Google Bewertung löschen: Agentur oder Anwalt?
Warum die RDG-Zulassung darüber entscheidet, ob Ihre Löschung rechtssicher ist – und was Art. 23 DSA für Ihr Unternehmensprofil bedeutet.
Kurz und direkt: Eine Agentur ohne RDG-Zulassung darf Google-Bewertungen nicht entgeltlich rechtlich prüfen und auch keine Unterlassungsansprüche geltend machen. Nur zugelassene Rechtsanwälte dürfen das. Verträge mit unzulässig tätigen Agenturen sind nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig – gezahltes Honorar lässt sich unter Umständen zurückfordern. Zusätzlich riskieren Sie über unbegründete Meldungen nach Art. 23 DSA eine bis zu sechsmonatige Sperre Ihrer Meldeberechtigung für negative Bewertungen.
Warum nur Rechtsanwälte Bewertungen löschen lassen dürfen
Die Meldung und Löschung von rechtswidrigen Bewertungen ist oft eine komplizierte juristische Materie. Nur Rechtsanwälte dürfen die Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Unternehmen entgeltlich prüfen und geltend machen. Eine solche rechtliche Prüfung darf durch eine Agentur ohne RDG-Zulassung nicht erfolgen.
Art. 23 DSA: Sperre der Meldeberechtigung für bis zu 6 Monate
In diesem Zusammenhang ist immer der DSA zu beachten. Gemäß Art. 23 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) droht Google mit Sanktionen, wenn wiederholt unbegründete Meldungen eingereicht werden – zum Beispiel Unwahrheiten über den Löschgrund oder Doppelmeldungen. Dies kann zur Sperrung der Meldeberechtigung für negative Bewertungen für bis zu 6 Monate führen.
Diese vier Fragen sind vor jeder Meldung zu klären
Im Vorfeld der Einreichung einer Bewertung zur Löschung bei Google sind folgende Fragen zu klären:
- Wurde die Bewertung bereits gemeldet?
- Handelt es sich um einen echten Kunden? Wurde auf die Bewertung durch das Unternehmen geantwortet?
- Sollte die Löschung nur nach den Google-Richtlinien beantragt werden?
- Liegt eine Schmähkritik vor oder ein gesetzlicher Verstoß?
Gerade die letzten beiden Punkte sind entscheidend.
Der Löschungszähler: Warum der Löschgrund öffentlich sichtbar wird
Google weist aktuell öffentlich auf durchgeführte Löschungen hin und zählt die Löschungen (Löschungszähler). Wenn aber nur nach den Google-Richtlinien gelöscht wird, zählt Google die Löschung nicht mit.
Wenn eine Löschung aufgrund des Bestreitens des Kundenkontakts erfolgt, wird Google diese Löschung mitzählen – und Dritte erfahren dadurch, dass Sie Bewertungen gelöscht haben. Genau für diese Abwägung ist es erforderlich, dass alle rechtlichen Möglichkeiten auf Löschung und Unterlassung genau geprüft werden. Dies sollten Sie erfahrenen Rechtsanwälten überlassen und nicht einer Agentur, die dafür keine Erlaubnis hat.
Gerichte untersagen Agenturen ohne RDG-Zulassung
Die Gerichte verbieten aktuell die Tätigkeit von Agenturen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, ohne über eine RDG-Zulassung zu verfügen – zum Schutz der Unternehmen. So auch das Landgericht Hamburg:
- LG Hamburg, 312 O 232/22 vom 28.11.2022
- LG Hamburg, 405 HKO 19/22 vom 12.12.2022
- LG Hamburg, 315 O 10/22 vom 09.03.2022
- OLG Hamburg, 5 U 176/20 vom 14.10.2021
Unsere Kanzlei war an Dutzenden Verfahren zum Verbot solcher rechtswidrigen Dienstleistungen beteiligt.
So erkennen Sie eine echte Kanzlei mit RDG-Zulassung
Ob es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei mit RDG-Zulassung handelt, lässt sich einfach im Impressum erkennen: Rechtsanwälte sind verpflichtet, auf ihre Zulassung hinzuweisen. Zudem können Sie den Anbieter im amtlichen Anwaltsregister prüfen.
Sie haben bereits eine Agentur beauftragt? Das können Sie tun
Gezahltes Honorar zurückfordern
Wenn Sie bereits eine Agentur beauftragt und bezahlt haben, besteht die Möglichkeit, die Zahlungen zurückzufordern, wenn eine RDG-Leistung erbracht wurde. In diesem Fall ist die Vereinbarung mit der Agentur nach § 134 BGB i. V. m. §§ 2, 3 RDG nichtig. Sofern Ihnen ein Schaden durch die illegale Tätigkeit der Agentur entstanden ist, prüfen wir die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Abmahnung durch Wettbewerber abwehren
Wenn Sie von Wettbewerbern wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt wurden, prüfen wir die Abwehr der Ansprüche für Sie.
Gegen eine Google-Sperre vorgehen
Sollte Google Sie bereits gesperrt haben, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, und gehen gegen die Sperre vor.
Häufige Fragen: Agentur, RDG-Zulassung und DSA
Darf eine Agentur Google-Bewertungen löschen lassen?
Was passiert, wenn ich unbegründete Bewertungen bei Google melde?
Warum ist es wichtig, ob nach Google-Richtlinien oder nach Gesetz gelöscht wird?
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine echte Kanzlei mit RDG-Zulassung ist?
Ich habe bereits eine Agentur beauftragt und bezahlt – bekomme ich mein Geld zurück?
Ich wurde wegen der Beauftragung einer Agentur abgemahnt – was kann ich tun?
Google hat meine Meldeberechtigung gesperrt – lässt sich dagegen vorgehen?
Welche Fragen müssen vor einer Meldung an Google geklärt werden?
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