Ja! Grundsätzlich kann man jede Google Rezension löschen lassen. Dabei ist grundsätzlich irrelevant, ob es sich um eine reine Meinungsäußerung handelt oder gar um eine anonyme Bewertung ohne Inhalt.
Ob eine Bewertung tatsächlich rechtmäßig ist, wird nicht etwa ad hoc von Google, dem Anwalt oder dem Rezensenten entschieden. Vielmehr wird dies in einem einheitlichen von der Rechtsprechung vorgegebenen Verfahren geprüft („Jameda-II“-BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Der Portalbetreiber muss auf Beschwerden mit einem solchen Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist. Google muss den Bewerter anschreiben. Erst nach Abschluss des Prüfverfahrens im Zusammenahng mit der Reaktion des Bewerters auf die Beschwerde kann eine abschließende Einschätzung über die Rechtmäßigkeit der Bewertung von Google erfolgen. Aber auch rechtmäßige Bewertungen müssen regelmäßig gelöscht werden, wenn Google sich nicht an den Ablauf des Prüfverfahrens hält oder der Bewerter sich nicht ausreichend verteidigt.
Deshalb kann man grundsätzlich fast jede Bewertung angreifen. Das Prüfverfahren geht in den vielen Fällen zugunsten des betroffenen Unternehmens aus, wenn richtig juristisch argumentiert wird. Die meisten Verfasser von Bewertungen sind keine Juristen und denken beim Schreiben nicht darüber nach, dass sie Behauptungen und Tatsachen ggf. beweisen bzw. „substantiieren“ müssen. Der Rezensent ist als juristischer Laie nicht auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt, der auf das Thema Google-Bewertungen löschen lassen spezialisiert ist.