Gerichtsverfahren gegen Google vor Landgerichten und Oberlandesgerichten
Erfahrung, die sich überprüfen lässt.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine Google-Bewertung beginnt mit dem konkreten Fall: Welche Erfahrung wird behauptet, was wurde beanstandet und wie hat Google darauf reagiert? Hier dokumentieren wir Verfahren der Kanzlei Dein-Ruf vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Kammergericht. Die Berichte erklären die Beanstandung, die Argumente beider Seiten, die gerichtliche Behandlung und den belegten Kostenstand. Bei jedem Fall steht, ob ein Urteil, ein Beschluss, ein Abschluss durch Erledigung oder bisher nur ein Verhandlungstermin vorliegt.
Bundesweite Gerichtsverfahren gegen Google-Bewertungen
Landgericht
Oberlandesgericht / Kammergericht
46 Landgerichte und 9 Oberlandesgerichte beziehungsweise das Kammergericht Berlin. Die dunkel hervorgehobenen Orte sind anklickbar und führen zu einem dort geführten Verfahren gegen Google Ireland Limited. Die vollständige Liste der dokumentierten Verfahren steht darunter.
Die Karte zeigt Gerichtsorte, an denen von Dein-Ruf geführte Verfahren gegen Google Ireland Limited mit dokumentierten Sach-, Kosten- oder Verfahrensentscheidungen vorliegen.
Stand 02.09.2026 · 46 Landgerichte · 9 Oberlandesgerichte/Kammergericht
Die Karte ersetzt nicht die Fallkarten; sie zeigt die bundesweite Breite, die Einzelfallseiten liefern die überprüfbaren Details.
Wenn Google eine rechtlich angreifbare Bewertung trotz einer begründeten Beanstandung nicht entfernt, kann ein gerichtliches Verfahren gegen Google Ireland Limited erforderlich werden. Rechtsanwalt Imanuel Schulz und die Kanzlei Dein-Ruf führen solche Verfahren vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Kammergericht Berlin.
Dein-Ruf ist eine bundesweite Spezialkanzlei im Äußerungsrecht mit über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google seit 2025 und über 50.000 gelöschten Bewertungen seit 2018. Die Prüfung einer Bewertung ist kostenlos, die außergerichtliche Beanstandung erfolgt zum Festpreis 159 € netto (189,21 € inkl. USt.).
Fallbearbeitung: Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Die dargestellten Verfahren wurden von Rechtsanwalt Imanuel Schulz bearbeitet beziehungsweise unter seiner Fallbearbeitung geführt. Bei einzelnen mündlichen Terminen waren zusätzlich weitere Rechtsanwälte beteiligt; diese Terminwahrnehmung wird auf den jeweiligen Fallseiten gesondert ausgewiesen.
Ausgewählte Verfahren gegen Google
Die Kurzfassungen bleiben bewusst verständlich. Jeder Fall verlinkt auf eine eigene Seite mit vollständiger Chronologie, gerichtlicher Entscheidung, Kostenlage, „Anwalt erklärt“, individuellem „Tipp vom Anwalt“ und anonymisierten Originalunterlagen.
Verfahren vor Oberlandesgerichten und dem Kammergericht
Eine Berufung oder Beschwerde kann den Ausgang eines Bewertungsverfahrens verändern. Entscheidend ist, welches Ergebnis tatsächlich erreicht wurde: eine Sachentscheidung, eine erneute Prüfung durch die Vorinstanz oder eine Erledigung mit Kostenregelung. Die folgenden Fälle zeigen den dokumentierten Verlauf und die Reichweite des jeweiligen Ergebnisses.
Kammergericht Berlin · 10 U 99/26 · 03.09.2026
Urteil
Nach LG-Niederlage: Kammergericht untersagt Google die Bewertung – Kosten beider Instanzen bei Google
Das LG Berlin II hatte den Eilantrag zunächst zurückgewiesen. Dein-Ruf führte die Sache in die Berufung. Das Kammergericht änderte das Urteil ab und untersagte Google, die angegriffene Bewertung in Deutschland weiter zu veröffentlichen. Im Verfahren spielte unter anderem die Frage eine Rolle, welchen Aussagewert konkrete, aber öffentlich rekonstruierbare Bewertungsdetails für einen tatsächlichen Kundenkontakt haben.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Eine Kostenfestsetzung oder tatsächliche Zahlung wird ohne gesonderten Primärbeleg nicht behauptet.
Brandenburgisches Oberlandesgericht · 1 W 21/26 · 01.09.2026
Beschluss
LG teilte die Kosten – OLG ändert vollständig: Google trägt beide Instanzen
Google entfernte die Bewertung einen Tag nach Zustellung des Eilantrags. Das LG Potsdam hob die Kosten zunächst gegeneinander auf. Auf sofortige Beschwerde änderte das Brandenburgische OLG die Kostenentscheidung vollständig.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Kosten des Ausgangs- und Beschwerdeverfahrens. Ein nachfolgender Kostenfestsetzungsbeschluss oder Zahlungsbeleg war am 02.09.2026 noch nicht als Primärbeleg verifiziert.
LG hielt den ursprünglichen Eilantrag für begründet – Google trägt nach OLG-Verhandlung die Kosten
Das LG Stuttgart stellte fest, dass der Eilantrag bis zur Löschung zulässig und begründet war. Es hielt die konkrete anwaltliche E-Mail für ausreichend. Google legte Berufung ein. Nach ausführlicher OLG-Erörterung schloss Google sich der Erledigung an; das OLG legte Google die Kosten auf.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Kosten. Ein gesonderter Zahlungsbeleg wird auf der zentralen Seite nicht behauptet.
Nach LG-Niederlage: ausführliche Berufungsverhandlung und vollständige Kostenwende
Das LG München I hatte den Eilantrag zurückgewiesen und die Kosten der Antragstellerin auferlegt. Nach einer ausführlichen OLG-Verhandlung zur Wirkung einer Google-Erklärung auf Wiederholungsgefahr und Eilbedürftigkeit schloss Google sich der Erledigung an und erklärte die Kostenübernahme.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Das OLG legte Google die Kosten des Rechtsstreits auf. Ein Kostenfestsetzungs- oder Zahlungsbeleg ist in der verifizierten Fallkarte nicht ausgewiesen.
Nach negativem LG-Urteil: OLG-Verhandlung und Kostenwende
Das LG Augsburg hatte den Eilantrag zurückgewiesen und der Antragstellerin die Kosten auferlegt. Dein-Ruf führte Berufung. In der öffentlichen OLG-Verhandlung gab der 18. Zivilsenat vorläufige Hinweise zur Art.-16-DSA-/Formularfrage und zur Dringlichkeit. Google schloss sich der Erledigung an und übernahm die Kosten.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google übernahm die Kosten; ein Kostenfestsetzungsantrag für beide Instanzen und ein späterer Kostenfestsetzungsbeschluss sind dokumentiert. Eine konkrete Zahlung wird ohne separaten Zahlungsbeleg nicht behauptet.
Beschwerde nach LG-Zurückweisung – Google entfernt die Bewertung und trägt die Kosten
Das LG Köln hatte den Eilantrag wegen vermeintlich fehlender Dringlichkeit zurückgewiesen und die Kosten zunächst dem Mandanten auferlegt. Dein-Ruf legte sofortige Beschwerde ein. Während des OLG-Verfahrens entfernte Google die Bewertung, schloss sich der Erledigung an und erklärte die Kostenübernahme.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Das OLG Köln legte Google die Verfahrenskosten auf. Die Kostenübernahme ist primär belegt; eine konkrete Zahlung für 15 W 104/25 wird auf dieser Seite nicht behauptet.
Berufung nach LG-Niederlage – Kosten beider Instanzen festgesetzt und bezahlt
Nach einer negativen Entscheidung des LG Hannover führte Dein-Ruf die Sache zum OLG Celle. Der Senat stellte klar, dass Googles interner Meldeweg den staatlichen Eilrechtsschutz nicht grundsätzlich verdrängt. Der konkrete Fall hatte allerdings ein eigenes Dringlichkeitsproblem.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google übernahm später die Kosten beider Instanzen. Kostenfestsetzung und tatsächliche Zahlung sind dokumentiert – der stärkste vollständig belegte Kostenerstattungsfall dieser Übersicht.
Patientenkontakt bestritten – Google nimmt die Berufung zurück und übernimmt die Kosten
Der Inhaber einer Zahnarztpraxis konnte die bewertende Person keinem Patienten zuordnen und bestritt den tatsächlichen Kontakt. Das LG Neubrandenburg hielt diese Beanstandung für ausreichend, um Googles Prüfpflicht auszulösen, und stellte die Erledigung fest. Google legte Berufung zum OLG Rostock ein, nahm sie anschließend zurück und übernahm die Kosten.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Kosten beider Instanzen. Für die erste Instanz liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss vom 04.11.2025 über 1.850,45 Euro zuzüglich Zinsen vor. Eine bereits erfolgte Zahlung wird damit nicht behauptet.
LG-Entscheidung aufgehoben – kein genereller Zwang zum Google-Meldeformular
Das LG Berlin II hatte den Eilantrag zurückgewiesen. Das Kammergericht hob die Entscheidung auf und stellte klar, dass Art. 16 DSA keinen generellen Zwang begründet, ausschließlich das Plattformverfahren zu nutzen. Sechs weitere Beschlüsse des 10. Zivilsenats vom 26. und 27.08.2025 dokumentieren dieselbe Linie.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Im Verfahren 10 W 70/25 selbst erging keine abschließende Kostenentscheidung. Deshalb wird aus diesem Beschluss keine Kostenerstattung durch Google abgeleitet.
LG-Ablehnung aufgehoben – später Unterlassungsverfügung gegen Google
Das LG Wiesbaden lehnte den Eilantrag zunächst ab. Auf sofortige Beschwerde hob das OLG Frankfurt die Entscheidung auf und verwies die Sache zurück. Nach der Zurückverweisung erließ das zuständige LG Wiesbaden die Unterlassungsverfügung gegen Google.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google wurden die Kosten einschließlich des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Eine tatsächliche Zahlung ist in der verifizierten Fallakte nicht als eigener Primärbeleg dokumentiert.
Google scheitert mit Herkunftsland- und Missbrauchseinwand
Eine Berliner Arztpraxis konnte eine Ein-Stern-Bewertung über die angebliche Abweisung eines ADHS-Patienten keinem tatsächlichen Kontakt zuordnen.
Die Bewertung lautete:
Als bereits diagnostizierter ADHS-Patient mit akutem Bedarf an medikamentöser Behandlung wurde ich mit der Aussage „ADHS machen wir nicht“ abgewiesen. Gleichzeitig wird über Doctolib eine ADHS-Diagnostik für Selbstzahler angeboten. Dieser Widerspruch hinterlässt bei mir den Eindruck, dass die Versorgung von diagnostizierten Patienten nicht die gleiche Priorität hat wie privat zu vergütende Leistungen. Gerade bei einer Erkrankung wie ADHS, bei der eine kontinuierliche Behandlung wichtig ist, empfand ich den Umgang als enttäuschend und wenig patientenorientiert.
Zunächst hatte ein externer Dienstleister das Google-Formular genutzt. Nach einer unbeantworteten Rückfrage meldete die Kanzlei die Bewertung eigenständig per E-Mail. Google berief sich im Verfahren auf irische Anforderungen, angeblichen Rechtsmissbrauch und fehlende Dringlichkeit.
Das LG Berlin II wies diese Einwände zurück. Art. 6 Abs. 4 DSA ließ nach seiner Beurteilung die gerichtliche Einzelfallanordnung zu. Der Wechsel zum Rechtsanwalt und zu einer E-Mail-Meldung war hier weder missbräuchlich noch dringlichkeitsschädlich. Weil Google die erforderliche Prüfung nicht durchgeführt hatte, untersagte das Gericht die Veröffentlichung der konkreten Bewertung in Deutschland.
Verfahrensstand:Urteil im Eilverfahren; tatsächliche Löschung und Rechtskraft sind nicht gesondert nachgewiesen.
Tipp vom Anwalt:Sichern Sie auch frühere Meldungen eines Löschdienstleisters und sämtliche Rückfragen. So kann eine spätere anwaltliche Beanstandung den gesamten Verlauf berücksichtigen.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Verfahrenskosten. Eine Kostenfestsetzung oder tatsächliche Zahlung ist in den ausgewerteten Unterlagen nicht belegt.
Erfolgreiche Selbstmeldung und zurückgewiesener Missbrauchseinwand
Eine von vier anwaltlich beanstandeten Google-Bewertungen meldete unser Mandant später zusätzlich selbst. Google entfernte sie noch am selben Tag und leitete aus dem Erfolg einen Missbrauchseinwand gegen das anwaltliche Vorgehen ab. Das LG Berlin II wies den Einwand zurück. Ein tatsächliches Löschungsinteresse bestand; der Mandant durfte das Vorgehen einem Rechtsanwalt überlassen. Das Gericht untersagte die Veröffentlichung der vier konkreten Bewertungen in Deutschland. Auch die bereits nach der Selbstmeldung gelöschte Bewertung blieb vom Unterlassungstitel erfasst.
Die vier Bewertungen im vollständigen Wortlaut (Schreibweise und Satzzeichen beibehalten):
Bewertung 1 mit einem Stern: Sehr sehr unfreundlicher Laden. 10 sec Kühlschrank geöffnet und schon gemecker! Kann man anders rüberbringen. Den 50 Euro Schein, weil ein Bier; schräg angeschaut und böse vor sich hingemurbelt. Nicht zu empfehlen! In der Kanzowstr. an der Ecke super freundlicher Späti. Einfach da gekauft ;)
Bewertung 2 mit einem Stern: Budengasung 88 5/5 sterne ★★★★★ Die Angabe „5/5 sterne“ gehört zum Bewertungstext. Die tatsächlich vergebene Bewertung betrug einen Stern.
Bewertung 3 mit einem Stern: Unprofessionell und leider sehr unfreundlich, dass ich mir die Mühe gemacht habe einen Kommentar zu hinterlassen. Ich würde diesen Laden wegen dem Besitzer nie wieder unterstützen! Stell dir vor du stehst vor der Kasse bestellst Zigaretten aber du versuchst dabei die Packung zu beschreiben weil du an den Namen nicht erinnerst dann guckt mich der Laden Besitzer in so eine Art dass mit Recht unangenehm wurde, als ich ihn dann zurück schaut habe ins Auge dann sagt er mir "warum guckst du so!" Einfach kindisch, unprofessionell und unfreundlich von so einem "erwachsenen" Besitzer!
Bewertung 4 mit einem Stern: Sehr unfreundlich und wurde beleidigend, Frauenfeindlich( wenn mein Mann gesprochen hat war "Respekt" da, mir gegenüber nicht!) Rassistisch und weigerte sich mein Paket raus zu geben. Hält sich nich an Öffnungszeiten.
Die Beanstandung: Der Inhaber eines Berliner Spätkaufs konnte die Rezensionen keinem tatsächlichen Kundenkontakt zuordnen und bestritt die behaupteten Geschäftskontakte. Das Gericht hielt die Rüge für ausreichend, um Googles Prüfpflichten auszulösen. Das unterbliebene Stellungnahmeverfahren wurde im Prozess als zugestanden behandelt.
Googles Argument und die Antwort des Gerichts: Google argumentierte, der erfolgreiche eigene Meldeversuch zeige einen einfacheren und kostengünstigeren Weg. Das anwaltliche Vorgehen sei deshalb missbräuchlich. Nach Auffassung der Kammer wollte der Kläger jedoch tatsächlich die negativen Bewertungen entfernen lassen und verfolgte damit ein schutzwürdiges Ziel: „Doch kann dem Kläger nicht das Recht abgesprochen werden, das Vorgehen gegen negative Bewertungen einem Rechtsanwalt zu überlassen.“ (LG Berlin II, Urteil vom 05.10.2026, 2 O 35/26, S. 12)
Weitere Rechtsfragen: Die Kammer hielt an den Prüfpflichten bei bestrittenem Geschäftskontakt auch unter dem DSA fest. Das Herkunftslandprinzip stand nach ihrer Auffassung dem Verbot der konkreten Inhalte nicht entgegen. Die Löschung beseitigte die Wiederholungsgefahr hier nicht, weil Google die Verpflichtung weiter bestritt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab.
Verfahrensstand:Hauptsacheurteil vom 05.10.2026. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar; ein Nachweis der Rechtskraft liegt nicht vor.
Tipp vom Anwalt:Legen Sie bei einer anwaltlichen Prüfung auch eigene Meldeversuche und die Reaktionen von Google vor. Der vollständige Ablauf hilft, mögliche Einwände der Plattform einzuordnen und die verbleibenden Ansprüche zu prüfen.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google Ireland Limited trägt die Kosten des Rechtsstreits. Eine Kostenfestsetzung oder tatsächliche Zahlung ist in den ausgewerteten Unterlagen nicht belegt.
LG München I · 26 O 1391/26 · Verhandlung vom 24.09.2026
Verhandlung – Entscheidung ausstehend
Profilfoto beim Bewerter: Richter relativiert die Aussagekraft
Beweist ein Profilfoto, wer hinter einer Bewertung steht? In der Verhandlung über eine Google-Bewertung erklärte der Vorsitzende sinngemäß, dass jemand auch ein Konto mit einem Foto von ihm, dem Richter, anlegen könne, ohne dass er selbst der Nutzer sei.
Die beanstandete Ein-Stern-Bewertung:
Extrem unfreundliche Bedienung. Respektlos und überhaupt nicht hilfsbereit. Am besten vermeiden.
Der Juwelier konnte die Bewertung nach seinem Vortrag trotz Name und Bild keinem Kontakt zuordnen. Das Gericht hatte hierzu zunächst ergänzenden Vortrag verlangt. Im Termin nahm der Vorsitzende die geschilderten Nachforschungen auf. Weitere konkrete Ermittlungen wegen des Fotos verlangte er nicht; der anwesende Geschäftsführer wurde nicht zur Sache befragt.
Die Bewertung war bereits entfernt. Google hatte jedoch keine Abschlusserklärung abgegeben und eine Hauptsacheentscheidung verlangt. Der Vorsitzende erörterte deshalb auch die Kenntnis durch gerichtliche Zustellung und eine mögliche fortbestehende Wiederholungsgefahr.
Verfahrensstand:Noch kein Hauptsacheurteil. Verkündung einer Entscheidung am 22.10.2026 um 11:00 Uhr. Über die Kosten der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
Tipp vom Anwalt:Ein Profilfoto ersetzt keine verlässliche Zuordnung. Erklären Sie konkret, weshalb sich Name, Bild und behaupteter Vorgang nicht zuordnen lassen, und dokumentieren Sie Ihre Prüfungen.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Über die Kosten der Hauptsache ist noch nicht entschieden. Der Streitwert von 10.000 Euro ist keine zugesprochene Zahlung.
Fahrlässiger Falschvortrag: Sind damit alle Beanstandungen unwirksam?
Bei einer von elf gemeinsam gemeldeten Bewertungen war versehentlich ein Kontakt bestritten worden, obwohl aus einer früheren Bearbeitung Nachweise vorlagen. Google wollte deshalb die gesamte Sammelbeanstandung nach Art. 16 DSA als nicht gutgläubig behandeln. Nach dem Terminsbericht folgte die Richterin diesem Schluss nicht: Der eingeräumte fahrlässige Falschvortrag zu einer anderen Rezension entwertete im konkreten Fall nicht die Beanstandung der streitgegenständlichen Bewertung.
Die streitgegenständliche Ein-Stern-Bewertung von „Flynn“ lautete vollständig:
Sehr schlecht und sehr unhöflich und lässt nicht aussprechen Zimmer: 1 Service: 1 Standort: 1
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Nach dem Terminsbericht schloss sich Google am Ende der mündlichen Verhandlung der Erledigungserklärung an und übernahm die gesamten Verfahrenskosten. Ein Kostenfestsetzungsbetrag oder eine Zahlung wird nicht berichtet.
Konkrete Beanstandung genügt – Google darf die Flyerbewertung nicht weiter veröffentlichen
Eine Ein-Stern-Bewertung behauptete unerwünschten Flyereinwurf trotz „Bitte keine Werbung“-Aufklebern. Das LG Berlin II hatte zunächst Zweifel, weil kein Kauf behauptet wurde. Nach ergänzendem Vortrag beider Seiten hielt es die Beanstandung des fehlenden tatsächlichen Kontakts für hinreichend konkret. Weil Google seine Prüfpflicht nicht erfüllt hatte, untersagte die Kammer die weitere Veröffentlichung der Bewertung in Deutschland.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Google trägt die Kosten des Verfahrens. Für den erledigten Antragsteil ist eine Kostenübernahme dokumentiert. Der Verfahrenswert von 12.000 Euro betrifft ursprünglich zwei Bewertungen. Eine Kostenfestsetzung oder tatsächliche Zahlung wird ohne gesonderten Nachweis nicht behauptet.
Google legt angeforderte Belege erst im Prozess vor – und trägt die Kosten
Eine Drei-Sterne-Bewertung wurde nach ihrer Sperrung wieder freigeschaltet. Das Unternehmen bestritt einen zuordenbaren Geschäftskontakt und verlangte am 07.01.2025 die Stellungnahme und Nachweise der bewertenden Person. Google legte die Unterlagen erst mit der Klageerwiderung vor. Erst dadurch konnte das Unternehmen den Kontakt überprüfen; er wurde anschließend unstreitig. Das LG München I sah darin das erledigende Ereignis.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Das LG München I legte Google die Kosten des Rechtsstreits auf. Ein Kostenfestsetzungsbetrag oder eine bereits erfolgte Zahlung ist nicht belegt. Die 10.000 Euro sind der Streitwert, kein zugesprochener Erstattungsbetrag.
Konkrete E-Mail ausreichend – ursprünglicher Eilantrag begründet – Kosten bei Google
Google entfernte die Bewertung nach Zustellung des Eilantrags, widersprach aber der Erledigung. Das LG Hannover prüfte deshalb, ob der Antrag ursprünglich zulässig und begründet war, und bejahte dies. Die Kammer hielt die konkrete anwaltliche E-Mail für ausreichend.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Das Gericht legte Google die Kosten auf. Eine bereits vollzogene Zahlung wird ohne gesonderten Primärbeleg nicht behauptet.
Nicht jedes Bewertungsverfahren richtet sich gegen Google. Der folgende Fall betrifft eine andere Bewertungsplattform. Weil die Entscheidung mit allgemeinen Prüfpflichten von Hostprovidern und den Vorgaben des Digital Services Act begründet ist, ist sie auch für vergleichbare Kontaktbeanstandungen bei Google relevant.
OLG Frankfurt am Main · 16 W 40/26 · 31.08.2026
Kontakt intern bestätigt? Das Unternehmen muss die Nachweise selbst prüfen können
Ein Unternehmen konnte die Bewertung keinem Geschäftskontakt zuordnen. Die Portalbetreiberin entfernte sie zunächst, stellte sie nach einer internen Prüfung aber wieder ein – ohne die Informationen aus der Stellungnahme und den Nachweisen zugänglich zu machen. Das genügte dem OLG Frankfurt nicht: Das Unternehmen musste den Kontakt anhand überprüfbarer, gegebenenfalls hinreichend anonymisierter Informationen selbst prüfen können. Die entscheidenden Unterlagen kamen erst mit der Klageerwiderung.
Fallbearbeitung:Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Kosten / Kostenerstattung:Die Portalbetreiberin trägt die Kosten der ersten Instanz sowie die Kosten ihres erfolglosen Beschwerdeverfahrens. Eine Kostenfestsetzung oder tatsächliche Zahlung wird hier nicht behauptet.
Unser kanzleiinternes Gerichtsregister umfasst mit Stand 08.09.2026 insgesamt 1.308 einzelne Gerichtsverfahren im Bewertungsrecht. Die gerichtliche Tätigkeit ist bereits seit 2018 dokumentiert.
Von den 1.308 erfassten Verfahren sind 1.290 gerichtliche Eilverfahren und 18 Klageverfahren.
Die anonymisierte Verfahrensliste zeigt außerdem die zeitliche Struktur des Registerbestands nach Aktenjahr. Auf die Aktenjahre 2019 bis 2024 entfallen zusammen 23 Verfahren, auf das Aktenjahr 2025 750 Verfahren und auf das Aktenjahr 2026 535 Verfahren.
Der Schwerpunkt liegt eindeutig bei Google: 1.265 der 1.308 Registereinträge betreffen Google als Bewertungsportal. Bei 1.264 Registereinträgen ist Google als Prozessgegner kategorisiert. Daneben sind unter anderem Verfahren zu Trustpilot, Tripadvisor, Jameda, Kununu und Facebook dokumentiert.
Die öffentlich bereitgestellte Excel-Datei enthält für jedes gezählte Verfahren eine eigene anonymisierte Zeile. Mandantennamen, interne Kanzleiaktenzeichen und sonstige vertrauliche Mandatsinformationen sind nicht enthalten.
Hinweis: Das in der Liste ausgewiesene Aktenjahr ist nicht in jedem Fall mit dem tatsächlichen Einreichungsjahr gleichzusetzen. Eine monatsgenaue Statistik veröffentlichen wir deshalb erst, wenn die jeweiligen Einreichungsdaten vollständig zugeordnet und geprüft sind.
1.308Gerichtsverfahren
1.290gerichtliche Eilverfahren
18Klageverfahren
1.265Registereinträge mit Google als Bewertungsportal
Jedes einzelne gerichtliche Verfahren wird einmal gezählt. Mehrere angegriffene Bewertungen innerhalb desselben gerichtlichen Verfahrens sowie Kostenfestsetzungsanträge, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Zahlungsunterlagen oder sonstige Folgeunterlagen werden nicht als zusätzliche Gerichtsverfahren gezählt.
Die angegebene Zahl bezeichnet damit Gerichtsverfahren und nicht die Anzahl einzelner Bewertungen, Schriftsätze oder Kostenunterlagen.
Mehr als 1.000 Google-Eilverfahren seit Januar 2025 – Taylor Wessing nennt die Größenordnung selbst
Einen zusätzlichen externen Nachweis für den außergewöhnlich hohen Umfang der gerichtlichen Eilverfahren liefern die Prozessbevollmächtigten von Google selbst.
Taylor Wessing nahm als Prozessbevollmächtigte von Google Ireland Limited in einem Schriftsatz vom 12. Juni 2026 im Verfahren vor dem Landgericht München I, Az. 26 O 4315/26, zum Umfang der von Rechtsanwalt Imanuel Schulz geführten Verfahren Stellung.
Auf Seite 39, Randnummer 121, heißt es, Rechtsanwalt Imanuel Schulz habe seit Januar 2025 „über 1.000 einstweilige Verfügungsverfahren“ initiiert.
Die Größenordnung von mehr als 1.000 gerichtlichen Eilverfahren seit Januar 2025 wird damit nicht ausschließlich von unserer Kanzlei angegeben, sondern auch von den Prozessbevollmächtigten Googles selbst in einem bei Gericht eingereichten Schriftsatz genannt.
Einordnung
Bei dieser Aussage handelt es sich um Parteivortrag der Prozessbevollmächtigten von Google und nicht um eine gerichtliche Feststellung. Die Aussage betrifft die Zahl der Verfahren und enthält keine Aussage über deren jeweiligen Ausgang oder eine Erfolgsquote.
Taylor Wessing, Schriftsatz vom 12.06.2026, LG München I, Az. 26 O 4315/26, S. 39, Rn. 121
Wie Gerichte unsere Beanstandungen beurteilt haben
Unsere Prozesserfahrung beginnt bereits bei der ersten außergerichtlichen Beanstandung. In verschiedenen von uns geführten Verfahren mussten Gerichte konkret beurteilen, ob die vorgerichtliche Beanstandung einer Google-Bewertung ausreichend war, um Prüfpflichten von Google auszulösen.
Diese gerichtlichen Erfahrungen berücksichtigen wir bereits bei der außergerichtlichen Bearbeitung.
Fall 1 – LG Hannover, Az. 13 O 162/25
Das Landgericht Hannover befasste sich im konkreten Verfahren mit der bereits vorgerichtlich übermittelten anwaltlichen Beanstandung und deren Eignung, Prüfpflichten von Google auszulösen.
Das Landgericht Stuttgart setzte sich mit der vorgerichtlichen anwaltlichen Beanstandung und der Frage auseinander, auf welchem Weg Google wirksam über eine beanstandete Bewertung in Kenntnis gesetzt werden kann.
Das Kammergericht befasste sich mit der Frage, ob Betroffene generell verpflichtet sind, ausschließlich das von Google bereitgestellte Meldeverfahren zu verwenden. Die Entscheidung ist für die Gestaltung anwaltlicher Beanstandungen und die Wahl des Meldewegs von besonderer Bedeutung.
Stand 31. August 2026: mindestens 54.725 dokumentierte, durch Portalmitteilungen bestätigte Bewertungslöschungen. Davon entfallen 50.695 auf Google, 3.518 auf Trustpilot, 5 auf kununu und 507 auf weitere Portale. Erfasst ist der Zeitraum Januar 2019 bis August 2026.
Auf diese Statistik stützt sich unsere Angabe „50.000+ gelöschte Bewertungen“. Die Auswertung ist eine kanzleieigene Dokumentation, keine unabhängige Zertifizierung.
54.725bestätigte Entfernungen insgesamt
50.695Google
3.518Trustpilot
507weitere Portale
Zählweise
Gezählt wird jede einzelne, eindeutig als entfernt bestätigte Bewertung, nicht die Zahl der E-Mails oder Verfahren. Sammelmitteilungen werden positionsweise ausgewertet. Mehrfachbestätigungen derselben Bewertung werden nach Ticket-, Text- und Identitätsabgleich nur einmal gezählt. Ablehnungen, Eingangsbestätigungen, laufende Prüfungen und lediglich angekündigte Löschungen bleiben unberücksichtigt; offene und unklare Positionen erhöhen die Summe nicht.
Was die Zahl aussagt und was nicht
Die Zahl ist ein historischer Mindeststand (Bruttozählung). Spätere Wiederveröffentlichungen sind nicht abgezogen.
Enthalten sind auch Entfernungsentscheidungen, die ausdrücklich auf Deutschland begrenzt sind. Aus der Zahl folgt keine Aussage, dass Bewertungen dauerhaft oder weltweit gelöscht sind, und keine Erfolgsquote.
Die Werte von Januar bis September 2019 entsprechen dem dokumentierten Arbeitsstand und wurden im aktuellen Versionslauf nicht erneut anhand sämtlicher Originalmitteilungen geprüft.
Weitere Portale wurden vor Oktober 2021 nicht systematisch in die Gesamtsumme einbezogen. In den Tabellen ist das mit „–“ gekennzeichnet.
Die Originalmitteilungen enthalten vertrauliche Daten und werden nicht veröffentlicht. Die Dateien unten sind aggregierte Auswertungen ohne Mandanten-, Bewerter-, Profil-, Ticket-, E-Mail- oder Aktenangaben.
Die Prüfsummen in den Dateien belegen nur, dass eine Datei unverändert ist, nicht die Richtigkeit der Originalbelege.
Bestätigte Entfernungen nach Jahr und Portal
Bestätigte Bewertungslöschungen nach Jahr und Portal, Januar 2019 bis August 2026
Jahr
Google
Trustpilot
kununu
Weitere Portale
Gesamt
2019
1.659
23
–
–
1.682
2020
4.959
46
–
–
5.005
2021
7.261
968
0
21
8.250
2022
8.350
421
2
83
8.856
2023
8.939
807
3
81
9.830
2024
10.694
649
0
131
11.474
2025
6.149
267
0
143
6.559
2026 (bis August)
2.684
337
0
48
3.069
Gesamt
50.695
3.518
5
507
54.725
Monatsübersicht Januar 2019 bis August 2026 anzeigen
Stand der Daten: 31. August 2026, veröffentlicht am 22. September 2026. Bei jeder Aktualisierung erscheinen die Dateien unter einem neuen, datierten Namen.
Kosten und Kostenerstattung in diesen Google-Verfahren
Bei Google-Bewertungsverfahren ist die Löschung häufig nur ein Teil des wirtschaftlichen Ergebnisses. Ebenso wichtig ist, wer die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten trägt und ob die Erstattung später tatsächlich festgesetzt und bezahlt wird.
Vier unterschiedliche Stufen
Kostenentscheidung: Das Gericht legt einer Partei die Kosten auf.
Kostenübernahme: Eine Partei erklärt ausdrücklich, die Kosten zu tragen.
Kostenfestsetzung: Ein Kostenfestsetzungsbeschluss bestimmt den erstattungsfähigen Betrag.
Zahlung: Erst ein Zahlungsbeleg dokumentiert, dass der Betrag tatsächlich erstattet wurde.
Kostenstatus der dargestellten Verfahren gegen Google Ireland Limited
Verfahren
Kosten bei Google?
Festsetzung belegt?
Zahlung belegt?
LG Berlin II 7 O 337/26 eV
Ja
nicht belegt
nicht belegt
LG München I 26 O 1391/26
offen
offen
offen
LG Berlin II 2 O 35/26
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Frankfurt 16 W 22/25
Ja
nicht belegt
nicht belegt
KG Berlin 10 W 70/25
keine Kostenentscheidung
nicht belegt
nicht belegt
KG Berlin 10 U 99/26
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Stuttgart 4 U 2/26
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG München 18 U 3348/25
Ja
Ja
nicht belegt
OLG München 18 U 3728/25
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Celle 5 U 198/25
Ja
Ja
Ja
LG Hannover 13 O 162/25
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Brandenburg 1 W 21/26
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Köln 15 W 104/25
Ja
nicht belegt
nicht belegt
LG Berlin II 7 O 339/26 eV
Ja
nicht belegt
nicht belegt
LG Berlin II 2 O 135/26 eV
Ja
nicht belegt
nicht belegt
LG München I 25 O 491/25
Ja
nicht belegt
nicht belegt
OLG Rostock 2 U 12/25
Ja
Ja
nicht belegt
Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Kostenfestsetzung und Zahlung werden getrennt ausgewiesen. Eine tatsächliche Zahlung durch Google wird auf dieser Seite nur dort ausgewiesen, wo sie als Primärbeleg dokumentiert ist.
Was diese Verfahren für Betroffene zeigen
Eine ablehnende Entscheidung des Landgerichts ist nicht in jedem Fall das Ende. Je nach Verfahrensart können Beschwerde oder Berufung in Betracht kommen.
Entfernt Google eine Bewertung erst während des Gerichtsverfahrens, kann das Löschungsziel erreicht sein, während Erledigung, Wiederholungsgefahr und Kosten noch geklärt werden müssen.
Kostenentscheidungen können sich im Rechtsmittelverfahren vollständig verändern. Frankfurt, Celle, Köln, Brandenburg und die beiden Münchner Verfahren dokumentieren unterschiedliche Formen einer solchen Kostenwende.
Eine Kostentragungsentscheidung ist nicht automatisch mit einer bereits erfolgten Zahlung gleichzusetzen. Für belastbare Aussagen zur Kostenerstattung müssen Kostenfestsetzung und Zahlung getrennt dokumentiert werden.
Gerichtlicher Erfolg kann unterschiedlich aussehen: Aufhebung einer LG-Entscheidung, Unterlassungsverfügung, Feststellung der ursprünglichen Begründetheit, späterer Erledigungsanschluss oder eine Kostenentscheidung nach Löschung.
Tipp vom Anwalt: Die Strategie beginnt vor der ersten Nachricht an Google
Tipp vom Anwalt
Wer eine Google-Bewertung löschen lassen will, sollte nicht erst beim Eilantrag strategisch arbeiten. Die erste Beanstandung muss bereits präzise, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei sein. Dokumentieren Sie Kenntnisdatum, Bewertung, URL, interne Prüfung, Beanstandung, Google-Antwort, Fristen, Antragstellung, Zustellung, Löschung und jede spätere Kostenentscheidung.
Vor einem Bestreiten eines Kunden-, Patienten- oder Geschäftskontakts muss intern sorgfältig geprüft werden, ob diese Aussage tatsächlich sicher getroffen werden kann. Spätere Widersprüche oder erst im Prozess nachgeschobene entscheidende Tatsachen können die eigene Position schwächen und zusätzliche Kostenrisiken auslösen.
Auch der mögliche Gerichtsstand sollte früh mitgedacht werden. Die Anforderungen an Substantiierung, Dringlichkeit und prozessuale Behandlung einer späteren Löschung werden in der gerichtlichen Praxis nicht überall identisch gehandhabt. Das bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Gericht frei gewählt werden kann; Zuständigkeit und Sachverhalt müssen in jedem Einzelfall geprüft werden.
Besonders gefährlich ist bewusst falscher Tatsachenvortrag. Das OLG Saarbrücken hat für einen Fall bewusst falscher Bestreitung eines Behandlungsverhältnisses entschieden, dass eine darauf beruhende Beanstandung keine Prüfpflichten des Hostproviders auslöste (OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 – 5 U 117/21).
Häufige Fragen zu Google-Bewertungen, Gerichtsverfahren und Kosten
Kann eine rechtswidrige Google-Bewertung gerichtlich gelöscht werden?
Ja. Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann ein Eilverfahren oder eine Klage gegen Google Ireland Limited in Betracht kommen. Eine bloß negative, aber rechtmäßige Meinungsäußerung genügt dafür nicht.
Was kann ich tun, wenn das Landgericht meinen Antrag auf Löschung einer Google-Bewertung zurückweist?
Je nach Verfahrensart kann ein Rechtsmittel möglich sein. OLG Frankfurt 16 W 22/25 und KG Berlin 10 W 70/25 dokumentieren aufgehobene LG-Entscheidungen; andere Fälle zeigen spätere Kostenwenden nach Berufung oder Beschwerde.
Muss ich für die Löschung einer Google-Bewertung zwingend das Google-Meldeformular verwenden?
Nach KG Berlin 10 W 70/25 besteht aus Art. 16 DSA kein genereller Zwang, ausschließlich das Plattformverfahren zu benutzen. Auch eine andere Mitteilung kann geeignet sein, wenn sie hinreichend präzise und begründet ist.
Was passiert, wenn Google die Bewertung erst während des Gerichtsverfahrens löscht?
Dann kann sich der eigentliche Löschungsantrag erledigen. Offen bleiben können aber insbesondere Wiederholungsgefahr, Erledigung und die Kosten des Verfahrens.
Wer trägt die Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Verfahren gegen Google?
Das hängt vom konkreten Ausgang und der gerichtlichen Kostenentscheidung ab. Mehrere der hier dargestellten Verfahren endeten mit Kosten bei Google; im OLG-Celle-Fall sind auch Kostenfestsetzung und tatsächliche Zahlung beider Instanzen dokumentiert.
Bedeutet „Google trägt die Kosten“, dass Google bereits bezahlt hat?
Nein. Kostentragung, Kostenfestsetzung und Zahlung sind unterschiedliche Schritte. Erst ein Zahlungsbeleg erlaubt die Aussage, dass der festgesetzte Betrag tatsächlich erstattet wurde.
Welche Erfahrung dokumentiert Dein-Ruf mit OLG-Verfahren gegen Google-Bewertungen?
Die veröffentlichten Fälle dokumentieren unter anderem Verfahren vor den OLG Frankfurt, München, Stuttgart, Celle, Köln und Brandenburg sowie vor dem Kammergericht Berlin. Die Ergebnisarten werden jeweils getrennt dargestellt und nicht pauschal als „Siege“ bezeichnet.
Transparenz
Die dargestellten Verfahren wurden von Rechtsanwalt Imanuel Schulz beziehungsweise unter seiner Fallbearbeitung geführt. Mandanten-, Bewerter- und sonstige nicht erforderliche personenbezogene Daten werden vor der Veröffentlichung anonymisiert.
Soweit möglich, werden die zugrunde liegenden Entscheidungen auf den jeweiligen Fallseiten als anonymisierte Originale bereitgestellt.
Frühere Verfahrensausgänge erlauben keine Vorhersage für einen anderen Einzelfall.
Google-Bewertung prüfen lassen
Wir prüfen, ob die konkrete Bewertung rechtlich angreifbar ist und welcher außergerichtliche oder gerichtliche Weg sinnvoll erscheint. Dabei berücksichtigen wir auch Dringlichkeit, möglichen Gerichtsstand, Rechtsmittel und die Frage, wie eine spätere Kostenerstattung abgesichert werden kann.
Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.