Urteile zu Online-Bewertungen
Gerichtliche Entscheidungen zu Online-Bewertungen, redaktionell aufbereitet mit Sachverhalt, Ergebnis und Einordnung. Suchen Sie nach Gericht, Aktenzeichen oder Stichwort und grenzen Sie die Auswahl nach Portal, Thema oder Jahr ein.
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67 Entscheidungen
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Wer Inhalte prüft und an ihnen mitverdient, ist kein neutraler Hostprovider mehr – EuGH C-421/24
EuGH C-421/24: Kenntnis und Kontrolle sind alternative Voraussetzungen. Wer Inhalte prüft und an ihnen mitverdient, ist kein neutraler Hostprovider mehr – was das für Bewertungsportale heißt.
Das Portal darf öffentlich anzeigen, wie viele Bewertungen gelöscht wurden – OLG Köln 6 W 50/26
OLG Köln 6 W 50/26: Ein Kartendienst darf auf dem Unternehmensprofil einblenden, wie viele Bewertungen nach Beschwerden entfernt wurden. Angreifbar ist nur eine erheblich zu hohe Zahl.
Auch die Rüge „kein Kunde“ zählt als Beschwerde wegen Diffamierung – OLG Köln 15 W 55/26
OLG Köln 15 W 55/26: Das Portal zählt auch die Rüge des fehlenden Kundenkontakts als Beschwerde wegen Diffamierung und darf die Zahl anzeigen. Art. 17 DSGVO hilft dagegen nicht.
Wer „in manchen Fällen“ schreibt, muss mindestens drei Fälle belegen – OLG Frankfurt 16 U 2/25
OLG Frankfurt 16 U 2/25: „In manchen Fällen“ und „einige Gerichte“ verlangen mindestens drei belegbare Fälle. Die Beweislast trägt der Äußernde, anonyme Zuschriften genügen nicht.
Bei fünfzehn Mitarbeitern: Wo die Individualisierung ausreicht und wo sie nicht genügt – OLG Hamburg 7 U 33/25
OLG Hamburg 7 U 33/25: Bei fünfzehn Mitarbeitern genügt ein Bündel prüfbarer Anhaltspunkte, ein einzelnes geweißtes Zeugnis mit mehrjähriger Zeitspanne dagegen nicht.
Irgendeine tatsächliche Grundlage genügt: Warum diese Bewertung einer Kanzlei bleiben durfte – OLG Stuttgart 4 U 191/25
OLG Stuttgart 4 U 191/25: Bei einer Bewertung durch einen echten Mandanten genügt irgendeine tatsächliche Grundlage. Ob der Laie richtig urteilt, ist ausdrücklich unerheblich.
Bewertung unter vollem Namen: Hier reicht „das war nie unser Kunde“ nicht – OLG Köln 15 W 71/25
OLG Köln 15 W 71/25: Bei einer Bewertung unter vollem Namen genügt die pauschale Rüge „kein Kunde“ nicht. Was Sie vor der Beanstandung prüfen müssen – mit Anwaltstipp.
Der falsche Weg: Auskunft über den Verfasser scheitert, die Löschungsklage nicht – OLG Karlsruhe 10 W 11/25
OLG Karlsruhe 10 W 11/25: Für die Herausgabe von Bestandsdaten muss die Straftat feststehen. Der Senat verweist auf den erfolgversprechenderen Weg – die Löschungsklage.
Achtmal gelöscht und neu eingestellt: Das ist lästig, aber kein Eingriff – OLG Dresden 4 U 549/25
OLG Dresden 4 U 549/25: Wer seine zulässige Bewertung immer wieder löscht und neu einstellt, greift nicht in den Gewerbebetrieb ein – auch wenn die Antwort des Wirts dadurch verschwindet.
Kein Anspruch auf die IP-Adresse: Die Bewertung ist eine einzige Meinungsäußerung – OLG Bamberg 6 W 6/25 e
OLG Bamberg 6 W 6/25 e: Kein Anspruch auf die IP-Adresse, keine Zuständigkeit gegen die irische Plattform und kein Straftatbestand – die Bewertung ist als Ganzes eine Meinungsäußerung.
Sterne allein 5.000 Euro, mit Text 10.000: Der Streitwert einer Arbeitgeberbewertung – LAG Schleswig-Holstein 2 Ta 42/25
LAG Schleswig-Holstein 2 Ta 42/25: Sterne allein 5.000 Euro, mit ausführlichem Text 10.000 Euro – und Vortrag zu Umsatz oder konkreten Einbußen ist dafür nicht nötig.
Ein Portal, das nur vergleicht und vermittelt, ist kein Mitbewerber der verglichenen Anbieter – EuGH C-697/23
EuGH C-697/23 (HUK-Coburg gegen Check24): Ein Vergleichsportal ist kein Mitbewerber der verglichenen Anbieter. Die Frage nach der Zulässigkeit von Tarifnoten blieb unbeantwortet.
Ein Plural macht noch keine Tatsachenbehauptung: Keine Auskunft über den Verfasser einer Arbeitgeberbewertung – BGH VI ZB 79/23
BGH VI ZB 79/23: Der Auskunftsanspruch setzt einen Straftatbestand voraus. Bleibt eine straflose Lesart möglich, gilt sie – ein Plural allein macht aus der Bewertung keine Tatsachenbehauptung.
Nach der Rüge muss das Portal auch sinngleiche Inhalte sperren – OLG Frankfurt 16 W 10/25
OLG Frankfurt, 04.03.2025, 16 W 10/25: Nach einer Rüge muss das Portal auch sinngleiche Inhalte von sich aus sperren. Was darunter fällt – und was ausdrücklich nicht.
Sitz in Irland: Erst die Störerhaftung kann den deutschen Gerichtsstand eröffnen – OLG Köln 15 W 107/24
OLG Köln 15 W 107/24: Deutsche Gerichte sind für die Bestandsdatenauskunft nicht zuständig, wenn die Plattform in Irland sitzt – es sei denn, man macht ihre Störerhaftung geltend.
Wenn das Portal wirklich prüft, verliert der Arbeitgeber: Die Grenzen der Rüge – OLG Dresden 4 U 744/24
OLG Dresden 4 U 744/24: Die Rüge löst die Prüfpflicht des Portals aus – legt es aber Unterlagen und Auskünfte des Bewertenden vor, trägt der Arbeitgeber wieder die Beweislast.
Rechtswidrig, aber nicht strafbar: Warum die Auskunft trotzdem scheitert – OLG Bamberg 6 W 12/24 e
OLG Bamberg 6 W 12/24 e: Vier von dreizehn Bewertungen waren zivilrechtlich rechtswidrig – für die Auskunft über den Verfasser genügt das nicht, dort braucht es eine Straftat.
Wer ohne Zulassung Bewertungen löschen lässt, erbringt eine unerlaubte Rechtsdienstleistung – OLG Frankfurt 6 U 90/24
OLG Frankfurt, 07.11.2024, 6 U 90/24: Wer ohne Zulassung mit dem Löschen von Bewertungen wirbt, erbringt eine unerlaubte Rechtsdienstleistung – und woher die hohen Quoten kommen.
Google Maps muss nachfragen, sobald Sie den Kundenkontakt bestreiten – OLG München 18 U 2631/24
OLG München 18 U 2631/24: Auch bei Google Maps löst die bloße Rüge des fehlenden Behandlungskontakts die Prüfpflicht aus. Mit Anwaltstipp zur eidesstattlichen Versicherung und zum Rechtsmissbrauch.
Neun Jahre sichtbar, 20.000 Euro Streitwert: Ihre eigene Angabe zählt – OLG Dresden 4 W 357/24
OLG Dresden 4 W 357/24: Neun Jahre abrufbar, erheblich negativ – und die eigene Angabe in der Klageschrift zählt indiziell mit. Das Portal blieb mit seiner Beschwerde erfolglos.
Wenn die Tatsachen aus Ihrer eigenen Sphäre stammen: Die Grenze der Prüfpflicht – OLG Nürnberg 3 U 2469/23
OLG Nürnberg 3 U 2469/23: Das Stellungnahmeverfahren ist kein Selbstzweck – stammen die Tatsachen aus der eigenen Sphäre des Betroffenen, trifft die Plattform keine Darlegungslast.
Ein Satz über die Datenbankabfrage entscheidet über die Beanstandung – OLG Köln 15 U 91/23
OLG Köln 15 U 91/23: Wann die Rüge des fehlenden Kundenkontakts genügt, warum geschwärzte Belege des Portals zur Löschung führen und weshalb Sternebewertungen ohne Text anders zu behandeln sind.
Kein Mandant, aber Kontakt: Warum diese Google-Bewertung mit Hinweis bleiben darf – OLG Oldenburg 13 U 110/23
OLG Oldenburg 13 U 110/23: Wer mit der Kanzlei telefoniert hat, darf sie bewerten – muss aber offenlegen, dass er nicht Mandant ist. Der Gegner allein darf es nicht.
Gelöscht heißt nicht unterlassen: Warum der Antrag das Ordnungsgeld gekostet hat – OLG Köln 15 W 40/24
OLG Köln 15 W 40/24: Wer nur die Löschung titulieren lässt, bekommt kein Ordnungsgeld, wenn die Bewertung erneut erscheint. Löschung und Unterlassung sind zwei getrennte Titel.
Geschwärzte Zeugnisse genügen, wenn der Arbeitgeber sie mit seinen Akten abgleichen kann – LG Hamburg 324 O 559/23
LG Hamburg 324 O 559/23: Die einstweilige Verfügung des OLG fiel im Widerspruch. Sobald das Portal Unterlagen vorlegt, genügt einfaches Bestreiten der Mitarbeiterstellung nicht mehr.
Wenn der Bewertende den Arbeitsvertrag vorlegt: Kein Auskunftsanspruch mehr – OLG Celle 5 W 10/24
OLG Celle 5 W 10/24: § 21 Abs. 2 TDDDG gibt einen echten Auskunftsanspruch gegen das Portal – legt es aber einen ungeschwärzten Nachweis vor, scheitert er an der Beweislast.
Das Portal darf die Prüfung nicht selbst vornehmen und das Ergebnis versichern – OLG Hamburg 7 W 11/24
OLG Hamburg 7 W 11/24: Die Rüge des fehlenden Mitarbeiterkontakts gilt, bis der Bewerter individualisiert ist. Das Portal darf nicht selbst prüfen und nur das Ergebnis versichern.
Keine Pauschale für Google-Bewertungen: Warum der Streitwert im Einzelfall zu bestimmen ist – OLG Dresden 4 W 797/23
OLG Dresden 4 W 797/23: 10.000 Euro statt 7.500 – aber keine Pauschale. Reichweite des Portals, Zahl der Wettbewerber und Umfang des Textteils entscheiden im Einzelfall.
Löschdienste ohne Anwaltszulassung: Wann die Beanstandung eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung ist – OLG Hamburg 5 U 25/23
OLG Hamburg 5 U 25/23: Wer eine Bewertung für andere selbst begründet beanstandet, erbringt eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Erlaubt bleibt nur die reine Botentätigkeit.
Sitz im Ausland: Für die Auskunft fehlt deutschen Gerichten die Zuständigkeit – BGH III ZB 25/21
BGH III ZB 25/21: Wer nur Ansprüche gegen den Verfasser geltend macht, kann die Bestandsdatenauskunft nicht in Deutschland durchsetzen. Die Löschungsklage folgt anderen Regeln.
Fünftausend für Sterne, zehntausend mit Text: Der Streitwert je Bewertung – OLG München 18 W 555/23
OLG München 18 W 555/23: 5.000 Euro für eine reine Sternebewertung, 10.000 Euro mit Textbeitrag – und zwar je Bewertung gerechnet. Aus 9.000 Euro wurden auf diesem Weg 25.000 Euro.
Berufung beim falschen Oberlandesgericht eingelegt: Wie eine Klage gegen eine Google-Bewertung endgültig scheiterte – BGH VI ZB 75/22
BGH VI ZB 75/22: Die Sonderzuständigkeit für Veröffentlichungssachen gilt auch für das Internet. Wer die Berufung beim falschen Oberlandesgericht einlegt, verliert die Sache.
Ein Stern vom Wettbewerber: Warum beruflicher Kontakt die Bewertung nicht rechtfertigt – OLG Köln 6 U 83/22
OLG Köln 6 U 83/22: Ein beruflicher Kontakt, den der Leser nicht erkennen kann, trägt die Ein-Stern-Bewertung nicht. Gegen Wettbewerber hilft das UWG, sonst das allgemeine Deliktsrecht.
Warum ein Arzt sein Profil im Bewertungsportal nicht löschen lassen kann – BGH VI ZR 54/21
BGH VI ZR 54/21: Ein Arzt kann sein Profil im Bewertungsportal nicht löschen lassen. Ein Gleichbehandlungsgebot zwischen Basis- und Premium-Profilen gibt es nicht – mit Anwaltstipp.
Welche Vorteile ein Bewertungsportal seinen zahlenden Kunden einräumen darf, ohne löschen zu müssen – BGH VI ZR 60/21
BGH VI ZR 60/21: Dreizehn Portalgestaltungen, die das OLG untersagt hatte, sind zulässig. Wo die Grenze für Vorteile zahlender Ärzte wirklich liegt – mit Anwaltstipp.
Wann Google einen Suchtreffer löschen muss, weil der verlinkte Artikel falsche Behauptungen enthält – EuGH C-460/20
EuGH C-460/20: Auslistung setzt kein Vorgehen gegen den Urheber voraus. Der Betroffene muss die offensichtliche Unrichtigkeit belegen, Google muss nicht ermitteln – mit Anwaltstipp.
Verifizierter Kauf beweist keinen Test: Warum das Portal die Rückfrage belegen muss – OLG Hamburg 7 W 85/22
OLG Hamburg 7 W 85/22: Wer bestreitet, dass das Portal die Rüge weitergeleitet hat, zwingt es zum Nachweis. Der verifizierte Kauf belegt nur den Kauf, nicht das Ausprobieren.
Wer den Kundenkontakt wider besseres Wissen bestreitet, verliert – OLG Saarbrücken 5 U 117/21 „Kieferchirurg“
OLG Saarbrücken 5 U 117/21 „Kieferchirurg“: Wer den Kundenkontakt wider besseres Wissen bestreitet, löst beim Portal keine Prüfpflicht aus. Mit vollständigem Bewertungswortlaut und Anwaltstipp.
Der Prozessgegner darf die Kanzlei nicht bewerten: Warum seine Erfahrung nicht zählt – OLG Stuttgart 4 U 17/22
OLG Stuttgart 4 U 17/22: Wer eine Kanzlei bewertet, behauptet einen leistungsbezogenen Kontakt. Die Gegnerstellung genügt dafür nicht – die Bewertung muss gelöscht werden.
Auch Fotos und Details ändern nichts: Der Satz „kein Gast“ genügt – BGH VI ZR 1244/20 (Hotelbewertungsportal)
BGH VI ZR 1244/20 (Hotelbewertungsportal): Die bloße Rüge des fehlenden Gästekontakts löst die Prüfpflicht aus – auch bei Bewertungen mit Details, Zeitangaben und Fotos. Mit Anwaltstipp.
Warum das Portal kein Presseprivileg hat und Ihre Basisdaten trotzdem behalten darf – BGH VI ZR 692/20
BGH VI ZR 692/20: Kein Löschungsanspruch für die Basisdaten – aber das Bewertungsportal kann sich nicht auf das Medienprivileg berufen. Was dem Bewerteten bleibt, mit Anwaltstipp.
Drei Jahre Vertretungsverbot für zwei Antworten unter Google-Bewertungen: Wo die Schweigepflicht endet – AGH Bayern BayAGH II-3-9/21
AGH Bayern BayAGH II-3-9/21: Antworten auf eine Bewertung ist erlaubt – Einzelheiten aus dem Mandat preiszugeben nicht. Drei Jahre Vertretungsverbot für zwei Antworten.
Kein Freibrief durch Sachbezug: Das Gericht muss abwägen, bevor es die Auskunft verweigert – BVerfG 1 BvR 1073/20
BVerfG 1 BvR 1073/20 „Fall Künast“: Wer aus dem fehlenden Schmähcharakter auf Zulässigkeit schließt, verletzt das Persönlichkeitsrecht – die Abwägung muss stattfinden.
Welche vier von vierundzwanzig Beanstandungen gegen ein Ärzteportal durchgedrungen sind – BGH VI ZR 488/19
BGH VI ZR 488/19 (Ärztebewertung IV): Vier von vierundzwanzig Beanstandungen gegen die Portalgestaltung hielten stand. Die Zwei-Stufen-Formel und was sie für Ihren Antrag bedeutet.
Warum dieselbe Beanstandung am selben Tag einmal durchdrang und einmal nicht – BGH VI ZR 489/19
BGH VI ZR 489/19 (Ärztebewertung V): Zwei fast gleiche Klagen, am selben Tag entschieden, mit unterschiedlichem Ergebnis. Was das für die Argumentation bedeutet, mit Anwaltstipp.
Gelöscht heißt nicht erledigt: Die Auskunft über den Verfasser bleibt – OLG Celle 5 W 39/21
OLG Celle 5 W 39/21: Der Auskunftsanspruch über den Verfasser entfällt nicht, wenn das Portal die Bewertung schon gelöscht hat. Ein rechtswidriger Teil der Bewertung genügt.
Je konkreter die Bewertung, desto mehr müssen Sie selbst vortragen – OLG Köln 15 U 309/19
OLG Köln 15 U 309/19 (Ferienpark): Neun von zehn Bewertungen fielen, weil das Portal nie nachfragte. Je mehr eine Bewertung über den Besuch verrät, desto mehr muss der Bewertete vortragen.
Warum ein Händler für die Kundenbewertungen unter seinem Amazon-Angebot nicht haftet – BGH I ZR 193/18
BGH I ZR 193/18: Keine Haftung des Händlers für Kundenbewertungen unter seinem Angebot – aber volle Täterhaftung bei gekauften oder selbst geschriebenen Bewertungen. Mit Anwaltstipp.
Ein Portal darf Bewertungen aus dem Durchschnitt herausfiltern, solange es keine Neutralität verspricht – BGH VI ZR 496/18
BGH VI ZR 496/18 (yelp.de): Ein Portal darf Bewertungen aus dem angezeigten Durchschnitt herausfiltern, solange es keine Neutralität und Repräsentativität verspricht. Mit Anwaltstipp.
Ein Gewerbetreibender muss Kritik hinnehmen – auch wenn das Portal sie öffentlich erörtert – BGH VI ZR 497/18
BGH, 14.01.2020, VI ZR 497/18 zu yelp.de: Die Klage gegen die angezeigte Gesamtnote scheiterte in letzter Instanz. Warum der Angriff auf die einzelne Bewertung der wirksamere Weg ist.
Auch als das Portal 96 Prozent der Bewertungen herausrechnete, blieb die Klage erfolglos – BGH VI ZR 495/18
BGH, 14.01.2020, VI ZR 495/18 zu yelp.de: Von achtundsiebzig Bewertungen zählten drei. Warum die Filterquote vor Gericht kein Argument ist und wo der Angriff stattdessen ansetzen muss.
Werbeplattform, Vorteil, verdeckt: Diese drei Fragen entscheiden über die Portalgestaltung – OLG Köln 15 U 126/19
OLG Köln, 14.11.2019, 15 U 126/19: Werbeplattform, Vorteil, Verdecktheit – die drei Fragen, an denen jedes einzelne Gestaltungselement eines Bewertungsportals zu messen ist.
Vier von vierundzwanzig Anträgen durchgesetzt – und 82 Prozent der Kosten getragen – OLG Köln 15 U 89/19
OLG Köln, 14.11.2019, 15 U 89/19: Die Zahnärztin setzte die Löschung ihres Profils durch – und trug dennoch 82 Prozent der Kosten. Was das für die Antragsstrategie bedeutet.
Warum Bewertungsportale unter das Auskunftsverfahren fallen – und die Behauptung allein nie genügt – BGH VI ZB 39/18
BGH VI ZB 39/18 (BGHZ 223, 168): Das Auskunftsverfahren gilt für alle Diensteanbieter, auch für Bewertungsportale. Die bloße Behauptung des Antragstellers genügt aber nie.
Ein Stern ohne Text: Auch hier muss das Portal nachfragen – OLG Köln 15 U 91/19
OLG Köln 15 U 91/19: Eine Sternebewertung ohne Kommentar braucht irgendeine eigene Erfahrung als Grundlage. Der Betroffene muss nicht jeden denkbaren Kontakt einzeln ausschließen.
Über 95 Prozent aussortiert, und der BGH hob das Urteil dennoch auf – OLG München 18 U 1282/16
OLG München, 13.11.2018, 18 U 1282/16 Pre: der stärkste Angriff auf eine gefilterte Gesamtnote, den die Rechtsprechung kennt – und warum der Bundesgerichtshof ihn verwarf.
Wer zahlende Ärzte bevorzugt, ist kein neutraler Informationsmittler und muss das Profil löschen – BGH VI ZR 30/17
BGH, 20.02.2018, VI ZR 30/17: Wer zahlenden Ärzten verdeckte Vorteile verschafft, ist kein neutraler Informationsmittler mehr. Was das Urteil heute noch trägt – und was nicht.
Ein Portal, das Ihre Bewertung selbst umschreibt, haftet wie für einen eigenen Text – BGH VI ZR 123/16
BGH VI ZR 123/16: Wer als Portalbetreiber eine beanstandete Bewertung eigenmächtig umschreibt und dem Bewerteten davon schreibt, haftet als unmittelbarer Störer – mit Wortlaut und Anwaltstipp.
Was ein Bewertungsportal nach Ihrer Beschwerde tatsächlich tun muss – BGH VI ZR 34/15 (Ärztebewertungsportal III)
BGH VI ZR 34/15 (Ärztebewertungsportal III): Welche Schritte ein Bewertungsportal nach einer Beanstandung konkret unternehmen muss – mit Bewertungswortlaut und Anwaltstipp.
Die erste Abmahnung begründet keine Wiederholungsgefahr – erst der zweite Verstoß zählt – BGH I ZR 94/13
BGH, 19.03.2015, I ZR 94/13 (Hotelbewertungsportal): Löscht das Portal nach der Abmahnung, gibt es keinen Unterlassungstitel. Wie eine Beanstandung formuliert sein muss.
Die vom BGH verworfene Gegenposition: Datenschutz als Grenze der Prüfpflicht – OLG Köln 15 U 141/14
OLG Köln 15 U 141/14: Das Portal habe genug getan und dürfe die Angaben des Bewerters nicht weitergeben. Der BGH hob diese Begründung 2016 auf – Portale nutzen sie bis heute.
Verloren am Vortrag: Die Aufnahme in ein Bewertungsportal muss ein Arzt hinnehmen – BGH VI ZR 358/13
BGH, 23.09.2014, VI ZR 358/13: Der Arzt verlor mit demselben Argument, mit dem 2018 eine Kollegin gewann – es kam nur zu spät. Was daraus für die erste Instanz folgt.
Warum das Portal Ihnen den Namen des Bewerters nicht nennen darf – BGH VI ZR 345/13
BGH VI ZR 345/13: Das Bewertungsportal darf den Namen des Verfassers nicht herausgeben – es fehlt die datenschutzrechtliche Erlaubnis. Was heute über § 21 TDDDG gilt, mit Anwaltstipp.
Nach der ersten Rüge muss das Portal einen Wortfilter setzen – OLG Stuttgart 4 U 28/13
OLG Stuttgart, 26.06.2013, 4 U 28/13: Nach der ersten Rüge muss das Bewertungsportal Wiederholungen durch einen einfachen Wortfilter verhindern – nicht der Bewertete.
Wer sich öffentlich äußert, muss scharfe Kritik hinnehmen – Schmähkritik ist die Ausnahme – BVerfG 1 BvR 2979/10
BVerfG, 17.09.2012, 1 BvR 2979/10: Schmähkritik setzt voraus, dass jeder Sachbezug fehlt. Warum fast keine Bewertung darunter fällt – und was stattdessen angreifbar ist.
Woher das Stellungnahmeverfahren kommt: Was das Portal nach Ihrer Rüge tun muss – BGH VI ZR 93/10
BGH VI ZR 93/10: Die Rüge muss den Verstoß ohne eingehende Prüfung erkennbar machen – und schweigt der Verfasser, ist der Eintrag zu löschen. Der Kläger scheiterte trotzdem.
Warum spickmich gewann – und heutige Bewertungsportale es nicht mehr würden – BGH VI ZR 196/08
BGH, 23.06.2009, VI ZR 196/08: Das Haftungsprivileg des Telemedienrechts erfasst die Störerhaftung nicht. Und warum die Merkmale, die spickmich retteten, heutigen Portalen fehlen.
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