezialisierte Kanzlei. Solche Bewertungen enthalten unwahre Tatsachenbehauptungen, die den Ruf gezielt schädigen – anders als Meinungsäußerungen sind sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit angreifbar.

Entscheidend ist dabei etwas, das viele unterschätzen: Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe an die Beanstandung einer Google-Bewertung an. Was vor dem einen Landgericht ausreicht, kann vor einem anderen zu wenig sein. Wer bundesweit vor vielen Gerichten auftritt, weiß, welche Anforderungen wo gelten – und formuliert die Beanstandung von Anfang an so, dass sie auch dem strengeren Maßstab standhält. Genau diese Erfahrung fließt bei uns in jede Beanstandung ein, auch in Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M..

Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Google-Bewertungen gelöscht. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob die Bewertung als Verleumdung angreifbar ist.
Kann ich eine Google-Bewertung auch dann vor dem Landgericht Frankfurt a.M. löschen lassen, wenn mein Unternehmen nicht in Frankfurt sitzt?
Ja. Bei Online-Bewertungen, die bundesweit abrufbar sind, greift in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Dadurch kann das Landgericht Frankfurt a.M. auch dann zuständig sein, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einer anderen Stadt hat. Als bundesweit tätige Spezialkanzlei Dein-Ruf nutzen wir mit dutzenden Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. seit 2025 genau diese Möglichkeit für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob der Weg über Frankfurt in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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