Urteile zu Google-Bewertungen
Entscheidungen mit Google-Bezug aus unserer Urteilssammlung. Weitere Entscheidungen und allgemeine Maßstäbe finden Sie in der Gesamtübersicht.
Die Sammlung wird laufend ergänzt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
14 Entscheidungen
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Wer Inhalte prüft und an ihnen mitverdient, ist kein neutraler Hostprovider mehr – EuGH C-421/24
EuGH C-421/24: Kenntnis und Kontrolle sind alternative Voraussetzungen. Wer Inhalte prüft und an ihnen mitverdient, ist kein neutraler Hostprovider mehr – was das für Bewertungsportale heißt.
Irgendeine tatsächliche Grundlage genügt: Warum diese Bewertung einer Kanzlei bleiben durfte – OLG Stuttgart 4 U 191/25
OLG Stuttgart 4 U 191/25: Bei einer Bewertung durch einen echten Mandanten genügt irgendeine tatsächliche Grundlage. Ob der Laie richtig urteilt, ist ausdrücklich unerheblich.
Bewertung unter vollem Namen: Hier reicht „das war nie unser Kunde“ nicht – OLG Köln 15 W 71/25
OLG Köln 15 W 71/25: Bei einer Bewertung unter vollem Namen genügt die pauschale Rüge „kein Kunde“ nicht. Was Sie vor der Beanstandung prüfen müssen – mit Anwaltstipp.
Google Maps muss nachfragen, sobald Sie den Kundenkontakt bestreiten – OLG München 18 U 2631/24
OLG München 18 U 2631/24: Auch bei Google Maps löst die bloße Rüge des fehlenden Behandlungskontakts die Prüfpflicht aus. Mit Anwaltstipp zur eidesstattlichen Versicherung und zum Rechtsmissbrauch.
Ein Satz über die Datenbankabfrage entscheidet über die Beanstandung – OLG Köln 15 U 91/23
OLG Köln 15 U 91/23: Wann die Rüge des fehlenden Kundenkontakts genügt, warum geschwärzte Belege des Portals zur Löschung führen und weshalb Sternebewertungen ohne Text anders zu behandeln sind.
Kein Mandant, aber Kontakt: Warum diese Google-Bewertung mit Hinweis bleiben darf – OLG Oldenburg 13 U 110/23
OLG Oldenburg 13 U 110/23: Wer mit der Kanzlei telefoniert hat, darf sie bewerten – muss aber offenlegen, dass er nicht Mandant ist. Der Gegner allein darf es nicht.
Gelöscht heißt nicht unterlassen: Warum der Antrag das Ordnungsgeld gekostet hat – OLG Köln 15 W 40/24
OLG Köln 15 W 40/24: Wer nur die Löschung titulieren lässt, bekommt kein Ordnungsgeld, wenn die Bewertung erneut erscheint. Löschung und Unterlassung sind zwei getrennte Titel.
Keine Pauschale für Google-Bewertungen: Warum der Streitwert im Einzelfall zu bestimmen ist – OLG Dresden 4 W 797/23
OLG Dresden 4 W 797/23: 10.000 Euro statt 7.500 – aber keine Pauschale. Reichweite des Portals, Zahl der Wettbewerber und Umfang des Textteils entscheiden im Einzelfall.
Berufung beim falschen Oberlandesgericht eingelegt: Wie eine Klage gegen eine Google-Bewertung endgültig scheiterte – BGH VI ZB 75/22
BGH VI ZB 75/22: Die Sonderzuständigkeit für Veröffentlichungssachen gilt auch für das Internet. Wer die Berufung beim falschen Oberlandesgericht einlegt, verliert die Sache.
Ein Stern vom Wettbewerber: Warum beruflicher Kontakt die Bewertung nicht rechtfertigt – OLG Köln 6 U 83/22
OLG Köln 6 U 83/22: Ein beruflicher Kontakt, den der Leser nicht erkennen kann, trägt die Ein-Stern-Bewertung nicht. Gegen Wettbewerber hilft das UWG, sonst das allgemeine Deliktsrecht.
Wann Google einen Suchtreffer löschen muss, weil der verlinkte Artikel falsche Behauptungen enthält – EuGH C-460/20
EuGH C-460/20: Auslistung setzt kein Vorgehen gegen den Urheber voraus. Der Betroffene muss die offensichtliche Unrichtigkeit belegen, Google muss nicht ermitteln – mit Anwaltstipp.
Wer den Kundenkontakt wider besseres Wissen bestreitet, verliert – OLG Saarbrücken 5 U 117/21 „Kieferchirurg“
OLG Saarbrücken 5 U 117/21 „Kieferchirurg“: Wer den Kundenkontakt wider besseres Wissen bestreitet, löst beim Portal keine Prüfpflicht aus. Mit vollständigem Bewertungswortlaut und Anwaltstipp.
Der Prozessgegner darf die Kanzlei nicht bewerten: Warum seine Erfahrung nicht zählt – OLG Stuttgart 4 U 17/22
OLG Stuttgart 4 U 17/22: Wer eine Kanzlei bewertet, behauptet einen leistungsbezogenen Kontakt. Die Gegnerstellung genügt dafür nicht – die Bewertung muss gelöscht werden.
Ein Stern ohne Text: Auch hier muss das Portal nachfragen – OLG Köln 15 U 91/19
OLG Köln 15 U 91/19: Eine Sternebewertung ohne Kommentar braucht irgendeine eigene Erfahrung als Grundlage. Der Betroffene muss nicht jeden denkbaren Kontakt einzeln ausschließen.
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