Google-Bewertung selbst löschen:
Anleitung, Formular und Musterschreiben
Welche Wege es gibt, welche Begründung Google braucht und worauf Sie vor dem Absenden achten sollten.
- Drei Wege: E-Mail, Google-Formular oder Richtlinienmeldung – und wann welcher passt
- Fehlenden Kundenkontakt und besondere Bewertungen einordnen
- Fehler vermeiden, die spätere Schritte erschweren
- Musterschreiben: Gerüst mit Platzhaltern und seine Grenzen
Musterschreiben: Gerüst und Risiken ansehen ↓
Für Unternehmen, Selbstständige und Praxen · Eigene Rezensionen werden gesondert erklärt.
Inhaltsverzeichnis · 15 Abschnitte
- 01Das Wichtigste vorab
- 02Vorbereitung
- 03Die Meldewege
- 04Selbst löschen: drei Wege
- 05Formular: Risiken & Gerichte
- 06Die richtige Begründung
- 07Musterschreiben
- 08Besondere Bewertungen
- 09Googles Prüfverfahren
- 10Wenn Google nicht löscht
- 11Öffentlich antworten?
- 12Weitere Fehler & Folgen
- 13Eigene Rezension löschen
- 14Kosten & anwaltliche Hilfe
- 15Quellen & Belege
Google-Bewertung selbst löschen: das Wichtigste vorab
Eine rechtswidrige Google-Bewertung können Sie selbst beanstanden und ihre Entfernung verlangen – per E-Mail an Google, über Googles rechtliches Meldeformular oder, wenn die Bewertung gegen Googles eigene Regeln verstößt, mit einer Richtlinienmeldung im Unternehmensprofil. Wir raten allerdings davon ab, das Formular ohne vorherige anwaltliche Prüfung zu nutzen. Schon der gewählte Meldeweg und der Wortlaut Ihrer ersten Beanstandung können über den weiteren Verlauf entscheiden. Prüfen Sie deshalb bei jeder Bewertung drei Dinge: was genau darin steht, ob es überhaupt einen Kontakt mit dem Verfasser gab und was Sie dazu bisher erklärt haben. Wie die drei Wege ablaufen, zeigt der Abschnitt Wie kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen?
Vor dem Absenden: erst beraten lassen. Das Formular ist kein risikofreier Löschknopf. Es geht um die mögliche Weitergabe Ihrer Angaben an Lumen – ein Forschungsprojekt, das Informationen über Löschanfragen sammelt und veröffentlicht –, um vorgegebene Bedingungen, um eine spätere Reaktivierung der Bewertung und um die Frage, wie Sie Ihre Beanstandung nachweisen. Lassen Sie deshalb zuerst klären, ob das Formular für Sie der richtige Weg ist und wie sich Ihre Bewertung rechtlich angreifen lässt. Risiken und Gerichtsentscheidungen im Überblick.
„Selbst löschen“ heißt dabei: Sie sorgen mit Ihrer Beanstandung dafür, dass Google die Bewertung entfernt. Fremde Bewertungen können Sie im Unternehmensprofil nicht selbst entfernen. Nur eine Rezension, die Sie selbst geschrieben haben, löschen oder bearbeiten Sie direkt über Ihr eigenes Google-Konto.
- Zuerst sichern: die Bewertung, den Link dazu, das Datum, an dem Sie davon erfahren haben, und die bisherige Korrespondenz.
- Den richtigen Grund wählen: Ein Verstoß gegen Googles Richtlinien und eine Rechtsverletzung sind zwei verschiedene Dinge.
- Die erste Beanstandung ernst nehmen: Was Sie jetzt schreiben, muss auch in einem späteren Gerichtsverfahren Bestand haben.
Diese Anleitung richtet sich vor allem an Unternehmen, Selbstständige und Praxen, die eine Bewertung ihres Unternehmens beanstanden möchten. Wie Sie eine Rezension löschen, die Sie selbst verfasst haben, erklärt der Abschnitt Eigene Rezension löschen.
Vor der Meldung: Bewertung sichern und Fehler vermeiden
Bevor Sie Google schreiben, sollten Sie wissen, welche Bewertung betroffen ist, was Sie daran beanstanden und welche Angaben Sie bereits gemacht haben. Die erste Meldung ist kein unverbindlicher Versuch: Bleibt die Rezension online, kann genau dieser Text später im Gerichtsverfahren wichtig werden.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Einen Screenshot der vollständigen Bewertung mit Profilname, Sternen, Text, Datum und Bildern.
- Den direkten Link zur einzelnen Rezension und den Link zum Unternehmensprofil.
- Das Datum, an dem Sie erstmals von der Bewertung erfahren haben.
- Ihre bisherigen öffentlichen Antworten und privaten Nachrichten an den Verfasser.
- Alle bisherigen Meldungen, Eingangsbestätigungen, Vorgangsnummern und Antworten von Google.
- Unterlagen zu dem Vorgang, den die Bewertung schildert, soweit sie für Ihre Beanstandung eine Rolle spielen.
Eine ausführlichere Übersicht zur Vorbereitung finden Sie in unserer Checkliste.
Prüfen Sie intern, ob Sie die Person oder den geschilderten Vorgang zuordnen können, und fragen Sie bei Bedarf die beteiligten Mitarbeiter. Halten Sie dabei auseinander, was Sie sicher wissen, was Sie vermuten und was offen ist. Dass Ihnen der Profilname nichts sagt, beweist noch nicht, dass es keinen Kontakt gab.
Tipp vom Anwalt: keine vorschnelle Antwort. Wenn Sie die Bewertung angreifen möchten, antworten Sie vor der Prüfung möglichst weder öffentlich noch privat. Bestätigen Sie dabei etwa versehentlich einen Kontakt oder schildern Sie den Vorgang unbedacht, kann das später gegen Ihre Beanstandung verwendet werden. Sichern Sie bereits veröffentlichte Antworten, bevor Sie etwas verändern. Mehr zur Frage, ob Sie antworten sollten.
Für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger kommt hinzu: Eine Reaktion darf keine geschützten Informationen offenlegen. Schon die Bestätigung einer Behandlung kann problematisch sein. Wie Sie mit dem Verfasser kommunizieren, gehört deshalb zur rechtlichen Strategie.
Richtlinienmeldung oder rechtliche Beanstandung?
Das hängt davon ab, wogegen die Bewertung verstößt: gegen Googles Inhaltsregeln, gegen Rechte Ihres Unternehmens – oder gegen beides. Googles Richtlinien sind nicht das Gesetz. Ihre Meldung sollte deshalb erkennen lassen, auf welchen Grund Sie sich stützen.
| Weg | Worum geht es? | Was müssen Sie vorbereiten? |
|---|---|---|
| Richtlinienmeldung | Verstoß gegen Googles eigene Inhaltsregeln, etwa manipulierte Rezensionen | Passenden Meldegrund und konkrete Anhaltspunkte |
| Rechtliche Beanstandung im Formular | Rechtsverletzung durch die konkrete Bewertung | Vorher Meldeweg, Bedingungen, Datenweitergabe und individuelle Begründung anwaltlich prüfen lassen |
| Rechtliche Beanstandung per E-Mail | Mitteilung der Rechtsverletzung außerhalb des Formulars | Dieselben inhaltlichen Angaben und eine Dokumentation des Versands und Zugangs |
Wer im Menü nur eine Richtlinienkategorie auswählt, hat damit noch keine eigene rechtliche Beanstandung eingereicht. Umgekehrt hängt Ihr rechtlicher Anspruch auf Entfernung nicht allein davon ab, ob Google eine eigene Richtlinie für verletzt hält. Liegen beide Gründe vor, können Sie sie getrennt geltend machen.
Muss ich zuerst das Google-Formular benutzen?
Nein. Es gibt keinen allgemeinen Zwang, ausschließlich Googles Meldeformular zu verwenden. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25 entschieden, dass die Betroffene nicht verpflichtet war, das Verfahren nach Art. 16 DSA zu nutzen, um ihre Rechte zu wahren. Auch eine ausreichend konkrete Mitteilung auf anderem Weg kann Google Kenntnis von einer Rechtsverletzung verschaffen.
Die Entscheidung betrifft nur den Meldeweg. Eine passende Begründung und den Nachweis, dass Ihre Mitteilung Google erreicht hat, brauchen Sie trotzdem. Zum dokumentierten Verfahren beim Kammergericht Berlin.
Wie kann ich eine Google-Bewertung selbst löschen?
Es gibt drei Wege, eine Google-Bewertung selbst zu beanstanden: eine begründete E-Mail an Google, Googles rechtliches Meldeformular und – bei Verstößen gegen Googles eigene Regeln – die Richtlinienmeldung im Unternehmensprofil. Für die E-Mail brauchen Sie kein Google-Konto. Beim Formular raten wir, vorher anwaltlich prüfen zu lassen, ob dieser Weg für Sie sinnvoll ist. Warum, erklärt der nächste Abschnitt. Die folgenden Schritte zeigen, wie die Wege funktionieren; eine Prüfung Ihres Einzelfalls ersetzen sie nicht.
Weg 1: Beanstandung per E-Mail – ohne Google-Konto
Richten Sie Ihre Beanstandung an Google Ireland Limited und senden Sie sie an support-deutschland@google.com. Diese Adresse nennt Google in seinem deutschen Impressum.
Schritt 1 – die Bewertung eindeutig bezeichnen (Fundstelle). Nennen Sie das Unternehmen, den Link zum Unternehmensprofil, den Direktlink zur Bewertung, den angezeigten Namen des Verfassers, die Sterne und den Text. Beanstanden Sie mehrere Bewertungen, muss jede einzeln erkennbar sein.
Schritt 2 – begründen, was Sie angreifen. Erklären Sie, warum die Bewertung rechtswidrig ist; wie eine solche Begründung aufgebaut ist, zeigt der Abschnitt Die richtige Begründung. Bestreiten Sie den Kundenkontakt, darf nichts in Ihrer übrigen Darstellung dem widersprechen. Greifen Sie einzelne unwahre Aussagen an, benennen Sie jede davon genau.
Schritt 3 – nötige Belege zuordnen. Benennen Sie jede Anlage verständlich und schreiben Sie dazu, welche Aussage sie belegt. Lassen Sie Kunden- oder Patientendaten weg, die für die Beanstandung nicht nötig sind. Das Wesentliche sollte schon aus dem Text der E-Mail hervorgehen.
Schritt 4 – Versand und Antworten sichern. Speichern Sie die E-Mail so, wie Sie sie abgeschickt haben – mit Anhängen, Datum und Empfänger –, außerdem automatische Antworten und die weitere Korrespondenz. Dass Sie eine E-Mail abgeschickt haben, beweist nicht in jedem Fall, dass sie Google erreicht hat.
Warum der E-Mail-Weg wichtig ist: Ob Google eine Bewertung rechtlich prüfen muss, hängt nicht davon ab, dass Sie Googles Formular vollständig durchlaufen. Entscheidend ist, dass Google die Rechtsverletzung konkret genug mitgeteilt wird und Ihre Begründung zum Fall passt. Das bestätigt der oben erläuterte Beschluss des Kammergerichts zum fehlenden Formularzwang.
Weg 2: das rechtliche Google-Formular – Ablauf verstehen, nicht ungeprüft absenden
Achtung: Formular erst nach anwaltlicher Beratung verwenden. Klären Sie vorher, ob Sie die möglichen Folgen für den Datenschutz, die Verfahrensbedingungen und die spätere Durchsetzung in Kauf nehmen sollten, und lassen Sie Ihren Text prüfen. Eine unbedachte Erklärung können Google oder der Verfasser später gegen Ihre Beanstandung verwenden. Warum wir davor warnen.
Zum Formular gelangen Sie über Googles Seite Inhalte aus rechtlichen Gründen melden. Für eine gewöhnliche Nutzerrezension führte der Weg bei unserer Prüfung am 23.09.2026 über diese Schritte:
- Google Maps und ähnliche Produkte auswählen.
- Die Frage, ob es um von Google-KI erzeugte Inhalte geht, mit Nein beantworten.
- Die lokalen Einträge mit Unternehmensprofilen und Rezensionen auswählen.
- Zu den rechtlichen Gründen wechseln.
- Den Grund wählen, der wirklich zu Ihrem Fall passt – bei einer Rufverletzung etwa eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
- Den Antrag öffnen und sich wie angeboten per Google-Konto oder per E-Mail anmelden.
Menünamen und Funktionen des Formulars können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Oberfläche.
Spätestens hier – bevor Sie etwas eintragen und absenden – sollten Sie Ihre Begründung und die angezeigten Erklärungen prüfen lassen. Kürzen Sie Ihre Begründung nicht so lange, bis sie ins Textfeld passt, wenn dabei rechtlich Nötiges wegfällt. Gerichte haben die Zeichenbegrenzung und die fehlende Anlagenfunktion kritisiert – bezogen auf die jeweils geprüften Formularfassungen; mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Nutzen Sie das Formular nach der Beratung, sichern Sie vor dem Absenden Ihren vollständigen Text, die betroffene Bewertung und die angezeigten Bedingungen, danach die Bestätigung. Prüfen Sie, ob die Bestätigung den Inhalt Ihrer Meldung wiedergibt. Eine Vorgangsnummer allein belegt ihn nicht.
Warum ist auch die Wortwahl im Formular riskant?
Wählen Sie einen Rechtsgrund oder eine Kategorie nicht deshalb, weil die Bezeichnung besonders schwer wiegt oder das Formular sie nahelegt, und bestätigen Sie aus diesem Grund auch keine Tatsachen. Wer den Kundenkontakt bestreitet, braucht die dazu passende Erklärung – das ist zum Beispiel nicht automatisch der Vorwurf einer strafbaren Verleumdung. Eine falsche Einordnung oder eine unnötige Erklärung kann Rückfragen, Einwände und Reaktionen des Verfassers auslösen. Jede Bewertung ist anders; eine pauschale Musterformulierung kann an Ihrer Rechtsposition vorbeigehen.
Weg 3: ergänzend einen Verstoß gegen Google-Richtlinien melden
Öffnen Sie in Ihrem Unternehmensprofil die Rezensionen, wählen Sie bei der betroffenen Bewertung die Meldefunktion und geben Sie den passenden Richtliniengrund an. Die Google-Hilfe zum Melden von Rezensionen beschreibt diesen Ablauf und wie Sie frühere Meldungen verwalten.
Achten Sie danach darauf, worüber Google entschieden hat: Lehnt Google ab, weil kein Richtlinienverstoß vorliegt, ist damit über eine gesondert begründete rechtliche Beanstandung nicht automatisch entschieden.
Warum raten wir vor der Nutzung des Google-Formulars zu anwaltlicher Beratung?
Weil ein kurzer Formularantrag Folgen haben kann, die weit über Googles erste Entscheidung hinausgehen. Deshalb raten wir davon ab, das Formular ungeprüft zu nutzen. Unsere Warnung stützt sich auf Probleme aus unseren Gerichtsverfahren gegen Google und auf Gerichtsentscheidungen dazu, wie das Meldeverfahren gestaltet ist.
Welche Nachteile kann das Google-Löschformular haben?
Die wichtigsten Nachteile betreffen den Datenschutz, den knappen Platz für Ihre Begründung, Googles Bedingungen, eine mögliche Reaktivierung der Bewertung und die Frage, wie Sie Ihre Meldung später nachweisen.
| Risiko | Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? |
|---|---|
| Lumen und Datenschutz | Google kann Angaben zu Ihrer Beanstandung an Lumen weitergeben, ein Forschungsprojekt außerhalb des Verfahrens, das solche Angaben veröffentlichen kann. Klären Sie vorab, welche Angaben nötig sind und was weitergegeben werden könnte. |
| Begrenzter Vortrag und fehlende Anlagen | In den Formularfassungen, die Gerichte geprüft haben, standen nur 1.000 Zeichen und keine Anlagenfunktion zur Verfügung. Eine dadurch verkürzte Beanstandung kann Google später als unzureichend angreifen. |
| Zustimmung zu Bedingungen | Mit dem Absenden geben Sie möglicherweise Erklärungen zu Googles Bedingungen und zum Verfahren ab. Was sie bedeuten, sollten Sie vorher klären. |
| Reaktivierung nach Einspruch | Eine entfernte Bewertung kann wieder veröffentlicht werden. Eine erste Löschung bietet keine dauerhafte Absicherung. |
| Fehlende Offenlegung von Belegen | Beruft sich Google auf Angaben oder Nachweise des Verfassers, ohne sie Ihnen zugänglich zu machen, können Sie nicht prüfen, was sie belegen. |
| Beweisprobleme und unpassende Formulierungen | Eine Vorgangsnummer belegt nicht ohne Weiteres, was genau Sie gemeldet haben. Unnötige Tatsachenangaben, Widersprüche oder ein unpassender Meldegrund können spätere rechtliche Schritte erschweren. |
Was haben Gerichte an dem Formular beanstandet?
Zwei Landgerichte haben das jeweils geprüfte Formular beanstandet; das Kammergericht hat entschieden, dass die Betroffene das Formular nicht nutzen musste. Das sind zwei getrennte Fragen: Mängel des Formulars einerseits, die Pflicht, es überhaupt zu nutzen, andererseits.
| Entscheidung | Aussage zum Meldeverfahren |
|---|---|
| LG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2025 – 11 O 163/25 | Das geprüfte Formular mit höchstens 1.000 Zeichen und ohne Anlagenmöglichkeit erfüllte nach Ansicht des Gerichts die zwingenden Anforderungen aus Art. 16 Abs. 1 und 2 DSA nicht. Diese Beschränkungen erschweren eine hinreichend genaue und begründete Meldung. Fundstelle: Entscheidungsgründe, S. 14–15. |
| LG Hamburg, Urteil vom 19.12.2025 – 324 O 400/25 | Die mögliche Weitergabe sensibler Daten an Lumen wirkte nach Ansicht des Gerichts so abschreckend, dass die erforderliche leichte Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit fehlten. Zusätzlich äußerte das Gericht Zweifel wegen Zeichenbegrenzung und fehlender Anlagenmöglichkeit. Fundstelle: Entscheidungsgründe, S. 11–12. |
| KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25 | Die Betroffene war zur Wahrung ihrer Rechte nicht gezwungen, das von der Plattform eingerichtete Verfahren nach Art. 16 DSA zu nutzen. |
Beide landgerichtlichen Urteile sind nach unserem Kenntnisstand (23.09.2026) nicht rechtskräftig und beziehen sich auf die jeweils geprüfte Formularfassung. Schon diese Beanstandungen sind aber ein Grund, das Formular nicht unüberlegt zu nutzen. Das Stuttgarter Verfahren und sein Berufungsverfahren sind in unserem Gerichtsverzeichnis dokumentiert.
Lumen: Welche Daten können außerhalb des Verfahrens landen?
Laut Googles Hinweisen können bestimmte Angaben aus Ihrem Antrag an Lumen gehen. Lumen sammelt und veröffentlicht Informationen über Löschanfragen. Welche Angaben weitergegeben werden, hängt unter anderem von der Kategorie der Anfrage ab und davon, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Kontaktfelder wie die E-Mail-Adresse gibt Google nach eigenen Angaben nicht weiter; bei Beschwerden wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen gelten besondere Einschränkungen. Eine allgemeine Zusage, dass das gesamte Verfahren vertraulich bleibt, ist das aber nicht.
Für Sie zählt: Ihr Vorgehen kann dadurch zusätzlich offengelegt werden. Eine Beanstandung kann sensible Informationen über Ihr Geschäft, Ihre Kunden, Patienten oder Mandanten enthalten. Genau diese abschreckende Wirkung der möglichen Datenweitergabe hat das LG Hamburg beanstandet. Klären Sie deshalb vorab, welche Informationen Sie preisgeben, wie Sie unnötige Angaben vermeiden und ob Sie diesen Meldeweg überhaupt wählen wollen. Auch eine Meldung per E-Mail ist nicht automatisch vor jeder Datenweitergabe geschützt; den Datenschutz müssen Sie bei beiden Wegen prüfen.
Einspruch, Reaktivierung und Nachweise: Warum reicht eine erste Löschung nicht?
Weil der Verfasser gegen die Entfernung Einspruch einlegen und Google die Bewertung danach wieder veröffentlichen kann. Google fordert Verfasser ausdrücklich auf, ihre Erfahrung im Einspruch genauer zu beschreiben und möglichst zu belegen. Nicht jeder Einspruch hat Erfolg. Die erste Löschungsmitteilung ist aber noch keine dauerhafte Lösung.
Sichern Sie deshalb auch nach einer Löschung die ursprüngliche Rezension, die Beanstandung und die Löschungsmitteilung. Wird die Bewertung reaktiviert, dokumentieren Sie den Zeitpunkt und vergleichen Sie den Inhalt. Liegt bereits eine gerichtliche Entscheidung vor, müssen deren genauer Inhalt, die erneute Veröffentlichung und mögliche weitere Durchsetzungsschritte geprüft werden.
In unseren Verfahren kritisieren wir folgendes Problem: Google beruft sich auf eine Bestätigung des Kontakts oder auf Unterlagen des Verfassers, zeigt dem Unternehmen die entscheidenden Angaben oder Belege aber nicht. Dann können Sie nicht beurteilen, ob sie wirklich diese Person, diesen Vorgang und diese Bewertung betreffen. Die pauschale Mitteilung, der Kontakt sei bestätigt, ersetzt diese Prüfung aus unserer Sicht nicht.
Dabei ist zu unterscheiden: Das Prüfverfahren, das Google gesetzlich schuldet, ist etwas anderes als Googles interne Entscheidung. Welche Informationen Google Ihnen weitergeben muss – gegebenenfalls unter Schutz personenbezogener Daten – und welche Gelegenheit zur Stellungnahme Sie bekommen müssen, ist eine Rechtsfrage. Das Problem kann auch bei einer Beanstandung außerhalb des Formulars auftreten. Bereiten Sie deshalb schon Ihre erste Meldung auf eine mögliche Ablehnung und Reaktivierung vor.
Stimme ich mit dem Formular Googles Verfahren zu?
Möglicherweise – und genau darüber kann später Streit entstehen. Wer das Formular nutzt, muss damit rechnen, dass Google sich auf die akzeptierten Bedingungen oder den gewählten Verfahrensweg beruft. Die Zustimmung kann ausdrücklich erteilt sein oder „konkludent“, also aus Ihrem Verhalten abgeleitet werden – etwa weil Sie trotz entsprechender Hinweise abgeschickt haben. In unseren Verfahren kritisieren wir, dass Google die Durchsetzung eigener Rechte an die Annahme von Nutzungs- und Datenschutzbedingungen und weitere Verfahrensvorgaben knüpft.
Besonders problematisch ist das, wenn Google die Bewertung später reaktiviert und die Nachweise, auf die es sich stützt, nicht offenlegt. Ob eine solche Zustimmung wirksam ist und wie weit sie reicht, ergibt sich aber nicht allein aus dem Klick auf „Absenden“. Insbesondere verzichten Sie damit nicht pauschal auf gesetzliche Ansprüche und erlauben keine rechtswidrige Datenverarbeitung oder unzureichende Prüfung.
Unsere Empfehlung: nicht erst nach der Ablehnung zum Anwalt. Lassen Sie prüfen, bevor Sie das Formular nutzen: ob dieser Weg für Sie sinnvoll ist und welche Beanstandung trägt. Eine E-Mail kann eine Alternative sein, braucht aber ebenfalls eine passende Begründung und eine belastbare Dokumentation. Bewertung vor der ersten Meldung prüfen lassen.
Welche Begründung braucht man, um eine Google-Bewertung selbst zu löschen?
Ihre Beanstandung muss die einzelne Bewertung benennen und erklären, worin die Rechtsverletzung liegt. Wörter wie „unfair“, „rufschädigend“ oder „Fake“ reichen dafür allein nicht aus. Es kommt auf die jeweilige Bewertung an und auf Tatsachen, die dazu passen.
Fehlenden Kundenkontakt richtig beanstanden
Gab es keinen Kunden- oder Geschäftskontakt, greifen Sie genau das an. Bestreiten Sie den Kontakt ernsthaft und bezogen auf diese eine Bewertung. Spekulieren Sie nicht darüber, wer hinter dem Profil steckt, und fügen Sie keine unnötigen Tatsachenbehauptungen hinzu.
Der BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20, hat klargestellt: Die Rüge, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Portals auszulösen. Eine nähere Begründung ist regelmäßig nicht nötig – grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Bewertung Einzelheiten oder Fotos enthält. Eine Ausnahme gilt insbesondere, wenn das Unternehmen den Verfasser ohne Weiteres anhand der Bewertung erkennen kann. Entscheidung und Maßstab.
Damit steht im Verfahren die Frage im Mittelpunkt, ob der behauptete Kontakt stattgefunden hat. Lässt sich nach ordnungsgemäßer Prüfung kein Bezug zu Ihrem Unternehmen feststellen, fehlt der Bewertung die Grundlage. Sie müssen also nicht generell beweisen, dass eine unbekannte Person nie Kunde war.
So viel wie erforderlich – so präzise wie möglich. Eine pauschale Meldung hilft ebenso wenig wie eine lange Schilderung voller Vermutungen. Prüfen Sie, welche Angaben Ihre Beanstandung wirklich braucht. Wer einen Kontakt kennt, darf ihn nicht bewusst wahrheitswidrig bestreiten.
Wenn es einen Kontakt gab, aber der Inhalt falsch ist
Auch die Bewertung eines echten Kunden kann rechtswidrig sein. Benennen Sie die Tatsachenbehauptung, die Sie angreifen, schildern Sie, wie es wirklich war, und ordnen Sie Ihre Belege zu. Enthält die Bewertung mehrere Aussagen, prüfen Sie jede relevante Passage.
Dabei gilt: Eine persönliche Wertung wird anders beurteilt als eine überprüfbare Tatsachenbehauptung. Ein unangenehmes Werturteil ist nicht schon deshalb unzulässig, weil es scharf formuliert ist. Mischt die Bewertung Tatsachen und Wertungen, kommt es auf den Zusammenhang an.
Fotos, Details und vermeintliches Spezialwissen
Ein Foto Ihres Geschäfts, ein genannter Preis oder ein vollständig wirkender Name können im Prüfverfahren wichtig werden. Sie beweisen aber nicht automatisch, dass gerade der Verfasser den behaupteten Kontakt hatte. Fragen Sie sich: Stammt die Angabe aus einer eigenen Erfahrung – oder ist sie auf Ihrer Website, einer Preisliste oder im Unternehmensprofil öffentlich zugänglich?
In unserem Gerichtsverzeichnis dokumentieren wir dazu den Fall KG Berlin – 10 U 99/26 vom 03.09.2026: Google schloss aus einer Preisangabe auf eine mögliche Bestellung. Entscheidend für die Argumentation war der Unterschied zwischen einem denkbaren Vorgang und einem nachgewiesenen Kontakt. Den dokumentierten Fall lesen.
| Besonderheit der Bewertung | Was vor der Beanstandung geklärt werden sollte |
|---|---|
| Klarname, Initialen oder Pseudonym | Lässt sich die Person oder der Vorgang tatsächlich zuordnen? |
| Foto des Geschäfts oder Schaufensters | Belegt das Bild den behaupteten Vorgang oder nur die Kenntnis des Ortes? |
| Preise, Mitarbeiter oder Leistungsdetails | Waren die Angaben öffentlich zugänglich oder stammen sie aus einem konkreten Kontakt? |
| Anruf oder Anfrage ohne späteren Auftrag | Welche tatsächliche Erfahrung wird bewertet? Ein Kaufabschluss ist nicht die einzige denkbare Kontaktform. |
| Schilderung für einen Angehörigen oder eine andere Person | Berichtet der Verfasser von eigener Erfahrung oder ausschließlich vom Hörensagen? |
| Verfasser erklärt selbst, nie Kunde gewesen zu sein | Welchen anderen tatsächlichen Bezug behauptet er, und trägt dieser die konkrete Bewertung? |
Diese Fälle sind Prüfpunkte: Kein einzelnes Merkmal macht eine Bewertung automatisch rechtmäßig oder rechtswidrig.
Aufbau Ihrer rechtlichen Beanstandung
- Zuordnung: Unternehmen, betroffenes Profil, Ihre Funktion und Kontaktadresse.
- Fundstelle: Direktlink zur Bewertung, angezeigter Profilname, Sterne und vollständiger Wortlaut.
- Beanstandung: Welche Aussage greifen Sie an – oder den fehlenden Bezug der Bewertung zu Ihrem Unternehmen?
- Begründung: Tatsachen und rechtliche Einordnung, die zu dieser Beanstandung passen.
- Belege: Nur die erforderlichen Unterlagen, jeweils einer Aussage zugeordnet.
- Verlangen: Prüfung und Entfernung der bezeichneten Bewertung.
Für eine Meldung über das Verfahren nach Art. 16 DSA gehört außerdem die Erklärung dazu, dass Sie nach bestem Wissen von der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben ausgehen. Verwenden Sie keine vorgefertigte Tatsachenbehauptung, die Sie für Ihren Fall nicht bestätigen können.
Musterschreiben an Google: Aufbau und Risiken
Ein Musterschreiben kann zeigen, wie eine Beanstandung aufgebaut ist. Es kann aber nicht beurteilen, welche Begründung für Ihre Google-Bewertung die richtige ist. Wer eine Vorlage ungeprüft übernimmt, riskiert falsche Angaben, greift womöglich das Falsche an oder widerspricht einer früheren eigenen Antwort.
Wer nach „Google-Bewertung löschen Musterschreiben“ sucht, möchte meist schnell wissen, was er Google schreiben soll. Vorher steht aber eine andere Frage: Was ist an genau dieser Bewertung rechtswidrig – und welche Angaben können Sie dazu wahrheitsgemäß machen? Erst danach lässt sich die passende Beanstandung formulieren. Ein kostenloses Muster nimmt Ihnen diese Prüfung ebenso wenig ab wie eine automatisch ausgefüllte Vorlage.
Wie sieht ein Musterschreiben an Google aus?
Das folgende Gerüst zeigt den Aufbau einer Beanstandung. Die entscheidenden Inhalte bleiben bewusst Platzhalter: Was dort steht, hängt von Ihrer Bewertung und Ihrem Sachverhalt ab.
Kein fertiger Text: Alles in eckigen Klammern füllen Sie für Ihren Fall selbst und wahrheitsgemäß aus.
- An
- Google Ireland Limited, per E-Mail an support-deutschland@google.com
- Absender
- [Unternehmen, Name und Funktion der handelnden Person, Anschrift, E-Mail-Adresse]
- Betreff
- Beanstandung einer Bewertung im Unternehmensprofil [Name des Profils]
- Fundstelle
- Unternehmensprofil: [Link zum Profil]
Bewertung: [Direktlink zur Rezension]
Angezeigter Name: [Profilname]
Sterne und Datum: [Anzahl, angezeigtes Datum]
Wortlaut: [vollständiger Text oder „ohne Text“] - Beanstandung
- [Was greifen Sie an: eine bestimmte Aussage oder den fehlenden tatsächlichen Bezug der Bewertung?]
- Begründung
- [Die zu Ihrem Fall passenden Tatsachen und die rechtliche Einordnung. Nur, was Sie wahrheitsgemäß erklären können; keine Vermutungen über die Person hinter dem Profil.]
- Belege
- [Anlage 1: … – belegt …]Nur erforderliche Unterlagen, ohne unnötige Kunden- oder Patientendaten.
- Verlangen
- Ich fordere Sie auf, die oben bezeichnete Bewertung zu prüfen und zu entfernen.
- Erklärung
- Nur bei einer Meldung im Verfahren nach Art. 16 DSA:Ich gehe nach bestem Wissen davon aus, dass die Angaben in dieser Meldung richtig und vollständig sind.
- Abschluss
- [Ort, Datum, Name]
Dieses Gerüst ist eine Prüfliste, keine für jede Bewertung passende Begründung. Fehlt der Kontakt, beanstanden Sie genau das. Gab es einen Kontakt, enthält die Bewertung aber falsche Angaben, müssen diese Aussagen und der wirkliche Ablauf geprüft werden. Welche Formulierungen nötig sind, hängt von der rechtlichen Einordnung ab – und mehr Text ist nicht automatisch besser. Die einzelnen Bausteine erläutern wir im Abschnitt Aufbau Ihrer rechtlichen Beanstandung.
Welche Fehler kann eine Vorlage verursachen?
| Problem im Musterschreiben | Mögliche Folge für Ihre Beanstandung |
|---|---|
| Fehlenden Kundenkontakt ungeprüft behaupten | Gab es den Kontakt tatsächlich und ist er Ihnen bekannt, kann der übernommene Text eine falsche Tatsachenangabe enthalten. Dann muss ein anderer, zum Sachverhalt passender Angriff geprüft werden. |
| Die falsche Aussage angreifen | Ein Muster gegen Beleidigungen erklärt nicht automatisch, warum eine konkrete Tatsachenbehauptung falsch ist. Umgekehrt genügt die Bezeichnung „Fake“ nicht als Ersatz für die passende Beanstandung. |
| Frühere Antworten oder Meldungen übergehen | Eine öffentliche Entschuldigung für einen bestimmten Besuch und ein späteres pauschales Bestreiten dieses Besuchs können einander widersprechen. Google und der Verfasser können frühere Erklärungen vorlegen. |
| Unnötige Einzelheiten übernehmen | Zusätzliche Angaben können neue Streitpunkte schaffen oder sensible Informationen über Kunden, Patienten oder Geschäftsvorgänge offenlegen. |
| Den Formularweg ungeprüft voraussetzen | Auch ein sprachlich überzeugender Mustertext beseitigt weder mögliche Formularbeschränkungen noch Fragen zu Lumen, Bedingungen oder der Dokumentation Ihrer Meldung. |
| Die erste Löschung als endgültigen Erfolg behandeln | Bei Einspruch und Reaktivierung muss geprüft werden, was Google tatsächlich zugrunde gelegt hat und wie sich die Beanstandung weiterverfolgen lässt. Ein Standardsatz löst dieses Problem nicht. |
Warum kommt es auf die genaue Formulierung an?
Nach dem BGH (VI ZR 1244/20) reicht die Rüge des fehlenden Kontakts grundsätzlich aus, um die Prüfung auszulösen; Maßstab und Grenzen erläutern wir im Abschnitt Fehlenden Kundenkontakt richtig beanstanden. Daraus folgt aber keine Anleitung, einen bekannten Kontakt unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt zu bestreiten.
Das OLG Saarbrücken (5 U 117/21) zeigt die Bedeutung bewusst unrichtiger Angaben zu einem bekannten Patientenkontakt; den Fall erläutern wir im Abschnitt Warum Widersprüche problematisch sind. Es geht nicht um ein allgemeines Verbot von Musterschreiben, sondern um den Inhalt der konkreten Beanstandung. Auch nicht jeder Schreibfehler und nicht jede nachvollziehbare Berichtigung führt automatisch zum Verlust Ihrer Rechte.
Ersetzt ein Musterschreiben die Prüfung des Google-Formulars?
Nein. Die Frage, was Sie schreiben, und die Frage, auf welchem Weg Sie Google informieren, gehören zusammen. Die Gerichtsentscheidungen zu Formularbeschränkungen, Lumen und fehlendem Formularzwang sowie die Risiken einer Reaktivierung erläutern wir im Abschnitt Formular: Risiken und Gerichtsentscheidungen. Ein Musterbrief beantwortet diese Fragen nicht. Auch eine E-Mail braucht eine passende Begründung und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Musterschreiben nicht ungeprüft absenden. Lassen Sie vor der ersten Meldung klären, ob die Vorlage die richtige Rechtsverletzung angreift, ob alle Tatsachenangaben stimmen und ob das Formular für Ihren Fall der richtige Weg ist. Haben Sie bereits einen Mustertext verwendet, sichern Sie den Wortlaut, den Sie verschickt haben, und Googles Antwort. Beanstandung vor dem Absenden prüfen lassen.
Besondere Bewertungen: ohne Text, anonym oder Fake
Kann ich eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text bei Google selbst löschen?
Ja. Auch eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text können Sie beanstanden und entfernen lassen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch ohne Text erweckt sie den Eindruck, jemand habe eine sehr schlechte Erfahrung mit Ihrem Unternehmen gemacht. Gab es diese Erfahrung nicht, fehlt der Bewertung die Tatsachengrundlage.
Ansatzpunkt ist deshalb der fehlende Kundenkontakt; wesentlich ist dafür die oben erläuterte BGH-Rechtsprechung zu den Prüfpflichten. „Ein Stern ohne Erklärung“ allein ist dagegen noch keine rechtliche Begründung.
Prüfen Sie auch hier den bisherigen Verlauf: Haben Sie den Verfasser bereits als Kunden angesprochen oder auf die Rezension geantwortet? Gibt es eine frühere Beanstandung? Behauptet der Verfasser selbst, nie Kunde gewesen zu sein, ist zu klären, welche andere Erfahrung er dann bewertet. All das gehört in die Prüfung Ihres Falls.
Kann ich eine anonyme Google-Bewertung selbst löschen?
Ja. Ist eine anonyme Google-Bewertung rechtswidrig, können Sie sie selbst beanstanden und ihre Entfernung verlangen. Anonymität schützt weder unwahre Tatsachenbehauptungen noch Beleidigungen, Schmähkritik oder Bewertungen ohne Bezug zu Ihrem Unternehmen. Den bürgerlichen Namen des Verfassers müssen Sie nicht erst ermitteln, bevor Sie sich an Google wenden.
Den Kundenkontakt dürfen Sie bestreiten, wenn es ihn wirklich nicht gab. Spekulieren Sie dabei nicht über die Person hinter dem Profil. Ein Pseudonym allein macht eine Bewertung nicht rechtswidrig; entscheidend sind der Inhalt und der Bezug zu Ihrem Unternehmen.
Umgekehrt beweist auch ein vollständiger Profilname keinen Kontakt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie die Bewertung zuordnen können. Kennen Sie die Person, dürfen Sie ihre Identität nicht künstlich als ungeklärt darstellen. Mehr dazu auf unserer Seite zu anonymen Google-Rezensionen.
Wie kann ich eine Fake-Bewertung bei Google selbst löschen?
Eine erfundene Google-Bewertung greifen Sie an, indem Sie den fehlenden Kontakt oder die erfundenen Aussagen genau beanstanden. Das Wort „Fake“ beschreibt den Vorwurf, begründet ihn aber nicht. Auch ein Fantasiename allein reicht nicht.
Stützen Sie sich auf das, was Sie wissen. Vermuten Sie eine Manipulation durch einen Wettbewerber, nennen Sie belegbare Anhaltspunkte und kennzeichnen Sie die Vermutung als solche. Unterstellen Sie dem Verfasser keine Identität, die Sie nicht nachweisen können.
Unnötige Vermutungen lenken vom Kern ab: dass der Bewertung die Tatsachengrundlage fehlt. Entscheidend ist, die Bewertung rechtlich tragfähig zu beanstanden und dabei Ihre früheren Erklärungen zu berücksichtigen.
Was geschieht nach Ihrer Beanstandung?
Google prüft Ihre Beanstandung – gegebenenfalls mit Rückfragen an den Verfasser – und entfernt die Bewertung, lehnt ab oder bleibt untätig. Eine Eingangsbestätigung heißt zunächst nur, dass Google Ihre Mitteilung erfasst hat. Dass die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist, bedeutet sie nicht.
Im Prüfverfahren kann Google die Beanstandung an den Verfasser weiterleiten und eine Stellungnahme oder Kontaktbelege anfordern. Auf unserer Startseite zeigen wir diesen Ablauf an einem echten Schriftwechsel: Beanstandung, Weiterleitung, Anforderung von Nachweisen und anschließende Löschungsmitteilung.
| Verfahrensstand | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Google fordert Angaben nach | Beantworten Sie die konkrete Rückfrage und bleiben Sie beim belegbaren Sachverhalt. |
| Google beruft sich auf Belege des Verfassers | Lassen Sie prüfen, welche Angaben und Unterlagen Google zur Überprüfung übermitteln muss. Erst anhand einer ausreichenden Grundlage lässt sich beurteilen, ob gerade der behauptete Kontakt belegt ist. |
| Es kommt keine tragfähige Stellungnahme | Prüfen Sie, ob Google die Konsequenzen aus der fehlenden tatsächlichen Grundlage zieht. |
| Google bestätigt die Entfernung | Kontrollieren Sie, ob die Bewertung entfernt ist, und sichern Sie die Entscheidung. Eine spätere Reaktivierung bleibt möglich. |
| Google lehnt ab oder bleibt untätig | Bewahren Sie den vollständigen Verlauf auf und prüfen Sie den nächsten rechtlichen Schritt. |
Eine Antwortfrist, die Google in einem einzelnen Schreiben setzt, ist keine allgemeine gesetzliche Frist für alle Bewertungen. Notieren Sie die Fristen Ihres eigenen Vorgangs. Kommt ein Eilverfahren in Betracht, sollte die Dringlichkeit früh geprüft werden.
Wie lange dauert die Selbstmeldung?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Für Richtlinienmeldungen nennt Google eine Bearbeitung von gewöhnlich mehreren Tagen. Für rechtliche Beanstandungen lässt sich daraus keine verlässliche Dauer ableiten; sie hängt unter anderem vom Fall, von Rückfragen und vom weiteren Prüfverfahren ab.
Bei Meldungen nach Art. 16 DSA muss Google den Eingang bestätigen, die Entscheidung mitteilen und die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv bearbeiten. Eine pauschale Wartezeit, die Sie in jedem Fall abwarten müssten, folgt daraus nicht. Beeinträchtigt die Bewertung Ihr Unternehmen weiter erheblich, sollten Sie prüfen lassen, ob weitere außergerichtliche oder gerichtliche Schritte nötig sind.
Was tun, wenn Google eine selbst gemeldete Bewertung nicht löscht?
Melden Sie die Bewertung nicht unüberlegt ein zweites Mal mit einer neuen Version des Sachverhalts. Prüfen Sie zuerst Ihre erste Beanstandung und Googles Antwort zusammen. War die Meldung zu allgemein? Wurde ein Kundenkontakt bestätigt? Hat Google nur auf ein Formular verwiesen? Oder war die Beanstandung ausreichend und Google bleibt trotzdem untätig?
Was Sie danach erklären, muss zum bisherigen Verlauf passen. Deshalb sehen wir uns vor einer Übernahme auch Meldungen an, die Sie selbst, eine Agentur oder ein anderer Anwalt bereits verschickt haben – sie sind die Grundlage für den nächsten Schritt.
Warum Widersprüche problematisch sind
Sprechen Sie zunächst einen bestimmten Kunden an und bestreiten später jeden Kontakt, entsteht ein Widerspruch, den Sie erklären müssen. Eine bewusst falsche Darstellung kann Googles Prüfpflichten und Ihre spätere Durchsetzung beeinträchtigen.
Das OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2022 – 5 U 117/21, befasste sich mit bewusst unrichtigen Angaben zu einem Patientenkontakt, der tatsächlich bekannt war. Der Fall zeigt, warum Sie den Sachverhalt vor der Beanstandung prüfen müssen. Er heißt nicht, dass eine zweite Meldung oder eine nachvollziehbare Berichtigung von vornherein ausgeschlossen wäre. Entscheidung zu unrichtigen Angaben.
Wiederholte Meldungen und die Meldeberechtigung
Nach Art. 23 Abs. 2 DSA kann Google die Bearbeitung von Meldungen oder Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum aussetzen, wenn jemand häufig offensichtlich unbegründete einreicht – allerdings erst nach einer Warnung. Eine Meldung ist nicht schon deshalb offensichtlich unbegründet, weil Google sie abgelehnt hat. Reichen Sie trotzdem keine ungeprüften Serienmeldungen ein, und sichern Sie eine Warnung oder Sperrmitteilung, falls Sie eine erhalten.
Einspruch gegen eine Richtlinienentscheidung
Nach einer abgelehnten Richtlinienmeldung können Sie laut Google einmal Einspruch einlegen, und zwar im Tool zum Verwalten von Rezensionen. Prüfen Sie, welche Möglichkeit Ihnen dort für Ihren Vorgang angeboten wird. Dieser Einspruch ist etwas anderes als die weitere rechtliche Durchsetzung.
Wenn rechtliche Schritte erforderlich werden
Bleibt eine rechtswidrige Bewertung trotz ausreichender Beanstandung online, kommen je nach Fall eine weitere anwaltliche Aufforderung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage in Betracht. Dafür müssen die Dringlichkeit, Ihre bisherigen Angaben und die Rechtsverletzung geprüft werden. Vor Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht grundsätzlich Anwaltszwang.
Für die kostenlose Prüfung brauchen wir den vollständigen Verlauf: den Link zur Bewertung oder einen Screenshot, den Text, den Sie verschickt haben, und alle Antworten von Google. Dann können wir beurteilen, ob und wie sich die Löschung weiterverfolgen lässt.
Sollte ich auf eine negative Google-Bewertung antworten?
Wenn Sie die Bewertung löschen lassen möchten, sollten Sie vor der rechtlichen Prüfung nicht vorschnell öffentlich antworten. Eine Antwort kann Ihre spätere Beanstandung erschweren – vor allem, wenn sie den Kundenkontakt oder Einzelheiten bestätigt, die Sie später bestreiten wollen.
Typisch ist eine Entschuldigung für den geschilderten Besuch. Erklären Sie danach, diesen Kontakt habe es nie gegeben, kann Google beide Aussagen gegenüberstellen. Auch wenn Sie die öffentliche Antwort später löschen, ist sie damit nicht sicher aus der Welt: Google oder der Verfasser können den Wortlaut gespeichert haben.
Dasselbe gilt für private Nachrichten: Auch sie können später vorgelegt werden. Ob eine Nachricht einen Kundenkontakt bestätigt, hängt von ihrem Wortlaut und Zusammenhang ab.
Haben Sie bereits geantwortet, ist die Sache nicht automatisch verloren. Sichern Sie die Antwort und lassen Sie prüfen, welche Beanstandung noch trägt. Auch wenn es einen Kontakt gab, können einzelne unwahre Aussagen weiterhin angreifbar sein.
Wenn Sie die Bewertung nicht angreifen, sondern sachlich darauf reagieren möchten, finden Sie Hinweise unter Auf negative Google-Rezensionen antworten.
Welche weiteren Fehler und Folgen sollte ich kennen?
Neben der Beanstandung selbst sollten Sie zwei Punkte kennen: den Hinweis, den Google nach Löschungen im Unternehmensprofil anzeigen kann, und vermeintliche Abkürzungen wie gekaufte Bewertungen.
Google-Hinweis auf entfernte Bewertungen
Nach Googles Erläuterungen können Unternehmensprofile einen Hinweis erhalten, dass Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung nach deutschem Recht entfernt wurden. Dieser Hinweis ist ein eigenes Thema neben der ursprünglichen Bewertung. Dokumentieren Sie seinen Wortlaut und das Datum. Ob Sie gegen den Hinweis oder weitere Maßnahmen von Google vorgehen können, ist gesondert von der Beanstandung der Bewertung zu prüfen.
Positive Bewertungen kaufen oder das Profil entfernen?
Gekaufte Rezensionen beseitigen die negative Bewertung nicht und können gegen Googles Richtlinien verstoßen. Auch das Entfernen eines Profils aus Ihrer eigenen Verwaltung ist kein verlässlicher Weg, öffentlich sichtbare Bewertungen zu löschen. Greifen Sie besser die rechtswidrige Bewertung selbst an, statt den Streit mit solchen Maßnahmen zu umgehen.
Eigene Google-Rezension löschen oder bearbeiten
Eine Rezension, die Sie selbst verfasst haben, können Sie über das zugehörige Google-Konto löschen oder bearbeiten. Dafür ist keine Beanstandung gegen Google erforderlich.
Öffnen Sie in Google Maps Ihre eigenen Beiträge oder Rezensionen, wählen Sie bei der betreffenden Bewertung das Drei-Punkte-Menü und bearbeiten oder löschen Sie die Rezension dort. In der App erreichen Sie Ihre Beiträge über das Profilmenü; die Bezeichnungen können sich je nach Gerät unterscheiden.
Achten Sie darauf, im richtigen Konto angemeldet zu sein. Fremde Bewertungen können Sie auf diesem Weg nicht bearbeiten. Die eigene Rezension zu löschen und eine Bewertung Ihres Unternehmens zu beanstanden, sind zwei verschiedene Vorgänge. Eine ausführlichere Anleitung finden Sie unter Google-Maps-Beiträge und Rezensionen löschen.
Was kostet es, eine Google-Bewertung selbst zu melden?
Die eigene Meldung bei Google ist kostenlos. Ob die Beanstandung ausreicht und zu einer Entfernung führt, hängt von ihrem Inhalt und dem weiteren Verfahren ab.
Wenn Sie anwaltliche Unterstützung möchten, prüfen wir die Bewertung und den bisherigen Verlauf zunächst kostenlos. Wie wir dabei vorgehen, erklären wir auf der Seite Google-Bewertungen löschen lassen. Für die außergerichtliche Bewertungslöschung gilt unser Festpreis von 159 € netto je Bewertung. Gerichtsverfahren und andere Tätigkeiten sind davon nicht umfasst; dafür gelten gesonderte Bedingungen oder die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG.
Google muss Ihre Kosten nur erstatten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen; aus einer Löschung allein folgt das nicht. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann in Betracht kommen. Ob Deckung besteht, ob ein Versicherungsfall vorliegt und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und dem jeweiligen Vorgang.
Selbst handeln und einen Dienstleister beauftragen
Ihre eigene Angelegenheit dürfen Sie selbst verfolgen. Beauftragen Sie dagegen einen Dienstleister mit der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung, kommt es darauf an, ob er Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Die Wahl zwischen eigener Meldung, Anwalt und Agentur ist deshalb nicht nur eine Preisfrage; die Unterschiede erläutern wir unter Bewertungen löschen: Anwalt oder Agentur?. Klären Sie, wer Ihren Fall rechtlich bearbeitet und wer Ihnen bei einer Ablehnung weiterhilft.
Unsere Prozesserfahrung beginnt vor dem Prozess
Unsere Erfahrung aus über 1.000 Gerichtsverfahren gegen Google fließt schon in die erste gerichtssichere Beanstandung ein. Ziel ist die Löschung ohne Prozess. Haben Sie bereits selbst gemeldet, prüfen wir zuerst, was Sie vorgetragen haben, wie Google geantwortet hat und welcher nächste Schritt dazu passt.
Kostenlose Prüfung · außergerichtlicher Festpreis 159 € netto je Bewertung.
Quellen und rechtliche Belege
Die Anleitung verbindet die auf Dein-Ruf dargestellten Fallkonstellationen mit unseren gerichtlichen Verfahren und den folgenden Nachweisen. Technische Meldewege: Stand 23.09.2026; die gerichtlich beanstandeten Formularbeschränkungen beziehen sich auf die jeweils entschiedenen Fassungen.
Rechtsprechung
BGH, 09.08.2022 – VI ZR 1244/20: Prüfpflichten bei bestrittenem Gästekontakt, insbesondere Rn. 37.
OLG Saarbrücken, 09.09.2022 – 5 U 117/21: Entscheidungsvolltext zu bewusst unrichtigen Angaben.
KG Berlin, 25.08.2025 – 10 W 70/25: Entscheidungsvolltext zum fehlenden Formularzwang.
KG Berlin, 03.09.2026 – 10 U 99/26: Dokumentierter Fall zum Aussagewert einer Preisangabe.
LG Stuttgart, 04.12.2025 – 11 O 163/25, Entscheidungsgründe S. 14–15: Art. 16 DSA, 1.000-Zeichen-Grenze und fehlende Anlagen. Darstellung des Verfahrens.
LG Hamburg, 19.12.2025 – 324 O 400/25, Entscheidungsgründe S. 11–12: Lumen und Benutzerfreundlichkeit. Beide landgerichtlichen Urteile sind nach unserem Kenntnisstand (23.09.2026) nicht rechtskräftig.
Gesetze
Art. 16 DSA: Anforderungen an das Meldeverfahren.
Art. 23 DSA: Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen.
§ 78 ZPO: Anwaltszwang.
Google-Hilfeseiten
Vor der ersten Meldung beraten lassen.
Wir prüfen, welcher Meldeweg und welche Beanstandung zu Ihrer Bewertung passen. Schon selbst gemeldet? Dann beziehen wir den bisherigen Text und Googles Antwort ein.