Gerichtsverfahren gegen Google Ireland Limited
Google-Bewertungen löschen lassen: OLG München 18 U 3348/25 Pre e – nach LG-Niederlage trägt Google die Kosten
Fallbearbeitung: Rechtsanwalt Imanuel Schulz – im OLG-Termin war zusätzlich Rechtsanwalt Schultze beteiligt; Rechtsanwalt Schulz war zugeschaltet
Fakten zum Verfahren
| Gericht | Oberlandesgericht München, 18. Zivilsenat |
|---|---|
| Aktenzeichen | 18 U 3348/25 Pre e |
| OLG-Verhandlung | 24.02.2026 |
| Vorinstanz | Landgericht Augsburg – 024 O 2709/25 |
| LG-Verhandlung | 22.09.2025 |
| LG-Urteil | 02.10.2025 |
| Gegnerin | Google Ireland Limited |
| Streitgegenstand | Zwei Ein-Stern-Bewertungen auf Google Maps |
| Berufungsstreitwert | 20.000 EUR |
| Ergebnis | Erledigung; Google übernimmt die Kosten; OLG legt Google die Kosten auf |
| Fallbearbeitung | Rechtsanwalt Imanuel Schulz; im OLG-Termin war zusätzlich Rechtsanwalt Schultze beteiligt |
Die Chronologie
| Datum | Station | Was geschah? |
|---|---|---|
| 08.07.2025 | Anwaltliche Beanstandung | Beanstandung der beiden Bewertungen per E-Mail an eine von Google veröffentlichte Kontaktadresse; geschäftlicher Kontakt wird bestritten. |
| 22.09.2025 | LG-Verhandlung | Mündliche Verhandlung vor dem LG Augsburg; die Bewertungen sind zu diesem Zeitpunkt noch online. |
| 02.10.2025 | LG-Urteil | Eilantrag zurückgewiesen; Kosten bei der Antragstellerin. |
| 06.11.2025 | Berufung | Berufung gegen das LG-Urteil eingelegt. |
| 02.12.2025 | Berufungsbegründung | Die Berufung wird begründet. |
| Nach LG-Verhandlung | Bewertungen entfernt | Die Bewertungen werden erst nach Schluss der LG-Verhandlung offline genommen. |
| 24.02.2026 | OLG-Verhandlung | Öffentliche Verhandlung vor dem 18. Zivilsenat des OLG München mit protokollierten Hinweisen. |
| 24.02.2026 | Erledigung und Kosten | Erledigungserklärungen; Google erklärt die Kostenübernahme; das OLG legt Google die Kosten des Rechtsstreits auf. |
| 26.02.2026 | Kostenfestsetzungsantrag | Der Antrag erfasst beide Instanzen unter ausdrücklichem Bezug auf Googles Kostenübernahmeerklärung. |
| 03.06.2026 | Kostenfestsetzungsbeschluss | Ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist in der Fallakte dokumentiert. |
Worum ging es?
Das LG Augsburg hatte den Eilantrag abgewiesen und der Antragstellerin die Kosten auferlegt. Dein-Ruf führte den Fall in die Berufung. Nach der öffentlichen Verhandlung vor dem 18. Zivilsenat des OLG München schloss sich Google der Erledigung an und übernahm die Kosten.
Gegenstand des Verfahrens waren zwei Ein-Stern-Bewertungen auf Google Maps. Die Bewertungen wurden am 08.07.2025 anwaltlich per E-Mail gegenüber Google beanstandet. Die Antragstellerin machte geltend, den Bewertenden keinen geschäftlichen Kontakt zuordnen zu können.
Das Landgericht Augsburg ließ die Frage offen, ob die E-Mail-Beanstandung bereits Prüfpflichten von Google ausgelöst hatte beziehungsweise ob Art. 16 DSA die Nutzung des Google-Online-Meldeverfahrens verlangte. Es wies den Eilantrag aus einem anderen Grund ab: Nach seiner Auffassung fehlte der Verfügungsgrund.
Die Bewertungen waren bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem LG noch online und wurden erst danach entfernt. Gegen das negative LG-Urteil wurde Berufung zum OLG München eingelegt.
Warum das LG Augsburg den Eilantrag zunächst abwies
Das LG Augsburg wies den Antrag mit Urteil vom 02.10.2025 zurück und legte der Antragstellerin die Kosten auf. Wichtig für die spätere Darstellung: Das LG entschied die umstrittene Frage des Google-Meldewegs gerade nicht abschließend.
Die Frage, ob die anwaltliche E-Mail bereits Prüfpflichten ausgelöst hatte oder ob Art. 16 DSA die Nutzung des Google-Online-Verfahrens verlangte, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Die Ablehnung beruhte nach der verifizierten Fallakte auf dem fehlenden Verfügungsgrund.
Was das OLG München am 24.02.2026 tatsächlich erkennen ließ
In der öffentlichen mündlichen Verhandlung protokollierte der 18. Zivilsenat mehrere vorläufige rechtliche Hinweise. Diese Hinweise sind für die Praxis wichtig, dürfen aber nicht mit einem streitigen OLG-Endurteil verwechselt werden.
- Der Senat neigte vorläufig dazu, keinen Zwang zur Nutzung des Online-Verfahrens nach Art. 16 DSA anzunehmen.
- Der Senat verwies ausdrücklich auf KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25.
- Der Senat äußerte Zweifel, ob zum Wegfall des Verfügungsgrundes eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich sein könnte.
- Der Senat neigte außerdem der Auffassung zu, dass die Nichtnutzung des Online-Verfahrens nicht allein als dringlichkeitsschädlich zu bewerten sei.
Diese Aussagen waren protokollierte gerichtliche Hinweise im Termin. Das Verfahren endete anschließend durch Erledigung und Kostenregelung, nicht durch ein streitiges OLG-Sachurteil zur Rechtswidrigkeit der Bewertungen.
Die Kostenwende: von Kosten bei der Antragstellerin zu Kosten bei Google
Die Kostenentwicklung ist für diesen Fall besonders aussagekräftig. Nach dem LG-Urteil lagen die Kosten zunächst bei der Antragstellerin. Im Berufungsverfahren änderte sich das vollständig.
Nach der Erörterung vor dem OLG erklärten die Klägervertreter den Rechtsstreit für erledigt. Die Google-Vertreter schlossen sich der Erledigung an und erklärten die Übernahme der Kosten. Das OLG München beschloss anschließend, dass die Verfügungsbeklagte – Google Ireland Limited – die Kosten des Rechtsstreits trägt.
Damit lässt sich für dieses Verfahren belastbar von einer Kostenübernahme und einer anschließenden Kostenfestsetzung sprechen. Eine bereits vollständig vollzogene Zahlung wird erst genannt, wenn hierfür ein separater Primärbeleg vorliegt.
Kosten und Kostenerstattung: die vier Stufen getrennt betrachtet
Für Mandanten ist nicht nur entscheidend, wer die Kosten rechtlich tragen muss, sondern auch, ob die Erstattung anschließend tatsächlich weiterverfolgt und dokumentiert wird. Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Kostenfestsetzung und Zahlung sind deshalb vier eigenständige Schritte und werden hier getrennt ausgewiesen.
1. Kostenentscheidung
Wem hat das Gericht die Kosten auferlegt?
Das LG Augsburg legte die Kosten am 02.10.2025 zunächst der Antragstellerin auf. Das OLG München beschloss am 24.02.2026, dass die Verfügungsbeklagte – Google Ireland Limited – die Kosten des Rechtsstreits trägt.
LG Augsburg, Urteil vom 02.10.2025 – 024 O 2709/25; OLG München, Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 24.02.2026 – 18 U 3348/25 Pre e.
2. Kostenübernahme
Hat Google die Kosten ausdrücklich übernommen?
Die Google-Vertreter schlossen sich am 24.02.2026 der Erledigung an und erklärten die Übernahme der Kosten. Die Erklärung ist im OLG-Protokoll dokumentiert.
OLG München, Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 24.02.2026 – 18 U 3348/25 Pre e.
3. Kostenfestsetzung
Ist ein konkreter Erstattungsbetrag festgesetzt worden?
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 26.02.2026 erfasst ausdrücklich beide Instanzen und nimmt auf die Kostenübernahme vom 24.02.2026 Bezug. Ein späterer Kostenfestsetzungsbeschluss ist in der Fallakte dokumentiert.
Kostenfestsetzungsantrag vom 26.02.2026; Kostenfestsetzungsbeschluss, dokumentiert am 03.06.2026.
4. Zahlung
Ist die tatsächliche Zahlung belegt?
Ein eindeutiger Zahlungsbeleg ist in der verifizierten Fallkarte nicht ausgewiesen. Eine tatsächliche Zahlung wird ohne separaten Zahlungsbeleg nicht behauptet.
1. Instanz: Kosten bei der Antragstellerin. → Berufung zum OLG München. → Google erklärt die Kostenübernahme. → OLG: Google trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Warum dieser Fall für Betroffene wichtig ist
- Eine negative erstinstanzliche Eilentscheidung kann im Rechtsmittelverfahren noch erheblich an Bedeutung verlieren.
- Die Kostenfrage muss auch dann aktiv verfolgt werden, wenn die beanstandeten Bewertungen zwischenzeitlich entfernt wurden.
- Gerade bei Google-Bewertungen kann der wirtschaftliche Ausgang eines Verfahrens nicht allein daran gemessen werden, ob am Ende noch ein Löschungstenor ergeht.
- Wenn die Bewertungen während des Verfahrens verschwinden, können Erledigung, Kostenübernahme und Kostenfestsetzung für den Mandanten ebenso wichtig sein.
- Protokollierte gerichtliche Hinweise geben eine Orientierung, wie ein Senat die Rechtsfragen im konkreten Termin vorläufig bewertet hat – ohne Garantie und ohne automatische Bindungswirkung.
Was der Fall nicht bedeutet
- Das OLG München hat Google nicht durch streitiges Endurteil zur Löschung verurteilt.
- Die Hinweise des Senats zur Art.-16-DSA-/Formularfrage waren vorläufige, protokollierte Hinweise.
- Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz aus diesem Verfahren, dass jede E-Mail an Google immer ausreichend ist.
- Der Fall belegt nicht, dass jede negative LG-Entscheidung im OLG noch gedreht werden kann.
- Eine tatsächliche Zahlung der festgesetzten Kosten wird ohne separaten Zahlungsbeleg nicht behauptet.
Anwalt erklärt
Warum ist der OLG-Hinweis trotzdem wertvoll?
Ein protokollierter gerichtlicher Hinweis ist kein Urteil. Er zeigt aber, wie der zuständige Senat die Rechtsfragen im konkreten Termin vorläufig bewertet hat. Für spätere Verfahren im selben OLG-Bezirk kann das eine wichtige Orientierung sein, ohne dass daraus eine Garantie oder automatische Bindungswirkung folgt.
Tipp vom Anwalt: Die vorgerichtliche Beanstandung muss von Anfang an stimmen
Wer eine Google-Bewertung löschen lassen will, sollte die erste Beanstandung so formulieren, dass sie notfalls auch Grundlage eines gerichtlichen Eilverfahrens sein kann: präzise, wahrheitsgemäß, widerspruchsfrei und mit sauber dokumentierter interner Prüfung.
Vor einem Bestreiten des Kunden-, Patienten- oder Geschäftskontakts muss geprüft werden, ob diese Aussage tatsächlich sicher getroffen werden kann. Spätere Widersprüche, Korrekturen oder erst im Prozess nachgeschobene entscheidende Tatsachen können die Position schwächen und Kostenrisiken auslösen.
Die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken zeigt besonders deutlich, dass bewusst falscher Tatsachenvortrag bei einer Beanstandung problematisch sein kann. Deshalb sollte die Angriffslinie von Anfang an zum tatsächlichen Sachverhalt passen.
Tipp vom Anwalt: Dringlichkeit und möglichen Gerichtsstand mitdenken
Die Anforderungen an Dringlichkeit und Substantiierung werden in der gerichtlichen Praxis nicht überall identisch gehandhabt. Deshalb sollte bereits bei der außergerichtlichen Beanstandung überlegt werden, welches Gericht später möglicherweise mit dem Fall befasst sein könnte.
Der Münchner Fall ist hierfür besonders anschaulich: Das LG Augsburg verneinte den Verfügungsgrund, während der 18. Zivilsenat des OLG München später vorläufig erkennen ließ, dass die bloße Nichtnutzung des Art.-16-Online-Verfahrens nicht allein dringlichkeitsschädlich sei. Das ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber den Wert einer konsequenten Rechtsmittelstrategie.
Tipp vom Anwalt: Nach einer Löschung die Kostenerstattung aktiv weiterverfolgen
Wenn Google während eines laufenden Gerichtsverfahrens löscht, sollte nicht nur die Erledigung erklärt werden. Ebenso wichtig ist die Kostenstrategie: Wer trägt die Kosten, gibt es eine Kostenübernahmeerklärung, umfasst sie beide Instanzen und wird anschließend Kostenfestsetzung beantragt?
Im Verfahren 18 U 3348/25 Pre e wurde die Kostenfrage ausdrücklich bis zur gerichtlichen Kostenentscheidung und zum Kostenfestsetzungsverfahren weiterverfolgt. Gerade nach einer zunächst negativen ersten Instanz kann das wirtschaftlich entscheidend sein.
Häufige Fragen zu Google-Bewertungen und Kosten vor dem OLG München
Hat das OLG München Google zur Löschung der Bewertungen verurteilt?
Nein. Das Verfahren endete nach der OLG-Erörterung durch Erledigung. Google erklärte die Kostenübernahme; das OLG legte Google die Kosten des Rechtsstreits auf.
Was hat das OLG München zum Google-Meldeformular gesagt?
Der 18. Zivilsenat neigte im Termin vorläufig dazu, keinen Zwang zur Nutzung des Online-Verfahrens nach Art. 16 DSA anzunehmen. Das war ein protokollierter Hinweis, kein streitiges Endurteil.
Wer trug am Ende die Kosten?
Nach dem LG-Urteil zunächst die Antragstellerin. Im Berufungsverfahren übernahm Google die Kosten; das OLG legte Google die Kosten des Rechtsstreits auf.
Ist die Kostenerstattung für beide Instanzen dokumentiert?
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 26.02.2026 nennt beide Instanzen und nimmt auf Googles Kostenübernahmeerklärung Bezug. Ein späterer Kostenfestsetzungsbeschluss ist dokumentiert.
Ist auch die Zahlung durch Google nachgewiesen?
Die verifizierte Fallkarte weist keinen eindeutigen separaten Zahlungsbeleg aus. Deshalb wird öffentlich derzeit nicht behauptet, die Zahlung sei bereits erfolgt.
Warum ist eine Berufung nach einem negativen LG-Urteil überhaupt sinnvoll?
Das hängt von Rechtsfrage, Dringlichkeit, Kostenrisiko und Erfolgsaussichten ab. Im konkreten Fall führte die Berufung zu einer ausführlichen OLG-Erörterung und zu einer vollständigen Kostenwende.
Weitere dokumentierte Verfahren
- Kammergericht Berlin 10 W 70/25 LG-Entscheidung aufgehoben – kein genereller Zwang zum Google-Meldeformular
- OLG München 18 U 3728/25 Pre e Nach LG-Niederlage: ausführliche Berufungsverhandlung und vollständige Kostenwende
- OLG Stuttgart 4 U 2/26 LG hielt den ursprünglichen Eilantrag für begründet – Google trägt nach OLG-Verhandlung die Kosten
Transparenz
Die Fallbearbeitung erfolgte durch Rechtsanwalt Imanuel Schulz. Im OLG-Termin war zusätzlich Rechtsanwalt Schultze beteiligt; Rechtsanwalt Schulz war zugeschaltet. Mandanten- und Bewertendendaten werden vor einer Veröffentlichung anonymisiert.
Die dargestellten Verfahren dokumentieren Erfahrung und konkrete Verfahrensausgänge. Sie erlauben keine Prognose für einen anderen Einzelfall.
Google-Bewertung prüfen lassen
Wir prüfen, ob die konkrete Google-Bewertung rechtlich angreifbar ist und welcher außergerichtliche oder gerichtliche Weg sinnvoll erscheint. Dabei berücksichtigen wir auch Dringlichkeit, möglichen Gerichtsstand, Rechtsmittel und die Frage der Kostenerstattung.
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