Google Bewertung löschen: Agentur oder Anwalt?

Warum die RDG-Zulassung darüber entscheidet, ob Ihre Löschung rechtssicher ist – und was Art. 23 DSA für Ihr Unternehmensprofil bedeutet.

Kurz und direkt: Eine Agentur ohne RDG-Zulassung darf Google-Bewertungen nicht entgeltlich rechtlich prüfen und auch keine Unterlassungsansprüche geltend machen. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen das. Verträge mit unzulässig tätigen Agenturen sind nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig – gezahltes Honorar lässt sich unter Umständen zurückfordern. Zusätzlich riskieren Sie über unbegründete Meldungen nach Art. 23 DSA eine bis zu sechsmonatige Sperre Ihrer Meldeberechtigung für negative Bewertungen.

Warum nur Rechtsanwälte Bewertungen löschen lassen dürfen

Die Meldung und Löschung von rechtswidrigen Bewertungen ist oft eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen die Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Unternehmen entgeltlich prüfen und geltend machen. Eine solche rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung nicht erfolgen.

Art. 23 DSA: Sperre der Meldeberechtigung für bis zu 6 Monate

In diesem Zusammenhang ist immer der DSA zu beachten. Gemäß Art. 23 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden – zum Beispiel Unwahrheiten über den Löschgrund oder Doppelmeldungen. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung für negative Bewertungen für bis zu 6 Monate führen.

Diese vier Fragen sind vor jeder Meldung zu klären

Im Vorfeld der Einreichung einer Bewertung zur Löschung bei Google sind folgende Fragen zu klären:

  1. Wurde die Bewertung bereits gemeldet?
  2. Handelt es sich um einen echten Kunden? Wurde auf die Bewertung durch das Unternehmen geantwortet?
  3. Sollte die Löschung nur nach den Google-Richtlinien beantragt werden?
  4. Liegt eine Schmähkritik vor oder ein gesetzlicher Verstoß?

Gerade die letzten beiden Punkte sind entscheidend.

Der Löschungszähler: Warum der Löschgrund öffentlich sichtbar wird

Google weist aktuell öffentlich auf durchgeführte Löschungen hin und zählt die Löschungen (Löschungszähler). Wenn aber nur nach den Google-Richtlinien gelöscht wird, zählt Google die Löschung nicht mit.

Wenn eine Löschung aufgrund des Bestreitens des Kundenkontakts erfolgt, wird Google diese Löschung mitzählen – und Dritte erfahren dadurch, dass Sie Bewertungen gelöscht haben. Genau für diese Abwägung ist es erforderlich, dass alle rechtlichen Möglichkeiten auf Löschung und Unterlassung genau geprüft werden. Dies sollten Sie erfahrenen Rechtsanwälten überlassen und nicht einer Agentur, die dafür keine Erlaubnis hat.

Gerichte untersagen Agenturen ohne RDG-Zulassung

Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von Agenturen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, ohne über eine RDG-Zulassung zu verfügen – zum Schutz der Unternehmen. So auch das Landgericht Hamburg:

  • LG Hamburg, 312 O 232/22 vom 28.11.2022
  • LG Hamburg, 405 HKO 19/22 vom 12.12.2022
  • LG Hamburg, 315 O 10/22 vom 09.03.2022
  • OLG Hamburg, 5 U 176/20 vom 14.10.2021

Unsere Kanzlei war an Dutzenden Verfahren zum Verbot solcher rechtswidrigen Dienstleistungen beteiligt.

So erkennen Sie eine echte Kanzlei mit RDG-Zulassung

Ob es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei mit RDG-Zulassung handelt, lässt sich einfach im Impressum erkennen: Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf ihre Zulassung hinzuweisen. Zudem können Sie den Anbieter im amtlichen Anwaltsregister prüfen.

Sie haben bereits eine Agentur beauftragt? Das können Sie tun

Gezahltes Honorar zurückfordern

Wenn Sie bereits eine Agentur beauftragt und bezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Zahlungen zurückzufordern, wenn eine RDG-Leistung erbracht wurde. In diesem Fall ist die Vereinbarung mit der Agentur nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig. Sofern Ihnen ein Schaden durch die illegale Tätigkeit der Agentur entstanden ist, prüfen wir die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Abmahnung durch Wettbewerber abwehren

Wenn Sie von Wettbewerbern wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt wurden, prüfen wir die Abwehr der Ansprüche für Sie.

Gegen eine Google-Sperre vorgehen

Sollte Google Sie bereits gesperrt haben, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und gehen gegen die Sperre vor.

Häufige Fragen: Agentur, RDG-Zulassung und DSA

Darf eine Agentur Google-Bewertungen löschen lassen?
Nein – nicht, soweit dafür eine rechtliche Prüfung nötig ist. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Unternehmen entgeltlich prüfen und geltend machen. Eine Agentur ohne RDG-Zulassung darf diese Prüfung nicht vornehmen. Mehrere Gerichte haben solche Dienstleistungen untersagt, unter anderem das Landgericht Hamburg (312 O 232/22, 405 HKO 19/22, 315 O 10/22) und das OLG Hamburg (5 U 176/20).
Was passiert, wenn ich unbegründete Bewertungen bei Google melde?
Gemäß Art. 23 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden – etwa Unwahrheiten über den Löschgrund oder Doppelmeldungen. Das kann zur Sperrung der Meldeberechtigung für negative Bewertungen für bis zu 6 Monate führen.
Warum ist es wichtig, ob nach Google-Richtlinien oder nach Gesetz gelöscht wird?
Google weist aktuell öffentlich auf durchgeführte Löschungen hin und zählt sie mit (Löschungszähler). Wird ausschließlich nach den Google-Richtlinien gelöscht, zählt Google die Löschung nicht mit. Erfolgt die Löschung dagegen aufgrund des Bestreitens des Kundenkontakts, zählt Google sie mit – und Dritte erfahren, dass Sie Bewertungen haben löschen lassen. Welcher Weg der richtige ist, muss vorab rechtlich geprüft werden.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine echte Kanzlei mit RDG-Zulassung ist?
Am Impressum: Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf ihre Zulassung hinzuweisen. Zusätzlich können Sie den Anbieter im amtlichen Anwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer prüfen. Fehlt beides, handelt es sich in aller Regel um eine Agentur ohne Erlaubnis zur Rechtsdienstleistung.
Ich habe bereits eine Agentur beauftragt und bezahlt – bekomme ich mein Geld zurück?
Möglicherweise ja. Wurde eine RDG-Leistung erbracht, ist die Vereinbarung mit der Agentur nach § 134 BGB in Verbindung mit §§ 2, 3 RDG nichtig. Dann besteht die Möglichkeit, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Ist Ihnen durch die illegale Tätigkeit der Agentur ein Schaden entstanden, prüfen wir zusätzlich die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Ich wurde wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt – was kann ich tun?
Wenn Sie von Wettbewerbern wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt wurden, prüfen wir die Abwehr der Ansprüche für Sie. Reagieren Sie nicht ungeprüft auf die Abmahnung und geben Sie insbesondere keine Unterlassungserklärung ab, bevor der Sachverhalt anwaltlich bewertet wurde.
Google hat meine Meldeberechtigung gesperrt – lässt sich dagegen vorgehen?
Ja. Sollte Google Sie bereits gesperrt haben, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Sperre überhaupt vorliegen, und gehen gegen die Sperre vor.
Welche Fragen müssen vor einer Meldung an Google geklärt werden?
Vier Fragen: Wurde die Bewertung bereits gemeldet? Handelt es sich um einen echten Kunden und wurde auf die Bewertung geantwortet? Soll die Löschung nur nach den Google-Richtlinien beantragt werden? Und liegt eine Schmähkritik oder ein gesetzlicher Verstoß vor? Gerade die letzten beiden Punkte entscheiden über Erfolg, Löschungszähler und Sperrrisiko.

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