Google-Bewertungen löschen in Berlin
Die Berliner Spezialkanzlei für Löschungen von rechtswidrigen Bewertungen und Äußerungen im Internet
Google. Bundesregierung. Fake-Bewerter.Zu mächtig? Gibt’s bei uns nicht.
Wer in Berlin eine negative Google-Bewertung löschen lassen will, braucht eine an den von Berliner Gerichten entwickelten Maßstab angepasste Beanstandung – und bei Untätigkeit von Google den Weg vor das Landgericht Berlin II.
Zwei Wege, ein Ziel: die rechtswidrige Äußerung löschen
Gegen die Plattform (Google)
1.000+ Gerichtsverfahren auf Löschung seit 2025 – oft zahlt Google. 40.000+ Google-Bewertungen gelöscht.
Gegen den Verfasser
Direkte Abmahnung wegen rechtswidriger Äußerungen – Unterlassungserklärung erwirken; auch wenn es Robert Habeck trifft.
Warum Berlin anders ist als andere Gerichtsbezirke
Jeder Gerichtsbezirk hat seine Eigenheiten bei Verfahren gegen Google. Das Verfahren beginnt aber schon außergerichtlich mit der Beanstandung. In Berlin gilt das besonders – bei der Beanstandung, bei der Untätigkeit von Google und beim Schutz vor einer erneuten Veröffentlichung. Was in einem anderen Gerichtsbezirk genügt, reicht in Berlin nicht immer. Die Berliner Praxis ist an entscheidenden Stellen strenger – und zugleich vorteilhafter, wenn richtig vorgegangen wird.
Strenger Maßstab: So muss eine Bewertung in Berlin beanstandet werden
In Berlin reicht es nicht, den Kundenkontakt lediglich pauschal zu bestreiten. Die Beanstandung der Bewertung muss inhaltlich und detailliert auf die Bewertung eingehen. Das gilt besonders, wenn die Bewertung
- einen Klarnamen enthält,
- Fotos zeigt,
- konkrete Details zu angeblichem Besuch, Service oder Ablauf nennt,
- gar kein Kundenkontakt vom Bewerter behauptet wird,
- dritte Personen für jemanden anderen bewerten,
- eine Folgebewertung ist und/oder der Bewerter immer wieder neu bewertet oder
- das Unternehmen bereits auf die Bewertung geantwortet hat.
Wer nur allgemein „kein Kundenkontakt“ einwendet, riskiert, dass die Beanstandung in Berlin nicht greift. Deshalb gehört die Aufbereitung der Meldung in anwaltliche Hand und nicht zu einer Agentur, die keine Rechtsdienstleistung erbringen darf.
Vorteil 1: Kostenfolge bei Untätigkeit von Google
Wir melden die Bewertung mit dem Ziel der Löschung außergerichtlich – so, dass die Beanstandung dem Berliner Maßstab standhält. Wird ausreichend beanstandet und bleibt Google untätig, muss Google oft die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen. Diese Kostenübernahme durch Google haben wir vor dem Landgericht Berlin II und dem Kammergericht Berlin hundertfach für unsere Mandanten durchgesetzt.
Vorteil 2: Schutz vor Reaktivierung der Google-Bewertungen
Nur weil eine Bewertung gelöscht wurde, bedeutet das nicht, dass sie gelöscht bleibt. Der Bewerter kann Widerspruch gegen die Löschung einlegen – dann stellt Google die Bewertung wieder online (Reaktivierung) und legt keine Nachweise vor. Das Unternehmen wird rechtlos gestellt. Das ist rechtswidrig.
Die Berliner Rechtsprechung schützt vor der Wiederveröffentlichung: Google darf die Bewertung nicht einfach wieder online stellen, ohne zuvor die Nachweise zur Stellungnahme vorzulegen (Ping-Pong-Verfahren). Als erste Kanzlei deutschlandweit haben wir diese Rechtsprechung zum Schutz vor Reaktivierung in Berlin erstritten.
| Ohne gerichtlichen Schutz | Mit gerichtlichem Schutz (Berlin) |
|---|---|
| Google reaktiviert Bewertungen | Google darf die Bewertung nicht ohne Stellungnahmeverfahren wiederveröffentlichen |
| Google legt keine Nachweise vor | Die Anwälte von Google legen uns die „Nachweise“ vor |
| Außergerichtlich gibt es keine Möglichkeit, gegen die Reaktivierung vorzugehen – Google reagiert nicht | Reaktivierung lässt sich kontrollieren; wir können gegen die Wiederveröffentlichung vorgehen und Stellung nehmen |
Erstrittene Musterverfahren (Auszug)
| Az. | Gericht | Inhalt |
|---|---|---|
| 2 O 268/25 eV | LG Berlin II | Löschung nach Verfahren; Kosten zu Lasten Google |
| 2 O 31/25 eV | LG Berlin II | Reaktivierung gestoppt; Unterlassung; Kosten zu Lasten Google |
| 7 O 91/26 eV | LG Berlin II | Erledigung nach Löschung; Kosten zu Lasten Google |
| 10 W 70/25 | Kammergericht | Google muss Beanstandungen ohne Formularzwang bearbeiten (Ausgang: 27 O 249/25 eV) |
So gehen wir vor
- Prüfung Ihrer Bewertung und der Erfolgsaussichten – am Berliner Maßstab
- Außergerichtliche Meldung, die wenn erforderlich inhaltlich auf die Bewertung eingeht (nicht nur pauschal)
- Bei Untätigkeit: Eilverfahren oder Klage vor dem Landgericht Berlin II
- Durchsetzung der Löschung und der Kostenfolge zu Lasten von Google
- Absicherung gegen erneutes Online-Stellen der Bewertung durch Google
- Bei Bedarf: direkte Abmahnung des Verfassers – Unterlassungserklärung erwirken
Bewertung kostenlos prüfen lassen
Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen, ob der Berliner Weg in Ihrem Fall greift – kostenlos und unverbindlich.
Beim Absenden, übermitteln Sie Daten an Dein-Ruf.de. Die Informationspflichten zum Datenschutz, insbesondere zur Rechtsgrundlage, finden Sie unter diesem Link.
Dein-Ruf in den Medien
Wann das besonders relevant ist
- Für alle Unternehmen in Berlin
- Bei ausführlichen Negativbewertungen mit Namen, Fotos oder konkreten Details
- Bewertungen, die schon einmal gelöscht waren und wieder erschienen sind
- Bei Bewertern, die immer wieder neu bewerten oder bei einem Shitstorm
- Fälle, in denen auch der Verfasser abgemahnt werden soll
- Mandanten, die Kostenerstattung und echten Verfahrensschutz wollen
Wir sind keine Agentur. Spezialkanzlei im Äußerungsrecht seit 2018 – mit 40.000+ gelöschten Google-Bewertungen und 1.000+ Gerichtsverfahren auf Löschung seit 2025. Wir führen diese Verfahren regelmäßig vor dem Landgericht Berlin II und dem Kammergericht Berlin.
FAQ: Google-Bewertung löschen in Berlin
Kann man Google-Bewertungen in Berlin löschen lassen?
Reicht es, den Kundenkontakt zu bestreiten?
Was passiert, wenn Google die Bewertung reaktiviert?
Wer zahlt die Verfahrenskosten?
Können Sie auch den Verfasser abmahnen?
Warum die Kanzlei Dein-Ruf?
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Nächster Schritt
Senden Sie uns den Link oder Screenshot der Bewertung. Wir prüfen, ob der Berliner Weg in Ihrem Fall greift – und ob außergerichtlich, gerichtlich oder auch gegen den Verfasser vorzugehen ist. Keine Erfolgsaussichten – keine Kosten.