Gerichtsverfahren gegen Google
Google-Bewertung löschen lassen: OLG Celle 5 U 198/25 – nach LG-Niederlage übernimmt Google die Kosten beider Instanzen
Was passiert, wenn ein Landgericht den Eilantrag gegen eine Google-Bewertung ablehnt, der Rechtsmittelweg aber zeigt, dass die Begründung der ersten Instanz zu Googles internem Meldeverfahren nicht trägt? Der Fall OLG Celle 5 U 198/25 zeigt eine ungewöhnlich vollständige Entwicklung: negative erste Instanz, Berufung, ein wichtiger Hinweis des OLG zur Rolle des Google-Meldewegs, ein eigenes Dringlichkeitsproblem und schließlich eine dokumentierte Kostenübernahme einschließlich Zahlung für beide Instanzen.
Fallbearbeitung: Rechtsanwalt Imanuel Schulz
Der Fall auf einen Blick
| Streitgegenstand | Negative Google-Bewertungen; gerichtlicher Eilrechtsschutz gegen Google Ireland Limited |
|---|---|
| Gegnerin | Google Ireland Limited |
| 1. Instanz | Landgericht Hannover, 13. Zivilkammer, 13 O 109/25 |
| LG-Urteil | 29.08.2025 – Eilantrag abgewiesen; Kosten zunächst bei der Antragstellerin |
| Berufung | Oberlandesgericht Celle, 5. Zivilsenat, 5 U 198/25 |
| Berufung eingelegt | 26.09.2025 |
| OLG-Hinweisbeschluss | 01.12.2025 |
| Kostenübernahme Google | 13.05.2026 |
| Kostenfestsetzungsantrag | 18.05.2026 – ausdrücklich für LG und OLG |
| Kostenfestsetzungsbeschluss | LG Hannover, 22.06.2026 |
| Zahlung | 06.07.2026; durch Taylor Wessing am 12.08.2026 bestätigt |
| Fallbearbeitung | Rechtsanwalt Imanuel Schulz |
Der Verfahrensablauf – Schritt für Schritt
| Datum | Station | Was geschah? |
|---|---|---|
| 29.08.2025 | LG Hannover 13 O 109/25 | Eilantrag abgewiesen; Kosten zunächst bei der Antragstellerin. |
| 26.09.2025 | Berufung | Dein-Ruf greift die negative LG-Entscheidung an und führt das Verfahren zum OLG Celle. |
| 01.12.2025 | OLG Celle 5 U 198/25 | Hinweisbeschluss: Googles interner Meldeweg verdrängt staatlichen Eilrechtsschutz nicht grundsätzlich; eigenes Dringlichkeitsproblem wegen Fristverlängerung. |
| ab Ende 2025 / 2026 | Löschung / Erledigung | Die beanstandeten Bewertungen sind gelöscht; das Verfahren verlagert sich auf Erledigung und Kosten. |
| 13.05.2026 | Kostenübernahme | Google beziehungsweise Taylor Wessing erklärt die Kostenübernahme. |
| 18.05.2026 | Kostenfestsetzungsantrag | Der Antrag erfasst ausdrücklich LG Hannover 13 O 109/25 und OLG Celle 5 U 198/25. |
| 22.06.2026 | Kostenfestsetzungsbeschluss | Das LG Hannover setzt die Kosten für beide Instanzen fest. |
| 06.07.2026 | Zahlung | Die festgesetzte Zahlung wird veranlasst. |
| 12.08.2026 | Zahlungsbestätigung | Taylor Wessing bestätigt die Zahlung unter Bezug auf den Kostenfestsetzungsbeschluss. |
Worum ging es bei der Google-Bewertung?
Ausgangspunkt waren negative Google-Bewertungen, gegen die das betroffene Unternehmen im Eilverfahren vorgehen wollte. Die außergerichtliche Beanstandung war unter anderem per E-Mail an eine veröffentlichte Google-Kontaktadresse übermittelt worden. Das LG Hannover behandelte den Zugang und die Kenntnis Googles restriktiv und stellte stark auf den von Google bereitgestellten internen Meldeweg ab.
Für Betroffene ist dieser Ausgangspunkt wichtig: Bei Verfahren über Google-Bewertungen entscheidet nicht nur die Frage, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Ebenso wichtig ist, ob Google vorgerichtlich so konkret informiert wurde, dass Prüfpflichten ausgelöst werden konnten, und ob der gesamte zeitliche Ablauf später im Eilverfahren als dringlich behandelt wird.
Die erste Instanz: LG Hannover 13 O 109/25
Das LG Hannover wies den Eilantrag am 29.08.2025 ab. Die Kosten lagen zunächst bei der Antragstellerin. Nach der in den Akten dokumentierten Begründung behandelte das Gericht die per E-Mail übermittelte Beanstandung restriktiv. Bis zur Zustellung des gerichtlichen Antrags sei keine zurechenbare tatsächliche Kenntnis eines Menschen bei Google dargelegt worden; das Google-Formular wurde als möglicher und nicht unzumutbarer Meldeweg angesehen.
Diese Entscheidung wurde nicht hingenommen. Am 26.09.2025 wurde Berufung zum OLG Celle eingelegt. Damit wurde gerade die Frage in die Rechtsmittelinstanz getragen, ob Googles internes Meldeverfahren den staatlichen Eilrechtsschutz praktisch verdrängen kann.
Was sagte das OLG Celle zum Google-Meldeweg?
Im Hinweisbeschluss vom 01.12.2025 stellte der 5. Zivilsenat klar, dass dem Verfügungsgrund nicht grundsätzlich entgegensteht, dass Google einen eigenen, vermeintlich einfacheren Meldeweg bereitstellt. Staatlicher Eilrechtsschutz wird nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil eine Plattform internen Rechtsschutz oder ein eigenes Meldeverfahren anbietet.
Warum sollte die Berufung trotzdem scheitern?
Der für die Praxis besonders wichtige Punkt liegt in der Dringlichkeit. Für die Berufungsbegründung war eine Fristverlängerung von einem Monat beantragt worden. Der OLG-Senat wertete dieses Verhalten bei einem noch nicht endgültig gesicherten Eilverfahren als dringlichkeitsschädlich. Hinzu kam, dass die beanstandeten Bewertungen zwischenzeitlich bereits gelöscht waren.
Damit zeigt der Fall sehr deutlich: Ein guter materiell-rechtlicher Angriff kann im einstweiligen Rechtsschutz trotzdem scheitern, wenn das eigene Prozessverhalten nicht zur behaupteten Eilbedürftigkeit passt. Wer vor Gericht geltend macht, eine fortdauernde Google-Bewertung müsse sofort entfernt werden, muss dieses besondere Beschleunigungsinteresse auch im weiteren Verfahren konsequent zeigen.
Die Kostenwende: Google übernimmt und zahlt die Kosten beider Instanzen
Obwohl die Antragstellerin in der ersten Instanz zunächst unterlegen war, endete die Kostenentwicklung später anders. Die Akten dokumentieren eine Kostenübernahmeerklärung Googles vom 13.05.2026. Der Kostenfestsetzungsantrag vom 18.05.2026 nennt ausdrücklich sowohl das Verfahren vor dem LG Hannover als auch die Berufung vor dem OLG Celle. Der Kostenfestsetzungsbeschluss datiert vom 22.06.2026.
Besonders belastbar ist hier auch die Umsetzung: Taylor Wessing bestätigte am 12.08.2026, dass die Zahlung bereits am 06.07.2026 veranlasst worden war. Deshalb kann auf dieser Fallseite – anders als bei einigen anderen Verfahren – nicht nur eine gerichtliche oder erklärte Kostentragung, sondern auch die dokumentierte Zahlung beschrieben werden.
Die spätere Entwicklung beim LG Hannover: 13 O 162/25
Zu der Celle-Geschichte gehört eine spätere, aber eigenständige Entwicklung. In einem neuen Google-Verfahren mit anderem Mandanten und anderer Einzelrichterin entschied dieselbe 13. Zivilkammer des LG Hannover deutlich anders als im früheren Verfahren 13 O 109/25. Das spätere Verfahren ist kein Fortsetzungsverfahren und darf nicht als vom OLG Celle erzwungene Kehrtwende dargestellt werden.
Im neuen Verfahren 13 O 162/25 hielt die 13. Zivilkammer die Antragstellerseite nicht für gezwungen, ausschließlich Googles Art.-16-Verfahren zu nutzen. Die konkrete E-Mail genügte nach Auffassung der Kammer und löste Prüfpflichten aus; auch Dringlichkeit sowie die ursprüngliche Zulässigkeit und Begründetheit des Eilantrags wurden bejaht. Google trägt dort die Kosten.
Kosten und Kostenerstattung: die vier Stufen getrennt betrachtet
Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Kostenfestsetzung und Zahlung sind vier eigenständige Schritte. Sie werden hier getrennt ausgewiesen, weil aus einer Kostenentscheidung noch nicht folgt, dass ein Betrag festgesetzt oder bereits erstattet wurde.
1. Kostenentscheidung
Wem hat das Gericht die Kosten auferlegt?
Das LG Hannover legte die Kosten am 29.08.2025 zunächst der Antragstellerin auf. Eine abschließende gerichtliche Kostenentscheidung zulasten Googles erging im Berufungsverfahren nicht; die spätere Kostentragung beruht auf der Erklärung Googles.
LG Hannover, Urteil vom 29.08.2025 – 13 O 109/25.
2. Kostenübernahme
Hat Google die Kosten ausdrücklich übernommen?
Google beziehungsweise Taylor Wessing erklärte am 13.05.2026 die Übernahme der Kosten beider Instanzen.
Kostenübernahmeerklärung vom 13.05.2026.
3. Kostenfestsetzung
Ist ein konkreter Erstattungsbetrag festgesetzt worden?
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 18.05.2026 erfasst ausdrücklich LG Hannover 13 O 109/25 und OLG Celle 5 U 198/25. Das LG Hannover erließ am 22.06.2026 den Kostenfestsetzungsbeschluss für beide Instanzen.
Kostenfestsetzungsantrag vom 18.05.2026; Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Hannover vom 22.06.2026.
4. Zahlung
Ist die tatsächliche Zahlung belegt?
Die festgesetzte Zahlung wurde am 06.07.2026 veranlasst. Zahlung dokumentiert.
Bestätigung von Taylor Wessing vom 12.08.2026 unter Bezug auf den Kostenfestsetzungsbeschluss.
LG Hannover: Kosten bei der Antragstellerin. → Berufung zum OLG Celle. → Kostenübernahme Googles am 13.05.2026. → Kostenfestsetzungsbeschluss am 22.06.2026. → Zahlung am 06.07.2026, bestätigt am 12.08.2026.
Warum ist dieser Fall für Betroffene praktisch wichtig?
- Eine negative Entscheidung des Landgerichts muss nicht in jeder Konstellation das Ende sein. Hier wurde die tragende Begründungsfrage zum internen Google-Meldeweg in die Berufung getragen.
- Ein internes Google-Meldeverfahren schließt staatlichen Eilrechtsschutz nicht automatisch aus. Das hat der OLG-Senat ausdrücklich von der Begründung der Vorinstanz getrennt.
- Dringlichkeit ist nicht nur eine Frage des ersten Antrags. Das Verhalten während des gesamten Eilverfahrens kann später gegen die Eilbedürftigkeit sprechen.
- Eine spätere Löschung verschiebt den Streit häufig auf Erledigung und Kosten. Diese Phase muss genauso sorgfältig geführt werden wie der ursprüngliche Löschungsantrag.
- Die Dokumentation der Kostenübernahme, Kostenfestsetzung und tatsächlichen Zahlung macht den Verfahrensausgang nachvollziehbar und überprüfbar.
Was dieser Fall nicht bedeutet
- Das OLG Celle hat Google in 5 U 198/25 nicht zur Löschung der Bewertungen verurteilt. Ein materielles Löschungsurteil erging in diesem Verfahren nicht.
- Der Hinweisbeschluss enthält keinen allgemeinen Rechtssatz, dass jede E-Mail an Google als Beanstandung ausreicht.
- Das spätere Verfahren LG Hannover 13 O 162/25 wurde nicht durch das OLG Celle erzwungen; es ist ein eigenständiges Mandat mit anderer Einzelrichterin.
- Aus dem Hinweisbeschluss folgt keine automatische Bindung anderer Spruchkörper im OLG-Bezirk.
Anwalt erklärt
Warum ist eine zunächst negative Entscheidung trotzdem aussagekräftig?
Gerichtliche Erfahrung zeigt sich nicht nur an positiven Erstentscheidungen. Entscheidend ist auch, ob eine negative Begründung analysiert, ein Rechtsmittel sinnvoll geführt und die streitige Rechtsfrage in die nächste Instanz gebracht wird.
Der Celle-Fall zeigt genau diese Rechtsmittelpraxis: Das LG lehnte ab; das OLG hielt einen zentralen Begründungsansatz der Vorinstanz nicht für tragfähig, sah aber ein eigenes Dringlichkeitsproblem.
Was bedeutet Dringlichkeit im Eilverfahren praktisch?
Wer eine einstweilige Verfügung beantragt, behauptet sinngemäß, dass eine Entscheidung nicht bis zu einem normalen Hauptsacheverfahren warten kann. Das eigene Verhalten muss dazu passen.
Lange Untätigkeit, vermeidbare Verzögerungen oder eine umfangreiche Fristverlängerung können deshalb gefährlich sein. Celle zeigt, dass diese prozessuale Ebene einen materiell gut begründeten Angriff überlagern kann.
Tipp vom Anwalt: Von der ersten Beanstandung bis zur letzten Rechtsmittelfrist muss alles zusammenpassen
Wer eine Google-Bewertung löschen lassen will, sollte die außergerichtliche Beanstandung von Anfang an so aufbauen, dass sie notfalls unmittelbar Grundlage eines Gerichtsverfahrens werden kann. Bewertung, URL, konkrete Tatsachenbehauptungen, fehlender Kunden- oder Geschäftskontakt, interne Prüfung und rechtliche Beanstandung müssen sauber, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei dokumentiert sein.
Wird zunächst nur oberflächlich beanstandet und erst im Gerichtsverfahren entscheidend nachgelegt, kann die Bewertung zwar später gelöscht werden; die Kosten können trotzdem beim Betroffenen hängen bleiben. Die Kostenfrage wird deshalb häufig bereits mit der Qualität der ersten Beanstandung vorbereitet.
Besonders wichtig ist die Wahrheit des Tatsachenvortrags. Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 09.09.2022 – 5 U 117/21 – entschieden, dass eine auf bewusst falschem Tatsachenvortrag beruhende Beanstandung keine Prüfpflicht des Hostproviders auslöst. Ein Geschäftskontakt darf deshalb nicht vorschnell bestritten werden, wenn er tatsächlich bestand.
Ebenso muss der mögliche Gerichtsstand mitgedacht werden. Die Anforderungen an die Substantiierung werden in der Praxis nicht von jedem Gericht und jedem Spruchkörper identisch gehandhabt. Wer weiß, dass ein zuständiger Spruchkörper streng prüft, sollte bereits außergerichtlich besonders detailliert vortragen.
Celle ergänzt diese Grundregeln um einen weiteren Punkt: Nach Einleitung eines Eilverfahrens muss auch jede Frist und jeder Antrag zum behaupteten Eilbedürfnis passen. Eine einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wurde hier vom OLG als dringlichkeitsschädlich bewertet. Deshalb gehören Kenntnisdatum, Beanstandung, Google-Reaktion, Antragstellung, Zustellung, Rechtsmittelfristen und jede Fristverlängerung in eine durchgehende Verfahrensstrategie.
Mein Rat: Google-Bewertungsverfahren sollten vom ersten Schreiben an prozessual gedacht werden. Die beste Beanstandung ist nicht nur außergerichtlich überzeugend, sondern hält auch dann noch, wenn ein strenger Spruchkörper, ein Rechtsmittelgericht oder später die Kostenfrage jedes Detail überprüft.
Häufige Fragen zum Löschen von Google-Bewertungen im Fall OLG Celle 5 U 198/25
Hat das OLG Celle Google zur Löschung der Bewertungen verurteilt?
Nein. Das OLG erließ kein materielles Löschungsurteil. Der Hinweisbeschluss korrigierte die Vorstellung, Googles interner Meldeweg könne staatlichen Eilrechtsschutz grundsätzlich verdrängen. Der konkrete Berufungsfall hatte jedoch ein eigenes Dringlichkeitsproblem.
Warum war die Fristverlängerung im Eilverfahren problematisch?
Weil der Antragsteller mit einem Eilverfahren besondere Dringlichkeit geltend macht. Das OLG wertete die beantragte einmonatige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist als Verhalten, das mit dieser Eilbedürftigkeit nicht vereinbar war.
Muss für die Löschung einer Google-Bewertung immer das Google-Formular genutzt werden?
Der OLG-Celle-Hinweis zeigt jedenfalls, dass ein internes Google-Meldeverfahren den staatlichen Eilrechtsschutz nicht grundsätzlich ausschließt. Ob eine konkrete E-Mail oder andere Beanstandung ausreichend ist, hängt aber von Inhalt, Zugang, Begründung und dem Einzelfall ab.
Wer trug am Ende die Kosten des Verfahrens?
Google übernahm später die Kosten beider Instanzen. Der Kostenfestsetzungsantrag und der Kostenfestsetzungsbeschluss erfassen LG Hannover 13 O 109/25 und OLG Celle 5 U 198/25. Die Zahlung vom 06.07.2026 wurde durch Taylor Wessing am 12.08.2026 bestätigt.
Was zeigt der spätere Fall LG Hannover 13 O 162/25?
In einem eigenständigen neuen Verfahren entschied dieselbe 13. Zivilkammer – mit anderer Einzelrichterin – deutlich anders: kein Zwang zum Art.-16-Verfahren, konkrete E-Mail ausreichend, Prüfpflicht und Dringlichkeit bejaht, ursprünglicher Eilantrag zulässig und begründet. Das ist eine dokumentierte Begründungsentwicklung, aber keine formale Bindungswirkung aus dem Celle-Verfahren.
Gilt die OLG-Celle-Linie automatisch für alle Gerichte im Bezirk?
Nein. Weder ein Hinweisbeschluss des OLG noch ein späteres LG-Urteil bindet automatisch jeden anderen Spruchkörper. Die Entscheidungen bieten eine konkrete Argumentationsgrundlage, ersetzen aber keine Zuständigkeits-, Sachverhalts- und Dringlichkeitsprüfung im Einzelfall.
Weitere dokumentierte Verfahren
- Landgericht Hannover 13 O 162/25 Konkrete E-Mail ausreichend – ursprünglicher Eilantrag begründet – Kosten bei Google
- Kammergericht Berlin 10 W 70/25 LG-Entscheidung aufgehoben – kein genereller Zwang zum Google-Meldeformular
- OLG Stuttgart 4 U 2/26 LG hielt den ursprünglichen Eilantrag für begründet – Google trägt nach OLG-Verhandlung die Kosten
Transparenz
Das dargestellte Verfahren wurde von Rechtsanwalt Imanuel Schulz beziehungsweise der Kanzlei Dein-Ruf geführt. Mandanten-, Bewertenden- und sonstige nicht erforderliche personenbezogene Daten werden vor einer Veröffentlichung anonymisiert. Gericht, Aktenzeichen, Entscheidungsdaten, Google Ireland Limited und die anwaltliche Vertretung können zur Nachvollziehbarkeit sichtbar bleiben.
Das OLG Celle hat Google in 5 U 198/25 nicht zur Löschung verurteilt. Ebenso wird nicht behauptet, der spätere Fall 13 O 162/25 sei formal durch das OLG erzwungen worden. Die dargestellten Verfahren dokumentieren Erfahrung und konkrete Verfahrensausgänge. Sie erlauben keine Prognose für einen anderen Einzelfall.
Google-Bewertung prüfen lassen
Wir prüfen, ob Ihre konkrete Google-Bewertung rechtlich angreifbar ist, wie die außergerichtliche Beanstandung aufgebaut werden sollte und ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheint. Gerade bei Eilverfahren prüfen wir auch Kenntnisdatum, Dringlichkeit, möglichen Gerichtsstand und die gesamte Verfahrensstrategie.
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