Gerichtsbezirke: Google-Bewertungen vor Gericht löschen

Vor welchen Landgerichten wir gegen Google vorgehen – und warum das auch dann zählt, wenn Ihr Unternehmen ganz woanders sitzt.

Warum der Gerichtsbezirk zählt – auch ohne Sitz vor Ort

Eine Google-Bewertung ist bundesweit abrufbar. Deshalb kann der Kläger den Gerichtsstand in der Regel wählen – das nennt sich fliegender Gerichtsstand. Für Sie heißt das: Ihr Firmensitz entscheidet nicht darüber, vor welchem Landgericht wir gegen Google vorgehen.

Das ist kein Detail für Juristen, sondern der praktische Kern der Sache. Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe daran an, wie eine Bewertung beanstandet werden muss. Was vor dem einen Landgericht ausreicht, kann vor einem anderen zu wenig sein. Wer weiß, welcher Maßstab wo gilt, formuliert die Beanstandung von Anfang an so, dass sie auch dem strengeren standhält – und hat den Weg vor Gericht offen, falls Google nicht reagiert.

Deshalb sind die folgenden Seiten nach Gerichtsbezirk sortiert und nicht nach Stadt. Es geht nicht darum, wo Sie sitzen, sondern darum, an welchem Maßstab Ihre Beanstandung gemessen wird.

Was in jedem Bezirk gleich läuft

1.000+ Google-Gerichtsverfahren seit 2025 – oft zahlt Google. Unabhängig davon, welches Gericht am Ende zuständig ist, sind es dieselben drei Punkte, an denen sich entscheidet, ob eine Bewertung verschwindet und verschwunden bleibt:

1. Wie beanstandet wird

Je konkreter eine Bewertung ist – Klarname, Fotos, Datum, Details zum Ablauf –, desto genauer muss die Beanstandung darauf eingehen. Pauschales Bestreiten des Kundenkontakts gibt Google an vielen Gerichten einen Grund, nicht zu reagieren.

2. Was passiert, wenn Google untätig bleibt

Wurde ausreichend beanstandet und reagiert Google trotzdem nicht, trägt Google die Kosten des gerichtlichen Verfahrens oft selbst. Eine Garantie für den Einzelfall ist das nicht.

3. Ob die Löschung hält

Eine gelöschte Bewertung kann wieder erscheinen, wenn der Verfasser widerspricht. Mit einem gerichtlichen Titel muss Google vorher Nachweise vorlegen, statt die Bewertung einfach wieder freizuschalten.

So gehen wir vor

  1. Prüfung Ihrer Bewertung und der Erfolgsaussichten – am Maßstab des Gerichts, das in Ihrem Fall in Betracht kommt
  2. Außergerichtliche Meldung, die wenn erforderlich inhaltlich auf die Bewertung eingeht (nicht nur pauschal)
  3. Bei Untätigkeit: Eilverfahren oder Klage vor dem zuständigen Landgericht
  4. Durchsetzung der Löschung und der Kostenfolge zu Lasten von Google
  5. Absicherung gegen erneutes Online-Stellen der Bewertung durch Google
  6. Bei Bedarf: direkte Abmahnung des Verfassers – Unterlassungserklärung erwirken

Bewertung kostenlos prüfen lassen

Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen, ob eine Löschung möglich ist und welches Gericht in Ihrem Fall in Betracht kommt – kostenlos und unverbindlich.

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