Google-Bewertungen löschen in Hamburg

Bundesweit tätige Prozessanwälte, spezialisiert auf das Löschen rechtswidriger Bewertungen – mit umfangreicher Erfahrung vor dem Landgericht Hamburg

„Überlassen Sie Ihren Ruf nicht Google, sondern uns als Experten“
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  • Spezialkanzlei im Äußerungsrecht seit 2018
  • 40.000+ gelöschte Bewertungen seit 2018
  • 100+ Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg seit 2025
  • Außergerichtlich 159 € netto
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
Erfahrung aus gerichtlichen Verfahren gegen diese Portale
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* Die gezeigten fremden Wortbildmarken sind urheberrechtlich geschützt.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz unterstützt seit 2010 Medien in div. Rechtsfragen und veröffentlicht Advertorials:
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Sofern Medien, Advertorials oder Artikel nicht mehr online sind, haben wir diese im Medienarchiv gespeichert.

Wann kann man eine Google-Bewertung löschen lassen?

Eine Google-Bewertung kann insbesondere dann gelöscht werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Fehlender oder bestrittener Kundenkontakt
  • Schmähkritik oder Beleidigungen
  • Verstoß gegen die Google-Richtlinien
  • Weitere rechtswidrige Inhalte

Jede Bewertung wird von uns als Spezialkanzlei Dein-Ruf individuell geprüft. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.

LG Hamburg als wichtiger Gerichtsstand für viele Unternehmen – bundesweite Anwaltsberatung

Das Landgericht Hamburg ist für viele Verfahren gegen Google der zentrale Gerichtsstand – auch dann, wenn das betroffene Unternehmen seinen Sitz nicht in Hamburg hat.

Das liegt am sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Bei Online-Bewertungen, die bundesweit abrufbar sind, kann der Kläger in der Regel den Gerichtsstand wählen. Unternehmen, die ihre Leistungen bundesweit anbieten, können deshalb die Vorteile der Hamburger Rechtsprechung und der dortigen Verfahren nutzen – unabhängig vom eigenen Firmensitz.

Wir führen den Großteil unserer gerichtlichen Verfahren gegen Google vor dem Landgericht Hamburg. So können Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet von der Hamburger Praxis und den dort entwickelten Maßstäben profitieren.

Expertise von Anwalt

Wer eine negative Google-Bewertung löschen lassen will, braucht eine an den von den Hamburger Gerichten entwickelten Maßstab angepasste Beanstandung – und bei Untätigkeit von Google den Weg vor das Landgericht Hamburg. Zwei Wege, ein Ziel: die rechtswidrige Äußerung löschen.

Rechtsanwalt Imanuel Schulz, Spezialkanzlei im Äußerungsrecht
Imanuel Schulz Spezialist für Bewertungsrecht

Gegen die Plattform

Beanstandung nach dem Hamburger Maßstab. Bei Untätigkeit von Google ein gerichtliches Verfahren einleiten. Erfahrung aus 100+ gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg seit 2025.

Gegen den Verfasser

Direkte Abmahnung wegen rechtswidriger Äußerungen – Unterlassungserklärung erwirken, wenn erforderlich gerichtlich.

Die Bewertung ist gelöscht – wir stellen sicher, dass die Bewertung auch gelöscht bleibt.

Warum Hamburg anders ist als andere Gerichtsbezirke

Jeder Gerichtsbezirk stellt eigene Anforderungen an die Beanstandung einer Bewertung. Weil wir den Großteil unserer gerichtlichen Verfahren gegen Google vor dem Landgericht Hamburg führen, richten wir die Beanstandung von Anfang an am Hamburger Maßstab aus – auch für Mandanten, die ihren Sitz nicht in Hamburg haben.

Strenger Maßstab: So muss eine Bewertung in Hamburg beanstandet werden

In Hamburg kann der Kundenkontakt bestritten werden, wenn dies nicht wider besseres Wissen erfolgt oder ins Auge springt. Enthält die Bewertung einen Klarnamen, muss dieser in jedem Fall geprüft und in die Beanstandung einbezogen werden (Praxis der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg). Je mehr konkrete Angaben die Bewertung enthält, desto genauer muss die Beanstandung formuliert sein. Sonst gibt man Google leicht Gründe, außergerichtlich nicht zu reagieren oder sich im Verfahren zu verteidigen. Das gilt besonders in folgenden Situationen:

  • Klarname vorhanden – der Klarname muss in jedem Fall geprüft und dazu vorgetragen werden,
  • Fotos in der Bewertung,
  • konkrete Details wie Datum, Ablauf, Mitarbeiter, Service oder Räumlichkeiten,
  • das Unternehmen hat bereits auf die Bewertung geantwortet,
  • Folgebewertungen oder wiederholte Bewerter,
  • Bewertungen durch Dritte oder
  • sehr lange und detailreiche Textbewertungen.

Auch wenn der Maßstab in Hamburg nicht der strengste in Deutschland ist – man sollte sich immer am höchsten Beanstandungsmaßstab orientieren. Nur so vermeidet man, Google Angriffsflächen zu liefern. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf prüfen wir jede Bewertung individuell und formulieren die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen standhält. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.

Vorteil 1: Kostenfolge bei Untätigkeit von Google

Wir melden die Bewertung mit dem Ziel der Löschung außergerichtlich – so, dass die Beanstandung dem Hamburger Maßstab standhält. Wird ausreichend beanstandet und bleibt Google untätig, trägt Google die Kosten des gerichtlichen Verfahrens oft selbst. Solche Verfahren führen wir regelmäßig vor dem Landgericht Hamburg.

Vorteil 2: Schutz vor Reaktivierung der Google-Bewertungen

Nur weil eine Bewertung gelöscht wurde, bedeutet das nicht, dass sie gelöscht bleibt. Der Bewerter kann Widerspruch gegen die Löschung einlegen – dann stellt Google die Bewertung wieder online (Reaktivierung) und legt keine Nachweise vor. Das Unternehmen wird rechtlos gestellt. Das ist rechtswidrig.

Die Hamburger Rechtsprechung schützt vor der Wiederveröffentlichung: Google darf die Bewertung nicht einfach wieder online stellen, ohne zuvor die Nachweise zur Stellungnahme vorzulegen. Verfahren mit genau dieser Frage führen wir vor dem Landgericht Hamburg.

Ohne gerichtlichen SchutzMit gerichtlichem Schutz (Hamburg)
Google reaktiviert BewertungenGoogle darf die Bewertung nicht ohne Stellungnahmeverfahren wiederveröffentlichen
Google legt keine Nachweise vorDie Anwälte von Google legen uns die „Nachweise“ vor
Außergerichtlich gibt es keine Möglichkeit, gegen die Reaktivierung vorzugehen – Google reagiert nichtReaktivierung lässt sich kontrollieren; wir können gegen die Wiederveröffentlichung vorgehen und Stellung nehmen

Verfahren aus unserer Praxis (Auszug)

1.000+ Google-Gerichtsverfahren seit 2025 – oft zahlt Google. Davon 100+ vor dem Landgericht Hamburg. Aus diesen Verfahren stammen die folgenden Aktenzeichen in Hamburg:

Az.GerichtGegenstand
324 O 400/25LG HamburgUrteil nach Erledigung – Google trägt die Kosten
311 O 68/26LG HamburgKostenbeschluss nach übereinstimmender Erledigung
324 O 371/25LG HamburgKostenbeschluss nach übereinstimmender Erledigung
324 O 18/26LG HamburgStattgebender Beschluss / einstweilige Verfügung
308 O 101/26LG HamburgPositive Erledigung nach Nachweis
308 O 104/26LG HamburgPositive Erledigung nach Nachweis

Die Aktenzeichen benennen den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens. Jeder Fall wird einzeln beurteilt; aus früheren Verfahren lässt sich kein bestimmter Ausgang für Ihren Fall ableiten.

So gehen wir vor

  1. Prüfung Ihrer Bewertung und der Erfolgsaussichten – am Hamburger Maßstab
  2. Außergerichtliche Meldung, die wenn erforderlich inhaltlich auf die Bewertung eingeht (nicht nur pauschal)
  3. Bei Untätigkeit: Eilverfahren oder Klage vor dem Landgericht Hamburg
  4. Durchsetzung der Löschung und der Kostenfolge zu Lasten von Google
  5. Absicherung gegen erneutes Online-Stellen der Bewertung durch Google
  6. Bei Bedarf: direkte Abmahnung des Verfassers – Unterlassungserklärung erwirken

Wann das für Ihr Unternehmen beim Löschen von Bewertungen besonders relevant ist:

  • Für Unternehmen in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet
  • Bei ausführlichen Negativbewertungen mit Namen, Fotos oder konkreten Details
  • Bewertungen, die schon einmal gelöscht waren und wieder erschienen sind
  • Bei Bewertern, die immer wieder neu bewerten oder bei einem Shitstorm
  • Fälle, in denen auch der Verfasser abgemahnt werden soll
  • Mandanten, die Kostenerstattung und echten Verfahrensschutz wollen

Bewertung kostenlos prüfen lassen

Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen, ob der Hamburger Weg in Ihrem Fall greift – kostenlos und unverbindlich.

  • Antwort in der Regel am selben Werktag
  • Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten
  • Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung möglich

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Detaillierte Bewertungsanalyse vom Anwalt. +49 (0) 30 29 68 11 18
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Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.

FAQ: Google-Bewertung löschen in Hamburg

Wer ist der beste Anwalt für das Löschen von Google-Bewertungen?
Der beste Anwalt für das Löschen von Google-Bewertungen kennt den Beanstandungsmaßstab im zuständigen OLG-Bezirk und formuliert deshalb jede Beanstandung individuell. Durch viele bundesweite Gerichtsverfahren kennt er die Eigenheiten der Richter. Hinzu kommen direkter Zugang zu den Anwälten von Google und der Schutz vor Reaktivierung der Bewertung.

Die entscheidenden Kriterien sind:
– Spezialisierung auf Google-Bewertungen und Äußerungsrecht
– Individuelle Prüfung jeder Bewertung, weil jede Bewertung eigene Besonderheiten hat
– Kenntnis des Beanstandungsmaßstabs im zuständigen OLG-Bezirk und daraus folgende individuelle Beanstandung
– Viele bundesweite Gerichtsverfahren gegen Google
– Erfahrung mit den Richtern in den zuständigen Kammern bundesweit und Kenntnis, wie sie denken
– Direkter Zugang zu den Anwälten von Google
– Schutz vor Reaktivierung der Bewertung
– Die nötige Distanz zu Google, um Interessen klar und unabhängig zu vertreten

Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf erfüllen wir diese Kriterien weitgehend: Seit 2018 haben wir über 40.000 Bewertungen gelöscht und 100+ Verfahren vor dem Landgericht Hamburg geführt. Wir kennen die Eigenheiten der Richter aus mündlichen Verhandlungen, richterlichen Hinweisen und Telefonaten mit Richtern – diese Erfahrung steht in keinem Urteil. Wir kennen die direkten Telefonnummern der Anwälte von Google und haben den Kontakt in der Vergangenheit auch präventiv gesucht, um unnötige Klagen zu vermeiden. Gleichzeitig bleibt die notwendige Distanz gewahrt, um die Interessen unserer Mandanten klar und unabhängig durchzusetzen.
Kann ich eine negative Google-Bewertung löschen lassen?
Ja. Rechtswidrige Google-Bewertungen oder solche ohne echten Kundenkontakt können gelöscht werden. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf haben wir bereits 100+ Verfahren vor dem Landgericht Hamburg geführt. Bei Untätigkeit von Google ist der gerichtliche Weg oft der wirksamste nächste Schritt.
Was kostet es wirklich, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Außergerichtlich berechnen wir als Kanzlei Dein-Ruf 159 € netto. Bei einem gerichtlichen Verfahren richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Obsiegen wir, muss Google die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig übernehmen – insbesondere dann, wenn Google vorher untätig war und das gerichtliche Verfahren dadurch veranlasst hat. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren vorher genau, welche Kosten entstehen können.
Wie lange dauert es, bis eine Google-Bewertung gelöscht ist?
Außergerichtlich oft nur wenige Tage, wenn Google auf eine fundierte Beanstandung reagiert. Bei einem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg dauert es in der Regel Tage bis wenige Wochen – im Wesentlichen die Postlaufzeit vom Gericht an Google und weiter an die Anwälte von Google. Danach wird die Bewertung meistens sofort gelöscht. Bei einer normalen Klage kann es dagegen Monate oder auch über ein Jahr dauern. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf sagen wir Ihnen von Anfang an ehrlich, welcher Weg in Ihrem Fall realistisch ist. Eine kostenlose Ersteinschätzung gibt Ihnen schnell Klarheit.
Kann ich eine negative Google-Bewertung selbst löschen lassen?
Ja, grundsätzlich können Sie eine Google-Bewertung selbst melden – über das Drei-Punkte-Menü, per E-Mail, über die Google-Formulare oder direkt in der Google-Unternehmensprofil-Verwaltung. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob die Bewertung richtig und rechtlich fundiert beanstandet wurde und ob Google darauf tatsächlich reagiert. Viele Selbstversuche scheitern, weil die Begründung nicht ausreicht oder Google nicht handelt. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf prüfen wir jede Bewertung individuell und können bei Bedarf den gerichtlichen Weg vor dem Landgericht Hamburg gehen. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob und wie eine Löschung möglich ist.
Was passiert, wenn Google meine Löschanfrage für eine negative Google-Bewertung ablehnt oder nicht reagiert?
Wenn Google nicht auf die Meldung einer negativen Google-Bewertung reagiert, muss man zuerst herausfinden, warum. Liegt der Fehler in der eigenen Meldung – oder bleibt Google trotz korrekter Beanstandung einfach untätig? Genau diese Unterscheidung ist entscheidend. In den meisten Fällen ist dafür eine rechtliche Prüfung der Bewertung und der bisherigen Beanstandung erforderlich.

Besonders wichtig: Wurde die Bewertung bereits selbst oder durch einen Dritten (Agentur oder anderen Anwalt) gemeldet, muss diese erste Beanstandung zwingend berücksichtigt werden. Bei einer erneuten Meldung darf man sich nicht in Widerspruch zur ersten Beanstandung setzen.

Viele Selbstmeldungen scheitern aus denselben Gründen:
– Die Beanstandung ist falsch oder zu allgemein formuliert
– Das bewertete Unternehmen hat bereits auf die Rezension geantwortet
– Die Bewertung ist sehr umfangreich und detailreich, die Beanstandung aber nicht detailliert genug
– In der eigenen Beanstandung wird der Kundenkontakt versehentlich bestätigt
– In der Bewertung ist ein Foto enthalten
– Der Bewerter behauptet selbst, nie Kunde gewesen zu sein
– Man macht alles richtig, aber Google stellt sinnlose Rückfragen oder reagiert schlicht nicht

Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht und stehen fast täglich (nicht am Wochenende) in Kontakt mit den Anwälten von Google. So können wir realistisch einschätzen, was der nächste wirksame Schritt ist. Bleibt Google untätig, ist das gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht Hamburg oft der wirksamste Weg – und Google trägt die Kosten dann häufig selbst.
Reicht es, einfach zu schreiben, dass der Bewerter nie Kunde war, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
In bestimmten Fällen nicht. Generell sollte man immer so individuell wie möglich beanstanden, um auf Nummer sicher zu gehen. Das gilt besonders, wenn in der Bewertung Klarnamen, Fotos, konkrete Daten oder detaillierte Angaben enthalten sind. Auch bei mehreren Bewertungen muss jede einzeln und fundiert beanstandet werden. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf formulieren wir die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen der Gerichte möglichst gut standhält. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, wie stark Ihre Bewertung angreifbar ist.
Kann man auch anonyme Google-Bewertungen löschen lassen?
Ja. Auch anonyme Bewertungen können rechtswidrig sein – zum Beispiel bei unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder fehlendem Kundenkontakt. Als Spezialkanzlei Dein-Ruf prüfen wir jede Bewertung individuell, unabhängig davon, ob sie mit Klarnamen oder anonym abgegeben wurde. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob eine Löschung möglich ist.
Wer zahlt die Kosten, wenn man eine Google-Bewertung gerichtlich löschen lässt?
In vielen Fällen Google selbst. Wird die Bewertung ausreichend beanstandet und bleibt Google untätig, trägt Google die Kosten des gerichtlichen Verfahrens oft. Das zeigen u. a. unsere Verfahren vor dem LG Hamburg (Az. 324 O 400/25, 311 O 68/26, 324 O 371/25, 324 O 18/26, 308 O 101/26, 308 O 104/26). Eine Garantie für den Einzelfall können wir natürlich nicht geben.
Was passiert, wenn Google eine bereits gelöschte Google-Bewertung wieder online stellt?
Ohne gerichtlichen Schutz kann Google eine Bewertung nach interner Prüfung jederzeit wieder freischalten. Mit einem gerichtlichen Titel vom Landgericht Hamburg muss Google dagegen nachvollziehbar vorgehen und Nachweise vorlegen. Wir von Dein-Ruf sichern genau diesen Schutz ab.
Kann eine gelöschte Google-Bewertung trotz Anwalt wieder online kommen?
Ja, das kann passieren – vor allem wenn kein gerichtlicher Schutz vorliegt. Ohne einen gerichtlichen Titel kann Google eine Bewertung nach interner Prüfung wieder freischalten. Mit einem gerichtlichen Titel (zum Beispiel vom Landgericht Hamburg) muss Google dagegen ein Stellungnahmeverfahren durchführen und Nachweise vorlegen, bevor es die Bewertung wieder online stellen darf. Als Kanzlei Dein-Ruf sichern wir genau diesen Schutz für unsere Mandanten ab.
Können Sie den Verfasser einer negativen Google-Bewertung auch abmahnen?
Ja. Neben der Löschung bei Google mahnen wir als Kanzlei Dein-Ruf die Verfasser rechtswidriger Äußerungen direkt ab und fordern eine Unterlassungserklärung. So verhindern wir, dass dieselbe Person erneut negative Bewertungen schreibt.
Muss ich den Verfasser der negativen Bewertung selbst abmahnen oder macht das die Kanzlei?
Das können wir als Kanzlei Dein-Ruf für Sie übernehmen. Neben der Löschung der Google-Bewertung mahnen wir den Verfasser rechtswidriger Äußerungen direkt ab und fordern eine Unterlassungserklärung. So verhindern wir, dass dieselbe Person erneut negative Bewertungen schreibt. Sie müssen das nicht selbst machen.
Warum sollte ich für das Löschen einer Google-Bewertung eine Kanzlei und keine Agentur nehmen?
Weil die Meldung und Löschung von rechtswidrigen Bewertungen eine komplizierte juristische Materie ist. Nur Rechtsanwälte oder Unternehmen mit RDG-Zulassung dürfen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten für Unternehmen prüfen. Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google zudem mit Sanktionen, wenn wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen eingereicht werden. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum führen. Daher muss jede Bewertung individuell rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung aber nicht erfolgen. Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von Agenturen, die Rechtsdienstleistungen anbieten (ohne RDG-Zulassung), zum Schutz der Unternehmen (u. a. LG Hamburg 312 O 232/22, LG Hamburg 405 HKO 19/22, LG Hamburg 315 O 10/22, OLG Hamburg 5 U 176/20). Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf dürfen und können wir diese Prüfung durchführen und bei Bedarf gerichtlich vorgehen.
Ist es riskant, eine Agentur ohne RDG-Zulassung mit der Löschung von Google-Bewertungen zu beauftragen?
Ja, weil es bei der Löschung von Google-Bewertungen oft einer individuellen und rechtlich fundierten Beanstandung bedarf – gerade in Hamburg. Gemäß Art. 23 Abs. 2 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google mit Sanktionen, wenn wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen eingereicht werden. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum führen und seriöse zukünftige Löschanträge erschweren. Deshalb muss jede Bewertung individuell rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung aber nicht erfolgen. Die Gerichte haben die Tätigkeit solcher Agenturen mehrfach untersagt (LG Hamburg 312 O 232/22 vom 28.11.2022, LG Hamburg 405 HKO 19/22 vom 12.12.2022, LG Hamburg 315 O 10/22 vom 09.03.2022). Auch in Hamburg sind Agenturen ohne RDG-Zulassung tätig. Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf führen wir die Prüfung selbst durch und minimieren dieses Risiko für Sie.
Woran erkennt man eine Anwaltskanzlei, die Google-Bewertungen legal löschen darf?
Am Impressum. Eine echte Rechtsanwaltskanzlei oder Anwalts-GmbH erkennt man an der Nennung eines zugelassenen Rechtsanwalts und an der Überprüfbarkeit im offiziellen Bundesweiten Anwaltsregister: https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak. Fehlt diese Angabe, handelt es sich in der Regel nicht um eine zugelassene Rechtsanwaltskanzlei. Als zugelassene Rechtsanwaltskanzlei Dein-Ruf erfüllen wir diese Voraussetzungen und können die Prüfung und Löschung legal durchführen.
Lohnt sich ein Anwalt, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?
Ja – vor allem deshalb, weil Selbstversuche häufig scheitern. Viele Betroffene melden die Bewertung selbst über das Drei-Punkte-Menü, das Google-Formular oder die Unternehmensprofil-Verwaltung und erleben, dass Google nicht reagiert. Die typischen Gründe dafür haben wir weiter oben aufgeführt.

Wirtschaftlich sieht es so aus: Außergerichtlich berechnen wir 159 € netto pro Bewertung. Sehen wir keine Erfolgsaussichten, entstehen Ihnen keine Kosten. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, richten sich die Kosten nach dem RVG – und wenn Google vorher untätig geblieben ist, trägt Google diese Kosten regelmäßig selbst. Dem gegenüber steht eine Bewertung, die dauerhaft sichtbar bleibt und Kunden kostet.

Ein Anwalt prüft die konkrete Bewertung individuell und formuliert die Beanstandung so, dass sie den Anforderungen der Gerichte standhält. Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen vorab, ob sich der Aufwand in Ihrem Fall lohnt.
Was kann ein Anwalt gegen Fake-Bewertungen bei Google tun?
Der rechtliche Ansatzpunkt bei Fake-Bewertungen ist der fehlende Kundenkontakt: Wer nie Kunde war, darf keine Leistung bewerten. Google muss einer solchen Beanstandung nachgehen und beim Verfasser nachfragen. Bleibt der Nachweis aus, ist die Bewertung zu löschen.

In der Praxis scheitert das oft daran, wie beanstandet wird. Wer den Kundenkontakt in der eigenen Meldung versehentlich bestätigt oder pauschal "Fake" schreibt, macht es Google leicht, die Meldung abzulehnen. Enthält die Bewertung ein Foto oder sehr konkrete Angaben, muss die Beanstandung darauf einzeln eingehen.

Zusätzlich können wir gegen den Verfasser selbst vorgehen und eine Unterlassungserklärung fordern – das verhindert, dass dieselbe Person erneut schreibt. Und mit einem gerichtlichen Titel vom Landgericht Hamburg darf Google die Bewertung nicht einfach nach interner Prüfung wieder freischalten, sondern muss Nachweise vorlegen.
Wer hilft mir, eine Verleumdungsbewertung auf Google rechtlich löschen zu lassen?
Bei verleumderischen Google-Bewertungen hilft eine spezialisierte Kanzlei. Solche Bewertungen enthalten unwahre Tatsachenbehauptungen, die den Ruf gezielt schädigen – anders als Meinungsäußerungen sind sie nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit angreifbar.

Entscheidend ist dabei etwas, das viele unterschätzen: Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe an die Beanstandung einer Google-Bewertung an. Was vor dem einen Landgericht ausreicht, kann vor einem anderen zu wenig sein. Wer bundesweit vor vielen Gerichten auftritt, weiß, welche Anforderungen wo gelten – und formuliert die Beanstandung von Anfang an so, dass sie auch dem strengeren Maßstab standhält. Genau diese Erfahrung fließt bei uns in jede Beanstandung ein, auch in Verfahren vor dem Landgericht Hamburg.

Als Spezialkanzlei im Äußerungsrecht haben wir seit 2018 über 40.000 Bewertungen gelöscht. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob die Bewertung als Verleumdung angreifbar ist.
Kann ich eine Google-Bewertung auch dann vor dem Landgericht Hamburg löschen lassen, wenn mein Unternehmen nicht in Hamburg sitzt?
Ja. Bei Online-Bewertungen, die bundesweit abrufbar sind, greift in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Dadurch kann das Landgericht Hamburg auch dann zuständig sein, wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in einer anderen Stadt hat. Als bundesweit tätige Spezialkanzlei Dein-Ruf führen wir den Großteil unserer Verfahren gegen Google vor dem Landgericht Hamburg und nutzen genau diese Möglichkeit für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt Ihnen, ob der Weg über Hamburg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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