Abmahnung: Alles illegal? Die SO DONE GmbH und Robert Habeck
Lesedauer: 20 Minuten
Am 21. November 2024 haben wir Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, abgemahnt, weil er die SO DONE GmbH für illegale Rechtsdienstleistungen beauftragt und diese öffentlich beworben hat. Die SO DONE GmbH bietet unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen an, obwohl sie dazu nicht befugt ist. Dr. Habeck hat die Agentur mehrfach engagiert und auf deren Webseite für deren Dienste geworben, was gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt. Unsere Abmahnung zielt darauf ab, diese rechtswidrigen Praktiken zu unterbinden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.
Samstag, 30.11.2024, 08:25 Uhr: YouTube Video von Steuern mit Kopf.
19:16 Uhr: YouTube Video von Politik mit Kopf.
Freitag, 29.11.2024, 08:10 Uhr: Statement von SO DONE GmbH:
14:52 Uhr: Nius veröffentlicht Artikel:
Donnerstag, 28.11.2024: Abmahnung gegen So Done GmbH hat erfolg! Die So Done GmbH verpflichtet sich wie folgt es zu unterlassen:
Mittwoch, 27.11.2024: Als Rechtsanwalt habe ich am 26.11.2024 Dr. Robert Habeck abgemahnt, weil er als Wirtschaftsminister illegale Dienstleitungen einer in den Medien bekannt gewordenen „SO DONE Agentur“ bewirbt.
Das werfe ich Dr. Robert Habeck vor:
- Dr. Robert Habeck bewirbt illegale Rechtsdienstleitungen (vgl. § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG) auf der Webseite der SO DONE GmbH Agentur.
- Die Agentur wurde von Dr. Robert Habeck bereits mehrfach beauftragt.
- Die Agentur wird dann am Schmerzensgeld beteiligt, welches Bürger an Dr. Robert Habeck zahlen müssen.
- Gleichzeitig spart sich Herr Dr. Robert Habeck die Anwaltskosten für die Verfolgung von rechtswidrigen Hasskommentaren im Internet.
Dr. Robert Habeck beschreibt in seinem Testimonial auf der Webseite der SO DONE GmbH, dass er die SO DONE GmbH für Rechtsdienstleitungen beauftragt hat und wirbt für die Dienstleitungen der SO DONE GmbH:
Durch die Aussage, dass Herr Dr. Robert Habeck „gemeinsam mit SO DONE“ im Hinblick auf die Ahndung von Rechtsverstößen wie „Beleidigungen, Bedrohungen die gegen Recht und Gesetz“ vorgeht, stellt Dr. Robert Habeck die Leistungen der SO DONE GmbH selbst als Rechtsdienstleistung dar.
Diese Werbung von Herrn Dr. Robert Habeck ist aber rechtswidrig, da die SO DONE GmbH gar keine Rechtsdienstleitungen anbieten darf (dies dürfen nur Rechtsanwälte) und erst recht keine Rechtsdienstleistungen durchführen darf.
Die SO DONE Agentur bietet aber illegale Rechtsdienstleistungen an und führt diese auch durch, so auf der Webseite von SO DONE (https://www.sodone.de/was-wir-tun/).
„Unsere Künstliche Intelligenz durchsucht öffentliche Kommentare, die sich auf dich beziehen, nach strafrechtlicher Relevanz. Sie ist auf deutsches Strafrecht trainiert und innerhalb von zwei Jahren stetig verbessert worden, lernt inzwischen selbst. Wenn die KI-Kommentare als strafrechtlich relevant einschätzt, gehen nochmal extra dafür geschulte Mitarbeiter über die Kommentare.“
„Unsere KI überprüft den Screenshot und leitet diesen bei einem Anfangsverdacht auf strafrechtliche Relevanz an unsere Partner-Kanzlei SO DONE legal weiter.“
Die SO DONE GmbH erbringt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die KI muss zwischen einer rechtlich zulässigen Meinungsäußerung und einer rechtswidrigen Äußerung unterscheiden. Die Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Meinungsäußerungen ist komplex und füllt ganze Kommentare zum Äußerungsrecht. Dies ist der Kern der KI-Rechtsdienstleistung.
Dabei ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter der SO DONE GmbH den Anfangsverdacht eines Kommentars im Internet selbst prüfen oder eine KI dies für die SO DONE GmbH erledigt (Dulle/Galetzka/Partheymüller: Automatisierte Dokumentengeneratoren – Wer haftet?- DSRITB 2017, 625,631).
Das RDG verbietet, dass die SO DONE GmbH einen "KI-Rechtsanwalt" programmiert. Andernfalls würde dies bedeuten, dass jede Agentur oder auch Ihre Zeitung mit Hilfe eines „KI-Rechtsanwalts“ Rechtsdienstleistungen erbringen könnte. Dies würde das RDG komplett aushöhlen.
Nur Rechtsanwälte dürfen solche Dienstleitungen ausführen. Die SO DONE GmbH verfügt jedoch nicht über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dem RDG. Die SO DONE GmbH ist ein sogenannter Prozessfinanzierer und keine Anwaltskanzlei. Somit ist es der SO DONE GmbH nicht gestattet, mit der Durchsetzung von Rechten im Auftrag ihrer Kunden zu werben. Der SO DONE GmbH ist es lediglich gestattet, ihre eigenen Leistungen als Prozessfinanzierer darzustellen.
Der Prozessfinanzierer darf aber nicht damit werben, Rechte für Mandanten durchzusetzen. Dies erfolgt durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Gerade der Prozessfinanzierer muss streng zwischen der eigenen Leistung und der Leistung der finanzierten Anwaltskanzlei trennen. An der rechtlichen Beurteilung ändert sich auch nichts, wenn ein Rechtsanawalt für SO DONE GmbH tätig wird. Auch dies wäre rechtswidrig.
Dennoch wirbt Dr. Robert Habeck für Rechtsdienstleistungen der SO DONE GmbH
Das RDG dient dem Schutz der Rechtsordnung und damit der rechtsstaatlichen Institutionen, insbesondere der Judikative, vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen. Nur qualifizierte Rechtsdienstleistungen gewährleisten eine seriöse Beratung von Mandanten bezüglich der Frage, ob eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht. Dies verhindert falsche Strafanzeigen und damit eine Überlastung der Justiz sowie falsche Verdächtigungen von Internetnutzern.
Als Bundeswirtschaftsminister darf Herr Dr. Habeck nicht für ein privatwirtschaftliches Unternehmen werben. Dies gilt insbesondere, da Herr Dr. Habeck als Privatperson Rechtsverletzungen über die von Ihnen beworbene Firma verfolgen lässt. Als Privatperson ist Herr Dr. Habeck über das Schmerzensgeld direkt an den Einnahmen beteiligt. Dies bedeutet, dass der Bundeswirtschaftsminister für ein Unternehmen geworben hat, welches er zunächst beauftragt, um eigene Rechte geltend zu machen und dann als Privatperson von der Tätigkeit der SO DONE GmbH materiell und immateriell zu profitieren. Herr Dr. Habeck profitiert materiell durch die Einnahmen des Schmerzensgeldes und immateriell durch die Beseitigung der negativen Kommentare über seine Person im Internet.
Gleichzeitig fördert Herr Dr. Habeck die rechtswidrige Tätigkeit der SO DONE GmbH, indem diese zu 50 % an den für Dr. Robert Habeck durchgesetzten Schmerzensgeldern beteiligt werden. Herr Dr. Robert Habeck spart dadurch die regulären Anwaltskosten.
Die Förderung unlauteren Wettbewerbs des Dr. Robert Habeck stellt einen Verstoß gegen die Rechtsordnung dar und schädigt das Vertrauen in die rechtstaatlichen Institutionen. Alle Strafanzeigen basieren auf der zuvor dargestellten rechtswidrigen Rechtsdienstleistung (Prüfung durch die KI). Auf dieser Basis wurden von Dr. Robert Habeck über 800 Strafanträge gestellt und Bürger strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.
Dr. Robert Habeck wurde bereits letzte Woche (ca. 21.11.2024) durch den Kollegen Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel abgemahnt wegen eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot (vgl. BGH, Urt. V. 12.7.2012- I ZR 54/11, GRUR 2013 301 mwN; Verstoß gegen §§ 3 Abs.1, 3a, 8 UWG in Verbindung mit der Verpflichtung zur neutralen Amtsführung). Herr Dr. Habeck hatte als Bundeswirtschaftsminister für die SO DONE GmbH geworben. Dies ist rechtswidrig, weil er als Vertreter der Bundesregierung nicht für privatwirtschaftliche Unternehmen werben darf.
Dennoch hat Dr. Robert Habeck sein Verhalten nicht überdacht, sondern wirbt weiter für die SO DONE GmbH, aber nun lediglich als Mitglied des Bundestages statt als Bundeswirtschaftsminister.
Trotz Abmahnung seiner Werbung hat Herr Dr. Habeck dies nicht zum Anlass genommen, seine Werbung für die Agentur, dem Grunde nach oder inhaltlich zu verändern. Dies lässt den Schluss zu, dass er nicht gewillt ist, Sachverhalte auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung von Dr. Robert Habeck, seine Aussagen nicht nur hinsichtlich des Neutralitätsgebots zu überprüfen, sondern auch in Bezug auf den Inhalt des Testimonials. Es ist davon auszugehen, dass er sich mit dem Inhalt der Dienstleistung nicht auseinandergesetzt hat. Dies ist inakzeptabel, da er als Bundeswirtschaftsminister eine Vorbildfunktion einnimmt. Das Werben für eine rechtswidrige Dienstleistung ist nicht mit den ethischen Grundsätzen vereinbar, die Dr. Robert Habeck als Bundeswirtschaftsminister, Vizekanzler oder Kanzlerkandidat vertreten sollte.
Auch andere Politiker und Prominente sind dem Beispiel von Dr. Robert Habeck gefolgt und haben die Dienstleistungen von SO DONE in Anspruch genommen.
Die Ergebnisse der unqualifizierten Rechtsdienstleistung durch diese Agentur kann in den Medien täglich mit besichtigt werden, wenn Bürger wegen Bagatellen zu unverhältnismäßig hohen Strafzahlungen verurteilt werden. Das Geschäftsmodell der SO DONE profitiert von der massenhaften Verfolgung von Kommentaren im Internet, denn nur dann erhält die SO DONE GmbH einen Anteil am Schmerzensgeld. Vor diesem Hintergrund ist es rechtsethisch höchst fraglich, ob das Geschäftsmodell der SO DONE GmbH als Prozessfinanzierer in Zusammenarbeit mit der finanzierten Rechtsanwaltskanzlei mit den Regeln der Berufsordnung für Rechtsanwälte vereinbar ist.
Die SO DONE GmbH wurde bereits am 20.11.2024 u.a. wegen des Angebots von rechtswidrigen Rechtsdienstleistungen von mir abgemahnt, §§ 3a UWG, 3 RDG.
Falls Sie mehr zu dem Thema wissen wollen oder selbst betroffen sind, können Sie sich gerne bei mir melden: 0160 97 211 227.
Gerne können Sie auch Ihre Erfahrungen, Fragen oder Meinungen zu dem Thema hier hinterlassen.