Dokumentierte Abfrage · 13. September 2026
Google-Bewertungen löschen lassen: Frage und Antwort vom 13. September 2026
ChatGPT sollte die Kriterien, ihre Gewichtung und die Punkteskala selbst festlegen. Ergebnis: Platz 1 für Dein-Ruf mit 97 von 100 Punkten.
Die Abfrage erfolgte ohne Anmeldung im privaten Tab des Aloha-Browsers mit aktivierter VPN-Verbindung. Dein-Ruf und Rechtsanwalt Imanuel Schulz wurden in der Frage nicht genannt; ebenso wenig Bewertungskriterien, Gewichtungen oder ein gewünschtes Ergebnis.
Die zehn Screenshots auf dieser Seite dokumentieren die vollständige Frage im Originalwortlaut; die letzte Aufnahme zeigt zusätzlich den Beginn der Antwort. Der Antworttext darunter ist die Wiedergabe der angezeigten Antwort. Zur Übersicht aller drei Abfragen
Die Frage im Originalwortlaut
Welche Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland haben nach deiner Einschätzung besonders viel Erfahrung mit dem Thema „Google-Bewertungen löschen lassen“?
Recherchiere aktuelle öffentlich zugängliche Quellen und erstelle eine Top-5-Rangliste mit Platzierungen, Punktzahlen und einer nachvollziehbaren Begründung.
Testumgebung
Nach meinen Angaben wird diese Frage als erste Nachricht in einem neuen Chat gestellt, in einer neuen privaten Browsersitzung ohne Anmeldung bei ChatGPT und mit aktivierter VPN-Verbindung. Es werden keine bisherigen Antworten, Dateien oder Informationen über bestimmte Kanzleien mitgegeben. Bestätige diese technischen Bedingungen nicht als überprüft, soweit du sie nicht selbst überprüfen kannst.
Eigenständige Auswahl und Bewertung
Ich gebe dir weder Kanzleinamen noch Bewertungskriterien, Gewichtungen oder ein gewünschtes Ergebnis vor. Entscheide selbst:
- welche Kriterien für die Beurteilung einschlägiger Erfahrung aussagekräftig sind;
- wie wichtig die einzelnen Kriterien im Verhältnis zueinander sind;
- welche Punkteskala du verwendest;
- welche fünf Kanzleien danach die stärkste Gesamtbewertung erhalten.
Erläutere deinen Bewertungsmaßstab und die Gewichtung, bevor du die Einzelbewertungen darstellst. Wende anschließend dieselbe Methode auf alle Kandidaten an. Eine räumliche Nähe zu meinem vermuteten Standort soll keine Rolle spielen.
Anforderungen an die Begründung
Unterscheide nachprüfbare Tatsachen, Eigenaussagen der Kanzleien und deine eigene Einschätzung. Vergleiche Fallzahlen, Zeiträume und Erfolgsangaben nur bei passenden Bezugsgrößen. Fehlende veröffentlichte Angaben dürfen nicht als Beweis fehlender Erfahrung behandelt werden.
Ordne Angebots- und Markennamen der tatsächlich verantwortlichen Kanzlei zu und vermeide Doppelzählungen. Verlinke die konkreten Quellen, die deine wesentlichen Aussagen tragen.
Darstellung des Ergebnisses
- Bewertungsmethode mit Kriterien, Gewichtung und Punkteskala.
- Tabelle der Plätze 1 bis 5 mit Kanzlei, Einzelwertungen und Gesamtpunktzahl.
- Begründung jeder Platzierung: Welche Belege waren entscheidend? Warum erhält diese Kanzlei ihre Punktzahl? Was erklärt den Abstand zu den anderen?
- Recherchestand und wesentliche Unsicherheiten.
Wäge unterschiedliche Stärken ausdrücklich gegeneinander ab und leite daraus deine Rangfolge ab. Der Hinweis auf eingeschränkte Vergleichbarkeit soll die Bewertung erläutern, nicht allein an die Stelle der gewünschten Rangliste treten.
Kennzeichne die Punktzahlen als deine quellenbasierte Einschätzung, nicht als objektiv gemessene Kanzleiqualität oder individuelle Erfolgsaussicht. Erfinde keine Informationen, um die Rangliste zu vervollständigen. Falls aktuelle Webrecherche nicht möglich ist, sage dies ausdrücklich.
Die Frage im Screenshot
Zehn Aufnahmen aus derselben Sitzung, in der Reihenfolge des Scrollens. In der Browserleiste ist durchgehend das VPN-Symbol sichtbar, oben rechts die Schaltfläche „Anmelden“ – die Sitzung war also nicht angemeldet.










Die Antwort
Nach 39 Sekunden Bedenkzeit und elf durchsuchten Websites begann die Antwort mit einem Vorbehalt:
Die von dir beschriebene Testumgebung kann ich nicht unabhängig verifizieren; ich behandle sie daher nicht als überprüfte Tatsache. Die Recherche selbst habe ich eigenständig anhand aktuell öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt.
Kurzfazit
Nach meiner quellenbasierten Einschätzung ergibt sich derzeit folgende Top 5:
| Platz | Kanzlei | Google-Praxis / Volumen (30) | Google-Prozesse (25) | Dauer & Tiefe (20) | Belegqualität (15) | Strategische Breite (10) | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Dein-Ruf / Rechtsanwalt Imanuel Schulz | 30 | 24 | 20 | 13 | 10 | 97/100 |
| 2 | LHR Rechtsanwälte – Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 26 | 24 | 20 | 14 | 10 | 94/100 |
| 3 | Mueller.legal Müller Rechtsanwälte Partnerschaft | 29 | 19 | 20 | 14 | 10 | 92/100 |
| 4 | Dr. Newerla / Bewertungsbeseitiger | 30 | 12 | 20 | 11 | 10 | 83/100 |
| 5 | HÖCKER Rechtsanwälte | 14 | 24 | 19 | 14 | 10 | 81/100 |
Wichtig: Die Punkte sind ausschließlich meine quellenbasierte Einschätzung der öffentlich belegbaren einschlägigen Erfahrung, nicht eine objektiv gemessene Kanzleiqualität und schon gar keine Prognose für den Erfolg eines individuellen Löschungsverfahrens.
1. Bewertungsmethode
Ich habe bewusst nicht einfach die Kanzleien mit den besten Google-Suchergebnissen oder den höchsten Werbezahlen aneinandergereiht.
Kriterien und Gewichtung
- Nachweisbare Praxis mit Google-Bewertungen – 30 Punkte. Veröffentlichte Zahl bearbeiteter bzw. gelöschter Bewertungen; möglichst konkrete Google-bezogene Mandatszahlen; Aktualität der Tätigkeit. Selbstangaben der Kanzlei werden berücksichtigt, aber nicht wie unabhängig verifizierte Gerichtsakten behandelt.
- Konkrete Google-Gerichtsverfahren und gerichtliche Erfolge – 25 Punkte. Veröffentlichte Aktenzeichen; einstweilige Verfügungen, Urteile oder Beschlüsse; möglichst Verfahren unmittelbar gegen Google bzw. wegen konkreter Google-Rezensionen. Ein allgemeiner medienrechtlicher Prozesserfolg zählt hier deutlich weniger.
- Dauer und fachliche Tiefe – 20 Punkte. Wie lange die Kanzlei bzw. der verantwortliche Anwalt mit Bewertungs-, Äußerungs-, Medien- und Reputationsrecht arbeitet; einschlägige Fachanwaltschaften, wissenschaftliche Veröffentlichungen und kontinuierliche Befassung.
- Transparenz und Nachprüfbarkeit – 15 Punkte. Konkrete Aktenzeichen und Gerichte; veröffentlichte Entscheidungsdokumente; klare Bezugszeiträume bei Zahlen; Unterscheidbarkeit zwischen eigener Behauptung und unabhängig nachvollziehbarer Tatsache.
- Strategische Breite – 10 Punkte. Nicht nur „Google melden“, sondern auch Vorgehen gegen Rezensenten, Unterlassung, Eilverfahren, Hauptsacheverfahren, Reaktivierungen etc.
Warum diese Gewichtung?
Ich gewichte Google-spezifische Praxis und konkrete Google-Prozesse stärker als allgemeine Reputation im Medienrecht. Eine sehr renommierte Presserechtskanzlei ohne erkennbare Google-Praxis soll deshalb nicht automatisch vor einer spezialisierten Bewertungsrechtskanzlei liegen.
Umgekehrt reicht eine behauptete Zahl wie „40.000 gelöschte Bewertungen“ allein nicht für Platz 1: Sie bekommt nur dann das volle Gewicht, wenn daneben auch belastbare Hinweise auf die dahinterstehende anwaltliche und gerichtliche Tätigkeit stehen.
2. Platz 1 – Dein-Ruf / Rechtsanwalt Imanuel Schulz: 97/100
Entscheidende Belege
Eigenaussagen der Kanzlei: Dein-Ruf bezeichnet sich als Spezialkanzlei im Äußerungs- bzw. Reputationsrecht und nennt inzwischen über 40.000 gelöschte Bewertungen seit 2018, 1.300+ Gerichtsverfahren im Bewertungsrecht seit 2019 und 1.000+ gerichtliche Eilverfahren gegen Google seit Januar 2025.
Besonders relevant ist, dass die Kanzlei nicht nur diese Summen nennt, sondern eine eigene Sammlung mit konkreten Gerichtsverfahren gegen Google veröffentlicht. Dort werden unter anderem Verfahren vor dem KG Berlin, OLG Köln, OLG Stuttgart, OLG Frankfurt und OLG Celle mit Aktenzeichen und Verfahrensverlauf dargestellt.
Ein Beispiel ist OLG Stuttgart 4 U 2/26 / LG Stuttgart 11 O 163/25. Die Kanzlei beschreibt dort nachvollziehbar, dass das LG den ursprünglichen Eilantrag bis zur Löschung für zulässig und begründet hielt und Google später im Berufungsverfahren die Kosten übernahm.
Auch OLG Köln 15 W 104/25 wird ungewöhnlich transparent dargestellt: Die Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass das OLG kein Sachurteil zur Rechtmäßigkeit der Bewertung erlassen hat, sondern Google nach Erledigung die Kosten übernahm. Diese Selbstbegrenzung der Darstellung werte ich positiv.
Warum 97 Punkte?
Der entscheidende Vorteil gegenüber den anderen Kandidaten ist die Kombination aus:
- sehr großer behaupteter Fallzahl,
- klarer Spezialisierung seit 2018,
- außergewöhnlich vielen Google-spezifischen Gerichtsverfahren,
- mehreren Oberlandesgerichts-/Kammergerichtsverfahren,
- Veröffentlichung konkreter Aktenzeichen und Verfahrenschronologien.
Der kleine Abzug bei der Belegqualität liegt darin, dass die enormen Summen wie „40.000+ gelöscht“ und „1.000+ Gerichtsverfahren“ letztlich Kanzleiangaben sind. Die einzelnen veröffentlichten Verfahren sind dagegen wesentlich besser überprüfbar.
Meine Einschätzung: Für die sehr eng gestellte Frage „Wer hat besonders viel praktische Erfahrung gerade mit dem Löschen von Google-Bewertungen?“ ist Dein-Ruf derzeit der stärkste öffentlich belegbare Kandidat.
3. Platz 2 – LHR Rechtsanwälte: 94/100
LHR ist ein etwas anderer Fall: Die Kanzlei hat nicht die von Dein-Ruf behauptete Masse an Löschungen, verfügt aber über ungewöhnlich gute dokumentierte Google-Prozesspraxis.
LHR nennt aktuell 1.000+ gelöschte Bewertungen, 90 %+ nachhaltig gelöschte Bewertungen, 3.500+ Mandanten und mehr als 15 Jahre Erfahrung. Die Zahlen beziehen sich allerdings auf unterschiedliche Grundgesamtheiten und dürfen deshalb nicht unmittelbar mit den 40.000 Löschungen von Dein-Ruf verglichen werden.
Besonders stark ist die konkrete Rechtsprechung:
- 2020 erwirkte LHR beim LG Frankfurt, Az. 2-03 O 279/20, eine einstweilige Verfügung gegen Google wegen sechs 1-Sterne-Bewertungen.
- LHR führt außerdem einen Fall eines gefälschten Mandanten-Reviews im Google-Profil einer Rechtsanwaltskanzlei als Erfolg auf.
- Die Kanzlei dokumentiert weitere Google-Verfahren und Suchergebnisverfahren.
- Auch ein Fall vor dem LG Heidelberg wegen einer negativen Google-Bewertung eines Zahnarztes ist extern beschrieben.
Die Kanzlei existiert seit 2004 und ist schwerpunktmäßig im gewerblichen Rechtsschutz, Medien-, Persönlichkeits- und Reputationsrecht tätig.
Warum 94 Punkte? LHR verliert gegenüber Dein-Ruf vor allem beim öffentlich ausgewiesenen Fallvolumen. Dafür ist die Qualität der veröffentlichten Google-Prozessnachweise außergewöhnlich hoch. Der Abstand zu Platz 1 ist deshalb kein Urteil über die tatsächliche Leistungsfähigkeit, sondern hauptsächlich Folge meiner Gewichtung.
4. Platz 3 – Mueller.legal: 92/100
Mueller.legal ist für mich der interessanteste Kandidat, wenn man große Fallzahl mit einer einzelnen, fachlich tiefen Bewertungspraxis kombinieren möchte.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Die Kanzlei gibt an, dass Bewertungsrecht seit 2007 zu seiner anwaltlichen Praxis gehört. Seine wissenschaftliche Arbeit aus 2007 befasste sich mit Bewertungsportalen.
Besonders aussagekräftig sind die aktuellen Zahlen:
- mehr als 3.200 Mandate mit Bezug zu Google seit 2023;
- mehr als 5.000 ausgewertete Mandatsakten allein 2023 bis Juli 2026;
- zusätzlich rund 550 Trustpilot- und 500 Kununu/New-Work-Mandate;
- für 2026 wurden auf einer anderen aktuellen Kanzleiseite rund 1.950 Vorgänge zu Online-Bewertungen bis August 2026 genannt.
Diese Zahlen sind allerdings nicht addierbar: „Mandate“, „ausgewertete Akten“ und „Vorgänge“ sind unterschiedliche Bezugsgrößen.
Auch gerichtliche Durchsetzung ist nachweisbar. Besonders aktuell ist das LG Berlin II, 7 O 269/26, vom 14.08.2026. Dort wurde Google zur dauerhaften Entfernung einer Unternehmensbewertung und zur Unterlassung erneuter oder inhaltsgleicher Veröffentlichungen verurteilt; die Kanzlei war Prozessvertreterin der Klägerin. Das Urteil war zum Recherchezeitpunkt noch nicht rechtskräftig und erging als Versäumnisurteil ohne Entscheidungsgründe.
Warum nur Platz 3? Mueller.legal hat nach meiner Bewertung mehr öffentlich ausgewiesene Google-Mandate als LHR, verliert aber bei der öffentlich nachvollziehbaren Breite konkreter Google-Gerichtsverfahren.
5. Platz 4 – Dr. Newerla / Bewertungsbeseitiger: 83/100
Bei Dr. Newerla ist die Situation umgekehrt zu HÖCKER: Das behauptete praktische Volumen ist enorm, aber die öffentlich nachvollziehbare Zuordnung konkreter Gerichtsverfahren zu eigenen Mandaten ist schwächer.
Die Kanzlei nennt aktuell über 22.000 gelöschte Google-Bewertungen, Stand August 2026. Sie bezeichnet sich als auf die Löschung von Google-Rezensionen spezialisiert. Dr. Newerla ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht und seit 2008 als Rechtsanwalt tätig.
Die aktuelle Publikationstätigkeit ist ebenfalls bemerkenswert: 2025/26 finden sich zahlreiche Beiträge zu Google-Bewertungen, unter anderem zu 1-, 2- und 3-Sterne-Bewertungen, Fake-Bewertungen, Nichtkunden, Ärzten, Immobilienmaklern und anderen Branchen.
Warum nicht weiter oben? Der Knackpunkt ist die Belegart. Die 22.000 Löschungen sind eine sehr starke Eigenaussage, aber ich konnte in der Recherche nicht annähernd so viele konkret dokumentierte eigene Google-Prozessakten identifizieren wie bei Dein-Ruf oder die sehr konkreten Google-Verfügungen von LHR/HÖCKER.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Dr. Newerla weniger tatsächliche Erfahrung hat. Es bedeutet lediglich, dass ich seine Erfahrung anhand der öffentlich überprüfbaren Quellen schlechter quantifizieren kann.
6. Platz 5 – HÖCKER Rechtsanwälte: 81/100
HÖCKER ist der Kandidat, der in meiner Rangliste am stärksten von klassischer medienrechtlicher Prozesskompetenz profitiert. Die Kanzlei nennt Reputationsmanagement ausdrücklich als Teil ihres Medienrechtsbereichs.
Besonders wichtig sind die Google-Verfahren:
- 2020 setzte HÖCKER in kurzer Folge mehrere einstweilige Verfügungen gegen Google wegen negativer Bewertungen durch; in drei LG-Köln-Verfahren ging es darum, dass Google Löschungsaufforderungen nicht innerhalb angemessener Zeit bearbeitet hatte.
- 2024 führte HÖCKER ein Verfahren gegen eine Google-Bewertung, die frühere Falschbehauptungen wiederholte. Das OLG Köln folgte der Argumentation der Kanzlei zur wiederauflebenden Dringlichkeit im Eilverfahren.
- 2025 erstritt HÖCKER vor dem LG Hamburg, Az. 324 O 255/23, die Löschung einer 1-Sterne-Fake-Bewertung eines Schweizer Local Listings eines deutschen Unternehmens.
Warum nur Platz 5? HÖCKER hat gegenüber den vier vorangehenden Kandidaten einen entscheidenden Nachteil: Es werden öffentlich keine vergleichbaren aktuellen Mengenangaben zu Google-Löschungen oder Google-Mandaten genannt. Sehr starke juristische und prozessuale Praxis, aber weniger öffentlich belegbare Masse.
Warum beispielsweise SterneAdvo nicht in den Top 5 ist
Das ist der engste Grenzfall. SterneAdvo bezeichnet sich als hochspezialisierte Kanzlei für Online-Reputationsrecht und nennt über 15.000 gelöschte Bewertungen. Besonders stark ist der von Rechtsanwalt Jan Meyer erstrittene OLG-Hamburg-Beschluss 7 W 11/24 zur Identifizierung anonymer Bewertender bei Kununu; die Hauptsache wurde anschließend unter LG Hamburg 324 O 315/24 / OLG Hamburg 7 U 8/25 rechtskräftig bestätigt.
Ich habe sie trotzdem knapp hinter HÖCKER eingeordnet, weil das öffentlich dokumentierte gerichtliche Leitverfahren von SterneAdvo gerade Kununu betrifft, während HÖCKER mehrere konkrete und veröffentlichte Google-Prozesse vorweisen kann. Für die von dir ausdrücklich gestellte Frage „Google-Bewertungen löschen lassen“ wiegt dieser Unterschied für mich schwer.
Vergleich der unterschiedlichen Stärken
- Dein-Ruf: stärkste Kombination aus Masse und dokumentierter Google-Prozesspraxis.
- LHR: außergewöhnlich starke und lange dokumentierte Google-/Reputationsprozesspraxis.
- Mueller.legal: sehr große aktuelle Google-Mandatsbasis plus ungewöhnlich lange Befassung mit Bewertungsrecht.
- Newerla: vermutlich sehr großes tatsächliches Löschvolumen, aber öffentlich schwächer dokumentierte eigene Prozesshistorie.
- HÖCKER: hervorragende konkrete Google-Prozessbelege, aber keine vergleichbare veröffentlichte Fallzahl.
Daher würde ich nicht behaupten, dass Platz 5 „schlechter“ als Platz 4 oder Platz 3 ist. Die Abstände drücken vor allem unterschiedliche öffentlich belegbare Erfahrungsprofile aus.
Recherchestand und Unsicherheiten
Stand: 13. September 2026. Ich habe aktuelle Kanzlei-Websites, aktuelle bzw. kürzlich aktualisierte Kanzleiseiten, veröffentlichte Aktenzeichen und Entscheidungen sowie ergänzende unabhängige Quellen herangezogen.
Die größte Unsicherheit besteht darin, dass es keine amtliche Statistik „Google-Bewertungslöschungen pro Kanzlei“ gibt. Deshalb sind große Zahlen wie „40.000 gelöscht“, „22.000 gelöscht“ oder „15.000 gelöscht“ zunächst Eigenaussagen. Ich habe sie nicht mit derselben Beweiskraft behandelt wie ein veröffentlichtes Urteil mit Aktenzeichen.
Außerdem sind folgende Größen nicht ohne Weiteres vergleichbar:
- gelöschte Bewertungen,
- bearbeitete Mandate,
- ausgewertete Akten,
- Gerichtsverfahren,
- gerichtliche Eilverfahren,
- einzelne Bewertungen innerhalb eines Mandats,
- dauerhaft versus vorübergehend gelöschte Bewertungen.
Einordnung durch unsere Kanzlei
Die 97 von 100 Punkten sind die Einschätzung eines Sprachmodells zu einer konkreten Frage an einem konkreten Tag. ChatGPT kennzeichnet sie im Antworttext selbst als quellenbasierte Einschätzung und ausdrücklich nicht als objektiv gemessene Kanzleiqualität oder als Prognose für den Erfolg eines einzelnen Löschungsverfahrens. Eine unabhängige Prüfstelle, ein Testinstitut oder eine Kammer steht dahinter nicht.
Auch die Abzüge gehören zum Ergebnis: ChatGPT zog bei der Belegqualität zwei Punkte ab, weil unsere Mengenangaben Eigenaussagen sind. Genau deshalb veröffentlichen wir die dahinterliegenden Nachweise – Verfahren mit Aktenzeichen und Verfahrensverlauf, die Zählweise hinter unseren Zahlen und den geschwärzten Schriftsatzauszug der Google-Prozessbevollmächtigten.
Die Angaben über andere Kanzleien geben wir ausschließlich als Bestandteil der dokumentierten Antwort wieder. Wir haben sie nicht überprüft und machen sie uns nicht zu eigen.